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Energiewirtschaftliche Strukturen im Wandel

Dörte Ohlhorst

/ 9 Minuten zu lesen

Die Energiewende ist nicht nur ein technischer Wandel: Sie verändert Akteure, Organisationen und gesellschaftliche Strukturen. Sie schafft eine größere Akteursvielfalt und auch neue Konflikte.

Die Energiewende veränderte die energiewirtschaftliche Struktur in Deutschland grundlegend. Dazu zählen das Zusammenspiel aus Handlungsdruck im Klimaschutz, Ausstieg aus der Atomenergie, Liberalisierung des Strommarktes und Förderung der erneuerbaren Energien. (© picture-alliance, DeFodi Images | Alex Gottschalk)

Als Energiewende wird der Übergang zu einem vorwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem bezeichnet. Diese wird oft als primär technologischer Umbau des Energiesystems gesehen: ein schrittweiser Ersatz fossiler und nuklear betriebener Kraftwerke durch Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ergänzt wird dies durch eine Steigerung der Energieeffizienz und Interner Link: den Ausbau der Netze und Speicher. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Die Energiewende ist ein tiefgreifender Transformationsprozess, der neben technischen, ökonomischen und rechtlichen auch Akteurs- und Organisationsstrukturen verändert. Begleitet wird der Prozess von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen und Konflikten (Frank et al. 2022; Weber 2018; Leprich & Rogall 2016; Bruns et al. 2011). Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Stromsektor. Zur Erreichung der Klimaziele wird sich die Elektrifizierung und der Umstieg auf erneuerbare Energien jedoch auch auf die Sektoren Interner Link: Wärme und Interner Link: Mobilität erstrecken. Während der traditionelle Energiesektor, der vor allem auf fossilen Brennstoffen und Kernenergie beruhte, überwiegend von großen, korporativen Unternehmen geprägt war, führt die großflächige Einführung von dezentralen erneuerbaren Energien und Speichern zu einer deutlich vielfältigeren Akteurslandschaft.

Der Wandel der Energiemarktstrukturen vollzieht sich jedoch nicht als linearer, systematisch geplanter Transformationsprozess. Vielmehr bedeutet dieser eine konfliktreiche, schrittweise Neuordnung eines gewachsenen Systems. Etablierte Marktstrukturen und technologische Entwicklungen prägen die Handlungsmöglichkeiten und schränken sie gleichzeitig ein („Pfadabhängigkeiten“). Aus der Veränderung des bisherigen Pfades gehen Gewinner und Verlierer hervor, deren unterschiedliche Interessen zu Konflikten und Widerständen führen.

Das alte Energiesystem, Liberalisierung der Strommärkte und Marktkonzentration

Das Energiesystem in Deutschland war über Jahrzehnte von großen Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken geprägt, die sich im Besitz weniger Energieversorgungsunternehmen befanden (Mautz et al. 2008; Sack 2018; Matthes 2000). Seit den 1970er Jahren wuchs der Druck zur Reform dieses Systems. Auslöser waren unter anderem die Ölpreiskrisen, die Ökologiebewegung, zunehmende Erkenntnisse über den Klimawandel und Interner Link: das erste internationale Klimaschutzabkommen von 1997. Auch der gesellschaftliche Widerstand gegen die Kernenergie trug zur Debatte um eine grundlegende Transformation der Energieversorgung bei.

Im Zuge der Liberalisierung der europäischen Strommärkte (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 96/92/EG) wurde der deutsche Strommarkt 1998 durch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes für den Wettbewerb geöffnet. Die großen Energieversorger reagierten darauf mit milliardenschweren Fusionen, um ihre Marktposition zu sichern. Vier große Unternehmen (RWE, Vattenfall, EnBW und E.ON) dominierten fortan den deutschen Energiesektor. Durch sogenannte Demarkationsvereinbarungen teilten sie ihre Versorgungsgebiete territorial untereinander auf, wodurch der Wettbewerb faktisch unterbunden wurde (Linnemann 2024).

Diese Unternehmen kontrollierten nicht nur Stromerzeugung und Vertrieb, sondern auch den Transport über Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilnetze. Ihre Unternehmensgebiete entsprachen weitgehend den heutigen Regelzonen des deutschen Übertragungsnetzes. Das stabile, zentralisierte System aus Großkraftwerken, Netzen und langfristigen Lieferverträgen sicherte stabile Erträge und eine hohe Planbarkeit (Strunz 2014). Jedoch erschwerte dies den Markteintritt dezentraler erneuerbarer Energien (Kungl 2018). Das Energiesystem war somit nicht nur technisch geprägt, sondern ein macht- und interessengeleitetes System, das bis heute die Dynamik der Energiewende beeinflusst.

Entflechtung des Strommarktes ab 2009

Mit dem Dritten Energiepaket der EU von 2009 wurde die Liberalisierung des Strommarkts vorangetrieben und die bis dahin überschaubare Akteurslandschaft erweitert. Die Reform verpflichtete die Energieversorgungsunternehmen zum „Unbundling“, also einer klaren organisatorischen und eigentumsrechtlichen Trennung von Netzbetrieb und Stromerzeugung. Netzgesellschaften sollten unabhängig von den Interessen der Stromversorger agieren und einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten, um den Wettbewerb zu stärken. 2011 wurden die EU-Vorgaben durch eine erneute Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes umgesetzt und die vier großen Energieversorgungskonzerne trennten sich von ihren Übertragungsnetzen. Diese gingen an die rechtlich eigenständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW über. Damit wurde die Kontrolle der integrierten Energiekonzerne über den Strommarkt stark begrenzt. Die Liberalisierung des Marktes löste überdies eine Privatisierungswelle kommunaler Energieunternehmen aus (Monstadt 2004).

Pluralisierung der Akteurslandschaft durch rechtliche Rahmensetzung

Neben der Strommarktliberalisierung war das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 eine wichtige Weichenstellung für den Eintritt neuer Akteure in den Strommarkt. Es verpflichtete Energieversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit mindestens 90 Prozent des Durchschnittserlöses zu vergüten (Hirschl 2008). Die Abnahme- und Vergütungspflicht löste eine dynamische Entwicklung erneuerbarer Energien aus. Sie verbesserte die Investitionsbedingungen vor allem für die Stromproduktion aus kleinen Wasser-, Wind- und Biogasanlagen. Viele kleine, dezentrale Akteure begannen, erneuerbaren Strom ins Netz einzuspeisen – darunter Landwirtinnen und Landwirte, Personengesellschaften, private Betreibergemeinschaften, Bürgerinitiativen, Energiegenossenschaften, Kommunen und Stadtwerke. Zusätzlich unterstützten zinsvergünstigte Förderkredite von Bund und Ländern den Ausbau der erneuerbaren Energien in den 1990er Jahren, der deutlich dynamischer verlief als prognostiziert (Ohlhorst 2009). In den 1990er Jahren wurden die Projekte größer, und an die Stelle einzelner Betreiberinnern und Betreiber – häufig aus der Landwirtschaft – traten zunehmend haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen wie GmbH oder GmbH & Co. KG. Auf dieser Grundlage entstanden zahlreiche, lokal getragene Bürgerwindparks – ein Modell, dass sich schnell verbreiterte (Byzio et al. 2002).

Damit wurde das wirtschaftliche Potenzial erneuerbarer Energien für breitere Teile der Gesellschaft zugänglich. Gleichzeitig entwickelte sich die Branche zu einem wichtigen Wirtschaftszweig, begleitet von organisierten Interessenverbänden wie dem Bundesverband Erneuerbare Energien. Die dezentralen Erzeugungsformen und neuen Geschäftsmodelle ergänzten die etablierten Akteure, allerdings ohne diese zu verdrängen (Hirschl 2008; Moss et al. 2015; UBA 2021).

Der Regierungswechsel 1998 zugunsten einer rot-grünen Koalition markierte einen historischen Wendepunkt für die Energiewende. Interner Link: Im Jahr 2000 wurde der Atomkonsens zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Er wurde zwar 2010 aufgeschoben, nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 jedoch endgültig bestätigt; 2023 gingen die letzten deutschen Atomkraftwerke vom Netz (Radkau & Hahn 2013).

Agri-Photovoltaik-Anlagen ermöglichen die gleichzeitige Flächennutzung für Landwirtschaft und Solar-Stromerzeugung. (© picture-alliance, Caro | Bastian)

Externer Link: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das ab 2000 das Stromeinspeisungsgesetz ersetzte, wurde eine technologiespezifische Einspeisevergütung über zwanzig Jahre eingeführt. Die Technologien zur erneuerbaren Stromerzeugung erhielten Vergütungen pro eingespeister Kilowattstunde in unterschiedlicher Höhe – je nach technologischem Entwicklungsstand und Kosten. Das Stromeinspeisungsgesetz hatte zwar die Abnahme erneuerbaren Stroms garantiert. Die Vergütung war aber an den durchschnittlichen Strompreis gekoppelt und reichte nicht aus, um ausreichende Investitionen anzuregen. Die im EEG festgelegte, verlässliche und kostendeckende Vergütung erleichterte kleinen und mittelständischen Akteuren den Markteintritt – etwa Landwirtinnen und Landwirten, Bürgerenergiegenossenschaften oder kommunalen Projekten (Bruns et al. 2007; Lauber & Jacobsson 2016; AEE 2021). Die Bundesnetzagentur sicherte als zentrale Regulierungsinstanz einen diskriminierungsfreien Netzzugang, kontrollierte Netzentgelte und koordinierte den Netzausbau. Bilanzkreismanager gewährleisteten das Gleichgewicht von Einspeisung und Verbrauch.

Mit der EEG-Novelle von 2017 wurde der Fördermechanismus auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt. Anstelle fester Vergütungssätze bestimmt seither ein Bieterverfahren die Höhe der Vergütung: Projektentwickler geben Gebote für den Preis pro Kilowattstunde ab, und die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist. Dieses System begünstigt vor allem finanzstarke Investoren, die große Anlagen effizient kalkulieren und niedrige Preise anbieten können (Grashof 2021). Kleinere Akteure wie Bürgerenergiegesellschaften haben Schwierigkeiten, die Kosten und Risiken solcher Ausschreibungen zu tragen (Fuchs & Fettke 2023). Das politische Ziel einer breiten Akteursvielfalt gerät unter Druck, obwohl es im EEG festgeschrieben wurde (§ 2 Abs. 5 EEG; Kahl et al. 2014; Lauber & Jacobsson 2016; Ohlhorst 2018; UBA 2021). Ausnahmeregelungen im EEG konnten diese Entwicklung bisher nur begrenzt ausgleichen.

Seit seiner Einführung wird das EEG im Abstand von zwei bis vier Jahren reformiert, um die Vergütung an sinkende Technologiekosten anzupassen, die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu begrenzen, die Marktintegration zu verbessern und europarechtliche Vorgaben umzusetzen. Die Novellen sind jedoch häufig Gegenstand intensiver politischer Debatten und rechtlicher Auseinandersetzungen (Schaube 2022).

Interessenkonflikte im Zuge des Strukturwandels

Mit der Diversifizierung energiewirtschaftlicher Strukturen gehen Interessen- und Zielkonflikte einher. Veränderungen des Wohnumfelds, Natur- und Biodiversität sowie Gerechtigkeit und Kostenverteilung sind Aspekte, die dabei eine Rolle spielen. Akteure, die befürchten als „Verlierer“ aus der Energiewende hervorzugehen, leisten Widerstand. Politische Entscheidungsträger ringen um SchwerpunktsetzungenInterner Link: im energiepolitischen Zieldreieck bzw. Zielviereck (Frank et al. 2022).

Die Neuausrichtung des Energiesektors kollidiert mit den Interessen der etablierten Akteure der Energiewirtschaft, die einen Verlust von Marktanteilen und Profiten vermeiden wollen. Insbesondere die Unternehmen aus der nuklearen und fossilen Industrie mussten sich grundlegend neu positionieren. Während einige ihre Geschäftsmodelle schrittweise transformierten und neue Wertschöpfungsfelder integrierten, versuchten andere, neue rechtliche Regelungen zu verhindern oder in ihrem Sinne zu beeinflussen. Umweltorganisationen stehen der Energiewende zwar meist positiv gegenüber, weil Klimaschutz essenziell für den Erhalt von Lebensräumen ist. Sie kritisieren jedoch, dass der Ausbau der Erneuerbaren und der Netze den Schutz von Vogel- und Fledermausarten und ökologisch wertvollen Lebensräumen beeinträchtigen kann.

Um den überwiegend im Norden erzeugten Windstrom in den Süden zu transportieren, sind neue große Stromtrassen notwendig. Bei deren Bau kommt es – wie auch beim Ausbau der Windenergie – zu Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Landwirtschaft und Kommunen, die Auswirkungen auf Wohnumfeld, Landschaft und Gesundheit befürchten (Weber 2018). Von Fachleuten wird ein beschleunigter Ausbau von Netzen und Erzeugungsanlagen mit strafferen Planungs- und Genehmigungsverfahren gefordert. Dies geht jedoch – zum Unmut der Betroffenen – meist mit reduzierten Rechten auf Bürgerbeteiligung einher.

Beim Ausbau der Windenergie kann es zu Konflikten kommen, wenn etwa durch den gewählten Standort Auswirkungen auf Wohnumfeld, Landschaft oder Gesundheit befürchtet werden. (© picture-alliance/dpa, Jan Woitas)

Steigende Strompreise (u.a. aufgrund der Kosten für den Infrastrukturausbau und der CO2-Steuer) führen zu Protesten, weil sie insbesondere die energieintensive Industrie und einkommensschwache Haushalte stark belasten. Die Beendigung der Kohleverstromung erzeugt Arbeitsplatzverluste und sozioökonomische Herausforderungen für die Kohleregionen (z.B. Lausitz, Rheinisches Revier), in denen Kompensationsforderungen laut werden (Ohlhorst 2019), die im „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ schließlich festgelegt wurden (Kemmerzell & Knodt 2021).

Das neue Energiesystem ist durch Dezentralisierung, Digitalisierung und Sektorkopplung geprägt. Klassische, linear organisierte Wertschöpfungsketten lösen sich auf und werden durch vernetzte, plattform- und dienstleistungsorientierte Strukturen ersetzt. Veränderte Markt- und Governanceformen, wie wettbewerbliche Ausschreibungsmodelle oder Prosumer-Konzepte, definieren traditionelle Rollenbilder von Produzenten und Konsumenten neu.

Prosumer

Prosumer sind Energieverbraucherinnen und -verbraucher, die zugleich Energie produzieren. Beispiel: Ein Haushalt oder Betrieb, der mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugt, den Strom teilweise selbst nutzt und die Überschüsse ins Stromnetz einspeist. Prosumer sind wichtige Akteure der Energiewende, da sie zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. Prosumer-Modelle fördern eine stärkere Beteiligung der Gesellschaft an der Energieversorgung und erhöhen die Unabhängigkeit von großen Energieversorgern und von Energie-Importen. Gleichzeitig erfordern sie neue technische Lösungen, etwa für die Speicherung von Strom und intelligente Netze, sowie angepasste rechtliche Rahmenbedingungen.

Den politischen Rahmen setzen staatliche Institutionen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene (Knodt & Kemmerzell 2022), deren Abstimmung entscheidend ist, um Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Investoren zu gewährleisten (Fladung & Mier 2025). Diese Dynamik ist geprägt durch intensive politische Kontroversen über Förderinstrumente, Ausschreibungsdesigns, Marktregeln und Verteilungswirkungen (Löschel et al. 2023).

Aktuelle und künftige Entwicklung der energiewirtschaftlichen Strukturen

Das Zusammenspiel aus Handlungsdruck im Klimaschutz, Ausstieg aus der Atomenergie, Liberalisierung des Strommarktes und Förderung der erneuerbaren Energien veränderte die energiewirtschaftliche Struktur in Deutschland grundlegend. Dabei überlagern sich alte und neue Strukturen. Neben den vier großen Energieversorgern erzeugen heute rund tausend Stadtwerke sowie tausende Anlagenbetreiber und Prosumer Strom (Moss et al. 2015; Holstenkamp & Kahla 2016; Yildiz et al. 2015; Becker et al. 2017; Beier et al. 2020; Destatis 2024).

Marktdynamiken verändern sich durch zahlreiche Direktvermarkter und Energiehändler, die Strom über Börsen wie die Leipziger Energiebörse EEX oder außerbörslich handeln, sowie durch Anbieter von Batterie- und Großspeichern oder virtuellen Kraftwerken, die dezentrale Anlagen bündeln und zur Systemsicherheit beitragen (Maksimenko 2026). Das bisher grundlastorientierte Stromsystem entwickelt sich hin zu einem flexiblen System, das auf schwankende Einspeisungen aus Wind- und Sonnenenergie reagieren muss, damit jederzeit die Stromversorgung aller Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet ist.

Der zunehmende Anteil unbeständiger Wind- und Solarenergie sowie die weitgehend unflexible Stromnachfrage erhöhen den Bedarf an Flexibilität im Netz. Diese kann unter anderem durch Batteriespeicher oder Stromimporte und -exporte bereitgestellt werden. Auch die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität eröffnet Flexibilitätsmöglichkeiten: Beispielsweise können Wärmepumpen in Kombination mit Wärmespeichern so betrieben werden, dass sie Lastspitzen vermeiden oder Strom dann verbrauchen, wenn er billig oder umweltfreundlich ist. Auch die Stromnutzung in Elektrolyseanlagen und die Nutzung von Power-to-X-Verfahren (Umwandlung von überschüssigem Strom aus erneuerbarer Energie in Gas, Kraftstoff oder Wärme) kann zur Flexibilität beitragen.

Wichtige Akteure sind hierbei eine Vielzahl innovativer Start-Up-Unternehmen, deren Geschäftsmodelle darin bestehen, neben dezentralen Erzeugungsanlagen auch Lösungen für Flexibilisierung und Vernetzung bereitzustellen. Sie bieten zum Beispiel „Rundum-sorglos-Pakete“ für Photovoltaik-Anlagen an (Vermietung, Montage, Integration von Batteriespeichern, Service und Wartung), vernetzen mit Hilfe von Softwareplattformen und intelligenten Stromzählern (Smart Meter) Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeicher von vielen Haushalten zu virtuellen Kraftwerken, vertreiben und installieren Wärmepumpen oder Wallboxen (Ladestationen) für Elektroautos, deren Batterien wiederum als Energiespeicher genutzt werden können oder stellen mit Elektrolyseuren grünen Wasserstoff her. Während längerer Dunkelflauten (wenn weder Wind weht noch die Sonne scheint) können flexible Backup-Gaskraftwerke eingesetzt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Damit die verschiedenen Flexibilitätsoptionen ihr Potenzial entfalten können, müssen die technischen Voraussetzungen, Marktregeln und die Regulierungen für Bau und Betrieb angepasst werden. Dies erfordert eine enge Abstimmung zwischen Technologien und Marktakteuren verschiedener Sektoren (Jürgens et al. 2024).

Seit 2022 erlebt die Energiebranche in Europa erneut tiefgreifende Veränderungen. Die Kriege in der Ukraine und im Iran führen zu steigenden Energiepreisen und Interner Link: verstärkten Sorgen um die Versorgungssicherheit, weil Deutschland stark von Öl- und Gasimporten abhängt (Linnemann 2024). Sie verdeutlichen, dass die Energiewende nicht nur aus Klimaschutzgründen notwendig ist, sondern auch um unabhängiger von fossilen Energie-Importen zu werden. Die Energiewende ist weiterhin ein zentrales energiepolitisches Leitprojekt (Göllinger 2025).

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Fussnoten

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Dörte Ohlhorst hat in Berlin in Politikwissenschaft promoviert. Sie ist Dozentin an der Hochschule für Politik der TU München. Ihre Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind Vergleichende Politikwissenschaft mit Fokus auf Energie, Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik sowie Methoden interdisziplinärer Forschung.