Die Partei "Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei" (Team Todenhöfer) wurde im November 2020 gegründet. Der Namensgeber Jürgen Todenhöfer fungiert zugleich als Spitzen- und Kanzlerkandidat.
Todenhöfer gehörte zwischen 1972 und 1990 als Abgeordneter der "Christlich Demokratische Union Deutschlands" (CDU) dem Deutschen Bundestag an und war unter anderem entwicklungspolitischer und abrüstungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ende 2020 kündigte er nach langjähriger Mitgliedschaft seinen Austritt aus der CDU sowie eine Parteineugründung an. Ausschlaggebend für seinen Schritt waren nach eigenen Angaben insbesondere die Unzufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik der CDU und die kategorische Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
Dementsprechend ist die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr eine Kernforderung der Partei Team Todenhöfer. Politikerinnen und Politiker, die für militärische Interventionen stimmen, sollen laut Parteiprogramm "vier Wochen mit an die Front", Verwundete betreuen oder ihre eigenen Kinder in den Einsatz schicken. Darüber hinaus möchte die Partei Waffenexporte in Krisengebiete unter Strafe stellen.
Die Amtszeit von Abgeordneten und Mitgliedern der Regierung will Team Todenhöfer auf zwei Legislaturperioden begrenzen und ein Verbot von Parteispenden erwirken, die 5.000 Euro übersteigen. Weitere Ziele der Partei sind die Reduzierung der Stellen im Öffentlichen Dienst - auf lange Sicht - um ein Drittel und die Durchsetzung von Steuerentlastungen. So sollen beispielsweise die Grunderwerbs- und Kirchensteuer abgeschafft und die Grundsteuer gesenkt werden.
Im Bereich der Migrations- und Flüchtlingspolitik spricht sich die Partei dafür aus, die Nachbarstaaten von Krisenländern bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden großzügig zu unterstützen und gleichzeitig selbst weniger Flüchtlinge aufzunehmen. Personen mit Bleibeperspektive soll nach kanadischem Vorbild ein Pate zur Seite gestellt werden, der ihnen bei der Integration behilflich ist. Bei "schweren Verstößen" ausländischer Zuwanderer könne dagegen "notfalls die Ausweisung" erfolgen.