Im Oktober 2018 stimmte das Europäische Parlament einem EU-Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission zur Vermeidung von Plastikmüll zu. Der Gesetzesentwurf sieht eine Reduzierung des Verbrauchs von Plastikartikeln, insbesondere von Einwegplastikprodukten vor. EU-Kommission, Europaparlament und die Mitgliedstaaten müssen sich nun auf den endgültigen Gesetzestext für die Richtlinie einigen (Trilog-Verfahren). Die Umsetzung des Gesetzes liegt später dann in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.
M 01.03 Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie
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Warum ist das nur so kompliziert?! Der Animationsfilm klärt Schülerinnen und Schüler über die Gründe auf, welche die Europäische Kommission dazu bewogen haben, neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle vorzuschlagen. Des Weiteren wird verdeutlicht, welche Folgen die geplanten Vorschriften voraussichtlich für EU-Bürgerinnen und –Bürger haben und weshalb verschiedene Berufs- und Interessengruppen so unterschiedlich auf sie reagieren.
M 01.03 Animationsfilm zur Plastikmüll-Richtlinie
Aufgaben:
Schaue dir den Film an und notiere dir Stichpunkte zu folgenden Beobachtungsaufgaben:
Worum geht es konkret?
Welche Personen sind von der Richtlinie betroffen?
Notiere, welche Konsequenzen die Richtlinie für die verschiedenen Personen jeweils bringt. Kennzeichne, ob dies positive oder negative Konsequenzen sind.
Weitere Informationen zur Richtlinie findest du hier:
Externer Link: https://ec.europa.eu/germany/news/20180528-einwegplastik_de
EU-Regelung zur Vermeidung von Plastikmüll:
Die neue Regelung beinhaltet ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Plastikmüll. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, welche verschiedenen Kompetenzen die EU innehat:
Die EU kann Verbote aussprechen:
Einwegkunststoffprodukte wie Trinkhalme oder Wattestäbchen werden verboten, wenn es Alternativen ohne Plastik gibt.Die EU kann Ziele setzen:
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen.Die EU kann Normen harmonisieren:
Auf bestimmten Produkten muss angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält.Die EU kann die Mitgliedstaaten ihre eigenen Ziele setzen lassen:
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Plastikprodukte in ihrem Land benutzt werden.Die EU kann Mitgliedstaaten auf bestimmte Verfahren hinweisen:
Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bevölkerung für die Gefahren von Plastikverschmutzung sensibilisieren.Die EU kann mit anderen Akteuren zusammenarbeiten:
Die Hersteller werden bei der Säuberung der Umwelt mit einbezogen.
Quelle: Externer Link: https://ec.europa.eu/germany/news/20180528-einwegplastik_de
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