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70 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund | Hintergrund aktuell | bpb.de

70 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund

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Am 13. Oktober 2019 feiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sein siebzigjähriges Bestehen.

Am 12. Oktober 1949 wird im festlich geschmückten Kongreßsaal des Deutschen Museums in München die Gründungstagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes eröffnet. (© dpa, Hatz)

Die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland reicht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Ihren größten Zulauf erhielten die freien Gewerkschaften zu Beginn der 1920er Jahre: Ihnen gehörten im Jahr 1920 8.032.057 Millionen Beschäftigte an. Die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 bedeutete das baldige Ende der freien Gewerkschaften in Deutschland. Am 2. Mai 1933 stürmten Mitglieder der SA in einer breit angelegten Aktion die Häuser der Gewerkschaften und beschlagnahmten ihr Vermögen. Viele Funktionäre wurden verschleppt, misshandelt und in Interner Link: Konzentrationslager gebracht, manche wurden ermordet.

Nach der Zerschlagung der Gewerkschaften wurde die Deutsche Arbeitsfront (DAF) gegründet (ein rechtlich der NSDAP angeschlossener Verband), um die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer in die "Interner Link: Volksgemeinschaft" zu fördern. Die ehemaligen Gewerkschaftsmitglieder wurden nach der Zerschlagung von der DAF übernommen. Der NS-Organisation gehörten im Jahr 1942 im Zuge der gesellschaftlichen Gleichschaltung 25 Millionen Menschen an, womit sie die größte Massenorganisation im Deutschen Reich war.

Gewerkschaften im Nachkriegsdeutschland

Bereits 1945 gab es Interner Link: im besetzen Nachkriegsdeutschland Bestrebungen zur Neugründung von Gewerkschaften, die allerdings die Zustimmung der Alliierten benötigen. In der sowjetischen Besatzungszone war die Gründung freier Gewerkschaften ab 1945 erlaubt. Im Februar 1946 fand daher der Gründungskongress des Externer Link: Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in Berlin statt. Als Dachverband einer zentralistischen Einheitsgewerkschaft umfasste der FDGB 18 Industriegewerkschaften. Der Verband war für Fragen der Entlohnung und für soziale Belange der Beschäftigten zuständig und übernahm öffentliche Funktionen, beispielsweise in der Sozialversicherung.

Die erste Gewerkschaftsgründung in den Westzonen erfolgte bereits vor Kriegsende am 18. März 1945 in Aachen. Ab 1946 entstanden in den Westzonen unter Kontrolle der Besatzungsmächte weitere regionale branchenspezifische Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände. Wie auch in Politik und Verwaltung forderten die Besatzungsmächte einen dezentralen Aufbau der Gewerkschaften in Abgrenzung vom Führerprinzip des Nationalsozialismus. Anstelle einer allgemeinen Gewerkschaft erlaubte die britische Militärregierung 1947 daher nur die Organisation auf Zonenebene, in den beiden anderen Westzonen waren zentrale Organisationen sogar nur auf Landesebene zulässig.

Einheitsgewerkschaft statt Richtungsgewerkschaften

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gründeten am 13. Oktober 1949 schließlich 16 Branchengewerkschaften als Zusammenschluss der Gewerkschaftsbünde der britischen, amerikanischen und französischen Besatzungszone den Interner Link: Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) sowie der Deutsche Beamtenbund (DBB) schlossen sich dem DGB hingegen nicht an. Der Gründungskongress wählte Hans Böckler, einen langjährigen Gewerkschaftsfunktionär, zum ersten Vorsitzenden des Gewerkschaftsbundes.

Während der Interner Link: Weimarer Republik war die Gewerkschaftsbewegung in verschiedene politische Lager zersplittert, die miteinander konkurrierten. Für den neugegründeten DGB galt hingegen das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, die parteipolitisch unabhängig, aber nicht neutral agieren sollte. Die Einzelgewerkschaften behielten trotz der Gründung des Dachverbands ihre Autonomie. Ihnen obliegen auch heute die Tarifverhandlungen mit den jeweiligen Arbeitgebern, in denen Löhne und Arbeitsbedingungen ausgehandelt werden. Der von Delegierten der Einzelgewerkschaften gewählte Arbeitnehmer-Dachverband sollte als politisches Sprachrohr der freien Gewerkschaften fungieren.

Sozialpolitische Forderungen

Zu den Erfolgen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zählen beispielsweise die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, die Beschäftigte im Fall einer Erkrankung finanziell absichern, die Reduzierung der Arbeitszeit im Jahr 1963 auf 40 Stunden pro Woche oder das im selben Jahr in Kraft getretene Bundesurlaubsgesetz, welches allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern drei Wochen bezahlten Urlaub im Jahr garantiert. Ende der 1970er Jahre beginnen unter der Führung der IG Metall und der IG Druck und Papier harte Auseinandersetzungen um die Einführung der 35-Stunden-Woche, die 1984 in einem siebenwöchigen Streik gipfeln. Die wöchentliche Arbeitszeit wird erst auf 38,5 und später bis auf 35 Stunden gekürzt – ein Thema, das die Gewerkschaften auch heute beschäftigt, da für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie im Osten Deutschlands noch eine 38-Stunden-Woche gilt.

Anders gestaltet sich der Kampf um Mitbestimmung in den Betrieben: Den Gewerkschaften gelingt es 1951, im Gesetz über die Montanmitbestimmung eine paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsräten der Betriebe der Eisen- und Stahlindustrie sowie des Kohleabbaus zu verankern. Im 1952 verabschiedeten Betriebsverfassungsgesetz kann sich der DGB mit seinen Forderungen nach Mitbestimmung allerding nicht durchsetzen, der Einfluss der Betriebsräte bleibt auf Personalangelegenheiten beschränkt. Erst 1976 wurde in Kapitalgesellschaften ab 2.000 Beschäftigten die paritätische Mitbestimmung der Aufsichtsräte verpflichtend. Auch die Forderung, Schlüsselindustrien zu verstaatlichen oder ein Recht auf Arbeit einzuführen, setzen sich nicht durch.

Als große Erfolge seiner politischen Lobbyarbeit der vergangenen Jahre sieht der DGB etwa den 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohn sowie die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2019. Die Einführung der Interner Link: Agenda 2010, verbunden mit Maßnahmen zur Deregulierung der Arbeitnehmerrechte und diversen sozialpolitischen Kürzungen, konnten die Gewerkschaften dagegen nicht verhindern.

Zahl der Mitglieder deutlich gesunken

Nachdem die Mitgliedszahlen der DGB-Gewerkschaften nach der Wiedervereinigung durch die Beitritte der ostdeutschen Gewerkschaftsmitglieder auf 11.800.000 stiegen, zeichneten sich in den Folgejahren drastisch schwindenden Mitgliederzahlen ab. Externer Link: Bis 2018 schrumpften die Gewerkschaften auf knapp 6 Millionen Mitglieder.

Die Ursachen für den Mitgliederschwund sind vielschichtig. Nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch andere Großorganisationen, wie Parteien, Verbände oder Kirchen, verlieren zunehmend Mitglieder. Auch Umstrukturierungen des Arbeitsmarktes stehen im Zusammenhang mit den sinkenden Mitgliederzahlen, etwa die Deindustrialisierung der ehemaligen DDR, eine zunehmende Zahl prekär Beschäftigter und der Abbau von Arbeitsplätzen in traditionell gewerkschaftlich gut organisierten Industriesektoren wie dem Bergbau oder ehemals staatlichen Großunternehmen wie der Post oder der Bahn. Durch die abnehmende Zahl gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlieren die Gewerkschaften wiederum an Sichtbarkeit in den Betrieben, die als zentrale Orte für die Gewinnung neuer Mitglieder dienen.

Um die Schlagkraft weiter zu gewährleisten, reagierten Einzelgewerkschaften mit Zusammenschlüssen, aus denen die IG Bauen – Agrar – Umwelt, die IG Bergbau – Chemie – Energie und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hervorgingen. Statt der ursprünglichen 16 sind nun 8 Gewerkschaften Mitglieder des DGB.

Auch die abnehmende Interner Link: Tarifbindung in Deutschland und die sinkende Verbindlichkeit von Tarifverträgen stellen die Gewerkschaften vor Herausforderungen. Gleichzeitig setzt die Gründung von unabhängigen Branchenverbänden den DGB unter Druck und fordert das Prinzip "Ein Betrieb – eine Gewerkschaft" heraus. Die Gründung von Spartengewerkschaften, die einzelne Berufsgruppen wie Pilotinnen und Piloten, Ärztinnen und Ärzte oder Lokführerinnen und Lokführer vertreten, kostete die DGB-Mitgliedsgewerkschaften viele Mitglieder. Um eine Zersplitterung der Tariflandschaft durch den wachsenden Einfluss von Spartengewerkschaften zu verhindern, hat die Bundesregierung das Interner Link: Tarifeinheitsgesetz verabschiedet, das 2015 in Kraft getreten ist.

Ferner spiegeln sich verschiedene aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen in der gewerkschaftlichen Arbeit wider: Dazu gehört beispielsweise die Interner Link: Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen. Zudem stellt der Interner Link: Klimawandel die Gewerkschaften als Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch in Industrien wie dem Kohleabbau, vor die Frage, wie sie sich sowohl ökologische als auch soziale Nachhaltigkeit vereinen lassen.

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Fussnoten

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