Migration aus Polen, Rumänien und Bulgarien seit den EU-Osterweiterungen
Barbara Dietz
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Die EU-Osterweiterungen 2004 und 2007 ließen die Migration von Arbeitskräften aus Polen, Bulgarien und Rumänien insbesondere in die EU-15-Staaten stark ansteigen. In der Gesamtschau hat sich die Freizügigkeit in der EU bewährt.
Der Interner Link: politische Umbruch in Mittelosteuropa zu Beginn der 1990er Jahre führte zu einer Aufhebung von Emigrationsbarrieren, die in den Jahren des Interner Link: Kalten Krieges eine Auswanderung in westliche Länder auf ein Minimum begrenzt hatten. Vor dem Hintergrund ökonomischer sowie politischer Krisen in Polen, Rumänien und Bulgarien entwickelten sich aufgrund der nunmehr durchlässigen Grenzen Emigrationsbewegungen; bevorzugtes Ziel waren die damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-15 ). Allerdings konnten Emigrant/-innen aus Polen, Rumänien und Bulgarien zu dieser Zeit nur dann in EU-Staaten einreisen, wenn sie auf der Basis bilateraler Verträge eine zumeist kurzfristige Arbeitserlaubnis erhielten oder im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen aufgenommen wurden. Darunter fielen beispielsweise das Asylrecht und das Aufnahmerecht, das den Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen und Rumänien die Einwanderung nach Deutschland erlaubte.
Die Migrationsdynamik nach den Osterweiterungen
Mit den Interner Link: Osterweiterungen der Europäischen Union trat für Polen ab dem Interner Link: 1. Mai 2004 und für Rumänien und Bulgarien ab dem 1. Januar 2007 die Interner Link: Freizügigkeit von Personen in Kraft. Allerdings hatten sich die EU-15-Staaten bereits im Vorfeld auf eine gestaffelte, bis zu siebenjährige Übergangsfrist verständigt, die eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubte. Die wichtigsten Gründe dafür waren innenpolitischer Natur. Insbesondere Deutschland und Österreich befürchteten eine erhöhte Konkurrenz auf dem heimischen Arbeitsmarkt und eine Destabilisierung der Sozialsysteme.
Dies hatte zur Folge, dass nur Großbritannien, Irland und Schweden ihre Arbeitsmärkte für Einwandernde aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zum Beitrittszeitpunkt am 1. Mai 2004 öffneten. In den anderen EU-15-Staaten fielen die Barrieren nur schrittweise bis zur endgültigen Arbeitskräftefreizügigkeit am 1. Mai 2011.
Im Jahr 2007 wurden Bulgarien und Rumänien neue EU-Mitglieder. Nur Spanien, Schweden und Finnland ließen eine freie Arbeitskräftewanderung von Anfang an zu. Italien und Griechenland öffneten ihre Arbeitsmärkte 2009, während alle anderen EU-15-Staaten erst im Jahr 2014 die volle Freizügigkeit gewährten.
Wie erwartet war die Nettomigration (Zuwanderung minus Abwanderung) aus Polen nach der Osterweiterung negativ; dabei wurde im Jahr 2011, dem Datum der endgültigen Arbeitskräftefreizügigkeit, ein Höhepunkt der Abwanderung erreicht (vgl. Abbildung 1). Im Jahr 2018 kehrte sich dieser Trend dann um: Zum ersten Mal seit dem Ende der 1980er Jahre konnte Polen einen Wanderungsgewinn verzeichnen. Aufgrund einer vergleichsweise geringen Arbeitslosigkeit und eines stabilen Wirtschaftswachstums zogen nicht nur polnische Staatsangehörige, die im Ausland gearbeitet hatten, in ihre Heimat zurück. Daneben Interner Link: wanderten auch Arbeitsmigrant/-innen aus anderen Staaten nach Polen zu. Das wichtigste Herkunftsland war die Ukraine, gefolgt von Belarus. Dennoch war der Wanderungsverlust Polens zwischen 2004 und 2019 beachtlich: Im Jahresdurchschnitt belief er sich auf 29.000 Personen.
Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 verzeichnete das Land durchgängig eine negative Wanderungsbilanz, wobei die jährlichen Wanderungsverluste stark schwankten (vgl. Abbildung 1). Die zwischen 2008 und 2012 rückläufige Nettoemigration war in erster Linie auf die Folgen der Interner Link: Euro-Krise zurückzuführen. Auch aus Bulgarien zogen nach dem EU-Beitritt des Landes mehr Menschen weg, als einwanderten (vgl. Abbildung 1). Die Wanderungsverluste Bulgariens blieben aber mit durchschnittlich 3.600 Personen im Jahresdurchschnitt zwischen 2007 und 2019 sehr gering, wenn man die Abwanderungsverluste im gleichen Zeitraum mit Rumänien vergleicht (durchschnittlich 59.000 Personen). 2020 verzeichnete Bulgarien erstmals deutliche Wanderungsgewinne. Diese sind in erster Linie auf eine stark rückläufige Abwanderung im ersten Jahr der Corona-Pandemie zurückzuführen. Außerdem stieg infolge des Interner Link: Brexits die Zahl der bulgarischen Staatsangehörigen, die aus Großbritannien in ihr Herkunftsland zurückkehrten. Gleichzeitig hat die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zugenommen, insbesondere aus Russland, der Türkei und der Ukraine.
Migrationsmotive
Im Falle Polens, Rumäniens und Bulgariens kristallisieren sich vor allem ökonomische Motive für die Migrationsbewegungen nach den Osterweiterungen 2004 und 2007 heraus. Der Wunsch, im EU-Ausland einer Arbeit nachzugehen, lässt sich unschwer am wirtschaftlichen Gefälle zwischen den EU-15-Staaten und Polen, Rumänien und Bulgarien nachvollziehen. So betrug das Pro-Kopf-Einkommen (in Kaufkraftstandards) in Polen im Jahr 2004 nur 44 Prozent des EU-15-Durchschnitts. Gleichzeitig lag die Arbeitslosigkeit mit 19 Prozent erheblich über dem EU-15-Durchschnitt (8,2 Prozent). Auch Bulgarien und Rumänien mit 36 Prozent bzw. 39 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens (in Kaufkraftstandards) der EU-15-Staaten blieben im Beitrittsjahr 2007 weit hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Immerhin war die Arbeitslosigkeit in Bulgarien (6,9 Prozent) und Rumänien (6,4 Prozent) etwas geringer als diejenige in den EU-15-Ländern (7,0 Prozent). Dies wird jedoch auch auf die unzureichende statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit in Rumänien und Bulgarien zurückgeführt.
Neben den wirtschaftlichen Unterschieden bestimmten rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, in erster Linie die Regelungen der Freizügigkeit, die Ost-West-Wanderungen in der Zeit nach den EU-Osterweiterungen. Weiterhin spielten Netzwerkbeziehungen eine Rolle, das heißt die Verbindung potentieller Migrant/-innen zu Institutionen und Personen in den Zielländern, die Kosten und Risiken der Migration senken. Allerdings sind die letztgenannten Faktoren nicht primär für die Wanderungsabsicht entscheidend, sondern vielmehr für die Wahl der Migrationsziele.
Migrationsziele
Seit Beginn der 1990er Jahre waren die EU-15-Staaten die wichtigsten Zielländer von Emigrant/-innen aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Dies war auch nach den Osterweiterungen der Fall, wobei sich die Zuwanderung in einzelne EU-Staaten sehr unterschiedlich entwickelte.
Bedingt durch traditionelle Migrationsbeziehungen, wie die Interner Link: Aussiedler- und die saisonale Arbeitskräftemigration, hatte sich Deutschland im Vorfeld der Osterweiterungen als bedeutendstes Aufnahmeland für polnische Migrant/-innen etabliert. Im Jahr 2004 lebten 60 Prozent aller polnischer Migrant/-innen, die in EU-15-Länder gezogen waren, in Deutschland. Weitere 14 Prozent waren in Großbritannien ansässig. Durch die ungleiche Einführung der Arbeitskräftefreizügigkeit kam es dann aber zu einer deutlichen Verschiebung der Länderpräferenzen. Polnische Arbeitsmigrant/-innen zogen nun vorwiegend nach Großbritannien und erst an zweiter Stelle nach Deutschland. Diese Umlenkung wird aus der Entwicklung der polnischen Bevölkerung in den jeweiligen Einwanderungsländern deutlich: Während die Zahl der polnischen Staatsangehörigen in Deutschland von 326.900 Personen im Jahr 2004 auf 775.100 Personen im Jahr 2019 stieg, nahm die Zahl der Eingewanderten aus Polen in Großbritannien von 76.700 auf 919.200 Personen zu (vgl. Abbildung 2). Damit lebten im letzten Jahr der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens 35 Prozent aller polnischen EU-Migrant/-innen im Vereinigten Königreich, während in Deutschland 30 Prozent ansässig waren.
Vor der Osterweiterung im Jahr 2007 waren Spanien und Italien bevorzugte Anlaufstellen rumänischer und bulgarischer Arbeitsmigrant/-innen. Sie blieben dies auch nach dem EU-Beitritt, wobei Spanien durch die Immobilienkrise 2008 deutlich an Anziehungskraft verlor. In und nach den Jahren der Euro-Krise gingen bulgarische und rumänische Migrant/-innen verstärkt nach Deutschland, das weniger als die südlichen EU-Staaten von der Krise betroffen war (vgl. Abbildungen 3 und 4). Großbritannien stellte einen weiteren Anziehungspunkt dar: 2019 lebten 102.300 Bulgar/-innen und 422.000 Rumän/-innen im Noch-EU-Staat Großbritannien. Daneben entwickelte sich Griechenland zu einem wichtigen Ziel für bulgarische Migrant/-innen.
Die Wanderungsmuster nach den Osterweiterungen machen deutlich, dass sich Migrant/-innen aus Polen, Rumänien und Bulgarien bei der Wahl ihrer Zielländer sowohl an der wirtschaftlichen Entwicklung im EU-Raum, den institutionellen Rahmenbedingungen und den entwickelten Netzwerken orientierten.
Auswirkungen der Migration
Die Auswirkungen der teilweise erheblichen Migrationen nach den Osterweiterungen wurden in den Herkunftsländern insbesondere im Hinblick auf das Arbeitskräfteangebot, Interner Link: Rücküberweisungen und auf den Verlust gut qualifizierter Arbeitskräfte (Brain-Drain) diskutiert. Festzustellen ist, dass die Arbeitslosigkeit in Polen, bedingt durch die Emigration nach der Osterweiterung, leicht zurückging, während die Löhne geringfügig anstiegen. Für Rumänien und Bulgarien konnten vergleichbare Effekte nicht nachgewiesen werden. Hohe Rücküberweisungen hatten alle hier betrachteten Staaten zu verzeichnen: Im Jahr 2019 betrugen diese Finanztransfers 3,4 Prozent des BIP in Bulgarien, 3,3 Prozent des BIP in Rumänien und 1,2 Prozent des BIP in Polen. Allerdings wurden diese Mittel überwiegend für private Konsumausgaben verwendet und nur zu einem geringeren Teil investiert. Mit Blick auf den befürchteten Brain-Drain verließen seit den Osterweiterungen tatsächlich überdurchschnittlich viele gut qualifizierte Arbeitskräfte Polen, Rumänien und Bulgarien. Dies hatte jedoch kaum gravierende negative Effekte für die Herkunftsländer zur Folge. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass gut qualifizierte Personen auf dem heimischen Arbeitsmarkt zum entsprechenden Zeitpunkt keine adäquate Arbeit fanden und dass ein Teil der gut qualifizierten Abgewanderten später ins Herkunftsland zurückkehrte.
Die zunehmende Migration aus Polen, Rumänien und Bulgarien stand in einigen EU-15-Staaten durchaus in der Kritik. Befürchtet wurden ethnische Enklaven und ökonomische Verwerfungen in den Aufnahmeländern. Allerdings lassen sich derartige Effekte weder im sozialen noch im Arbeitsmarktbereich in nennenswertem Umfang belegen. Auch konnte durch die Ost-West-Migration nach den Osterweiterungen kein verstärkter Lohndruck oder eine übermäßige Beanspruchung der Sozialsysteme in den EU-15-Staaten festgestellt werden. Indem sie die Freizügigkeit nutzten, trugen polnische, rumänische und bulgarische Arbeitsmigrant/-innen vielmehr dazu bei, den Fach- und Hilfskräftemangel in den aufnehmenden EU-15-Staaten zu verringern.
ist Associated Researcher am Leibniz Institute for East and Southeast European Studies (IOS) Regensburg und Research Fellow am Institute of Labor Economics (IZA) Bonn.
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