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Mandat | bpb.de

Mandat

[lat.] Allg.: die (vertraglich festgelegte) Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interner Link: Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben einer anderen Person, Organisation etc.

Pol.: M. bezeichnet das Interner Link: Amt und die Aufgabe der Interner Link: Abgeordneten im Interner Link: Parlament.

Freies M. bedeutet die nicht an Weisungen gebundene Ausübung dieses Amtes (Art. 38 GG); ein Interner Link: Imperatives Mandat bindet dagegen die Abgeordneten (z. B. in direkten Interner Link: Demokratien) an den Willen der Wählerschaft.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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