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Behinderung(en) und Mobilität

Reinhilde Stöppler

/ 9 Minuten zu lesen

Mobilität bedeutet Lebensqualität und ist eine entscheidende, oft jedoch nicht erkannte Voraussetzung zur Inklusion und Teilhabe. Besonders im Bereich des ÖPNV gibt es in Deutschland zahlreiche Mobilitätsbarrieren.

Piktogramme auf einem Bus. Anforderungen an barrierefreie Fahrzeuge im ÖPNV sind beispielsweise stufen-, schwellen- und spaltenlose Zugänge für alle Fahrgäste. (© picture alliance / Zoonar | nadezhda soboleva)

Begriff und Bedeutung der Mobilität

Jeder will mobil sein, denn alle wollen immer irgendwohin. Mobilität stellt ein Grundbedürfnis aller Menschen dar. Sie beeinflusst unseren Alltag und den Wunsch, ein selbstbestimmtes Leben unabhängig von der Unterstützung und Fahrdiensten anderer führen zu können. Der Begriff Mobilität stammt aus dem Lateinischen (mobilitas), bedeutet Beweglichkeit, Veränderlichkeit und meint grundsätzlich jegliche Positionsveränderung (auch virtueller, geistiger, sozialer und kultureller Art). Im vorliegenden Text geht es vor allem um die Überwindung räumlicher Distanzen. Mobilität bedeutet Lebensqualität und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Sie ist eine entscheidende, leider oft nicht erkannte Voraussetzung zur Inklusion und Teilhabe. Mobilität hat enormes Inklusionspotential, da sie den Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen, Freizeit, Sport, Medien und zu sozialen Kontakten eröffnet.

UN-Behindertenrechtskonvention

Bereits 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen von Deutschland ratifiziert. Die in der UN-BRK formulierten Rechte sind also vom Staat entsprechend umzusetzen, so dass sie von Menschen mit Behinderungen gelebt werden können. Die UN-BRK geht ausdrücklich mit zwei Artikeln auf Mobilität ein. Artikel 9 fordert „Zugänglichkeit“ zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation, einschließlich der dazugehörigen Technologien und -systeme etc. Artikel 20 fordert alle Maßnahmen zur „Persönlichen Mobilität“, wozu Mobilitätshilfen und -schulungen gehören. Aber selbst 14 Jahre nach in Kraft treten des Übereinkommens wird Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche Teilhabe und Mobilität noch immer erschwert, da die erforderliche Barrierefreiheit flächendeckend nicht vorhanden ist. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gehören zur Gruppe der Mobilitätsbehinderten. Für sie ist die Teilnahme am Straßenverkehr oftmals mit Barrieren unterschiedlicher Art und Ausprägung und damit einhergehend mit Gefahren verbunden. Gründe können zum einen in der oftmals nicht barrierefreien Gestaltung der Verkehrswelt, aber auch in der mangelnden Mobilitätsbildung liegen. Auf diese beiden Aspekte soll im Folgenden eingegangen werden.

Barrierefreiheit

Die barrierefreie Gestaltung des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind wesentliche Bedingungen für Mobilität und damit den Zugang zu allen notwendigen Lebensbereichen. Der Begriff Barrierefreiheit wird im § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. Wenn eine umfassende bauliche Barrierefreiheit infrastrukturell nicht gewährleistet werden kann, wird erforderlich, dass durch digitalisierte Techniken nicht barrierefreie Objekte ausgemacht und gemieden werden können. Eine große Hilfe bietet die Online-Plattform www.wheelmap.org, eine interaktive Karte für rollstuhlgerechte Orte. Initiiert von Raúl Krauthausen ist Wheelmap.org ein Projekt des Sozialhelden e.V, eine Gruppe von engagierten Menschen, die seit 2004 gemeinsam kreative Projekte entwickeln, um auf soziale Probleme aufmerksam zu machen und sie im besten Fall zu beseitigen. Bereits seit 2010 nutzen Rollstuhlfahrende weltweit die Wheelmap als Unterstützung bei ihrer Tagesplanung. Bezüglich der Barrierefreiheit in deutschen Städten ergaben repräsentative Befragungen der Aktion Mensch aus den Jahren 2012, 2016 und 2017, dass aus Sicht von ca. 80 % der Antwortenden ein großer Handlungsbedarf beim Abbau von Barrieren bei der Zugänglichkeit von Gebäuden und Plätzen, öffentlicher Infrastruktur, privatem Wohnen, Mobilität (ÖPNV) sowie des Arbeitsmarkts bestehen.

Mobilitätsbarrieren

Mobilitätseinschränkende Barrieren müssen zunächst erkannt und wahrgenommen werden. Neben den personenbezogenen Barrieren können Menschen auch durch sprachliche, soziale sowie sozioökonomische Barrieren mobilitätsbehindert werden. , z.B. können Probleme aufgrund der (eingeschränkten) Kommunikation, dem (rücksichtslosen) Verhalten anderer Verkehrsteilnehmenden sowie niedrigem Einkommen entstehen. Bei den Behinderungsformen lassen sich für die praktische Realisierung mobilitätsfördernder Angebote vier Bedürfnisgruppen bilden:

  • Bewegen

  • Sehen

  • Hören

  • Verstehen / Orientieren

Sehen

Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, zu denen man – je nach Sehschärfe – Sehhinderungen (Schädigungen des Auges, z.B. Grauer Star, Grüner Star) bis zur Blindheit zählen kann, haben bei der Teilnahme am Straßenverkehr insbesondere Probleme

  • bei ausschließlich optisch vermittelten Informationen, z.B. nur optische Warnschilder, Linienbusnummern oder Haltestellen,

  • beim Auffinden des Weges, Erkennen von Gefahren und Hindernissen,

  • bei der visuellen Wahrnehmung von Personen und Gegenständen mit wenig Kontrasten und geringer Farbgestaltung.

Die Probleme potenzieren sich bei so genannten Shared-Space-Plätzen (dt. gemeinschaftlicher, zumeist städtischer Raum mit vielen gleichberechtigten Funktionen, wie Einkaufen, Aufenthalt, Bewegung usw.) mit einheitlichem Untergrund, bei Dämmerungen und schlechten Sichtverhältnissen. Eine relativ neue, jedoch durchaus problematische Barriere stellen die an jeder beliebigen Stelle des Gehweges abgestellte und umgestürzte E-Roller dar, die für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zur Stolperfalle werden können und nur schwer mit dem Blindenlangstock ertastbar sind. Die oberste Maßnahme der Barrierefreiheit stellt das Zwei-Sinne-Prinzip dar: Optische Informationen müssen stets mit akustischen und/oder taktilen Informationen gleichzeitig angeboten werden. Eine Bushaltestelle sollte nicht nur optisch angezeigt, sondern zudem auch mündlich angesagt werden; und eine Ampel muss auch über akustische Signale verfügen. Blindenleitsysteme sollen sehbeeinträchtigten Menschen mehr Orientierung ermöglichen; z.B. können sie aus taktilen Bodenindikatoren bestehen, die mit einem Langstock ertastbar sind.

Hören

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen (Schwerhörigkeiten und Gehörlosigkeit) haben vor allem Probleme bei Informationen, die ausschließlich auditiv angeboten werden, z.B. Signale wie Hupen, Fahrradklingeln, Sirenen, Lautsprecheransagen. Auch hier stellt das Zwei-Sinne-Prinzip die erste Maßnahme der Barrierefreiheit dar: Alle Informationen müssen über einen anderen Sinn, z.B. optisch und/oder taktil vermittelt werden.

Bewegen

Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen können leichte bis schwere Bewegungseinschränkungen haben und von Hilfsmitteln (z.B. Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl) abhängig sein. Zu den motorischen Beeinträchtigungen gehören z.B. Erkrankungen des Stützapparates und der Organe, zerebrale Bewegungsstörungen, chronische Krankheiten und Kleinwuchs. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben sich unterschiedliche Herausforderungen und Probleme, z.B. bei

  • Bordsteinen, Stufen, Treppen, stark geneigten Rampen,

  • zugeparkten Gehwegen und Straßenüberquerungen,

  • längeren Umwegen und Wartezeiten,

  • hoch angebrachten Bedienungselementen bei Aufzügen, Automaten.

Oberste Maßnahme zur Barrierefreiheit stellt das Fuß-Rad-Prinzip dar: Alles was zu Fuß erreichbar ist, muss auch mit Rädern (z.B. Rollstuhl) zugänglich sein. Hierzu zählen u.a. Rampen, Aufzüge, stufenlose und schwellenfreie Eingänge oder PKW-Stellwege für Rollstuhlfahrer.

Verstehen – Orientieren

Zu dieser Gruppe zählen Menschen mit Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten (Lernbehinderungen, geistige Behinderung). Es können sich Probleme ergeben

  • bei der Orientierung im Straßenverkehr, u.a. beim Aufsuchen der Bushaltestelle, beim Einsteigen in den richtigen Bus, etc.,

  • beim Lesen des Fahrplanes, vor allem wenn die Informationen ausschließlich mit Zahlen und Text angeboten werden,

  • aufgrund schneller Ablenkbarkeit und einer kürzeren Aufmerksamkeitsspanne,

  • aufgrund von Wahrnehmungs- oder Kommunikationsbeeinträchtigungen.

Maßnahmen der Barrierefreiheit stellen Informationen in Leichter Sprache, Bildsprache, Piktogramme und Orientierungssysteme dar, gemäß der sogenannten KISS-Regel: Keep it short and simple. Zu den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gehören – neben den oben genannten Gruppen – alle schwächeren Personengruppen, z.B. Kinder oder ältere Menschen. Jede/r von uns kann sehr schnell vorübergehend oder dauerhaft, z.B. durch Unfälle oder Krankheiten, beeinträchtigt werden. Auch Menschen mit Gepäck, Kinderwagen, einer vorübergehenden Verletzung (Gips, Schiene) können mobilitätsbehindert sein, es reicht auch, unterwegs zu sein ohne Lesebrille etc.

Problemfelder im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Im Bereich des ÖPNV gibt es zahlreiche Mobilitätsbarrieren, die Menschen mit Behinderungen die selbständige Teilnahme und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erschweren bzw. sogar verhindern. Anforderungen an barrierefreie Fahrzeuge im ÖPNV sind z.B.: - Stufen-, schwellen- und spaltenloser sowie neigungsarmer Zugang für alle Fahrgäste, Einsatz von Niederflurfahrzeugen, leicht erkennbare Piktogramme am barrierefreien Fahrzeugeingang, kontrastreiche optische Fahrzielinformationen.

Weiterhin müssen zugängliche und behindertengerechte WC-Räume in ausreichender Anzahl und hygienisch sauber zur Verfügung stehen. Barrierefreiheit ist ein Recht und damit gesetzlich bindend verankert. Neben der bereits genannten UN-BRK gibt es die Fahrgastrechteverordnung der EU, das Behindertengleichstellungsgesetz sowie das Personenbeförderungsgesetz, das im Folgenden näher beleuchtet werden soll. Der Bund hat im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von 2013 den Anspruch der Barrierefreiheit in der Nahverkehrsplanung festgelegt. Es enthält das Ziel, dass alle Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis Januar 2022 vollständig barrierefrei sein sollen. Die Umsetzung ist also längst überfällig, die Realität sieht jedoch anders aus, mit großen regionalen Unterschieden. Das PBefG ist eigentlich nur eine Planungsverpflichtung, die Kommunen müssen das Ziel der Barrierefreiheit in ihrem Nahverkehrsplan also lediglich berücksichtigen bzw. nicht barrierefreie Ausnahmen begründen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 wird nun Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2026 angestrebt. Neue Bahnhöfe oder Bushaltestellen in Deutschland werden grundsätzlich barrierefrei gestaltet; diese Neubauten sind jedoch selten. Ein weiteres Problem stellen die verschiedenen Zuständigkeiten dar. So gehören die Bahnhöfe für S-Bahnen, Regional- und Fernzüge nicht zum ÖPNV, sondern in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn, bei der die Eisenbau- und Betriebsordnung (EBO) gilt. Trotz der Verpflichtung „Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen“, greift dort die „De-minimis-Regel“, nach der zunächst Bahnhöfe mit mehr als täglich 1.000 Ein- und Ausstiege ausgebaut werden. Aus diesem Grund sind besonders ländlich gelegene bzw. wenig frequentierte Bahnhöfe oft nicht barrierefrei.

Mobilitätsbildung

„Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten Teilhabe“ von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK. Neben den aufgezeigten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sind sowohl schulische als auch außerschulische pädagogische Maßnahmen zwingend notwendig, um Menschen mit Behinderungen auf eine zukünftige und möglichst selbständige Mobilität vorzubereiten. Mobilitätsbildung stellt gemäß den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe für alle Schulformen dar. Dagegen bleiben entsprechende Maßnahmen in außerschulischen Kontexten der Behindertenhilfe dem individuellen Engagement überlassen. Zentrales Ziel ist der Aufbau und die Förderung entsprechender Kompetenzen, der sogenannten mobilitätsspezifischen Kompetenzen. Hierzu gehören visuelle und auditive Wahrnehmung, Motorik, Aufmerksamkeit, Reaktion, Kommunikation, soziale Kompetenzen, Kognition und Interaktion. Sie gelten als wesentliche Fähigkeiten zur sicheren Verkehrsteilnahme und sollen bei bestehenden Leistungseinschränkungen gefördert werden. Die mobilitätsspezifischen Kompetenzen sind an den individuell möglichen Teilnahmerollen am Straßenverkehr auszurichten, um selbständiger zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Zur Förderung der aufgezeigten Mobilitätskompetenzen gibt es umfangreiche, interessante und in der Praxis erprobte Übungen und Projekte. Zu nennen wäre z.B. das Projekt MOGLI. Ein weiteres Ziel der Mobilitäts- und Verkehrsbildung liegt in der Vorbereitung auf die jeweiligen möglichen Teilnahmerollen am Straßenverkehr, um selbständiger und sicher als Fußgänger*in, Fahrradfahrer*in, Bus- und Bahnfahrer*in am Straßenverkehr teilzuhaben Dabei ist ein weiteres zentrales Ziel der Mobilitätsförderung, vorhandene Barrieren zu überwinden, zu umgehen oder zu kompensieren.

Unfallrisiken

Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Rollen der Verkehrsteilnahme sollen im Folgenden exemplarisch die besonderen Unfallrisiken und Gefahrensituationen fokussiert werden, um häufigen Unfallursachen präventiv zu begegnen. Hauptunfallursachen beim Zufußgehen sind:

  • Falsches Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn, vor allem an ungesicherten Stellen (Unterschätzen von Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge, plötzliches Hervortreten zwischen Sichthindernissen, Nichtbeachtung von Fahrzeugen etc.).

  • Benutzung des Smartphones (Telefonieren, Verfassen von Textnachrichten, Hören von Musik etc.) bei der Teilnahme am Straßenverkehr.

  • Beim Radfahren sind die häufigsten Unfallursachen:

  • Falsche Straßennutzung,

  • Fehler beim Abbiegen,

  • Verletzung von Vorfahrt- oder Vorrangregelungen,

  • falsche Geschwindigkeiten,

  • falsche Abstände zum Vorausfahrenden.

Auch hier gibt es – analog zum Zufußgehen – eine Erhöhung des Unfallrisikos bei Handynutzung auf dem Fahrrad. Bei der stark angestiegenen Nutzung von Pedelecs bestehen die Unfallrisiken vor allem durch Selbstüberschätzung und mangelnde Fahrkenntnisse.

Zusammenfassung

Menschen mit Behinderungen gehören zur Gruppe der mobilitätsbehinderten Menschen, die oftmals auf spezielle Fahrdienste und/oder Begleitungen angewiesen sind. Aber nur wer mobil ist, kann ein selbständiges und unabhängiges Leben führen. Mobil zu sein ist wesentlicher Bestandteil für Lebensqualität und stellt die Grundlage für Inklusion und Teilhabe dar. Voraussetzung ist eine entsprechende Mobilitätsbildung für alle sowie eine inklusive Verkehrspolitik mit größtmöglicher Barrierefreiheit. Dabei sollten Menschen mit Behinderungen unbedingt als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbezogen werden, z.B. mit der Beteiligung regional verschiedenen behindertenpolitischen Netzwerken oder kommunalen Behindertenbeiräten.

Quellen / Literatur

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Daubitz, S. (2021). Teilhabe und Öffentliche Mobilität: Die Rolle der Politik. In: Schwedes, O. (Hrsg.). Öffentliche Mobilität. Voraussetzungen für eine menschengerechte Verkehrsplanung. Wiesbaden: Springer VS, 77–101. https://doi.org/10.1007/978-3-658-32106-2_4

Geiler, M. (2014). Radeln unter Strom. E-Bikes und Pedelecs: Fahrräder mit elektrischem Motor. In: BGN Akzente 04/2014. https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/bgn/akzente/akzente14/ebike.htm

Knaup, M., Stöppler, R. (2023). Gesund und mobil. In: Rathmann, K. (Hrsg.). Teilhabe an Gesundheit. Stuttgart: Kohlhammer (in Druck).

Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800

Möller, Ch. (2023). Neue Barrieren auf Gehwegen. In. DVR Report. Fachmagazin für Verkehrssicherheit. 1/2023, 10–11. https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/dvr-report/DVR_Report_2023_1.pdf

Stöppler, R. (2022). Behinderte Mobilität!?. In: Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (Hrsg.) Verkehrsunfälle und Unfallopfer, VOD Schriftenreihe Nr.1, Münster, 86–87. https://vod-ev.org/download/VOD-Schriftenreihe-1-Verkehrsunfaelle-und-Unfallopfer.pdf.

Stöppler, R. (2018). Inklusiv mobil. Mobilitätsförderung bei Menschen mit geistiger Behinderung, Dortmund: Modernes Lernen.

Stöppler, R. (2015). Menschen mit (Mobilitäts-)Behinderung. Teilhabe und Verkehrssicherheit. Handbuch für Fachkräfte zur Förderung der Mobilitätskompetenzen von Menschen mit Behinderungen. Schriftenreihe Verkehrssicherheit, (18), Bonn: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, 15ff.

Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (Stuva), Agentur Barrierefrei NRW, Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein (o. J.). Definition „Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr“ zum novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG). https://pbefg.ab-nrw.de/

Fussnoten

Fußnoten

  1. Daubitz, S. (2021)

  2. Stöppler, R. (2018)

  3. https://www.behindertenrechtskonvention.info/zugaenglichkeit-3790/

  4. https://www.behindertenrechtskonvention.info/persoenliche-mobilitaet-3870/

  5. https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html

  6. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021)

  7. Knaup, M., Stöppler, R. (2023)

  8. Möller, Ch. (2023)

  9. Stöppler, R. (2022).

  10. Stöppler, R. (2018)

  11. Stöppler, R. (2022)

  12. Stöppler R. (2015)

  13. https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html

  14. Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (Stuva) (o.J.)

  15. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800

  16. https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__2.html

  17. Stöppler, R. (2015)

  18. KMK (Kultusministerkonferenz) (2012)

  19. Stöppler, R. (2015)

  20. Stöppler, R. (2015)

  21. Stöppler, R., Kvas, S., Schuck, H., Wilke, J. (2011).

  22. Stöppler, R. (2018)

  23. Stöppler, R. (2018)

  24. Heß M (2014)

  25. Bundesanstalt für Straßenwesen (2022)

  26. Geiler, M. (2014)

Lizenz

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Weitere Inhalte

Reinhilde Stöppler ist Professorin am Institut für Förderpädagogik und Inklusive Bildung der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ein zentraler Schwerpunkt ihrer Forschung und Lehre stellt das Thema Mobilität und Barrierefreiheit bei Menschen mit (geistiger) Behinderung dar.