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M 03.02 EU-Organe
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Wer macht was? Hier werden die Akteure, Aufgabenbereiche und Befugnisse von vier EU-Organen in übersichtlichen Texten geschildert.
Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, das von allen wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und Bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt wird. Dabei dürfen die 28 Mitgliedsstaaten
Die Abgeordneten können gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetze verabschieden und über den Haushaltsplan der EU entscheiden. Auch müssen sie zu vielen Entscheidungen ihre Zustimmung geben, zum Beispiel, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedsstaates entschieden werden soll. Des Weiteren kontrolliert das Parlament die Tätigkeiten der Europäischen Kommission und wählt auch deren Präsidenten oder deren Präsidentin. EU-Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Petitionen einzureichen, die dann vom Parlament bearbeitet werden.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissar/innen
Die Kommission hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments überall in der EU umgesetzt werden. Deswegen wird sie auch als die „Hüterin der Verträge“ bezeichnet. Falls ein Mitgliedsstaat ein EU-Gesetz nicht befolgt, kann sie diesen Staat abmahnen oder sogar Strafen verhängen. Darüber hinaus hat die Kommission als einziges EU-Organ das Recht, dem Europäischen Parlament oder dem Rat der Europäischen Union neue Gesetze vorzuschlagen.
Der Rat der europäischen Union wird oft auch EU-Ministerrat genannt, da er sich aus allen Fachminister/innen der EU zusammensetzt. Die Fachminister/innen tagen in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu bestimmten politischen Themen, sodass sich beispielsweise die Agrar- oder Finanzminister/innen der Mitgliedsstaaten jeweils zu Ratssitzungen zusammenfinden. Es gibt also keine festen Mitglieder, die an allen Sitzungen teilnehmen. Der Ratsvorsitz wechselt alle sechs Monate und wird von je einem der Mitgliedsstaaten übernommen. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Rat der Europäischen Union hat die Befugnis, Gesetze zu verabschieden und zu ändern. Teilweise benötigt er dafür die Zustimmung des Europäischen Parlaments, mit dem er auch den Haushaltsplan der EU genehmigt. Darüber hinaus ist der Rat der Europäischen Union dafür zuständig, die Außenpolitik und die Sicherheitspolitik der EU zu entwickeln und Abkommen zwischen der EU und anderen Staaten zu schließen.
Der Europäische Rat wird aus den Staats- und Regierungschefs aller 28 Mitgliedsstaaten und den beiden Präsidenten oder Präsidentinnen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments gebildet. Für gewöhnlich trifft sich der Europäische Rat vier Mal im Jahr zu so genannten Gipfeltreffen. Der Präsident oder die Präsidentin des Europäischen Rates wird für zweieinhalb Jahre gewählt. Er oder sie ist im Rat selbst nicht stimmberechtigt, moderiert aber dessen Sitzungen und vertritt die EU nach außen gegenüber anderen Regierungschefs. Der Präsident oder die Präsidentin darf kein nationales Amt ausüben.
Obwohl er keine Gesetze verabschieden kann, legt der Europäische Rat die politischen Ziele der EU fest. Das bedeutet, dass er für die jeweils aktuellen politischen Themenbereiche wie beispielsweise innere Sicherheit, internationale Beziehungen oder Migration die Richtung vorgibt. Zusätzlich zu dieser Aufgabe trifft der Rat auch konkrete Entscheidungen. So stellt er zum Beispiel die Kandidaten und Kandidatinnen für die Stelle des Präsidenten der Europäischen Kommission vor, der dann vom Europäischen Parlament gewählt wird.
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