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Migrationspolitik – Juni 2018 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Juni 2018

Vera Hanewinkel

/ 6 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Das Schiff Aquarius mit geretteten Flüchtlingen, darunter Kinder und schwangere Frauen, bei der Ankunft im Hafen von Salerno, Italien. (© picture-alliance, Photoshot)

Asylantragszahl und Gesamtschutzquote weiterhin rückläufig

Im Mai hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 10.849 Erstanträge sowie 1.645 Folgeanträge auf Asyl Externer Link: registriert, insgesamt also 12.494 Anträge. Dies entspricht einem leichten Rückgang gegenüber dem Vormonat (April: 13.163 Asylanträge). Wie bereits im April kamen die meisten Asylbewerber aus Interner Link: Syrien, Interner Link: Irak und Interner Link: Nigeria. Auf diese drei Länder entfallen 42,8 Prozent aller in den ersten fünf Monaten des Jahres gestellten Asylanträge. Insgesamt hat das BAMF seit Jahresbeginn 78.026 Asylanträge entgegengenommen, 17.108 weniger als im Externer Link: Vorjahreszeitraum. Im Mai Interner Link: entschied die Behörde über die Asylverfahren von 17.169 Personen. 5.415 von ihnen erhielten einen Interner Link: Schutzstatus. Damit ergibt sich eine Gesamtschutzquote von 31,5 Prozent, die deutlich unter der des Vorjahresmonats liegt (Mai 2017: 41 Prozent). Der Trend einer rückläufigen Gesamtschutzschote setzt sich damit fort. Belief sie sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 noch auf 45,1 Prozent und Externer Link: im gleichen Zeitraum 2016 auf 61,5 Prozent, so lag sie im bisherigen Berichtsjahr 2018 bei 32,4 Prozent.

UN-Bericht: Zahl der Geflüchteten auf Rekordhoch

Ende 2017 waren Interner Link: 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht (2016: 65,6 Mio.) – so viele wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Im Schnitt wurden pro Tag weltweit 44.400 Menschen gezwungen, ihre Herkunftsorte zu verlassen. Das geht aus dem Externer Link: Jahresbericht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hervor. Die meisten Geflüchteten versuchen innerhalb ihres Herkunftslandes vor Krieg, Gewalt und Verfolgung auszuweichen: 2017 gab es rund 40 Millionen Binnenvertriebene. 25,4 Millionen Menschen waren ins Ausland geflohen und dort als Flüchtlinge anerkannt worden, weitere 3,1 Millionen Menschen warteten Ende 2017 noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag. Rund fünf Millionen Geflüchtete kehrten im Laufe des Jahres 2017 in ihre Herkunftsorte zurück. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der internationalen Flüchtlinge waren Kinder unter 18 Jahre. Ihr Anteil an der weltweiten Flüchtlingsbevölkerung hat sich seit 2009 deutlich erhöht; damals hatte er bei 41 Prozent gelegen. 68 Prozent aller Flüchtlinge stammten aus nur fünf Ländern: Interner Link: Syrien (6,3 Mio.), Interner Link: Afghanistan (2,6 Mio.), Interner Link: Südsudan (2,4 Mio.), Myanmar (1,2 Mio.) und Interner Link: Somalia (1 Mio.). Die acht Hauptaufnahmeländer waren die Interner Link: Türkei (3,5 Mio.), Pakistan (1,4 Mio.), Interner Link: Uganda (1,4 Mio.), Interner Link: Libanon (998.900), Iran (979,400), Deutschland (970.400), Interner Link: Bangladesch (932.200) und Sudan (906.600). Gemessen an der Bevölkerungsgröße bot der Libanon weltweit mit Abstand den meisten Flüchtlingen Schutz: Auf 1.000 Einwohner kamen hier 164 Flüchtlinge. Insgesamt tragen Länder im Globalen Süden die Hauptlast bei der Flüchtlingsaufnahme: 85 Prozent aller weltweit von UNHCR registrierten Flüchtlinge haben Zuflucht in Entwicklungsregionen gefunden. Interner Link: Deutschland ist nach den USA das Land, das 2017 die meisten Asylanträge registrierte. Anders als in den USA, wo die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist (2016: 262.000, 2017: 331.700), verzeichnete die Bundesrepublik allerdings einen starken Rückgang der Antragszahlen (2016: 722.400, 2017: 198.300).

Große Koalition erzielt Einigung im Asylstreit

Die Große Koalition aus SPD, CDU und CSU hat sich in der ersten Juliwoche auf einen Kompromiss zur Lösung des über drei Wochen schwelenden Streits der Unionsparteien um Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze geeinigt. Demnach sollen Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, künftig ein Schnellverfahren durchlaufen, wie es ähnlich bereits in Externer Link: Transitbereichen an Flughäfen angewandt wird. Eine Zurückweisung in den EU-Staat, wo bereits Asyl beantragt wurde, muss dabei innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Für Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland registriert wurden, dort aber keinen Asylantrag gestellt haben, soll ein gesondertes beschleunigtes Verfahren gelten. Anders als ursprünglich von Innenminister Horst Seehofer (CSU) gefordert, sollen für die Schnellverfahren keine geschlossenen Transitzentren gebaut werden. Stattdessen sollen sie in grenznahen Gebäuden der Bundespolizei durchgeführt werden. Allerdings sind die aktuellen Fallzahlen für nach Deutschland kommende Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, sehr gering. Laut Seehofer handelt es sich um durchschnittlich fünf Personen am Tag, auf die dies zutrifft und die daher zukünftig binnen zwei Tagen zurückgewiesen werden könnten. Die Regelung gilt zudem nur an der deutsch-österreichischen Grenze. Darüber hinaus ist sie an Bedingungen geknüpft: Sie kann laut SPD-Chefin Andrea Nahles nur dann in Kraft treten, wenn es dem Innenminister gelingt, mit anderen EU-Staaten bilaterale Rücknahmevereinbarungen auszuhandeln. Österreichs Regierung hat allerdings bereits betont, dass es keine Abkommen geben werde, die zulasten der Alpenrepublik ausfielen. Stattdessen will der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit Deutschland und Italien eine Schließung der Mittelmeerroute erwirken, über die viele Schutzsuchende Europa erreichen.

EU-Gipfel: Europa schottet sich weiter ab

Mehr Investitionen in den Interner Link: Grenzschutz, eine verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern u.a. beim Kampf gegen Schleuser sowie die Einrichtung von Auffangzentren für aus Seenot gerettete Flüchtlinge und Migranten in der EU – das sind die zentralen Ergebnisse des Europäischen Rates Ende Juni in Brüssel. Zudem soll eruiert werden, ob in Zusammenarbeit mit dem Interner Link: UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) außerhalb der EU Zentren für schutzsuchende Migranten eingerichtet werden können. Dort soll ihr Anspruch auf Asyl geprüft werden. Europa setzt mit diesen Beschlüssen seine Politik der Abschottung gegenüber irregulärer Fluchtmigration fort. In der Externer Link: Abschlusserklärung heißt es, dass eine "Rückkehr der unkontrollierten Migrationsströme aus Interner Link: 2015" verhindert werden müsse. Auf eine Reform der Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für die Durchführung von Asylverfahren regelt, konnten sich die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten hingegen nicht einigen. Ein von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) unterstützter Mechanismus, wonach neu ankommende Asylsuchende gleichmäßiger auf die Mitgliedstaaten der EU verteilt würden, scheint ebenfalls vom Tisch. Stattdessen betont die Abschlusserklärung die Freiwilligkeit der Teilnahme an geplanten migrationspolitischen Maßnahmen.

Streit um Aufnahme geretteter Bootsflüchtlinge

Zwei Schiffen privater Hilfsorganisationen mit Hunderten aus Seenot geretteten Flüchtlingen und Migranten an Bord ist im Juni zunächst das Einlaufen in einen europäischen Hafen verweigert worden. Hintergrund war ein Streit zwischen den Mittelmeeranrainerstaaten Italien und Malta über die Zuständigkeit für die Aufnahme der Geretteten. Weil keines der beiden Länder einlenkte, erklärte sich schließlich Spanien bereit, das Rettungsschiff "Aquarius" der französischen Hilfsorganisation SOS Mediterranée und die sich an Bord befindenden 629 Flüchtlinge und Migranten in den Hafen von Valencia einlaufen zu lassen. Das Schiff "Lifeline" der deutschen Hilfsorganisation Mission Lifeline mit 234 Menschen an Bord durfte in Malta anlanden, nachdem sieben EU-Staaten (Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Irland, Belgien, Frankreich) gegenüber dem maltesischen Regierungschef Joseph Muscat sich bereit erklärt hatten, die 234 an Bord befindlichen Schutzsuchenden aufzunehmen. In Asylverfahren wird ihr Anspruch geprüft, in Europa bleiben zu dürfen. Auch Malta selbst sowie Nicht-EU-Mitglied Norwegen erklärten inzwischen, sich an der Aufnahme der Geretteten zu beteiligen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lehnte eine Aufnahme in Deutschland bislang ab. Der deutsche Kapitän der "Lifeline", Claus-Peter Reisch, muss sich in Malta vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sich gegen Behördenanweisungen widersetzt und gegen internationales Recht verstoßen zu haben. Reisch bestreitet dies. Die maltesische Staatsanwaltschaft will zudem das Schiff beschlagnahmen lassen.

Italiens Innenminister Matteo Salvini Interner Link: von der rechtspopulistischen Partei Lega Nord kündigte derweil an, dass Italien in diesem Sommer keine Schiffe von Hilfsorganisationen mehr anlanden lassen werde. Auch Malta will seine Häfen für bestimmte Schiffe schließen. Die Vereinten Nationen übten underdessen scharfe Kritik an der Flüchtlingspolitik der EU. UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi sagte in einer Stellungnahme: "Es ist unabdingbar, dass die EU-Mitgliedsländer das Recht auf Asyl aufrechterhalten. Rettung zu verweigern oder die Verantwortung für Asyl auf andere abzuwälzen, ist völlig inakzeptabel." Seit Anfang des Jahres sind der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Externer Link: zufolge 1.412 Migranten bei dem Versuch, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, ums Leben gekommen.

USA: Protest gegen Trennung von illegal eingewanderten Eltern und ihren Kindern

Nach heftigen Protesten im In- und Ausland hat US-Präsident Donald Trump per Dekret die umstrittene Praxis beendet, illegal aus Zentralamerika in die Vereinigten Staaten eingewanderte Eltern an der Grenze von ihren Kindern zu trennen. Seit dem Frühjahr waren in mehr als 2.300 Fällen die Eltern inhaftiert und ihre Kinder in lagerähnlichen Heimen untergebracht worden. Durch veröffentlichte Tonband- und Videoaufnahmen aus diesen Einrichtungen wurde eine breite Öffentlichkeit auf das Schicksal der betroffenen Familien aufmerksam. Daraufhin war der innen- und außenpolitische Druck auf Trump deutlich gestiegen, diese Praxis zu unterbinden. Am 20. Juni verfügte er in einem Erlass, dass illegal eingewanderte Familien von nun an zusammengehalten werden sollen, indem sie gemeinsam inhaftiert werden. Ausnahmen solle es nur in Fällen geben, in denen eine Haft dem Kindeswohl schaden könne. An seiner "Null-Toleranz-Politik" in Interner Link: Einwanderungsfragen will der Präsident weiter festhalten. Ein Bundesrichter hat inzwischen verfügt, dass die getrennten Familien binnen 30 Tagen wieder zusammengeführt werden müssen. Kinder unter fünf Jahren sollen innerhalb von 14 Tagen wieder mit ihren Eltern vereint werden.

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de