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Warum steht der Begriff "Rasse" im Grundgesetz?

Dr. Matthias Quent

/ 7 Minuten zu lesen

Die Wissenschaft ist sich heute einig, dass es keine menschlichen Rassen gibt. Trotzdem steht in Artikel 3 des Grundgesetzes, dass niemand "wegen […] seiner Rasse […] benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Warum das so ist und wie darüber diskutiert wird, erfährst Du hier.

(© bpb)

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(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art 3 GG)

Infolge der weltweiten Proteste der "Black Lives Matter"-Bewegung wurde im Frühsommer 2020 auch das deutsche Grundgesetz auf den Prüfstand gestellt. Unmittelbarer Auslöser war der Tod des Afroamerikaners George Floyd, der während seiner Festnahme von Polizisten in Minneapolis getötet wurde. Die Proteste der weltweiten sozialen Bewegung, an der sich auch viele weiße Menschen beteiligen, richten sich dabei eben nicht nur gegen exzessive rassistische Polizeigewalt, sondern auch gegen Unsichtbarkeit, fehlende Gleichberechtigung und Repräsentation, ungleich verteilte Macht, Privilegien und Güter und strukturelle Diskriminierung in allen Lebensbereichen. Die mangelnde Aufarbeitung der Geschichte und die Kontinuität von Rassismus stehen im Fokus der Proteste, denen sich auch in Deutschland, trotz der Beschränkungen im Kontext der Coronapandemie, zehntausende Menschen angeschlossen haben.

Erst diese maßgeblich von Schwarzen Menschen initiierte Emanzipationsbewegung stieß eine größere gesellschaftliche Debatte über das Wesen und die Aktualität des Rassismus an, die damit auch das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz direkt betrifft. Politiker*innen verschiedener Parteien stellten sich hinter die Forderung, den Begriff der "Rasse" aus dem deutschen Grundgesetz zu streichen. Der Begriff findet sich im Grundgesetzartikel 3, der Diskriminierung eigentlich verbieten soll. Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz von 1949 vor dem Hintergrund der rassistischen Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus aufgenommen, um antisemitisch und rassistisch Verfolgte zu schützen. Diskriminiert nun ausgerechnet die Formulierung dieses Artikels?

Ist der Begriff "Rasse" diskriminierend?

Ja, meinte bereits 2009 das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und empfahl eine Grundgesetzänderung. Denn der Begriff der "Rasse" sei seit jeher "historisch extrem belastet". Die Fachleute des DIMR raten damals wie heute: Der Begriff "Rasse" sollte "rechtlichen Texten zur Bekämpfung von Rassismus nicht mehr verwendet werden, da er rassistische Implikationen beinhaltet". Das Problem im Grundgesetzartikel ist demnach: Der Begriff erweckt den Eindruck, als gebe es tatsächlich unterschiedliche "Rassen" bzw. setzt diese als vermeintlich selbstverständlich voraus. Denn nur, wenn es überhaupt "Rassen" gibt, können Menschen auch auf dieser Grundlage diskriminiert werden. Allerdings besteht in der Forschung seit Jahrzehnten darüber Einigkeit, dass menschliche "Rassen" nicht existieren. Sie werden erst durch Rassismus konstruiert. In der "Jenaer Erklärung" von 2019 erneuerten führende Wissenschaftler*innen aus Zoologie und Anthropologie den Befund:
"Die Idee der Existenz von Menschenrassen war von Anfang an mit einer Bewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt. Auch heute noch wird der Begriff Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet. Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung."

Die Forscher*innen fassen zusammen: Es gibt beispielsweise zwischen Afrikaner*innen und Nicht-Afrikaner*innen "im menschlichen Genom unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren keinen einzigen fixierten Unterschied", durch den "rassische" Unterschiede begründet werden könnten. Demnach sind äußere Merkmale wie Hautfarbe, die im Rassismus herangezogen werden, "eine höchst oberflächliche und leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten".

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Erst der Rassismus schafft "Rassen"

Rassismus ist nicht das Ergebnis der Existenz von "Rassen", sondern das Produkt von Rassist*innen, die sich dadurch besser fühlen, besser ausbeuten und besser diskriminieren können, weil ihre entmenschlichenden Annahmen als vermeintlich natürlich, unveränderlich oder wissenschaftlich belegt gerechtfertigt werden. Rassismus kann sich gegen unterschiedliche Gruppen wenden, die historisch und aktuell diskriminiert werden: gegen Black and People of Color im Allgemeinen wie im Besonderen gegen Menschen, die als muslimisch, asiatisch oder als Sinti und Roma gelesen werden. Rassist*innen bedienen sich, neben biologisierenden Merkmalen (bspw. Hautfarbe), seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend kulturalisierenden und identitären Merkmalen, um ‚die anderen’ nach der Funktionslogik des Rassismus zu markieren. Die pseudowissenschaftliche Behauptung der Existenz von "Rassen" ist der Versuch zu rechtfertigen, warum es, trotz prinzipiellen Gleichheitsnormen in Zeiten von Aufklärung und Menschenrechten, dennoch legitim sei, bestimmte Menschengruppen aus angeblich natürlichen Gründen davon auszunehmen, ihnen gleiche Chancen und Rechte zu verweigern und sie zu unterdrücken, auszubeuten und zu versklaven.

Dieser Widerspruch bewegte bereits die Gründungsväter des Grundgesetzes. Im Ausschuss für Grundsatzfragen waren auch antiziganistische und rassistische Töne zu vernehmen. Der Jurist Hermann von Mangoldt kommentierte laut Protokoll: "Wenn man sagt: Alle Menschen sind gleich, so zeigt sich eben, daß sie praktisch nicht vollkommen gleich sind, sondern daß es gewisse Dinge gibt, die auf Grund der bei den Menschen nun einmal naturgegebenen Nuancierungen zu einer anderen Regelung führen müssen. Zum Beispiel könnte der Zigeuner, der herumwandert, gewissen gesetzlichen Sonderregelungen unterliegen." Das Zitat zeigt: Auch die Entstehung des fortschrittlichen deutschen Grundgesetzes war nicht frei war von diskriminierenden Diskursen.

"Race" als soziale Konstruktion von Rassismus

Immer wieder berichten Praktiker*innen aus der politischen Bildung, dass der Begriff häufig für Verwirrungen sorge, wenn einerseits vermittelt werde, dass es keine menschlichen "Rassen" gebe, dies aber andererseits im Grundgesetz impliziert behauptet werde. Das spricht dafür, den irreführenden Begriff aus dem Grundgesetz zu entfernen. Nötig ist dazu eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Obwohl von wichtigen Stimmen aus allen politischen Parteien im Bundestag, mit Ausnahme der AfD, Offenheit und Zustimmung für den Vorschlag der Änderung geäußert wird, gibt es daran auch Kritik. Der rechtsextreme stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner, stellte die von ihm als "Zirkus" bezeichnete Debatte mit seiner Einlassung, wenn es "Rassen" gebe, sei die aktuelle Fassung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden, und wenn es keine Rassen gebe, gebe es auch keinen Rassismus, von den Füßen auf den Kopf. Denn das ist offenkundig Unsinn: Auch ohne die Existenz von "Rassen" gibt es Rassismus in verschiedenen Formen.

Doch es gibt auch begründete Kritik an den Änderungsplänen. Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, äußerte Zweifel, ob die Änderung von Artikel 3 die Bekämpfung von Rassismus in der Gesellschaft wirklich voranbringe. Diese Sorgen teilen auch Rechtswissenschaftler*innen: Cengiz Barskanmaz und Nahed Samour fassen zusammen, dass der Begriff "Rasse" als Rechtsbegriff notwendig sei, weil Rassismus erst dadurch benennbar und adressierbar werde. Der Rassebegriff sei demnach notwendig für Antidiskriminierungspolitik, welche die Betroffenen von Rassismus unterstützt. Der englische Race-Begriff wird in internationalen Diskussionen und in der rassismuskritischen Forschung häufig genutzt, um die soziale Konstruktion von "Race" zu beschreiben, die strukturell zu Ungleichheit und Diskriminierung führt. Die Streichung des Rassebegriffes, so die beiden Jurist*innen, sei "symbolischer Aktionismus". Nötig sei dagegen eine "Versachlichung der Debatte, um so strukturelle Diskriminierung bekämpfen zu können".

Die Verwendung des "Race"-Begriffs ist vergleichbar mit dem Gender-Begriff, der sozial gemachte Unterschiede in Abgrenzung zu biologischen Unterschieden zwischen Geschlechtern beschreibt. Fraglich bleibt allerdings, ob "Rasse" im Alltag tatsächlich als soziale Konstruktion verstanden wird – und eben nicht doch vor allem, wie im Biologieunterricht, als genetische Typenbeschreibung missverstanden wird. Ein ganz wesentlicher Bildungsauftrag wäre es daher, darüber aufzuklären.

Ausblick

Unter anderem in der Landesverfassung des Freistaats Thüringen wird der Rassebegriff nicht verwendet. Seit jeher ist hier das Verbot aufgrund der "ethnischen Zugehörigkeit" festgeschrieben – anstatt von "Rasse". Dagegen erheben Barskanmaz und Samour den begründeten Einwand, dass damit Rassismus verharmlost werde. In Brandenburg wurde der Begriff "Rasse" 2013 aus der Landesverfassung getilgt und durch die Formulierung "Benachteiligung aus rassistischen Gründen" ersetzt – diese wird nun auch für das Grundgesetz diskutiert.

Begriffsunsicherheiten, sprachliche Zweideutigkeiten und Missverständnisse drücken sich auch im häufig synonym genutzten Begriff "Fremdenfeindlichkeit" aus. Dieses Wort wird ebenfalls kritisiert, weil die Betroffenen von Rassismus häufig keine "Fremden", sondern Mitbürger*innen und Nachbar*innen sind und nicht aus Feindlichkeit vor dem Fremden, sondern aufgrund von Ungleichheiten und Vorurteilen diskriminiert werden. Es wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, wenn Behörden, Politik, Betroffene und Wissenschaft in einem partizipativen Prozess zu einer gemeinsamen Arbeitsdefinition von "Rassismus" kommen könnten, die für behördliche Praxen, Bildung und öffentliche Debatten Orientierung schafft. Die Debatte um den Begriff "Rasse" im Grundgesetz macht deutlich: Demokratie ist nie abgeschlossen. Sie gewinnt ihre Integrationsfähigkeit und Überzeugungskraft aus Selbstreflexion und Weiterentwicklung. Dabei ist es unbedingt notwendig, erforderliche Anpassungen und Veränderungen gut zu erklären, um Vorurteile und populistische Gegenreaktionen zu schwächen. Denn: Viele Menschen, die nicht von Rassismus betroffen oder damit befasst sind, reagieren mit Unverständnis auf diese für sie neuen Informationen. Ob mit oder ohne Grundgesetzänderung: Unerlässlich ist eine breite gesellschaftliche Debatte – ebenso wie Bildungsmaßnahmen über die Bedeutung, Funktion und soziale Konstruktion von Rassismus.

Quellen

ist Soziologe und Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena. Seine Forschungsschwerpunkte sind Rechtsextremismus, Radikalisierung und Hasskriminalität. Sein Sachbuch "Deutschland rechts außen" wurde mit dem Preis "Das politische Buch 2020" der Friedrich-Ebert-Stiftung ausgezeichnet und kann über die bpb bezogen werden.