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12. Juni: Welttag gegen Kinderarbeit

Redaktion

/ 6 Minuten zu lesen

Weltweit waren 2024 etwa 138 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen. In Krisen- und Konfliktregionen sind Mädchen und Jungen Kinderarbeit häufiger ausgesetzt als in anderen Regionen.

Kinder arbeiten in einer Gerberei in Dhaka, Bangladesch. (© picture-alliance, NurPhoto | Ahmed Salahuddin)

Am 12. Juni ist der Internationale Tag gegen Kinderarbeit. Dieser wurde 2002 von der Interner Link: Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (United Nations, UN), geschaffen.

Kinderarbeit verstößt gegen die weltweit gültigen Kinderrechte, die in der Externer Link: UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Betroffene Kinder und Jugendliche sind dem Risiko körperlicher und psychischer Schäden ausgesetzt. Kinderarbeit beeinträchtigt zudem die Bildung der Kinder und schränkt ihre Rechte und Zukunftschancen ein. Der häufigste Grund für Kinderarbeit ist Armut.

Was ist Kinderarbeit?

Kinderarbeit umfasst Tätigkeiten, für deren Ausübung Kinder zu jung sind, oder die ihre Gesundheit, Entwicklung oder Sicherheit schädigen. Die UN-Kinderrechtskonvention, das Externer Link: ILO-Übereinkommen 138 über das Mindestalter sowie das Externer Link: ILO-Übereinkommen 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit beschreiben den rechtlichen Rahmen und bilden die Grundlage für nationale und internationale Maßnahmen, um Kinderarbeit entgegenzuwirken.

Kinderarbeit ist laut dem ILO-Übereinkommen 138 von 1973 enger definiert als „erwerbstätige Kinder“. Kinder dürfen demnach ab einem national festgelegten Mindestalter einige Stunden pro Woche leichte Arbeit verrichten, wenn diese weder die physische und psychische Gesundheit noch die Entwicklung der Kinder gefährdet und sie nicht vom Schulbesuch abhält.

Für umfangreichere Beschäftigungsverhältnisse oder den Beginn einer beruflichen Ausbildung haben die meisten Staaten ein Mindestarbeitsalter zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt. Kinder dürfen zudem keine gefährlichen Formen von Arbeit verrichten, denn diese bergen beispielsweise Risiken für ihre Sicherheit, Gesundheit und psychische Entwicklung. Hierzu zählen etwa die Arbeit mit gefährlichen Maschinen und giftigen Stoffen, aber auch lange Arbeitszeiten oder Schichtarbeit.

Die Konvention 182 von 1999 definiert die schlimmsten Formen von Kinderarbeit und verpflichtet die ILO-Mitgliedsländer, diese zu verbieten und zu beseitigen. Sie untersagt unter anderem Prostitution, Versklavung, Schuldknechtschaft sowie die Zwangsrekrutierung als Kindersoldatinnen und -soldaten. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 regelt zudem das Recht auf Gesundheit, Bildung, Familie und elterliche Fürsorge. Im Artikel 32 ist der „Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung“ festgehalten.

Fast jedes dritte Kind, das Kinderarbeit verrichten muss, geht nicht zur Schule. Kinderarbeit ist somit neben ihrer Folge auch eine Ursache für Armut, denn die Kinder erhalten keine Ausbildung, die ihnen eine bessere Arbeit mit höheren Löhnen in ihrem späteren Erwerbsleben ermöglichen könnte.

Wie viele Kinder sind weltweit von Kinderarbeit betroffen?

Externer Link: Laut einem 2025 veröffentlichten Bericht der ILO und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF waren im Jahr 2024 knapp 138 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren von Kinderarbeit betroffen. Das sind weltweit rund acht Prozent der Mädchen und Jungen.

Nachdem die Anzahl an Kindern, die von Kinderarbeit betroffen waren, von 2000 bis 2016 gesunken war, stieg sie im Zuge der Corona-Pandemie 2020 an. Von 2020 auf 2024 ist Kinderarbeit insgesamt erneut zurückgegangen und lag unter den bislang niedrigsten Zahlen von 2016. Seit dem Jahr 2000 reduzierte sich die Zahl der von Kinderarbeit betroffenen Kinder um 100 Millionen; gleichzeitig war die Bevölkerung im Alter von fünf bis 17 Jahren weltweit um 230 Millionen angestiegen.

2024 mussten laut ILO- und UNICEF-Schätzungen rund 54 Millionen Mädchen und Jungen weltweit gefährliche Arbeiten verrichten – rund 25 Millionen weniger als noch 2020. Im Jahr 2000 waren mit rund 171 Millionen mehr als dreimal so viele Kinder und Jugendliche betroffen.

Dem Bericht zufolge gibt es große Unterschiede zwischen den Weltregionen. Rund 87 Millionen – und damit fast zwei Drittel aller von Kinderarbeit Betroffenen – leben in Subsahara-Afrika. Seit 2012 ist die absolute Zahl der dort lebenden Kinder, die von Kinderarbeit betroffen sind, um etwa 28 Millionen gestiegen und stagnierte zuletzt. Insbesondere in Asien und dem Pazifikraum aber auch in Lateinamerika und der Karibik ist die Zahl der von Kinderarbeit Betroffenen seit 2008 dagegen kontinuierlich gesunken.

Mehr Jungen als Mädchen waren 2024 von Kinderarbeit betroffen. Allerdings werden Arbeiten im Haushalt häufig nicht erfasst. Rechnet man etwa die Pflege von Angehörigen oder Hausarbeit wie Kochen, Bügeln und Waschen, die wöchentlich mehr als 21 Stunden in Anspruch nehmen, ein, schließt sich die Lücke.

Die folgende Grafik zeigt die Verteilung der Kinderarbeit nach Alter, Geschlecht, Arbeitsrisiko und Regionen in absoluten Zahlen im Jahr 2008 und 2024:

Am häufigsten kommt Kinderarbeit in der Landwirtschaft vor – dem Bericht zufolge ist dies in der Altersgruppe der Fünf- bis Elfjährigen am weitesten verbreitet. 15- bis 17-Jährige werden häufiger als Hilfskräfte im Dienstleistungssektor und in der Industrie eingesetzt als die jüngeren Altersgruppen. Mit schätzungsweise zwei Dritteln ist der überwiegende Teil der Kinder, die Kinderarbeit verrichten, nicht angestellt. Häufig arbeiten sie im Familienverbund mit, zum Beispiel bei der Feldarbeit, beim Tiere hüten oder im Familienbetrieb.

Die Schätzungen der ILO und UNESCO für 2024 stützen sich auf Daten aus 107 nationalen Haushaltsbefragungen, die den Angaben zufolge 60 Prozent der weltweiten Bevölkerung im Alter von fünf bis 17 Jahren abbilden. Weil Schätzungen zur Kinderarbeit unter anderem wegen der vielen informellen Arbeitsverhältnisse schwierig sind, rechnen Expertinnen und Experten mit einer hohen Dunkelziffer.

Afghanische Kinder arbeiten in einer Ziegelfabrik am Stadtrand von Kabul, Afghanistan. Berichten zufolge soll die Zahl der von Kinderarbeit betroffenen Kinder seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 gestiegen sein. (© picture-alliance, ASSOCIATED PRESS | Ebrahim Noroozi)

Wie beeinflussen Krisen den Umfang der Kinderarbeit?

Mädchen und Jungen in Konflikt- und Krisenregionen sind deutlich häufiger von Kinderarbeit betroffen als andere Kinder und Jugendliche, die in anderen Regionen leben. Viele von ihnen müssen arbeiten, weil sie etwa verwaist und auf sich allein gestellt sind oder das Familieneinkommen ohne ihren Arbeitslohn nicht zum Überleben ausreicht.

Kriege und Katastrophen verstärken Armut und Hunger und begünstigen somit die Bedingungen für Kinderarbeit, weil beispielsweise Einnahmequellen wegfallen oder Kosten für Grundnahrungsmittel steigen. Auch Kinder auf der Flucht sind besonders häufig gezwungen, zu arbeiten.

An vielen Orten der Welt werden Kinder in langanhaltenden Konflikten von Armeen oder bewaffneten Gruppen rekrutiert, oft unter Zwang. Laut einem Bericht der UN aus dem Jahr 2024 stieg der Einsatz von Kindersoldatinnen und -soldaten in bewaffneten Konflikten wie etwa in Kolumbien und der Demokratischen Republik Kongo, der Tschadsee-Region, Mosambik, der Sahelzone, dem Sudan, Somalia, Syrien und Haiti.

Auch die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung eines Staats spielt eine entscheidende Rolle für Kinderarbeit. In Ländern mit niedrigem Einkommen ist fast jedes vierte Kind von Kinderarbeit betroffen, verglichen mit weniger als einem Prozent in Ländern mit hohem Einkommen.

Aufgrund ihrer größeren Bevölkerungszahlen findet allerdings auch ein beachtlicher Teil der weltweiten Kinderarbeit in Ländern mit mittlerem Einkommen statt. Rund 78 Millionen Kinder sind in Ländern mit mittlerem und gehobenem mittlerem Einkommen von Kinderarbeit betroffen, rund 58 Millionen in Ländern mit niedrigem Einkommen.

In Staaten mit einem niedrigen Interner Link: Human Development Index (HDI) sind rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Kinderarbeit betroffen, in Ländern mit einem sehr hohen HDI dagegen weniger als zwei Prozent.

Wie versucht die internationale Staatengemeinschaft gegen Kinderarbeit vorzugehen?

2015 einigten sich mehr als 150 Staats- und Regierungschefinnen und -chefs im Rahmen der Interner Link: Entwicklungsziele der Vereinten Nationen darauf, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie etwa den Interner Link: Einsatz von Kindersoldaten wirksam zu bekämpfen. Bis zum Jahr 2025 sollten alle Formen von Kinderarbeit beendet und verboten werden.

Inzwischen haben alle 187 ILO-Mitgliedstaaten das Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert. 177 Staaten haben die ILO-Konvention 138 für den Kinderschutz ratifiziert.

Zugleich werden noch immer die Rechte von Kindern in vielen Regionen der Welt nicht umgesetzt und Verstöße nicht immer sanktioniert. Das Ziel, bis 2025 alle Formen der Kinderarbeit zu beenden, wurde nicht erreicht und der Fortschritt wird im Bericht von ILO und UNICEF als „zu langsam“ eingeordnet.

Laut UNESCO und ILO lässt sich Kinderarbeit weiter eindämmen, wenn unter anderem ein besserer Zugang zu Bildung, ausreichend soziale Absicherung und verbesserte Kontrollen der Lieferketten sichergestellt werden.

Was hat das Lieferkettengesetz mit Kinderarbeit zu tun?

Viele Produkte, die in Deutschland gekauft werden, haben einen weiten Weg über viele Länder der Welt hinter sich. Diesen Weg nennt man globale Lieferkette. Sie reicht beispielsweise vom Anbau, über die Herstellung und Weiterverarbeitung eines Produkts bis hin zum Transport und Verkauf des Endprodukts. Auf diesem Weg können die Rechte von Mädchen und Jungen weltweit verletzt werden, wenn sie für die teils gefährliche und gesundheitsschädigende Arbeit herangezogen werden.

2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, in Deutschland in Kraft. Unternehmen sind demnach dazu verpflichtet, Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verbieten und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen umzusetzen. Ab 2027 soll das EU-Lieferkettengesetz (EUCSDDD) in nationales Recht umgesetzt werden. Dieses legt ähnliche Verpflichtungen zum Umgang mit Kinderarbeit fest und verweist auf die Rechte der Kinder, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten sind.

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„Hintergrund Aktuell“ ist ein Angebot der Onlineredaktion der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Es wird von den Redakteur/-innen und Volontär/-innen der Onlineredaktion der bpb redaktionell verantwortet und seit 2017 zusammen mit dem Südpol-Redaktionsbüro Köster & Vierecke erstellt.

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