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Mit Behinderungen ist zu rechnen – ein Essay

Ottmar Miles-Paul

/ 9 Minuten zu lesen

Menschenrechtlich betrachtet rangiert die deutsche Behindertenpolitik in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion international nur im Mittelfeld. Es gibt noch viel zu tun, meint Ottmar Miles-Paul.

Barrierefreiheit ist ein zentraler Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Menschenrechtlich betrachtet aber rangiert die deutsche Behindertenpolitik in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion international nur im Mittelfeld, so Ottmar Miles-Paul. (© picture alliance/dpa | Sven Hoppe)

„Mit Behinderungen ist zu rechnen.“ Diese im Verkehrsfunk oft zu hörende Ansage gilt in Deutschland auch für Millionen von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Wer mit der konkreten Lebenssituation behinderter Menschen nicht vertraut ist, kann angesichts vieler meist karitativ ausgerichteter Angebote leicht der Annahme verfallen, dass „doch viel für ‚Behinderte‘ getan wird“ und diese „gut versorgt werden“. Der von der Behindertenbewegung "Disabled Peoples‘ International“ Ende der 1970er Jahre entwickelte Slogan „Wir sind nicht behindert, wir werden behindert“ prägt jedoch nach wie vor das Leben vieler Betroffener. Menschenrechtlich betrachtet rangiert die deutsche Behindertenpolitik in SachenInterner Link: Barrierefreiheit und Interner Link: Inklusion international nur im Mittelfeld. Es gibt noch viel zu tun. Im Lichte der anstehenden zweiten Staatenprüfung Deutschlands durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen am 28. und 29. August 2023 in Genf blicke ich auf die Anforderungen derInterner Link: UN-Behindertenrechtskonvention und den Stand deren Umsetzung in Deutschland.

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Blickwinkel, aus denen die behindertenpolitischen Diskussionen in Deutschland geführt werden, sind sehr unterschiedlich. Die Interessen der Kostenträger und derjenigen, die Dienstleistungen für behinderte Menschen erbringen, gehen oft weit auseinander. Zivilgesellschaftliche Organisationen, einzelne Berufsgruppen oder Eltern und Angehörige von behinderten Menschen haben zum Teil ebenfalls unterschiedliche Perspektiven, aus denen heraus sie sich äußern. Alle geben vor, dass sie im Interesse behinderter Menschen handeln.

Die Meinung und Vorschläge derjenigen, um die es eigentlich gehen sollte – die behinderten Menschen selbst -, komment im Konzert dieser verschiedenen Interessen allerdings immer noch viel zu kurz. Deshalb fordern Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen eine konsequente und gut geförderte Partizipation auf gleicher Augenhöhe ein.

Zur Einordnung der behindertenpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland aus menschenrechtlicher Sicht bietet das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) einen guten Orientierungsrahmen. Dafür lohnt ein Blick auf einige Empfehlungen und Bemerkungen, die der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen Deutschland bei der ersten Staatenprüfung 2015 ins Stammbuch geschrieben hat.

Partizipation behinderter Menschen

Der UN-Ausschuss empfiehlt Deutschland beispielsweise, dass Rahmenbedingungen für die inklusive, umfassende und transparente Partizipation von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren, entwickelt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Organisationen bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, Konzepten und Programmen entwickelt werden.auf geeignete Weise miteinbezogen werden.

Zudem sind nach Ansicht des UN-Ausschusses Mittel finanzielle Mittel und Mechanismen bereitzustellen, um die Beteiligung dieser Organisationen, insbesondere von kleineren Selbstvertretungsorganisationen, zu erleichtern. Trotz dieser Empfehlungen von 2015 werden in Deutschland immer noch viele Entscheidungen getroffen, ohne dass behinderte Menschen darauf überhaupt einen nennenswerten Einfluss haben oder überhaupt angehört wurden. Auch auf die Art und Weise, wie Leistungen für behinderte Menschen erbracht werden, haben die betreffenden Organisationen se meist kaum einen Einfluss.

Es gibt zwar einige gute Ansätze, wie beispielsweise den 2016 eingerichteten Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, durch den jährlich über eine Million Euro an für Projekte von bundesweit arbeitenden Selbstvertretungsorganisationen vergeben werden. Das ist angesichts der Vielfältigkeit der Themen, die die Selbstvertretungsorganisationen bearbeiten müssen, jedoch nach wie vor ein Tropfen auf den heißen Stein. In ersten einzelnen Bundesländern, wie beispielsweise in Hamburg, wurden nun ebenfalls solche Fördermöglichkeiten für die politische Partizipation eingerichtet, aber auch hier sind die Mittel noch überschaubar. Vor allem fehlt es in vielen Kommunen nach wie vor an effektiven Möglichkeiten zur Partizipation, um das Recht auf Selbstbestimmung und Barrierefreiheit wirksam einfordern zu können.

Barrierefreiheit als Schlüssel zur Teilhabe

In Sachen Barrierefreiheit hat der UN-Ausschuss Deutschland empfohlen, „gezielte, wirksame Maßnahmen einzuführen, wie etwa Verpflichtungen, Überwachungsmechanismen und wirksame Sanktionen bei Verstoß, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in allen Sektoren und Lebensbereichen, einschließlich des Privatbereichs, auszubauen.“ Damit bekräftigt der UN-Ausschuss die Forderungen nach einer umfassenden Barrierefreiheit von behinderten Menschen und ihren Verbänden, vor allem auch im privatwirtschaftlichen Bereich.

Barrierefreiheit ist ein zentraler Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Seien es die Stufen vor Geschäften, Restaurants, Kinos, Arztpraxen oder bei Bussen und Bahnen, für diejenigen, die einen Rollstuhl, Rollator, Krücken oder einen Kinderwagen nutzen, sind dies Hürden, die viele nicht oder nur mit großer Mühe überwinden können. Für den betroffenen Personenkreis bedeutet dies erhebliche Diskriminierungen und Einschränkungen bei der gleichberechtigten Teilhabe. Genauso verhält es sich für gehörlose und hörbehinderte Menschen, wenn es keine Höranlagen oder Gebärdensprachdolmetscher*innen für eine barrierefreie Kommunikation gibt. Blinde und sehbehinderte Menschen scheitern oft an Barrieren im digitalen Bereich, weil beispielsweise Bilder nicht beschrieben werden oder programmierte Barrieren den Zugang zu Informationen verwehren. Und für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist häufig eine schwere Sprache eine die Hürde, die ihnen häufig die Teilhabe erschwerten.

Für die Überwindung der meisten dieser Barrieren gibt es schon seit vielen Jahren Lösungen, die in Deutschland jedoch gesetzlich nicht ausreichend vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den USA, wo bereits 1990 ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen beschlossen wurde. Auch im Gegensatz , oder zu Großbritannien und Österreich, scheint es in Deutschland nicht möglich zu sein, wirksame Regelungen zur Barrierefreiheit zu verabschieden. Anstatt private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit ihrer Angebote zu verpflichten, bzw. angemessene Vorkehrungen vorzuschreiben, setzte Deutschland bisher vorrangig auf Appelle, Freiwilligkeit und Aufklärung.

Der daraus resultierende Mangel an barrierefreien Wohnungen hat beispielsweise oft zur Folge, dass ältere Menschen ins Heim umziehen müssen, nur weil sie die Barrieren zur und in der Wohnung nicht mehr überwinden können. Ob die Regierungskoalition die im Koalitionsvertrag verankerten Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet, bleibt abzuwarten. Vom Ausschuss der Vereinten Nationen wurde Deutschland bereits 2015 dafür gerügt, dass diese rechtlich – verbindlichen Vorschriften fehlen.

Aussonderung prägt die Behindertenpolitik

Dass Deutschland zuweilen als „Aussonderungsweltmeister“ bezeichnet wird, hat durchaus seine Berechtigung. Historisch gewachsene Behinderteneinrichtungen wie beispielsweise Werkstätten für behinderte Menschen und die karitative statt menschenrechtlich orientierte Ausrichtung der Dienstleistungen dominieren immer noch weitgehend die Unterstützungsangebote für behinderte Menschen. In den letzten Jahren wurden zwar mit dem Bundesteilhabegesetz eine Reihe von Regelungen beschlossen, die die Personenzentrierung in den Mittelpunkt der Hilfen stellen. Allerdings sind, die Beharrungskräfte des alten Systems sind jedoch unermesslichsehr groß. Angefangen bei den Förderschulen, über die Werkstätten für behinderte Menschen, bis hin zu den Wohneinrichtungen für behinderte Menschen, bleibt Inklusion trotz der Kritik des UN-Ausschusses Inklusion ein fernes Ziel.

Dabei hat der UN-Ausschuss bei der Staatenprüfung 2015 klare Worte gefunden: „Der Ausschuss ist besorgt über den hohen Grad der Institutionalisierung und den Mangel an alternativen Wohnformen beziehungsweise einer geeigneten Infrastruktur, durch den für Menschen mit Behinderungen zusätzliche finanzielle Barrieren entstehen.“ Daher empfiehlt der Ausschuss unter anderemu.a., „den Zugang zu Programmen und Leistungen zu verbessern, die das Leben in der Gemeinschaft unterstützen und behinderungsbedingte Aufwendungen decken.“

Wer andere Wege für eine inklusive Beschulung, für eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder für inklusives Wohnen gehen will, muss hierzulande meist viele Hürden überwinden. Was in Schweden mit der Auflösung der Wohneinrichtungen zugunsten eines Lebens mitten in der Gemeinde vor vielen Jahren gelungen ist, ist in Deutschland noch in weiter Ferne. Der 2016 im Bundesteilhabegesetz verankerte Paradigmenwechsel weg vom Blick auf die Finanzierung von Behinderteneinrichtungen und Angeboten, hin zur Ermittlung des individuellen Teilhabebedarfs des einzelnen behinderten Menschen, ist in der Sache richtig. In der Praxis ist der Aufwand für die Betroffenen allerdings noch sehr hoch, zumal dies bisher kaum zu entscheidenden Veränderungen der Lebenssituation geführt hat.

Gleichberechtigt inklusiv arbeiten

„Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen.“ So lautet eine weitere Empfehlung des UN-Ausschusses, um der Segregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Neben der Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen nimmt der Ausschuss besonders die Situation der ca. 320.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen ins Visier. So empfehlen die Ausschussmitglieder unter anderemu.a. „die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Die Diskussion über Werkstätten für behinderte Menschen ist in Deutschland überfällig. Vor allem deshalb, weil die Vermittlungsquoten der Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit jährlich unter einem Prozent sehr gering ist und die behinderten Beschäftigten weit unter Mindestlohn entlohnt werden. Zudem haben sie keine Arbeitnehmerrechte.

Die mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffenen alternativen Förderungen zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie das Budget für Arbeit, werden bisher nur von wenigen behinderten Menschen genutzt. Auch hier sind die Beharrungskräfte so dominant, dass vielen behinderten Menschen nicht der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. Dies hat auch mit den Arbeitgeber*innen zu tun, von denen viele keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen. Hier wurden im Mai 2023nun sind zwar zaghafte Verbesserungen desvom Gesetzgebers nun zwar erste Verbesserungen beschlossen in Sicht, vom großen Wurf für einen inklusiven Arbeitsmarkt sind wir jedoch noch weit entfernt.

Inklusion von Anfang an

Um die Situation zu verändern, müssten wir bereits in dermüssen bereits in der Schule Inklusion und Begegnungsmöglichkeiten zum Abbau von Vorurteilen ermöglicht werdenöglichen. Aber auch hier kommt Deutschland nicht voran. Dies bestätigt der UN-Ausschuss, in dem er sich sehr deutlich geäußert hat: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht.“ Daher empfehlen die Ausschussmitglieder Deutschland unter anderen.a., „umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Ziele zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen auf allen Ebenen.“

In den letzten Jahren ist kein entscheidender Abbau der Segregation in Förderschulen gelungen, so dass die Chancen für eine inklusive Zukunft nur ansatzweise genutzt werden. Dabei gibt es hoffnungsvolle Erfahrungen mit der schulischen Inklusion, wo die gesetzlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen gut sind wie. die mit dem Jakob-Muth ausgezeichneten Schulen zeigen. Vor allem für die inklusiv beschulten Kinder und Jugendlichen tun sich aus dieser Erfahrung heraus viele neue Türen auf.

Blick in die Zukunft

Dies sind nur einige von vielen behindertenpolitischen Herausforderungen in Deutschland. Hoffnungsvollfroh hat viele behinderte Menschen daher der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene gestimmt. Darin sind einige behindertenpolitische Maßnahmen verankert, die von Behindertenorganisationen schon lange gefordert werden. Die Schaffung eines barrierefreien Nah- und Fernverkehrs sowie die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit wären für sich schon große Verbesserungen. Reformen hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt, die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes, um die Chancen für ein selbstbestimmtes Leben zu verbessern, und ein Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen sind weitere Punkte, die 2021 im Koalitionsvertrag verankert wurden.

Die bisherige Praxis der rot-grün-gelben Regierungsmehrheit besteht bisher jedoch hauptsächlich aus Ankündigungen statt verbindlicher Vorhaben., was geändert werden soll. Konkrete gesetzgeberische Reformen lassen noch auf sich warten. Daher erwarten die Behindertenverbände, dass endlich die im Koalitionsvertrag verankerten behindertenpolitischen Fragen endlich angepackt werden. Denn die Zeit drängt, damit Deutschland bei der nächsten Staatenprüfung durch den UN-Ausschuss am 28./29. August 2023 nicht ganz mit leeren Händen dasteht.

Quellen / Literatur

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf

Deutsche Übersetzung der abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht der dreizehnten Tagung des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen vom 25. März bis 17. April 2015, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands.pdf

Weitere Informationen und Dokumente der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk

Fussnoten

Fußnoten

  1. Deutsche Übersetzung der abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht der dreizehnten Tagung des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen vom 25. März bis 17. April 2015, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands.pdf

  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Forschungsbericht 586, Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Oktober 2021, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-586-studie-entgeltsystem-menschen-mit-behinderungenzwischenbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

  3. Seit 2018 haben Menschen mit einem Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen die Möglichkeit, alternativ das „Budget für Arbeit“ zu nutzen. Arbeitgeber erhalten in diesem Rahmen Lohnkostenzuschüsse, Budgetnehmerinnen und -nehmer erhalten bei Bedarf eine Assistenz am Arbeitsplatz. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung zu ermöglichen.

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Ottmar Miles-Paul ist seh- und hörbehindert, lebt in Kassel und engagiert sich seit über 35 Jahren für die Selbstbestimmung, Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen. Als Redakteur der kobinet-nachrichten berichtet er täglich über aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik.