Im Zusammenspiel mit der europäischen Ebene bewegt sich Deutschlands Energiepolitik im Spannungsfeld von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit.
Energiepolitik wird oft als nationale Aufgabe verstanden: Staaten entscheiden darüber, wie sie Strom erzeugen, Energiepreise gestalten oder den Umbau hin zu erneuerbaren Energien organisieren. Tatsächlich ist Energiepolitik heute jedoch kaum noch allein auf nationaler Ebene zu begreifen. Sie ist eng verflochten mit globalen Märkten, internationalen Klimazielen und vor allem mit der Politik der Europäischen Union.
Gerade für Deutschland gilt: Energiepolitische Entscheidungen entstehen in einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Ebenen. Der Import von Energie, internationale Klimaverpflichtungen und europäische Regeln setzen wichtige Rahmenbedingungen. Gleichzeitig prägen nationale politische Entscheidungen weiterhin maßgeblich, wie Energiepolitik konkret ausgestaltet wird.
Die europäische Ebene hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Zwar waren energiepolitische Themen von Beginn an Teil der europäischen Integration – wie in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) – allerdings wurde Energiepolitik erst mit dem Lissabonner Vertrag von 2009 ein eigenständiges europäisches Politikfeld. Heute finden sich energiepolitische Politiken sowohl in der Regulierung des Energiemarktes bis hin zum Interner Link: European Green Deal.
Vor diesem Hintergrund stellen sich die zentralen Fragen: Wie hat sich die Energiepolitik entwickelt? Wie stark ist nationale Energiepolitik heute in europäische Politik eingebettet? Und welche Rolle spielen die erweiterten Kompetenzen der Europäischen Union für die politische Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten?
Die Entwicklung der europäischen Energiepolitik
Die europäische Energiepolitik entstand in einem langen Prozess, in dem wirtschaftliche Integration, Versorgungssicherheit und Klimaschutz das Politikfeld in verschiedenen Phasen unterschiedlich geprägt haben.
Europäische Energiepolitik als Wettbewerbspolitik
Die europäische Energiepolitik startete bereits in den 1950er Jahren mit dem zentralen Ziel der Beseitigung der Barrieren für einen freien und fairen Wettbewerb in den Energiemärkten. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zielten auf die gemeinsame Organisation zentraler Energieträger und sollten wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie politische Stabilität fördern.
Mit der Interner Link: Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 wurden die europäischen Regeln für Wettbewerb auf den Aufbau eines gemeinsamen Binnenmarktes ausgerichtet. Davon erfasst wurde auch die Energieversorgung: Die Märkte für Strom, Gas und Erdöl wurden schrittweise in die Binnenmarktregeln einbezogen. Zuvor waren die Energiemärkte in den Mitgliedstaaten meist national organisiert und häufig durch staatliche oder regionale Monopole geprägt. Mit der Liberalisierung dieser Märkte sollte Wettbewerb entstehen: Energieunternehmen sollten nicht mehr nur innerhalb nationaler Grenzen agieren, sondern europaweit tätig sein können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Möglichkeit erhalten, ihren Anbieter frei zu wählen. Gleichzeitig sollte ein integrierter Markt langfristig zu niedrigeren Preisen und mehr Effizienz führen (Reichert 1981).
Um dieses Ziel zu erreichen, verabschiedete die EU mehrere sogenannte Binnenmarktpakete. Diese verpflichteten die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, ihre Energiemärkte zu öffnen, Netze von der Energieerzeugung zu trennen (Unbundling) und unabhängige Regulierungsbehörden einzurichten. Dazu gehörte auch die Einrichtung unabhängiger nationaler Regulierungsbehörden, die die Energiemärkte überwachen und faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen sollen – in Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur. Auf europäischer Ebene wird ihre Zusammenarbeit durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) koordiniert. Auf diese Weise wurde schrittweise ein europäischer Energiemarkt aufgebaut.
Versorgungssicherheit: Strategien gegen Verwundbarkeit im Energiesektor
Mit der zunehmenden Marktintegration wurde deutlich, dass Wettbewerb allein nicht ausreicht, um eine stabile Energieversorgung zu gewährleisten. Energie ist keine gewöhnliche Ware: Sie ist eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität, gesellschaftliches Funktionieren und staatliche Handlungsfähigkeit. Störungen in der Energieversorgung können daher weitreichende Folgen haben.
Die politische Bedeutung von Versorgungssicherheit wurde bereits in den 1970er Jahren sichtbar. Die Ölkrisen von 1973/74 und 1979 führten zu drastischen Preissprüngen und Versorgungsengpässen in vielen europäischen Staaten. Sie machten deutlich, wie stark Europa von Energieimporten abhängig ist – und wie verwundbar diese Abhängigkeit sein kann. Auch wenn die europäische Zusammenarbeit im Energiebereich damals noch begrenzt war, prägten diese Erfahrungen langfristig das Problembewusstsein. Vor diesem Hintergrund rückte die Versorgungssicherheit schrittweise stärker in den Fokus der europäischen Zusammenarbeit. Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Mitgliedstaaten in hohem Maße von Energieimporten abhängig sind – insbesondere bei Erdgas und Erdöl. Interner Link: Diese Abhängigkeit macht sie anfällig für geopolitische Konflikte, Preisschwankungen und Lieferunterbrechungen.
Die Europäische Union reagierte darauf mit einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Energieversorgung widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehört vor allem die Diversifizierung von Energiequellen und Lieferländern, um einseitige Abhängigkeiten zu verringern. Gleichzeitig wurde der Ausbau grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen vorangetrieben, etwa durch neue Strom- und Gasleitungen zwischen den Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Energie im Krisenfall besser innerhalb Europas verteilen zu können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Krisenvorsorge. Die EU hat Mechanismen entwickelt, die eine koordinierte Reaktion auf Versorgungsengpässe ermöglichen sollen. Dazu zählen etwa gemeinsame Regeln für den Umgang mit Gaslieferausfällen oder Verpflichtungen zur gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten (Kemmerzell/Knodt 2026).
Nachhaltigkeit: Klimaschutz und der Umbau des Energiesystems
Neben der Versorgungssicherheit gewann seit den 1990er Jahren ein weiteres Ziel zunehmend an Bedeutung: die ökologische Nachhaltigkeit der Energieversorgung. Auslöser dafür waren vor allem die wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel sowie internationale politische Prozesse, die Umwelt- und Klimaschutz stärker auf die Agenda setzten.
Ein wichtiger Bezugspunkt war die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. In ihrem Umfeld entwickelte sich eine internationale Klimapolitik, die auch die europäische Ebene zunehmend prägte. In der Folge verpflichteten sich die europäischen Staaten, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und ihre Energiesysteme langfristig umzubauen (Fischer 2011).
Die EU entwickelte daher verschiedene Maßnahmen, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu fördern. Dazu gehören insbesondere die Förderung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Ein zentrales Instrument ist zudem Interner Link: der europäische Emissionshandel, der darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen wirtschaftlich zu begrenzen.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die EU das Ziel, den Energiesektor schrittweise zu dekarbonisieren, also von fossilen Energieträgern auf klimafreundlichere Alternativen umzustellen. Gleichzeitig sollen Innovationen gefördert und neue Technologien entwickelt werden, um diesen Umbau langfristig zu ermöglichen. Ähnlich wie bei der Versorgungssicherheit zeigt sich auch hier, dass Energiepolitik nicht allein über Marktmechanismen gesteuert werden kann. Vielmehr greift die EU gezielt regulierend ein, setzt politische Zielvorgaben und schafft Anreize für den Wandel des Energiesystems.
Souveränitätsvorbehalte in der europäischen Energiepolitik
Die europäische Energie- und Klimapolitik beruht auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen – mit weitreichenden Folgen für die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union. Während die Energiepolitik durch einen expliziten Souveränitätsvorbehalt zugunsten der Mitgliedstaaten begrenzt ist, verfügt die EU in der Klimapolitik über deutlich weitergehende Kompetenzen.
Energiepolitik: Souveränitätsvorbehalt in Artikel 194 AEUV
Die energiepolitischen Kompetenzen der Europäischen Union sind in Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Dort werden zentrale Ziele wie das Funktionieren des Energiemarktes, die Versorgungssicherheit sowie die Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz festgelegt.
Gleichzeitig enthält Artikel 194 jedoch eine entscheidende Einschränkung: Die Mitgliedstaaten behalten das Recht, über ihren Energiemix selbst zu entscheiden. Dieser Souveränitätsvorbehalt umfasst insbesondere die Wahl der Energiequellen und die grundlegende Struktur der Energieversorgung. Damit sind die Eingriffsmöglichkeiten der EU in diesem Bereich begrenzt. Sie kann gemeinsame europäische Ziele formulieren, aber keine verbindlichen Vorgaben dazu machen, ob und wie ein Mitgliedstaat diese für national umsetzt. Dies betrifft beispielsweise die Frage, Interner Link: ob er auf Kernenergie, fossile Energieträger oder erneuerbare Energien setzt. Die Energiepolitik bleibt damit in zentralen Fragen nationale Kompetenz.
Klimapolitik: Europäische Handlungskompetenz auf Basis von Artikel 192 AEUV
Im Unterschied dazu ist die Klimapolitik Teil der europäischen Umweltpolitik und stützt sich auf Artikel 192 AEUV. Diese Rechtsgrundlage verleiht der Europäischen Union die Kompetenz, verbindliche Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu erlassen.
Ein zentrales Beispiel ist der europäische Emissionshandel (EU-EHS, engl. EU-ETS), der eine Obergrenze für Treibhausgasemissionen festlegt und damit unmittelbar in die wirtschaftlichen Aktivitäten der Mitgliedstaaten eingreift. Solche Instrumente wären ohne eine eigenständige europäische Kompetenz im Bereich der Klimapolitik nicht möglich. Da die EU im Gegensatz zur Energiepolitik in der Klimapolitik keinen vergleichbaren Souveränitätsvorbehalt zugunsten der Mitgliedstaaten festgelegt hat, kann sie hier verbindliche Emissionsziele festlegen und deren Einhaltung durchsetzen.
Folgen für das Zusammenspiel von Energie- und Klimapolitik
Aus dieser unterschiedlichen Kompetenzverteilung ergibt sich eine zentrale Dynamik der europäischen Energie- und Klimapolitik: Während die Mitgliedstaaten formal über ihren Energiemix entscheiden, werden sie durch europäische Klimavorgaben faktisch in ihrer energiepolitischen Gestaltung beeinflusst. Die EU kann zwar nicht direkt vorschreiben, welche Energiequellen genutzt werden. Über verbindliche Emissionsziele und Instrumente, wie den Emissionshandel, setzt sie jedoch Rahmenbedingungen, die bestimmte Formen der Energieerzeugung wirtschaftlich begünstigen (wie Erneuerbaren Energien oder Kernkraftwerke) oder benachteiligen (insbesondere Kohlekraftwerke, für deren Betrieb Zertifikate aus dem europäischen Emissionshandelssystem eingesetzt werden müssen).
Vom European Green Deal zur neuen industriepolitischen Ausrichtung
Mit dem European Green Deal hat die Europäische Union ihre Energie- und Klimapolitik ab 2019 deutlich ausgeweitet und strategisch neu ausgerichtet. Ziel war es, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Energiepolitik wurde damit noch stärker zu einem zentralen Instrument der Klimapolitik. Konkret verband der Green Deal verschiedene Politikbereiche miteinander: den Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz, die Dekarbonisierung der Industrie sowie neue Instrumente wie den CO₂-Grenzausgleich. Neben der Energieerzeugung, wird also zunehmend auch der Verbrauch zu einem energiepolitischen Thema. Programme wie „Fit for 55“ und deren legislative Umsetzung konkretisierten diese Ziele und legten verbindliche Zwischenziele für die Emissionsreduktion bis 2030 fest (Knodt et al. 2021).
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 markierte jedoch eine Zäsur. Die drastische Reduktion russischer Gaslieferungen führte zu einer Energiekrise mit stark steigenden Preisen und Versorgungsunsicherheiten. In dieser Situation rückte die Versorgungssicherheit erneut in den Mittelpunkt der europäischen Politik. Mit dem Programm „REPowerEU“ reagierte die EU auf diese Krise. Es zielte darauf ab, die Abhängigkeit von russischen Energielieferungen schnell zu verringern – unter anderem durch eine Diversifizierung der Importe, den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Klimapolitik und Versorgungssicherheit wurden damit enger miteinander verknüpft (Knodt 2026).
Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren eine weitere Verschiebung abgezeichnet. Angesichts globaler Wettbewerbsverhältnisse – insbesondere gegenüber den USA und China – gewinnt die industriepolitische Dimension der Energie- und Klimapolitik zunehmend an Bedeutung. Anhaltend hohe Energiepreise und die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie haben eine neue Debatte ausgelöst. In diesem Kontext wird der ursprüngliche Anspruch des Green Deals teilweise neu gewichtet. Neben Klimazielen treten stärker Fragen der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, technologischen Souveränität und industriellen Wertschöpfung in den Vordergrund. Initiativen wie der „Net-Zero Industry Act“ oder Diskussionen über einen europäischen „Clean Industrial Deal“ zeigen, dass die Energie- und Klimapolitik zunehmend als Teil einer umfassenden Industriepolitik verstanden wird.
Dies bedeutet keine vollständige Abkehr vom Green Deal, wohl aber eine Verschiebung der Prioritäten. Klimaschutz bleibt ein zentrales Ziel, wird jedoch stärker mit industrie- und sicherheitspolitischen Überlegungen verknüpft. Dies zeigt einmal mehr die Dynamik des Spannungsfeldes aus Dekarbonisierung, Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, in dem sich die europäische Energie- und Klimapolitik nicht zuletzt aufgrund externer Herausforderungen bewegt.
Michèle Knodt ist seit 2005 Professorin für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt mit dem Schwerpunkt Vergleich politischer Systeme und europäische Integration. Sie forscht insbesondere zu europäischer Energie- und Klimapolitik, Governance in der Europäischen Union sowie Fragen der Versorgungssicherheit und Transformation von Energiesystemen. Zudem ist sie Principal Investigator im Kopernikus-Projekt Ariadne (gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt).
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 gegründet und stellt die ersten der drei europäischen Gemeinschaften dar. Ziel war es, die Kontrolle über zentrale Rohstoffe zu vergemeinschaften und so wirtschaftliche Zusammenarbeit und Frieden in Europa zu sichern.
EURATOM wurde 1957 gegründet, um die zivile Nutzung der Kernenergie in Europa zu fördern und zu koordinieren. Die Gemeinschaft sollte Versorgungssicherheit gewährleisten und gemeinsame Sicherheitsstandards entwickeln.
Der Vertrag von Lissabon ist ein Reformvertrag der Europäischen Union, der 2009 in Kraft trat und die bestehenden EU-Verträge grundlegend überarbeitete. Er stärkte die Handlungsfähigkeit der EU, erweiterte die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und führte erstmals eine eigene Rechtsgrundlage für die Energiepolitik ein.
Die Ölkrisen von 1973/74 und 1979 wurden vor allem durch geopolitische Konflikte ausgelöst, insbesondere den Jom-Kippur-Krieg und die Iranische Revolution, die zu Förderkürzungen und Embargos führten. Sie verursachten drastische Preisanstiege und Versorgungsengpässe und machten die starke Abhängigkeit Europas von Energieimporten deutlich sichtbar.
Der Souveränitätsvorbehalt in Artikel 194 Absatz 2 AEUV besagt, dass die Mitgliedstaaten trotz gemeinsamer europäischer Energiepolitik selbst darüber entscheiden dürfen, wie sie ihre Energieversorgung gestalten. Dazu gehört insbesondere die Wahl des Energiemixes, also ob ein Staat etwa auf Kernenergie, fossile Energieträger oder erneuerbare Energien setzt.
Fit for 55“ ist ein umfassendes Legislativpaket der EU, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Es konkretisiert die Ziele des European Green Deal durch verbindliche Maßnahmen, etwa im Emissionshandel, bei erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.
REPowerEU ist ein Maßnahmenpaket der EU aus dem Jahr 2022, das als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, die Abhängigkeit von russischen Energieimporten rasch zu beenden, unter anderem durch Diversifizierung der Lieferquellen, beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen.
Der Net-Zero Industry Act ist eine EU-Verordnung zur Stärkung der Produktionskapazitäten für klimaneutrale Schlüsseltechnologien in Europa. Er soll Investitionen beschleunigen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und die strategische Autonomie im globalen Wettbewerb erhöhen.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 gegründet und stellt die ersten der drei europäischen Gemeinschaften dar. Ziel war es, die Kontrolle über zentrale Rohstoffe zu vergemeinschaften und so wirtschaftliche Zusammenarbeit und Frieden in Europa zu sichern.
EURATOM wurde 1957 gegründet, um die zivile Nutzung der Kernenergie in Europa zu fördern und zu koordinieren. Die Gemeinschaft sollte Versorgungssicherheit gewährleisten und gemeinsame Sicherheitsstandards entwickeln.
Der Vertrag von Lissabon ist ein Reformvertrag der Europäischen Union, der 2009 in Kraft trat und die bestehenden EU-Verträge grundlegend überarbeitete. Er stärkte die Handlungsfähigkeit der EU, erweiterte die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und führte erstmals eine eigene Rechtsgrundlage für die Energiepolitik ein.
Die Ölkrisen von 1973/74 und 1979 wurden vor allem durch geopolitische Konflikte ausgelöst, insbesondere den Jom-Kippur-Krieg und die Iranische Revolution, die zu Förderkürzungen und Embargos führten. Sie verursachten drastische Preisanstiege und Versorgungsengpässe und machten die starke Abhängigkeit Europas von Energieimporten deutlich sichtbar.
Der Souveränitätsvorbehalt in Artikel 194 Absatz 2 AEUV besagt, dass die Mitgliedstaaten trotz gemeinsamer europäischer Energiepolitik selbst darüber entscheiden dürfen, wie sie ihre Energieversorgung gestalten. Dazu gehört insbesondere die Wahl des Energiemixes, also ob ein Staat etwa auf Kernenergie, fossile Energieträger oder erneuerbare Energien setzt.
Fit for 55“ ist ein umfassendes Legislativpaket der EU, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Es konkretisiert die Ziele des European Green Deal durch verbindliche Maßnahmen, etwa im Emissionshandel, bei erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.
REPowerEU ist ein Maßnahmenpaket der EU aus dem Jahr 2022, das als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, die Abhängigkeit von russischen Energieimporten rasch zu beenden, unter anderem durch Diversifizierung der Lieferquellen, beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen.
Der Net-Zero Industry Act ist eine EU-Verordnung zur Stärkung der Produktionskapazitäten für klimaneutrale Schlüsseltechnologien in Europa. Er soll Investitionen beschleunigen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und die strategische Autonomie im globalen Wettbewerb erhöhen.