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Warum und wie Autokratien ihre Herrschaft legitimieren

Steffen Kailitz

/ 12 Minuten zu lesen

Autokratien werben um Unterstützung und rechtfertigen ihre Ordnung. Beides ist zu trennen: Regimelegitimation begründet, wer herrschen darf, wer Führung und zentrale Ämter bestimmen darf und nach welchen Regeln Herrschaft ausgeübt und.

Autokraten können Gegner töten, foltern, überwachen, einsperren oder auch „nur“ drangsalieren lassen. Dabei sind sie auf die Hilfe von politischen Eliten angewiesen, die Befehle weitergeben, Gewalt organisieren, zentrale Ämter besetzen und ihre Herrschaft mittragen. Zumindest ihnen gegenüber müssen Autokraten begründen, warum sie herrschen dürfen. Und diese Eliten wiederum müssen wissen, wer befehlen darf und worauf ihre eigene Stellung beruht.

Russland, China, Iran oder Saudi-Arabien zeigen, wie unterschiedlich in Autokratien begründet wird, wer herrschen, politisch führen oder Ämter besetzen darf und wie die Nachfolge geregelt wird: In Russland strukturieren Wahlen und Parteien politische Karrieren; in China bestimmt die Kommunistische Partei nach den Vorgaben ihrer Ideologie über Führung und zentrale Ämter; im Iran begründet eine schiitisch-islamistische Staatslehre die besonderen Befugnisse von Oberstem Führer, Wächterrat und Expertenversammlung; und in Saudi-Arabien begrenzen Zugehörigkeit zum Haus Saud und Familienregeln den Kreis der Herrschaftsberechtigten.

Regimelegitimation und Legitimationsstrategien

Der Begriff des „politischen Regimes“ bezeichnet die grundlegenden Regeln und Einrichtungen einer Herrschaftsordnung. Er wird in der Wissenschaft wertneutral verwendet und umfasst Demokratien ebenso wie Autokratien. Ein politisches Regime ist weder mit dem Staat noch mit der jeweils amtierenden politischen Führung identisch. Regierungen können wechseln, ohne dass das Regime endet; der Staat besteht in der Regel auch dann fort, wenn das Regime wechselt.

Wichtig für das Folgende ist die Unterscheidung von Regimelegitimation und herrschaftsstützenden Legitimationsstrategien. Die Regimelegitimation begründet, wer herrschen darf, wer über politische Führung und zentrale Ämter bestimmen darf, nach welchen Regeln Herrschaft ausgeübt wird und wie die politische Spitze ersetzt wird. Auf der Grundlage unseres Projekts „Varieties of Political Regimes“ (Va-PoReg) unterscheiden wir hier sechs von insgesamt acht Legitimationsfamilien autokratischer Herrschaft: elektorale, parteimonopolistische, ideologiezentrierte, dynastische, personalistische und militärkorporative (Tabelle). Provisorische und externe Legitimation bleiben hier außer Betracht.

Die Legitimationsstrategien wiederum betreffen die Art und Weise, wie Regierende um Unterstützung werben. Das kann über Leistungs- und Sicherheitsversprechen geschehen, über Nationalismus, Religion, Recht, Mythen, Rituale oder Herrscherinszenierungen. Diese Strategien legen aber nicht fest, wie Führung bestimmt wird. Diese Unterscheidung ist eine rein analytische: Sie sagt weder, ob eine Ordnung moralisch gerechtfertigt ist, noch, wie breit sie gesellschaftlich anerkannt wird. Regimelegitimation kann Eliten binden, obwohl das Regime gesellschaftlich umstritten ist.

Sechs Baupläne autokratischer Herrschaft

In elektoralen Autokratien schließen Herrschende aussichtsreiche Gegner aus, manipulieren Wahlen oder unterdrücken die Opposition so stark, dass ein Machtwechsel nicht mehr realistisch ist. Doch auch unfreie Wahlen können Kandidaturen, Mandate und politische Karrieren ordnen: Die russische Präsidentschaftswahl 2024 etwa bot keinen ernsthaften Wettbewerb um das höchste Amt. Wladimir Putin deutete das offiziell verkündete Ergebnis von 87,3 Prozent gleichwohl als Bestätigung seines Wahlauftrags. Wahl- und Parteiverfahren strukturieren Kandidaturen, Mandate, Ämtervergabe und politischen Aufstieg und binden Gouverneure sowie regionale Funktionsträger in die Herrschaftsordnung ein. Für Ämtervergabe und politischen Aufstieg bleiben diese Verfahren entscheidend. Verlören sie diese Bedeutung, wäre der Wahlauftrag nicht mehr die maßgebliche Rechtfertigung der Herrschaft. Putin rechtfertigt die Beschränkung des Wettbewerbs mit dem Anspruch, den Volkswillen gegen Sonderinteressen oder ausländischen Einfluss zu vertreten. Bei den übrigen autokratischen Typen entscheiden hingegen die Führungsgremien der herrschenden Partei, ideologisch legitimierte Partei- oder Staatsorgane, eine Dynastie, der Herrscher selbst oder das Offizierskorps über die politische Führung.

Parteitage und Zentralkomitees machen noch keine Einparteiautokratie. Sie müssen die politische Führung tatsächlich bestimmen und gegebenenfalls ersetzen können. Der Anspruch der Partei auf Führung stützt sich dabei häufig weniger auf eine umfassende Ideologie als auf Fragen der nationalen Einheit, des Staatsaufbaus oder der historischen Rolle der Partei im Unabhängigkeitskampf. In Kambodscha etwa gelang es der Kambodschanischen Volkspartei so, nach Auflösung der wichtigsten Oppositionspartei 2018 alle 125 Sitze im Parlament zu erringen; 2023 erhielt sie 120 von 125 Mandaten. Allerdings: Nach mehr als 38 Jahren als Regierungschef übergab Hun Sen das Amt 2023 an seinen Sohn Hun Manet; die familiäre Nachfolge macht Kambodscha zum Grenzfall.

Zur ideologiezentrierten Regimelegitimation gehören kommunistische und islamistische Ideokratien sowie Rechtsautokratien. Ideokratien beanspruchen mit ihrer totalitären Ideologie, Staat und Gesellschaft allein verbindlich zu deuten und umfassend umzugestalten. Die Ideologie selbst begründet, wer politische Führung und zentrale Ämter ausüben oder die ideologischen Grundlagen auslegen darf; vollständig durchgesetzt sein muss dieser Anspruch jedoch nicht. Kommunistische Ideokratien verbinden ihn mit dem marxistisch-leninistischen Geschichtsverständnis und dem Parteimonopol, islamistische Ideokratien richten die Auswahl der politischen Führung und die Vergabe zentraler Ämter unmittelbar an einer islamistischen Staatslehre aus. In Iran begründet die schiitische Variante des Islamismus die besonderen Befugnisse zentraler Staatsorgane. Der Wächterrat entscheidet, wer zu Wahlen antreten darf, die Expertenversammlung wählt den Obersten Führer und kann ihn formal abberufen. Rechtsautokratien wiederum begründen Herrschaft meist mit antiegalitären Ordnungsvorstellungen. Faschistische, rassistische und korporatistische Ausprägungen schließen sich nicht aus; nur faschistische Rechtsautokratien sind Ideokratien im umfassenden Sinne. Rassistische ordnen politische Zugehörigkeit nach einer Rassenhierarchie, korporatistische nach einer konservativen Stände- oder Berufsordnung. Die NS-Diktatur war faschistisch und rassistisch, Südafrika während der Apartheid vor allem rassistisch, Spanien unter Francisco Franco vor allem korporatistisch.

Religion kann Regimelegitimation stützen, begründet für sich genommen aber noch keine Ideokratie. In Saudi-Arabien etwa stützt der Wahhabismus die dynastische Ordnung, ohne den Thronzugang zu bestimmen. In der UdSSR wiederum reservierte das Nomenklaturasystem die Spitzenpositionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für politisch und ideologisch zuverlässige Kader und erneuerte die Führungsschicht weitgehend aus den eigenen Reihen. Amt, Einkommen und oft auch die Aufstiegschancen der Kinder hingen vom Fortbestand des Parteistaats ab. Selbst Kader, die nicht mehr an die Ideologie glaubten, hatten daher Grund, am Parteistaat festzuhalten. In China kontrolliert die Kommunistische Partei trotz Xi Jinpings Machtkonzentration weiterhin den Ämterzugang und die Auslegung der Ideologie.

In Monarchien entscheidet die Abstammung darüber, wer zum engsten Kreis der Herrschaftsberechtigten gehört. Familienregeln verteilen Rang und Vorrechte und ordnen die Thronfolge. In Saudi-Arabien ersetzte König Salman 2017 seinen Neffen Mohammed bin Nayef als Kronprinzen durch seinen Sohn Mohammed bin Salman; 31 der 34 Mitglieder des für die Thronfolge zuständigen Treuerats (Bai’a-Rat) bestätigten den Wechsel. Die Nachfolge blieb damit innerhalb des Hauses Saud. Autokratische Monarchien binden die Mitglieder des Herrscherhauses aber nicht allein durch Abstammung. Rang, zentrale Ämter und Vorrechte können auch unterlegenen Thronanwärtern eine Stellung innerhalb der Herrschaftsordnung sichern. Prinzen können um die Nachfolge konkurrieren und zugleich ein gemeinsames Interesse daran haben, den Kreis der Herrschaftsberechtigten geschlossen zu halten. Ein Regimewechsel würde die gemeinsame Grundlage ihrer Stellung gefährden.

In personalistischen Autokratien können Parteien, Wahlen oder Staatsorgane die politische Spitze nicht unabhängig vom Herrscher bestimmen oder ersetzen. Der Herrscher gilt als Gründer, Verkörperung oder unentbehrlicher Garant der Herrschaftsordnung und leitet daraus seinen Führungsanspruch ab. Formale Nachfolgeregeln können bestehen, doch keine vom Herrscher unabhängige Institution kann verbindlich bestimmen und durchsetzen, wer ihm folgt.

In Militärautokratien schließlich regieren Junta, Militärrat oder einzelne militärische Befehlshaber entweder selbst oder bestimmen über die Staatsführung – und darüber, wann sie ersetzt wird. Militärführungen leiten ihren Anspruch meist aus einer besonderen Verantwortung für Einheit, Ordnung oder Sicherheit eines Landes ab. Insbesondere in Krisenphasen beanspruchen sie auf dieser Grundlage die politische Führung. Häufig bleibt jedoch offen, wann die Militärherrschaft wieder endet und nach welchen Regeln die nächste Führung bestimmt wird. Nach dem Putsch 2021 etwa rechtfertigte Myanmars Junta die Machtübernahme mit angeblichem Wahlbetrug und drohendem Staatszerfall. Auch die Wahlen 2025/26 änderten an den Machtverhältnissen nichts; ein Viertel der Sitze beider Parlamentskammern ist für vom Oberbefehlshaber ernannte Militärs reserviert. Die militärnahe Partei USDP und die ernannten Militärvertreter verfügen zusammen über 505 der 586 Sitze im Parlament. Am 30. März 2026 trat General Min Aung Hlaing formell als Oberbefehlshaber zurück; vier Tage später wurde er mit 429 von 584 Stimmen zum Staatspräsidenten gewählt. Der Wechsel ins Präsidentenamt gab der militärischen Vorherrschaft eine zivile Fassade.

Regimelegitimation und Elitenbindung

Wirtschaftliche Einbrüche oder Massenproteste können autokratische Regime erschüttern. Aber ihr Fortbestand gerät erst in Gefahr, wenn maßgebliche Eliten den bisherigen Führungsanspruch oder die Regeln für Ämter und Nachfolge nicht mehr anerkennen. Solange Partei, Verwaltung, Streitkräfte und Sicherheitsdienste die Entscheidungen der Führung akzeptieren und ihre Befehle ausführen, bleibt diese handlungsfähig. Verweigern aber Teile dieser Gruppen den Gehorsam oder unterstützen sie einen konkurrierenden Führungsanspruch, steht die Herrschaftsordnung selbst infrage. Verbindliche Regeln machen die Verteilung von Ämtern und materiellen Vorteilen berechenbarer und können dadurch strategisch relevante Akteure gerade auch in Krisenzeiten an das Regime binden. Hierfür drei Beispiele:

Bei den russischen Dumawahlen 2011 schwächte die für alle sichtbare Wahlmanipulation den beanspruchten Wahlauftrag. Zehntausende protestierten auf dem Moskauer Bolotnaja-Platz gegen den Wahlbetrug. Ein Demonstrant fragte: „Putin hat sich selbst zum nächsten Präsidenten ernannt. Warum hat uns niemand gefragt?“ Die Proteste stellten Putins angekündigte Rückkehr ins Präsidentenamt und den behaupteten Wahlauftrag infrage, wurden letztlich aber durch polizeilichen und gerichtlichen Gegendruck zerschlagen. Zu einer Spaltung der Elite kam es nicht.

In China verdichteten sich im Frühjahr 1989 die Proteste auf dem Tiananmen-Platz. Der Hungerstreik vieler Studierender erhöhte den gesellschaftlichen Druck, im Mai erreichte der Konflikt die Spitze der Kommunistischen Partei. Generalsekretär Zhao Ziyang setzte auf Dialog, Ministerpräsident Li Peng auf das Kriegsrecht. Die graue Eminenz der Partei, Deng Xiaoping, setzte die harte Linie durch, Zhao wurde abgesetzt. In der Nacht vom 3. auf den 4. Juni rückten Truppen nach Peking vor und schossen auf unbewaffnete Zivilisten, das Massaker zerschlug die Protestbewegung. Die Proteste hatten die Parteiführung zwar gespalten, doch die Gegner des Kriegsrechts wurden politisch kaltgestellt und die Befehle zur Niederschlagung der Bewegung ausgeführt – weshalb die Krise nicht zum Regimezerfall führte.

Vier Monate später fürchteten viele in Leipzig diese „chinesische Lösung“. Am 9. Oktober standen bewaffnete Einheiten bereit, Krankenhäuser waren auf Verletzte vorbereitet. Über den Stadtfunk wandte sich Gewandhauskapellmeister Kurt Masur gemeinsam mit dem Kabarettisten Bernd-Lutz Lange, dem Theologen Peter Zimmermann und drei Sekretären der SED-Bezirksleitung an die Bevölkerung: „Wir bitten Sie dringend um Besonnenheit, damit der friedliche Dialog möglich wird.“ Rund 70000 Menschen zogen durch die Innenstadt, die Sicherheitskräfte griffen nicht ein. Regionale Verantwortliche zögerten. Aus Ost-Berlin kam keine klare Weisung, und in der SED-Spitze formierte sich Widerstand gegen Erich Honeckers Kurs. Während sich in Peking unter ähnlichem gesellschaftlichem Druck die harte Linie durchgesetzt hatte, blieb in Leipzig der Befehl zum Gewalteinsatz aus. Reformen und Verhandlungen prägten fortan den Weg – und eröffneten Teilen der alten Elite Wege zu Ämtern außerhalb der alten Ordnung.

Jede Herrschaftsordnung hat eigene Bruchstellen. In Iran kann gesellschaftlicher Protest die Herrschaftsordnung unter Druck setzen; zur Regimekrise wird er aber erst dann, wenn die Regimeeliten die Zuständigkeit von Wächterrat oder Expertenversammlung nicht mehr anerkennen. In Saudi-Arabien droht eine Krise, wenn Thronansprüche nicht mehr nach Familienregeln entschieden werden. Einparteiautokratien werden verwundbar, wenn Parteigremien die Führung nicht mehr eigenständig bestimmen oder ersetzen können. Personalistische Autokratien kranken gewöhnlich daran, dass ihnen eine verlässlich institutionalisierte Nachfolgeregel fehlt. Stirbt oder stürzt der Autokrat, gilt das oft auch für das Regime.

Regimelegitimation und Regimedauer

Viele Autokratien stellen ihre Herrschaftsordnung als dauerhaft dar. Zwischen Selbstdarstellung und Realität klafft jedoch stets eine Lücke. Besonders groß war sie beim nationalsozialistischen Ewigkeitsanspruch, der sich in der Formel vom „Tausendjährigen Reich“ verdichtete. Das NS-Regime bestand nur zwölf Jahre. Daraus folgt jedoch nicht, dass alle autokratischen Ordnungen gleich vergänglich sind. Regimelegitimation kann Eliten enger binden, wenn sie über einzelne Herrscher hinaus klar und verlässlich gilt. Das trifft auf kommunistische Ideokratien und autokratische Monarchien vergleichsweise stark zu. In personalistischen Regimen hängt die Nachfolge meist vom Herrscher oder seinem Machtapparat ab. Kommunistische Ideokratien sollten deshalb Einpartei- und elektorale Autokratien überdauern, autokratische Monarchien wiederum personalistische Autokratien.

Kommunistische Ideokratien bestehen durchschnittlich fast doppelt so lange wie Einparteiautokratien – und mehr als zweieinhalbmal so lange wie elektorale Autokratien (Abbildung). Das entspricht der Erwartung: Die kommunistische Regimelegitimation begründet den Führungsanspruch der Partei über einzelne Herrscher hinaus; ideologische Kaderauswahl und fehlende gleichwertige Karrierewege binden Eliten enger an die Ideokratie. Autokratische Monarchien weisen die größte Langlebigkeit auf und bestehen durchschnittlich mehr als viereinhalbmal so lange wie personalistische Autokratien. Langlebigkeit bedeutet nicht Unsterblichkeit. Auffällig ist, dass sich die Zusammenbrüche beider langlebiger Regimetypen historisch bündelten: bei autokratischen Monarchien vor allem im Zuge des Ersten Weltkriegs, bei kommunistischen Ideokratien 1989 und in den frühen 1990er Jahren. Beide Wellen markieren weltpolitische Zäsuren. Militärautokratien liegen am anderen Ende der Skala. Häufig bleibt offen, wann das Militär die Macht wieder abgibt. Ihre kurze Dauer bedeutet jedoch nicht notwendig geringe Stabilität: Auch bei geschlossener Regimeelite kann Militärherrschaft enden, wenn das Offizierskorps die Krise, mit der es seinen Herrschaftsanspruch begründet, für überwunden hält und die Macht aus eigener Entscheidung wieder abgibt.

Der hohe Monarchiewert ist historisch geprägt: 37 der 71 Episoden autokratischer Monarchien bestanden bereits am 1. Juli 1900. Für diese 37 Fälle beträgt die Dauer im Mittel 112,1 Jahre und damit mehr als viermal so lange wie bei den 34 später begonnenen Episoden. Neue autokratische Monarchien entstehen seit Jahrzehnten jedoch kaum noch. Auch die jüngste kommunistische Ideokratie entstand bereits 1979 in Grenada und blieb nur wenige Jahre bestehen. Langlebigkeit und Neuentstehung sind daher zu trennen.

Die Unterschiede in der Regimedauer bestehen auch dann fort, wenn man statistisch auf Wohlstand, Wachstum, Rohstoffabhängigkeit, ethnische Fragmentierung, Kooptation oder Repression kontrolliert. Dies spricht dafür, dass Regimelegitimation zur Dauerhaftigkeit eines politischen Regimes beiträgt, indem sie Eliten an die bestehende Herrschaftsordnung bindet. Autokratien überstehen Krisen, solange maßgebliche Eliten die Legitimation des Regimes anerkennen, auf der ihre Stellung beruht. Je klarer und verlässlicher die Regimelegitimation über einzelne Herrscher hinweg gilt, desto eher halten diese Eliten am bestehenden politischen Regime fest. Wird strittig, wer befehlen und Ämter vergeben darf, wer an die politische Spitze nachfolgt und nach welchen Regeln dies geschieht, gerät das Regime selbst in Gefahr.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Licia Cianetti/Gianni Del Panta/Catherine Owen, What Is a „Regime“? Three Definitions and Their Implications for the Future of Regime Studies, in: Democratization 8/2025, S. 1972–1994.

  2. Vgl. Steffen Kailitz, Classifying Political Regimes Revisited: Legitimation and Durability, in: Democratization 1/2013, S. 39–60; ders., Varieties of Political Regimes (Va-PoReg). Codebook, Version 4.0, Dresden 2026; ders. et al., Varieties of Political Regimes (Va-PoReg). Dataset, Version 4.0, Dresden 2026, Externer Link: https://www.va-poreg.de. Version 4.0 erscheint Ende August 2026, bis dahin stehen dort die Vorgängerversionen bereit.

  3. Vgl. Alexander Dukalskis/Johannes Gerschewski, What Autocracies Say (and What Citizens Hear): Proposing Four Mechanisms of Autocratic Legitimation, in: Contemporary Politics 3/2017, S. 251–268; Marcus Tannenberg et al., Claiming the Right to Rule: Regime Legitimation Strategies from 1900 to 2019, in: European Political Science Review 1/2021, S. 77–94.

  4. Vgl. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, 5. Aufl., Tübingen 1980, Kap. III, §1; David Beetham, The Legitimation of Power, 2. Aufl., Basingstoke 2013; Johannes Gerschewski, Legitimacy in Autocracies: Oxymoron or Essential Feature?, in: Perspectives on Politics 3/2018, S. 652–665.

  5. Vgl. Rat der Europäischen Union, Russland/Ukraine: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu den russischen Präsidentschaftswahlen und ihrer Ungültigkeit im Hoheitsgebiet der Ukraine, Brüssel, 18.3.2024.

  6. Vgl. Putin Wins Russia Election in Landslide with No Serious Competition, 18.3.2024, Externer Link: https://www.investing.com/news/world-news/-3341069.

  7. Vgl. Ora John Reuter, The Politics of Dominant Party Formation: United Russia and Russia’s Governors, in: Europe-Asia Studies 2/2010, S. 293–327.

  8. Vgl. Neil Loughlin, The Politics of Coercion. State and Regime Making in Cambodia, Ithaca 2024.

  9. Vgl. Juan J. Linz, Totalitarian and Authoritarian Regimes, Boulder 2000, S. 65–142.

  10. Vgl. Mehran Kamrava, How Islam Rules in Iran. Theology and Theocracy in the Islamic Republic, Cambridge 2024, Kap. 7–8.

  11. Vgl. Michael Voslensky, Nomenklatura. The Soviet Ruling Class, Garden City 1984.

  12. Vgl. Heike Holbig, China after Reform. The Ideological, Constitutional, and Organisational Makings of a New Era, in: Journal of Current Chinese Affairs 3/2018, S. 187–207.

  13. Vgl. Michael Herb, All in the Family. Absolutism, Revolution and Democracy in the Middle Eastern Monarchies, Albany 1999; Madawi Al-Rasheed, The Son King. Reform and Repression in Saudi Arabia, London 2020.

  14. Vgl. Michael Lidauer, Myanmar’s Menu of Electoral Manipulation. Self- And External Legitimation After the 2021 Coup, in: Critical Asian Studies 3/2023, S. 397–423; Myanmar Military-Backed Party Declared Election Winner as Army Plans New Body to Maintain Control, 4.2.2026, Externer Link: https://apnews.com/-ce432b0d344e11b54a537d5f2c7b5dd9; Myanmar’s Parliament Elects Ruling General as President, Keeping the Army in Charge, 3.4.2026, Externer Link: https://apnews.com/-c263b2d6175b82c5868e24496c975ff8.

  15. Vgl. Milan W. Svolik, The Politics of Authoritarian Rule, Cambridge 2012, S. 53–120; Graeme Gill, Bridling Dictators. Rules and Authoritarian Politics, Oxford 2021, S. 177–216, S. 242–301.

  16. Vgl. Johannes Gerschewski, The Three Pillars of Stability: Legitimation, Repression, and Co-Optation in Autocratic Regimes, in: Democratization 1/2013, S. 13–38, hier S. 29.

  17. Vgl. OSCE/ODIHR, Russian Federation: Elections to the State Duma, 4 December 2011. Final Report, Warschau, 12.1.2012, S. 1, S. 20; Will Englund/Kathy Lally, Thousands of Protesters in Russia Demand Fair Elections, 10.12.2011, Externer Link: https://www.washingtonpost.com/world/europe/thousands-of-protesters-in-russia-demand-fair-elections/2011/12/10/gIQAru4XkO_story.html (Zitat eigene Übersetzung).

  18. Vgl. Jeremy Brown, June Fourth. The Tiananmen Protests and Beijing Massacre of 1989, Cambridge 2021, S. 42–107.

  19. Vgl. Bundesarchiv, Oktober 1989: Offene Krise, Machtwechsel und Wirtschaftslage, Abschnitt „Die Revolution bleibt friedlich“, Externer Link: https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/storys/die-stasi-im-jahr-1989/oktober-1989; Stasi-Unterlagen-Archiv, Information über eine nichtgenehmigte Demonstration im Stadtzentrum von Leipzig am 9. Oktober 1989, Anlage 1, BArch, MfS, Sekr. Neiber, Nr. 617, Bl. 100–106, Externer Link: https://www.stasi-mediathek.de/medien/information-ueber-eine-nichtgenehmigte-demonstration-im-stadtzentrum-von-leipzig-am-9-oktober-1989/blatt/105; Monica Ciobanu, Communist Regimes, Legitimacy and the Transition to Democracy in Eastern Europe, in: Nationalities Papers 1/2010, S. 3–21.

  20. Vgl. Andreas Nachama, 12 Jahre, 3 Monate, 8 Tage, Berlin–Leipzig 2021.

  21. Vgl. Steffen Kailitz/Daniel Stockemer, Regime Legitimation, Elite Cohesion and the Durability of Autocratic Regime Types, in: International Political Science Review 3/2017, S. 332–348, hier S. 336–338.

  22. Vgl. ebd., S. 339–343.

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ist habilitierter Politikwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden. Er leitet das Team des Datensatzprojekts „Varieties of Political Regimes“ (Va-PoReg).