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Rechts- und Innenpolitik

Eckart D. Stratenschulte

/ 3 Minuten zu lesen

Das Schengener Übereinkommen hat die meisten Grenzkontrollen in der EU abgeschafft. Länderübergreifende Polizeiarbeit und gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen machen die EU immer mehr zu einem gemeinsamen Rechtsraum.

Das Schengen-Abkommens macht Grenzkontrollen, wie hier an der ungarisch-slowenischen Grenze, obsolet. (© picture-alliance/dpa)

Zunehmend organisieren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Teile ihrer Rechts- und Innenpolitik gemeinschaftlich. Ein ins Auge fallendes Beispiel ist die Verwirklichung des Schengener Übereinkommens. Mit diesem Vertrag sind nicht nur die meisten Grenzkontrollen innerhalb der EU weggefallen, sondern es findet auch ein gemeinsamer Schutz der Außengrenzen statt.

Alle Schengen-Staaten - das sind die EU-Staaten außer Großbritannien und Irland, die nicht mitmachen wollen, und Bulgarien, Rumänien und Zypern, die aus unterschiedlichen Gründen noch nicht dabei sind, außerdem Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein - verfügen über ein gemeinsames Fahndungssystem. Darüber hinaus geben sie Visa für das gesamte Schengengebiet aus. Wenn der deutsche Generalkonsul in St. Petersburg einem Russen ein Visum erteilt, erlaubt er ihm damit auch den Besuch von beispielsweise Madrid, Paris oder Warschau. Umgekehrt gilt das Visum, das die französische Botschaft in Marokko ausstellt, auch für Deutschland.

In den Jahren 2012 und 2013 gab es eine Diskussion innerhalb der EU, die Freizügigkeit vorübergehend einzuschränken, wenn die Gefahr besteht, dass sie missbraucht wird. Hintergrund war die Ausgabe von Aufenthaltserlaubnissen durch Italien an Flüchtlinge, die daraufhin vor Prüfung ihres Asyl-Antrags das Land in Richtung Frankreich und Deutschland verließen. Mittlerweile gibt es einen Beschluss von Rat und Europäischem Parlament, demzufolge ein Land vorübergehend (das heißt für maximal zwei Jahre) Grenzkontrollen wieder einführen kann. Damit könnten dann auch Flüchtlinge am Wechsel in ein anderes EU-Land gehindert werden - sollten sie den Wechsel anstreben bevor ihr Aufnahmeverfahren abgeschlossen oder wenn es negativ beschieden worden ist. Die gilt natürlich nur, wenn sie sich an einem Grenzübergang präsentieren und nicht den Weg über die langen und unbewachten "grünen Grenzen" zwischen den Mitgliedstaaten wählen würden.

Damit offene Grenzen nicht zu mehr Kriminalität führen, gibt es eine enge polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden vor Ort sowie eine gegenseitige Information über EUROPOL (LINK: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/176960/europol). Wer in Deutschland ein Verbrechen begeht, kann nicht darauf hoffen, in den Niederlanden "seine Ruhe" zu haben. Für eine Reihe von Delikten besteht die Möglichkeit, einen europäischen Haftbefehl zu erlassen. Alle Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, auf der Basis eines solchen Haftbefehls auch eigene Staatsbürger zu überstellen. Ein Deutscher, der in Spanien eine Bombe gelegt hat, kann nach Spanien ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden.

Ein anderes Thema sind grenzüberschreitende Eheschließungen: Je mehr Menschen in Europa reisen und in anderen Ländern arbeiten, desto mehr gemischt-nationale Ehen entstehen auch. Leider endet manche Ehe jedoch mit der Scheidung. Nach welchem Recht werden beispielsweise eine italienische Frau und ein polnischer Mann, die in Großbritannien leben, geschieden? Hier waren die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich, was für die Paare vor allem im Bereich des Sorgerechts eine zusätzliche Belastung mit sich gebracht hat. Bestrebungen, die Zuständigkeiten in der gesamten EU zu regeln, sind jedoch daran gescheitert, dass nicht alle EU-Staaten die neuen Regelungen mittragen wollten. Daher kam es zum ersten Mal zu einem Fall der Interner Link: verstärkten Zusammenarbeit: 14 Staaten, darunter auch Deutschland, beschlossen eine gemeinsame Regelung, der sich mittlerweile auch Litauen angeschlossen hat. Ehepaare, bei denen die Partner verschiedenen Staaten angehören, können jetzt schon bei der Hochzeit festlegen, welches nationale Scheidungsrecht im Falle des Scheiterns der Ehe gelten soll. Sollte es darüber keine Einigkeit geben, entscheiden die Gerichte nach einem einheitlichen Verfahren. Die Regelung stellt keinen Eingriff in das nationale Scheidungsrecht dar, das sich weiterhin von Staat zu Staat unterscheidet, aber mit der Regelung ist geklärt, welches Recht zur Anwendung kommt.

Ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Europa ist für die Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, auch in Zivilgerichtsverfahren. Damit entwickelt sich Europa zu einem gemeinsamen Rechtsraum, was beispielsweise von Bedeutung ist, wenn man in einem anderen EU-Land etwas kauft und aus diesem Kauf Rechtsstreitigkeiten entstehen.

Fussnoten