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Antimuslimischer Rassismus in Deutschland | Infodienst Radikalisierungsprävention | bpb.de

Antimuslimischer Rassismus in Deutschland Erscheinungsformen, Erfahrungen und gesellschaftspolitische Herausforderungen nach dem 7. Oktober 2023

Güzin Ceyhan Dženeta Isaković

/ 14 Minuten zu lesen

Antimuslimischer Rassismus ist in Deutschland kein Randphänomen, sondern Alltag für viele Betroffene. Die aktuellen Zahlen zeigen einen alarmierenden Anstieg von Diskriminierung und Gewalt – unter anderem verschärft durch politische und mediale Debatten seit dem 7. Oktober 2023. Güzin Ceyhan erläutert im ersten Teil Erscheinungsformen von antimuslimischem Rassismus und stellt die Erfassung und Dokumentation dazugehöriger Vorfälle mittels Monitorings vor. Im zweiten Teil berichtet Dženeta Isaković aus der Beratungspraxis, wie der 7. Oktober die Arbeit mit Betroffenen verändert und mit welchen Vorfällen Beraterinnen und Beratern seither besonders stark konfrontiert sind. Abschließend zeigen beide Autorinnen, welche Schritte nötig sind, um Teilhabe, Gleichberechtigung und demokratische Grundwerte trotz – oder wegen – der polarisierten Debatte zu sichern.

Was sich in Statistiken als zunehmende Zahl antimuslimischer Vorfälle niederschlägt, bedeutet für Betroffene häufig konkrete Einschränkungen im Alltag. Zwischen gesellschaftlicher Polarisierung und individuellen Diskriminierungserfahrungen gewinnt die Arbeit von Monitoring- und Beratungsstellen gegen antimuslimischen Rassismus an Bedeutung. (© D-Keine | gettyimages)

Der terroristische Angriff der Hamas auf Menschen in Israel am 7. Oktober 2023, der Krieg in Gaza und die darauffolgenden politischen und medialen Dynamiken hatten und haben auch Auswirkungen auf muslimische und muslimisch gelesene Menschen in Deutschland. In einem gesellschaftlichen Klima, das von Unsicherheit und Polarisierung geprägt ist, spitzt sich antimuslimischer Rassismus weiter zu. Trotz alarmierender Statistiken zu Übergriffen und Diskriminierungsvorfällen schwebt antimuslimischer Rassismus weitgehend unter dem Radar öffentlicher und bildungspolitischer Auseinandersetzungen.

Was ist antimuslimischer Rassismus?

Die Auseinandersetzung mit antimuslimischem Rassismus erfordert eine klare begriffliche Einordnung. In Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft werden unterschiedliche Begriffe verwendet, um Rassismuserfahrungen von Muslim:innen und als muslimisch wahrgenommenen Personen zu beschreiben – etwa Islamophobie, Islam- und Muslimfeindlichkeit oder antimuslimischer Rassismus (Keskinkilic 2019).

Der vom Bundesministerium des Innern im September 2020 einberufene Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat Muslimfeindlichkeit wie folgt definiert:

Zitat

Muslimfeindlichkeit (auch: Antimuslimischer Rassismus) bezeichnet die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Muslim*innen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.

Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeindlichkeit 2023, S. 24

Diese Definition verdeutlicht, dass Muslimfeindlichkeit beziehungsweise antimuslimischer Rassismus weit über individuelle Vorurteile hinausgeht. Sie beschreibt gesellschaftliche Mechanismen, durch die Menschen aufgrund einer zugeschriebenen religiösen oder kulturellen Zugehörigkeit abgewertet und ausgegrenzt werden.

Antimuslimischer Rassismus lässt sich daher nicht allein auf Vorurteile oder Feindseligkeit gegenüber einer Religion reduzieren. Er ist eine Form von Rassismus, wie sie auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) definiert (ECRI 2021, S. 5). Wir sprechen in diesem Beitrag deshalb ganz bewusst von antimuslimischem Rassismus. Dieser richtet sich gegen Menschen, die tatsächlich oder vermeintlich muslimisch sind – unabhängig davon, ob sie gläubig, praktizierend oder kulturell muslimisch geprägt sind. Dieses Phänomen lässt sich mit dem Konzept der „Rassifizierung“ erklären: Muslim:innen und als muslimisch wahrgenommene Menschen werden häufig als eine homogene, von der Mehrheitsgesellschaft getrennte Gruppe konstruiert – „anders als wir“ – und mit vermeintlich wesenhaften, meist negativen Eigenschaften belegt. Diese Zuschreibungen basieren oft auf äußerlichen Merkmalen, Namen oder angenommener Herkunft und führen zu einer Klassifizierung als „muslimisch“, unabhängig von individueller Selbstdefinition. In diesem Prozess werden sie zu Projektionsflächen gesellschaftlicher Probleme gemacht, indem man ihnen etwa pauschal Sexismus, Homophobie, Integrationsunwilligkeit, Gewaltbereitschaft oder Terroraffinität unterstellt. So werden sie symbolisch aus dem nationalen „Wir“ ausgeschlossen, während die eigene Gruppe durch Abgrenzung aufgewertet wird (In-Group-/Out-Group-Konstruktionen, wie sie typisch sind für unterschiedliche Formen von Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit).

Besonders relevant für die Arbeit mit von antimuslimischem Rassismus betroffenen Personen ist der intersektionale Charakter: Das Erleben von antimuslimischem Rassismus ist oft verflochten mit anderen Diskriminierungserfahrungen, etwa hinsichtlich des Geschlechts, sozialen Status, Behinderung oder Herkunft. So werden Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant:innen aus mehrheitlich muslimischen Ländern häufig pauschal als „Muslime“ betrachtet. Umgekehrt gelten europäische Muslim:innen und als solche wahrgenommene Menschen aufgrund ihrer als „fremd“ wahrgenommenen religiösen Identität teils fälschlich als Migrant:innen. Besonders muslimische Frauen mit sichtbaren religiösen Symbolen sowie Schwarze Muslime sind aufgrund der Überschneidung von Geschlecht, Religion und/oder Hautfarbe oder aufgrund einer dieser Identitäten (zum Beispiel Sexismus/Rassismus gegen Schwarze Menschen) einer stärkeren Diskriminierung, Hassrede und Gewalt ausgesetzt.

Alltägliche Realität: Wie antimuslimischer Rassismus in Deutschland sichtbar wird

Antimuslimischer Rassismus ist in Deutschland kein Randphänomen, sondern zeigt sich in allen gesellschaftlichen Bereichen. Für viele betroffene Menschen gehört antimuslimischer Rassismus zur alltäglichen Realität. Diese Realität sichtbar zu machen und die öffentliche Wahrnehmung hierfür zu schärfen, ist ein zentrales Anliegen von CLAIM.

Hierzu gehört das jährlich erscheinende Zivilgesellschaftliche Lagebild antimuslimischer Rassismus. Dieser Monitoringbericht erscheint seit 2023 und ist in Deutschland einzigartig. Er zeigt, in welchem Ausmaß und in welchen Formen antimuslimischer Rassismus auftritt, und beleuchtet das Themenfeld sowohl aus wissenschaftlicher als auch zivilgesellschaftlicher Perspektive.

Die Jahresbilanz 2024 dieses Lagebildes dokumentiert 3.080 Fälle. Damit ereigneten sich in ganz Deutschland durchschnittlich mehr als acht Vorfälle pro Tag – und das sind nur die Fälle, die dokumentiert werden: Aufgrund von „Underreporting” und Erfassungslücken muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden (CLAIM 2025).

Die Analyse der Jahre 2023 und 2024 zeigt deutlich, dass sich das gesellschaftliche Klima für Muslim:innen und für Menschen, die als muslimisch wahrgenommen werden, in Deutschland spürbar verschärft hat. Gesellschaftliche und politische Debatten sind zunehmend von feindseligen Zuschreibungen geprägt, die zur pauschalen Ausgrenzung führen und muslimische Menschen als Gefahr konstruieren. Themen wie Migration, Asyl oder Integration werden dabei regelmäßig mit islamfeindlichen Ressentiments verknüpft. Diese Entwicklungen haben gravierende Folgen, die sich auch in den erhobenen Fallzahlen der Jahresbilanz 2024 widerspiegeln.

Den größten Anteil der antimuslimischen Vorfälle stellten verbale Angriffe (1.558 Fälle, 55,6 Prozent) dar, gefolgt von Diskriminierungen (659 Fälle, 23,5 Prozent) und verletzendem Verhalten (585 Fälle, 20,9 Prozent). Besonders besorgniserregend ist in der letztgenannten Kategorie die Zunahme schwerer Delikte: 198 Körperverletzungen, darunter drei schwere Körperverletzungen beziehungsweise versuchte Tötungen, sowie zwei Tötungsdelikte wurden dokumentiert. Hinzu kamen 122 Sachbeschädigungen und vier Brandstiftungen, die ebenfalls unter „verletzendem Verhalten“ erhoben werden. Dies alles spiegelt eine deutliche Enthemmung und Brutalisierung wider.

Der öffentliche Raum ist dabei der zentrale Tatort antimuslimischer Übergriffe: Mit 306 Fällen (24,9 Prozent) fanden Vorfälle vor allem auf Straßen, Plätzen, in Parks oder an Bahnhöfen statt. Auch der Bildungsbereich ist stark betroffen: 272 Vorfälle (22,1 Prozent) ereigneten sich hier, ein Großteil davon in Schulen. Besonders sichtbar wird die Verschränkung von Rassismus und Sexismus in der Betroffenheit muslimischer Frauen: In 71 Prozent der Fälle mit Angaben zum Geschlecht waren Frauen betroffen, insbesondere sichtbar muslimische Frauen. Hinzu kommt die Belastung religiöser Einrichtungen: 67 Angriffe auf Moscheen mit eindeutig antimuslimischem Motiv wurden 2024 dokumentiert.

Die qualitative Analyse zeigt, dass Täter:innen häufig Narrative aus gesellschaftlichen, medialen und politischen Diskursen aufgreifen. Betroffene werden mit Begriffen wie „Terrorist:in“, „Bombenleger:in“ oder „Antisemit:in“ beschimpft, was verdeutlicht, wie stark stigmatisierende Diskurse Übergriffe befeuern können. In den öffentlichen und medialen Diskursen nach dem terroristischen Anschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 wurden Muslim:innen und als solche wahrgenommene Menschen zudem pauschal unter Generalverdacht gestellt, Terrorismus und Gewalt zu verherrlichen oder zu legitimieren. In der Folge nahmen neben antisemitischen Angriffen auch Anfeindungen und Übergriffe auf Muslim:innen, muslimisch wahrgenommenen Personen und muslimisch wahrgenommene Orte, wie z. B. türkische Restaurants, arabische oder türkische Supermärkte, bundesweit drastisch zu. Bis heute berichten Betroffene – darunter auch Palästinenser:innen und Menschen, die als palästinensisch wahrgenommen werden (zum Beispiel durch das Tragen palästinensischer Symbole) – von verstärkten Diskriminierungen, Gewalt und Kriminalisierung. Beratungsstellen verzeichneten allein im Jahr 2024 124 Fälle mit explizitem Palästinabezug beziehungsweise mit direktem Bezug zu den gesellschaftlichen Debatten nach dem 7. Oktober.

Empirische Lage und Fallbeispiele aus der Beratungspraxis

Bundesweit existiert eine Vielzahl von Antidiskriminierungsberatungsstellen, die Ratsuchende durch psychosoziale Beratung unterstützen und begleiten, wenn diese sich gegen derlei Formen von Diskriminierungen zur Wehr setzen möchten.

Einige Beratungsstellen arbeiten unabhängig und beraten – aufgrund eines merkmalsübergreifenden Ansatzes – auch Muslim:innen, die von Rassismus betroffen sind. Eine kleinere Zahl hat ihren Schwerpunkt gezielt auf antimuslimischen Rassismus gelegt. Rund 28 unabhängige Antidiskriminierungsstellen sind im Antidiskriminierungsverband Deutschland organisiert, darunter auch das Antidiskriminierungsbüro Heidelberg. Dieses ist insbesondere für Heidelberg sowie den Rhein-Neckar- und den Neckar-Odenwald-Kreis zuständig und übernimmt zudem das Monitoring von Diskriminierungsfällen für Baden-Württemberg. Die Mehrheit der nachfolgend dargestellten Fälle entstammt den Dokumentationen des Antidiskriminierungsbüros Heidelberg.

Anstieg von Vorfällen im öffentlichen Raum

Auch Antidiskriminierungsberatungsstellen berichten von einer quantitativen Zunahme von Fällen antimuslimischen Rassismus‘ nach dem 7. Oktober. Am Beispiel der Studentenstadt Heidelberg zeigt sich, was auch die Zahlen des Lagebilds zu antimuslimischem Rassismus von CLAIM deutlich machen – es häufen sich seither insbesondere verbale und körperliche Angriffe gegen Muslim:innen und als solche gelesenen Personen im öffentlichen Raum. So wurden etwa zwei muslimische Frauen mit Hijab auf einem öffentlichen Platz in Heidelberg aus einem fahrenden Auto heraus mit Eiern beworfen. In anderen Fällen kam es im April 2024 zu islamfeindlichen Schmierereien und Graffitis an Heidelberger Bushaltestellen, darunter der Schriftzug: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Daneben wurden Aufkleber mit der Aufschrift „FCK HMS“ (Fuck Hamas) gezielt auf Plakaten angebracht, auf denen Personen of Color zu sehen waren. Solche Aufkleber wurden auch in Studentenwohnheimen an Türen geklebt, wo muslimisch und arabisch gelesene Studierende vermutet wurden. Während die Ablehnung der Terrororganisation Hamas an sich nicht islamfeindlich ist, wurde hier den betroffenen Personen unterstellt, bei ihnen gäbe es eine Notwendigkeit sich von der Hamas zu distanzieren. Des Weiteren wurde in diesem Kontext zwischen dem 27. Juni und 3. Juli 2024 eine Gedenkinstallation an einem Universitätscampus in Heidelberg für durch israelische Angriffe getötete Studierende in Gaza mehrfach beschädigt und entfernt.

Bildungsinstitutionen als Brennpunkte von strukturellem Rassismus

Seit dem 7. Oktober 2023 häufen sich insbesondere in Bildungskontexten Fälle struktureller wie auch interpersoneller Diskriminierung (Formen der Diskriminierung zwischen einzelnen Personen). So erhielt ein muslimischer Schüler mit Fluchterfahrung in einer Heidelberger Schule im Verlauf eines Schuljahres 22 Klassenbucheinträge – vielfach wegen Bagatellen. Die zuständige Lehrkraft begegnete ihm wiederholt mit Geringschätzung sowie in einem autoritären, herabwürdigenden Ton. Dies führte bei dem Schüler zu psychischer Belastung, Konzentrationsstörungen und stressbedingtem nächtlichem Zähneknirschen. Eltern eines anderen Kindes an derselben Schule wandten sich an die lokale Antidiskriminierungsberatungsstelle, da sie eine systematische Ausgrenzung geflüchteter Kinder und Jugendlicher – überwiegend mit muslimischem Hintergrund – durch Lehrkräfte beobachten konnten.

Am 19. September 2024 forderte ein Lehrer einer Realschule in Remscheid im Unterricht einen Fünftklässler auf, sein Palästina-Trikot mit der Aufschrift „Free Palestine“ auszuziehen. Nach Angaben des Jungen und seiner Mitschüler:innen geschah dies, obwohl er dem Lehrer zuvor erklärt hatte, darunter unbekleidet zu sein. In der Folge entwickelte der Schüler eine Angststörung, wie die behandelnde Kinderärztin feststellte. In einem besonders langwierigen Diskriminierungsfall berichteten zwei muslimische Schülerinnen eines beruflichen Gymnasiums – darunter eine Palästinenserin –, dass sie über einen Zeitraum von neun Monaten hinweg wiederholt von einer Lehrkraft vor der gesamten Klasse zu Stellungnahmen über die Hamas, den 7. Oktober sowie das Kriegsgeschehen in Israel und Palästina aufgefordert wurden – ohne dass dies inhaltlich mit dem Unterrichtsthema zu tun gehabt hätte. Die Schülerinnen schilderten eine fortgesetzte Herabwürdigung sowie auffällig schlechtere Benotungen durch die Lehrkraft. Am 1. Juli, dem „Tag gegen antimuslimischen Rassismus“, lud dieselbe Lehrkraft zudem einen Rapper ein, der in einem Podcastauftritt den Slogan „Free Palestine“ mit „Heil Hitler“ gleichsetzt (Welt 2023). Trotz Beschwerden seitens der Schüler:innen und der Elternschaft ergriff die Schule bislang keine erkennbaren Maßnahmen oder Konsequenzen. Auch auf struktureller Ebene zeigt sich, wie antimuslimischer Rassismus beziehungsweise speziell antimuslimischer Rassismus mit Palästina-Bezug Bildungsräume prägen. In einer beruflichen Schule im Rhein-Neckar-Kreis wurde eine geplante Schweigeminute für die Opfer des 7. Oktobers auf Vorschlag einer jüdischen Lehrkraft um palästinensische Kriegsopfer in Gaza ergänzt. Eine muslimische Bildungseinrichtung sollte gemeinsam mit der jüdischen Lehrkraft der Schule die Grußworte sprechen. Daraufhin sagte die Schulleitung die gesamte Veranstaltung kurzfristig ab, da eine Kooperation mit einer muslimischen Institution als unpassend erachtet wurde. In derselben Schule wurde die Empathie einer Schulklasse mit palästinensischen Todesopfern des Kriegs vonseiten einiger Lehrkräfte und der Schulleitung als Ausdruck antisemitischer Verschwörungsideologie gewertet. Die Klasse erhielt daraufhin einen Workshop zu Antisemitismusprävention, welcher nicht angekündigt wurde und in die Prüfungsvorbereitungsphase der Klasse fiel. An einer Gemeinschaftsschule im Kreis Heidelberg führten zwei politische Bildner:innen mit muslimischem Hintergrund einen Workshop zum Nahostkonflikt durch. In der Folge äußerte eine Lehrkraft – ohne Kenntnis des Inhalts und trotz positivem Feedbacks der teilnehmenden Schüler:innen und der Schulsozialarbeit – gegenüber dem Schulpersonal ihre Empörung darüber, dass es Bildungsfachkräften mit muslimischem Hintergrund gestattet sei, Workshops zum Nahostkonflikt durchzuführen. Die Lehrkraft trat an Lehrkräfte weiterer Schulen heran und diffamierte die Einrichtung, in der die beiden politischen Bildner:innen tätig waren. Auch Schulsozialarbeiter:innen berichteten von auffälligen Entwicklungen in ihren Einrichtungen seit dem 7. Oktober 2023. Hierbei hoben einige besonders die pädagogischen Haltungen von Lehrkräften hervor, die sich benachteiligend gegenüber Schüler:innen auswirkten, die als muslimisch, palästinensisch oder arabisch gelesen werden. So schilderten Schulsozialarbeiter:innen, dass die Perspektiven palästinensischer Schüler:innen zum Krieg in Nahost im Unterricht nahezu unsichtbar gemacht oder sogar als illegitim dargestellt würden – selbst dann, wenn die betroffenen Schüler:innen in der Lage seien, sehr differenziert Stellung zu beziehen. Ferner prangerten sie einen Mangel an (pädagogischer) Empathie für Schüler:innen an, deren Familien im Konfliktgebiet akut von den Folgen des Kriegs betroffen sind und die in der Schule einen Raum suchen, um ihre Ohnmacht und Trauer zu verarbeiten.

Erfahrungen aus der Jugend- und Community-Arbeit Die im zivilgesellschaftlichen Lagebild dokumentierten Erkenntnisse basieren auf Daten, die von unterschiedlichen Beratungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet an CLAIM übermittelt werden. Diese Stellen – darunter Antidiskriminierungs- und Gewaltopferberatungsstellen – kooperieren mit CLAIM, um Erfahrungen aus der Beratungsarbeit systematisch zu erfassen. Auch aus der außerschulischen Jugend- und Community-Arbeit gehen dabei zahlreiche Berichte ein: Viele junge Muslim:innen, darunter auch Palästinenser:innen, schildern in (Beratungs-)Gesprächen, dass ihre Erfahrungen und Sorgen in Schule, öffentlichem Raum, Medien und im gesellschaftlichen Diskurs unsichtbar bleiben. Ein muslimischer Jugendlicher mit palästinensischem Hintergrund berichtete beispielsweise von einem Vorfall beim Einkaufen: Er sei von der Polizei nach seinem Ausweis gefragt worden. Da er minderjährig war, keinen Ausweis mit sich führte und einer Durchsuchung nicht zustimmte, sei er gewaltsam zu Boden gebracht und anschließend aufs Revier mitgenommen worden, wo er eine Anzeige erhalten habe. Am darauffolgenden Tag seien zwei Beamte am Wohnhaus der Familie erschienen, um es zu durchsuchen – ohne Begründung. Erst durch rechtliche Unterstützung habe das Verfahren gegen den Jugendlichen eingestellt und gegen die polizeilichen Maßnahmen vorgegangen werden können. Die Erfahrungsberichte verdeutlichen, wie viele junge Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder politischen Haltung mit Ignoranz, Kriminalisierung und dem ständigen Verdacht von Extremismus oder Antisemitismus konfrontiert sind. Für die Betroffenen geht dies häufig mit dem Gefühl einher, missverstanden, ausgegrenzt und unter Generalverdacht gestellt zu sein. Einzelne Erfahrungen können dabei nachhaltige seelische Belastungen hinterlassen. Der große Redebedarf Jugendlicher, insbesondere zu Erfahrungen mit antimuslimischem Rassismus beziehungsweise speziell mit antimuslimischem Rassismus mit Palästina-Bezug in außerschulischen Angeboten, unterstreicht eindrücklich, wie notwendig sichere Räume und professionelle Unterstützung zur Verarbeitung dieser Erlebnisse sind.

Fazit: Antimuslimischer Rassismus als Bedrohung für Demokratie und Zusammenhalt – nicht erst seit dem 7. Oktober 2023

Antimuslimischer Rassismus ist in Deutschland ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem, das weit über individuelle Vorurteile hinausgeht. Er zeigt sich in alltäglichen Diskriminierungen ebenso wie in offenen Angriffen und wird durch politische und mediale Diskurse verstärkt, die Muslim:innen homogenisieren, stigmatisieren und unter Generalverdacht stellen. Dabei wird Religion „rassifiziert“: Äußeres Erscheinungsbild, Name, Sprache oder zugeschriebene Herkunft reichen aus, um Menschen als „muslimisch“ zu markieren – mit gravierenden Folgen für ihre Sicherheit, Teilhabe und Zugehörigkeit. Die Auswertungen von CLAIM in der Jahresbilanz 2024 zeigen, wie eng diese gesellschaftlichen Diskurse mit rassistischen Übergriffen verknüpft sind und wie sehr sich die Lage für Muslim:innen und als muslimisch wahrgenommene Menschen in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 zugespitzt hat. Gesellschaftliche, mediale und politische Narrative spiegeln sich unmittelbar in der Agitation von Täter:innen wider. Menschen – darunter allzu häufig auch Jugendliche und Kinder – werden im Rahmen verbaler Angriffe als „Bombenleger:innen“, „Terrorist:innen“, „Islamist:innen“, „Messerstecher:innen“ oder (seit dem 7. Oktober 2023 vermehrt) als „Antisemit:innen“ beschimpft und bedroht. Solche Diskurse, die muslimische Menschen pauschal stigmatisieren oder kriminalisieren, schaffen ein Klima, in dem Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt erst möglich werden – und sie zugleich weiter anheizen. Zugleich gilt aber auch: Antimuslimischer Rassismus ist eben gerade kein neues Phänomen, sondern war auch vor dem 7. Oktober 2023 bereits ein gravierendes Problem in Deutschland, wenngleich sich die Lage seither für die Betroffenen noch einmal verschärft hat. Besonders alarmierend ist in der aktuellen Situation der massive Vertrauensverlust vieler Betroffener gegenüber staatlichen Institutionen wie Polizei oder Schule, aber auch gegenüber zivilgesellschaftlichen Stellen, wie Beratungsstellen berichten. Ein Vertrauensverlust gegenüber Entscheidungsträger:innen zeigt auch eine aktuelle Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM): So sinkt das allgemeine Vertrauen der Bürger:innen in die Politik – der Vertrauensverlust unter muslimischen Menschen ist jedoch am stärksten ausgeprägt. 2024 geben fast zwei Drittel der Muslim:innen an, Politiker:innen nicht zu vertrauen (Gahein-Sama et al. 2025). Diese Erosion des Vertrauens verdeutlicht: Antimuslimischer Rassismus schwächt nicht nur die Rechte und Sicherheit der Betroffenen, sondern gefährdet auch demokratische Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die schulische politische Bildung in Deutschland bislang zentrale Aufgaben nicht ausreichend wahrnimmt. Antimuslimischer Rassismus wird in Curricula, Fortbildungen und Bildungsmaterialien häufig vernachlässigt. Wo er überhaupt thematisiert wird, geschieht dies meist im Kontext von „Islamismus“ oder „Integration“. Bislang ist weder eine eigenständige, rassismuskritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen, noch eine nennenswerte Repräsentanz von Muslim:innen in der Bildungsarbeit erkennbar. Um dieser Leerstelle zu begegnen, sollte die politische Bildung einen Perspektivwechsel vollziehen – dazu hat auch der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, unter anderem:

  • antimuslimischen Rassismus als eigenständiges Thema verankern, jenseits sicherheitspolitischer Narrative

  • Etablierung von qualitativen Standards in der politischen Bildung, angelehnt an rassismuskritische und intersektionale Ansätze

  • Fortbildungsangebote für Multiplikator:innen entwickeln, die eine rassismuskritische Sensibilisierung fördern

  • mehrsprachige und niedrigschwellige Materialien bereitstellen, die unterschiedliche Zielgruppen erreichen

  • Betroffenen Räume für Empowerment, Teilhabe und eigene Perspektiven eröffnen, um Selbstwirksamkeit zu stärken und

  • die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen ausbauen, um Expertise und Praxiswissen in die Bildungsarbeit einzubinden (Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeindlichkeit 2023, S. 166 ff.).

Die vorliegenden Ergebnisse der Jahresbilanz 2024 von CLAIM und die oben beschriebenen Fallbeispiele zeigen deutlich, dass antimuslimischer Rassismus in Deutschland einer systematischen Bearbeitung bedarf. Dies erfordert politischen Willen, eine klare Anerkennung seiner strukturellen Dimension sowie den Ausbau von Ressourcen für Prävention, Dokumentation und Empowerment. Nur so können die Versprechen von Teilhabe und Gleichberechtigung eingelöst und demokratische Grundwerte dauerhaft für alle gewahrt und gestärkt werden.

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