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M 01.03 Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie | Europawahl 2024 | bpb.de

M 01.03 Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie

Andrea Szukala

/ 2 Minuten zu lesen

"Warum ist das nur so kompliziert?!" Der Animationsfilm klärt über die Gründe auf, warum die Europäische Kommission neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle vorschlugen.

Im Oktober 2018 stimmte das Europäische Parlament einem EU-Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission zur Vermeidung von Plastikmüll zu. Der Gesetzesentwurf sieht eine Reduzierung des Verbrauchs von Plastikartikeln, insbesondere von Einwegplastikprodukten vor. Der Externer Link: endgültige Gesetzestext trat dann, nachdem die EU-Kommission, und die EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls darüber beraten hatten, im Juni 2019 in Kraft. Deutschland hat Art. 5 der Richtlinie zum 3. Juli 2021 mit der Externer Link: Einwegkunststoffverbotsverordnung in nationales Recht umgesetzt.

M 01.03 Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie

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M 01.03 Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie

Der Animationsfilm klärt Schülerinnen und Schüler über die Gründe auf, welche die Europäische Kommission dazu bewogen haben, neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle vorzuschlagen. Des Weiteren wird verdeutlicht, welche Folgen die geplanten Vorschriften voraussichtlich für EU-Bürgerinnen und –Bürger haben und weshalb verschiedene Berufs- und Interessengruppen so unterschiedlich auf sie reagieren.

Aufgaben:
Schaue dir den Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie an und notiere dir Stichpunkte zu folgenden Beobachtungsaufgaben:

  • Worum geht es konkret?

  • Welche Personen sind von der Richtlinie betroffen?

  • Notiere, welche Konsequenzen die Richtlinie für die verschiedenen Personen jeweils bringt. Kennzeichne, ob dies positive oder negative Konsequenzen sind.

Weitere Informationen zur Richtlinie findest du hier:
Externer Link: RICHTLINIE der EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

EU-Regelung zur Vermeidung von Plastikmüll:
Die neue Regelung beinhaltet ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Plastikmüll. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, welche verschiedenen Kompetenzen die EU innehat:

  • Die EU kann Verbote aussprechen:
    Einwegkunststoffprodukte wie Trinkhalme oder Wattestäbchen werden verboten, wenn es Alternativen ohne Plastik gibt.

  • Die EU kann Ziele setzen:
    Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen.

  • Die EU kann Normen harmonisieren:
    Auf bestimmten Produkten muss angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält.

  • Die EU kann die Mitgliedstaaten ihre eigenen Ziele setzen lassen:
    Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Plastikprodukte in ihrem Land benutzt werden.

  • Die EU kann Mitgliedstaaten auf bestimmte Verfahren hinweisen:
    Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bevölkerung für die Gefahren von Plastikverschmutzung sensibilisieren.

  • Die EU kann mit anderen Akteuren zusammenarbeiten:
    Die Hersteller werden bei der Säuberung der Umwelt mit einbezogen.

Gerade im Umwelt- und Klimabereich hat die EU schon länger erhebliches Gewicht und beeinflusst maßgeblich die Politiken der einzelnen Mitgliedstaaten. Besonders Umweltgefahren wie die Vermüllung der Meere, der Verlust an Biodiversität und der Klimawandel lassen sich auf nationalstaatlicher Ebene kaum effektiv regulieren. Das ambitionierteste Programm in diesem Politikfeld ist der europäische Grüne Deal, der die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll. Neben dem Ziel der Treibhausgassenkungen, zielt der Grüne Deal auch auf den Schutz der Umwelt und der Meere.

Quelle: Externer Link: RICHTLINIE der EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Fussnoten