Es war eine Umverteilung gigantischen Ausmaßes: Im Rahmen der Bodenreform wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zwischen 1945 und 1948 über 11.000 landwirtschaftliche Betriebe entschädigungslos enteignet. Über drei Millionen Hektar Boden, rund 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, wurden in diesem Zusammenhang beschlagnahmt und zu zwei Dritteln wieder an Landarme und Landlose ausgereicht. Gerechtfertigt wurde dies von offizieller, kommunistischer Seite als „bedeutsame antifaschistisch-demokratische Maßnahme (…) zur Beseitigung der Wurzeln des deutschen Faschismus und Imperialismus“,
Dabei war der Gedanke einer Bodenreform, einer umfassenden Landumverteilung mit dem Ziel höherer ökonomischer wie sozialer Gerechtigkeit, keineswegs auf die kommunistische Bewegung beschränkt. Auch bürgerliche Sozialreformer wie Adolf Damaschke und Max Weber hatten sich damit befasst und entsprechende Empfehlungen vorgelegt. Handlungsleitend für die Vorgänge in der SBZ wurden allerdings andere Bezugspunkte: vor allem die Schriften der „Klassiker“ des Marxismus-Leninismus sowie die russischen bzw. sowjetischen Entwicklungen ab 1917. Die damit einhergehende Radikalität verhinderte, dass nach 1945 ähnlich gelagerte Reformen in den westlichen Besatzungszonen umgesetzt wurden; Überlegungen dazu hatte es durchaus gegeben.
Der ländliche Raum des heutigen Ostdeutschlands und seine Bevölkerung waren seit 1945 immer wieder massiven Transformationsprozessen unterworfen, deren Auswirkungen bis heute nachwirken. Den Anfang machte die Bodenreform. Im Folgenden wird ihr Verlauf umrissen, werden ihre Hintergründe und Auswirkungen erörtert sowie einige weiterführende Überlegungen angestellt.
Vorbereitung und Initiierung
Die Ursprünge der Bodenreform in der SBZ scheinen in einem kleinen Städtchen im brandenburgischen Kyritz zu liegen. Hier trat am 2. September 1945 der Vorsitzende der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), Wilhelm Pieck, vor die versammelte Menge und verkündete unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ den Beginn einer solchen Reform. Doch dies war vor allem eine Inszenierung. Tatsächlich wurde alles Wesentliche bereits zuvor entschieden – nicht in Kyritz und auch nicht in Berlin, sondern im fernen Moskau. Was wie ein Impuls der deutschen Kommunisten aussehen sollte, war in Wahrheit in der sowjetischen Hauptstadt beschlossen worden. Dies ist wenig überraschend, denn die sowjetische Besatzungsmacht war 1945 in allen wichtigen Belangen die bestimmende Kraft. Ein Blick auf die dahinterstehenden Konstellationen und Zeitabläufe lohnt sich, da sie Auskunft über die Entwicklung der Bodenreform geben und erste Wertungen erlauben.
Anfang 1945 hatten weder die deutschen Kommunisten noch ihre Schutzmacht eine Vorstellung davon, wie sie künftig mit der Landwirtschaft im eroberten deutschen Gebiet verfahren sollten. Verschiedene Modelle wurden diskutiert, nicht zuletzt innerhalb der nach Moskau emigrierten KPD-Führung. Hier tat sich insbesondere Edwin Hoernle hervor, der als einer der wenigen Parteifunktionäre über praktische Erfahrungen mit der Landwirtschaft verfügte. Im Februar 1945 legte er ein Agrarprogramm vor, das die Umverteilung des Bodens einschloss. Die Einzelheiten blieben jedoch auffallend unklar. Zugleich warnte Hoernle vor einer allzu kleinteiligen Aufsiedlung des Landes, da so die Ernährung der vom Krieg erschöpften Bevölkerung und der zu erwartenden Flüchtlinge nicht gewährleistet werden könne.
Diese Ansicht teilte offensichtlich auch die sowjetische Partei- und Staatsführung, allen voran Stalin. Auch über den 8. Mai 1945 hinaus galt es als vorrangiges Ziel, die Ernte und die Herbstbestellung zu sichern und nicht die bestehenden Strukturen zu zerstören. Die Bodenreform sollte kommen, jedoch nicht vor dem Frühjahr 1946. Diese Entscheidungslage blieb bis Anfang Juni 1945 bestehen. Der KPD-Spitzenfunktionär Wolfgang Leonhard, der sich zu diesem Zeitpunkt unmittelbar mit dem Thema befasste, bestätigte ausdrücklich, dass die Bodenreform bis dahin keinerlei Rolle innerhalb der aktiven Politik gespielt hatte.
Das änderte sich jedoch schlagartig, als Anfang Juni eine hochrangige Delegation der deutschen Kommunisten nach Moskau einbestellt wurde und man sie dort aufforderte, die „Macht der Rittergutsbesitzer [zu] brechen“.
Öffentlich wahrnehmbar passierte vorläufig allerdings nichts, das darauf hingedeutet hätte, dass die Bodenreform in absehbarer Zeit beginnen würde. Zwar forderte das Zentralkomitee der KPD in dem am 11. Juni 1945 veröffentlichten Gründungsaufruf der Partei die Liquidierung allen Großgrundbesitzes, doch bewegte sich diese Forderung durchaus noch im Rahmen dessen, was allgemein für die Zukunft erwartet wurde. Hinter den Kulissen aber liefen die Vorbereitungen für einen unmittelbaren Beginn der Reform auf Hochtouren. Auch hierbei waren es zunächst sowjetische Stellen, die die Federführung übernahmen. Das oberste Organ der Besatzungsmacht, die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD), unternahm Inspektionsreisen durch das Land, erkundete die Stimmung in den Dörfern und stellte intern grundlegende Überlegungen an, wie weiter zu verfahren sei. Mitunter waren auch deutsche Spitzenfunktionäre einbezogen, doch hatten sie kaum mehr als eine Statistenrolle inne. Das bedeutete allerdings nicht, dass sie den Entwicklungen passiv oder gar ablehnend gegenüberstanden; ihr Aktionsradius war jedoch durch die realen Machtverhältnisse zunächst merklich eingeschränkt.
Erst in der zweiten Julihälfte des Jahres 1945 kamen die deutschen Funktionäre wieder ins Spiel – dann aber mit großer Wirkung und zunehmender Bewegungsfreiheit. Ausgangspunkt war ein russischer Text, den Wolfgang Leonhard gemeinsam mit seinem Parteigenossen Anton Ackermann ins Deutsche übersetzte. Dieser Text sollte Anfang September als „Bodenreformverordnung“ die juristische Grundlage der Transformation bilden und enthielt bereits alle wesentlichen Punkte: entschädigungslose Enteignung sämtlicher Betriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, Verteilung des Bodens an Landarme bzw. Landlose, Aussiedlung der vormaligen Eigentümerinnen und Eigentümer und vieles andere mehr. Was noch fehlte, war der offizielle Startschuss für die Reform, denn die Hoffnung der KPD-Führung, dass es in den Dörfern zu spontanen Enteignungen kommen würde, hatte sich nicht erfüllt. Im August wurden daher die Bezirks- und Kreisleitungen der KPD in Stellung gebracht. Anfang September 1945 war es dann soweit: Wilhelm Pieck verkündete in Kyritz den sofortigen Beginn der Bodenreform.
Dies widersprach nicht nur den ursprünglichen Planungen, sondern zog zwangsläufig auch ökonomische Negativauswirkungen nach sich. Die ohnehin knappe Ernte war noch nicht abgeschlossen, und die Herbstbestellung stand noch bevor. Eine Aufsplittung der gewachsenen Strukturen ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt war höchst kontraproduktiv. Zudem fehlten detaillierte Vorbereitungen, unterstützende Maßnahmen und vor allem jene Betriebsmittel, die notwendig gewesen wären, um mehr als 200.000 neuen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern einen erfolgreichen Start in die Existenz als Landwirtin bzw. Landwirt zu ermöglichen. 1946 sollte die Ernte in Sachsen um ein Viertel unter dem Durchschnitt der Kriegsjahre liegen, und Edwin Hoernle beklagte sich über chaotische Zustände.
Umsetzung
Zunächst aber galt es, die Transformation in der Praxis durchzusetzen. Dazu wurden – entsprechend den auf politischer Ebene erarbeiteten Vorgaben – in den Dörfern Gemeindebodenkommissionen gebildet, die für die Verteilung des Landes zuständig waren. Zuvor wurden die mehr als 7.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Betrieben mit mehr als 100 Hektar Nutzfläche sowie die über 4.500 als „Nazi- und Kriegsverbrecher“ eingestuften Personen formal über ihre Enteignung informiert, von ihrem Land entfernt und ohne Rücksichtnahme aus ihren Heimatkreisen ausgesiedelt. Dabei kamen diejenigen vergleichsweise glimpflich davon, die ihre neue Wohnstatt in einem anderen Kreis suchen mussten. Weitaus schlimmer waren die Deportationen der Enteigneten, die vor allem 1945 erfolgten.
Ein Betroffener erinnerte sich später wie folgt: „Am 28. Oktober wurden wir in einen langen Güterzug verladen. Es waren Viehwagen ohne Stroh. In jeden Wagen kamen etwa 50 Menschen. Die Türen waren fest verschlossen. Das Ziel unserer Verschleppung war völlig unbekannt. (…) Brot und wenig Kaffee waren die ersten 2 Tage unsere einzige Nahrung. Nach geglückten und auch missglückten Fluchtversuchen einiger junger Leute wurden wir auf der langen Fahrt nicht mehr ins Freie gelassen und erhielten nur noch rohe Kartoffeln in die Waggons geschüttet. (…) Am 1. November wurden wir in Stralsund ausgeladen und zu Fuß über die Notbrücke des zerstörten Rügendammes getrieben.“
Die menschliche Tragik, die aus diesen Worten spricht, wird noch dramatischer, wenn man einen zentralen Mythos der Bodenreform hinterfragt, mit dem bereits Schulkinder in der SBZ/DDR konfrontiert wurden: Die Bodenreform sei in erster Linie ein Beitrag zur Entnazifizierung der Dörfer gewesen – und daher historisch gerechtfertigt. Nun ist es unbestritten, dass der ostelbische Landadel eine Affinität zum Nationalsozialismus hatte. Doch diese Affinität hatten andere Bevölkerungsgruppen auch. Daher muss zur Klärung des möglichen Zusammenhangs zwischen Bodenreform und Entnazifizierung eine andere Frage gestellt werden: Wie wurde im Verlauf der Reform mit ausgewiesenen Gegnern der NS-Diktatur verfahren? Die Antwort darauf fällt eindeutig aus: Kontrahenten dieser Diktatur wurden von der Enteignung nicht ausgenommen. Obwohl aus zahlreichen Dörfern Anträge vorlagen, die belegten, dass sich die Betriebsinhaber zwischen 1933 und 1945 im Widerstand befunden hatten, gab es keine Ausnahmeregelung. Selbst Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland, die im Auftrag der Sowjets aktive Propaganda gegen die nationalsozialistische Herrschaft und den Krieg betrieben hatten, fielen unter die allgemeinen Bestimmungen. Zudem erhielten auch jüdische Eigentümerinnen und Eigentümer den ihnen bis 1945 gewaltsam genommenen Boden nicht zurück.
Es ist also Vorsicht geboten, wenn eine allzu enge Verbindung zwischen Bodenreform und Entnazifizierung gezogen wird. Sicher hatten die politischen Protagonisten auch dieses Ziel im Blick, doch primär handlungsleitend war es im Gegensatz zu den öffentlichen Bekundungen nicht. Es ging in erster Linie nicht darum, Nationalsozialisten aus den Dörfern zu entfernen, sondern eine soziale Schicht zu zerschlagen, für die in der marxistisch-leninistischen Ideologie der Untergang vorgesehen war. Dies gilt umso mehr, als man auf anderen Ebenen durchaus bereit war, mit NS-Funktionären zusammenzuarbeiten. Erinnert sei hier an die lokalen Funktionäre des Reichsnährstandes, die mitunter nahtlos in das neue System integriert wurden.
Auch der zweite entscheidende Punkt war ideologisch determiniert. In Anlehnung an Karl Marx und Friedrich Engels hatte Wladimir Iljitsch Lenin festgeschrieben, dass das Proletariat seine „weltgeschichtliche Mission“ nur im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft erfüllen könne. Lenin zufolge sei keine Macht ohne die Überwältigung der Dörfer möglich. Der erste Schritt dazu müsse die entschädigungslose Enteignung der Großgrundbesitzer sowie ihre ausnahmslose Vertreibung bzw. Internierung sein. Der so erworbene Boden sollte zumindest teilweise an Klein- und Mittelbauern verteilt werden, um Bündnispartner für das Proletariat zu gewinnen. Dass damit notwendigerweise ein Absinken der landwirtschaftlichen Produktion einhergehen würde, nahm er billigend in Kauf. Nicht die Steigerung der Erträge und die Sicherung der Ernährung waren zunächst das agrarpolitische Primärziel, sondern der Sturz der „Ausbeuter“ auf dem Land sowie die Etablierung einer neuen sozialen Gruppe. Dabei müsse die Arbeiterklasse, und vor allem ihre selbsternannte Avantgarde, die Partei, stark erzieherisch auf die Landbevölkerung einwirken. Dies aber sei nur möglich, wenn „der Klassenkampf (…) ins Dorf hineingetragen“ und so die „niedrige Kulturstufe“
Einmal ausgelöst, gewann sie sehr schnell an Fahrt. Allein bis Februar 1946 bildeten sich etwa 9.500 örtliche Bodenkommissionen, die das enteignete Land an die sogenannten Neubäuerinnen und Neubauern verteilten. Insgesamt wurden rund 3,3 Millionen Hektar Land, ein Drittel der gesamten Nutzfläche, beschlagnahmt und in einen zentralen Bodenfonds überführt. Dadurch wurden 559.089 Privatpersonen begünstigt. Sie erhielten das Land schuldenfrei, mussten nach dessen Erwerb jedoch den Wert einer Jahresernte, „das heißt, 1.000 bis 1.500 Kilogramm Roggen je Hektar“,
Aus diesem Blickwinkel scheint die Bodenreform zunächst durchaus sinnvoll, doch lohnt auch hier ein zweiter Blick. Edwin Hoernle hatte in Moskau eindringlich vor den negativen Effekten zu kleiner Parzellen gewarnt. Die russische bzw. sowjetische Geschichte seit den Revolutionen von 1917 hatte ebenfalls deutlich gezeigt, dass die Selbstversorgung das eigene Überleben zwar sichern konnte, weiterreichende Ansprüche – wie etwa die Versorgung der Städte – aber nicht gewährleisten konnte. Doch gerade das hätte unter den Bedingungen der Nachkriegszeit herausragende Bedeutung haben müssen. Die rund 200.000 Neubauernwirtschaften, die fünf bis maximal zehn Hektar groß waren, konnten derartigen Anforderungen meist nicht gerecht werden.
Daher hatten vor allem Sozialdemokraten im Sommer 1945 immer wieder auf die Möglichkeit genossenschaftlicher Wirtschaftsformen hingewiesen. Aus dem Blickwinkel der KPD war die Zeit dafür jedoch noch nicht reif. Die kommunistische Agrarpolitik folgte einem Stufenmodell, dessen erster Schritt die Bodenreform war. Erst danach sollten die nächsten Schritte folgen, deren finales Ziel ebenfalls vorgegeben war: die vollständige Kollektivierung aller privaten Produktionsmittel. Politische, ideologische und ökonomische Faktoren vermischten sich in unterschiedlichem Ausmaß, doch hätte wirtschaftliches Rationalitätsdenken in den Jahren ab 1945 eine andere Vorgehensweise erfordert als in der SBZ. Die Idee einer Reform mag bis zu einem gewissen Grad legitim gewesen sein, zumal sie zumindest theoretisch eine schnelle Integration der sogenannten Umsiedler versprach – ihre radikale Umsetzung war es keineswegs.
Unmittelbare Folgen
Vor diesem Hintergrund kann es nicht verwundern, dass sich die negativen Folgen häuften. Zwar wurden zwei Drittel des enteigneten Bodens wieder an private Empfänger ausgegeben, doch war damit dessen Bewirtschaftung nicht sichergestellt. Im Gegenteil: Etwa vierzig Prozent der Neubäuerinnen und Neubauern verfügten über keinerlei landwirtschaftliche Kenntnisse, und die Ausstattung ihrer Betriebe mit Saatgut, Vieh und Gerätschaften blieb höchst ungenügend. Zudem hatte das neue Eigentum einen Mangel, der Jahrzehnte später für erhebliche Unruhe im Osten des wiedervereinigten Deutschlands sorgen sollte und bis heute nachwirkt: Es war „gebundenes“ Eigentum, durfte zwar vererbt, nicht aber verkauft, verpachtet, geteilt oder mit Hypotheken belastet werden. Ferner sollte es an den Bodenfonds zurückfallen, wenn eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht mehr gewährleistet war. Unter der DDR-Rechtsordnung spielten diese Punkte praktisch keine Rolle, sie erhielten jedoch höchste Brisanz, als sich ab 1990 die Eigentumsfragen ganz neu stellten.
Zunächst aber versuchten die Machthaber, sich gegen die ernüchternden Auswirkungen der Bodenreform zu stemmen, in zentralen Punkten allerdings ohne Erfolg: Der von der Besatzungsmacht im Winter 1945/46 angeordnete Viehausgleich, der Tiere aus dem vergleichsweise gut ausgestatteten Süden abzog und in den Norden überführen sollte, verschärfte die Situation mehr, als er sie entlastete. Das Gleiche kann über den wohl ehrgeizigsten Versuch gesagt werden, der zur Festigung der Neubauernwirtschaften unternommen wurde. Im September 1947 wurde das sogenannte Neubauernbauprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen binnen eines Jahres 37.000 Häuser auf Neubauernhöfen errichtet werden sollten.
Trotz immenser Anstrengungen scheiterte das Programm grandios. In Sachsen blieben etwa 90 Prozent der Wohn- und Wirtschaftsgebäude in der Planungsphase stecken, und der damit verbundene Abriss von landesweit fast 2.000 Gutsanlagen verstärkte das Raumproblem in vielen Gemeinden zusätzlich. Ressourcen wurden ineffektiv gebunden, die Verwaltung des Programms war ebenso aufgebläht wie teuer, und die erhofften Erfolge blieben aus. Hinzu kamen jene Ungereimtheiten und Auseinandersetzungen, die in den Dörfern selbst ausgetragen wurden. Schätzungsweise etwa 80 Prozent der Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit der Bodenreform erfolgten aufgrund von Selbstbereicherung und Korruption. Insbesondere neue Dorfbewohner, Flüchtlinge und Vertriebene waren in den Bodenreformkommissionen unterrepräsentiert und wurden regelmäßig übervorteilt. Im Gegenzug weigerten sie sich vor allem in Grenznähe, tatsächlich Parzellen zu übernehmen, da sie einerseits die Rückkehr in ihre angestammte Heimat erhofften, andererseits aber die Rückkehr der vormaligen Besitzer fürchteten.
Soziale Spannungen brachen auf, es kam zu Hungerdemonstrationen, und die Ablieferungsverpflichtungen, denen die Betriebe nachzukommen hatten, blieben drückend. Versuche von Neubäuerinnen und Neubauern, ihre mannigfaltigen Nachteile durch gemeinschaftliche Wirtschaftsformen auszugleichen, wurden vorerst rigoros unterbunden, denn der Eindruck einer „Sowjetisierung“ der Landwirtschaft sollte wegen der gesamtdeutschen Ambitionen Stalins um jeden Preis vermieden werden.
Unter diesen Umständen überrascht es kaum, dass immer mehr Neueigentümer dem Land den Rücken kehrten. Am 1. Juli 1948 verfügte die Besatzungsmacht das Ende der Bodenreform. Doch damit waren die Probleme keineswegs gelöst: Ein Jahr später hatten bereits mehr als 10.000 Neubäuerinnen und Neubauern ihre Betriebe aufgegeben, und die Zahlen erhöhten sich kontinuierlich. Bis 1952 sollte ein Drittel der von der Reform Begünstigten diesen Schritt vollziehen; nur zehn bis zwölf Prozent der Betriebe schafften letztlich die wirtschaftliche Festigung. Der Zielkonflikt zwischen der Notwendigkeit einer nachhaltigen Produktionssteigerung einerseits und den Negativfolgen der Bodenreform andererseits trat immer deutlicher zutage. Ab 1952 löste die kommunistische Führung der DDR diesen Problemstau konsequent. Die Kollektivierung, die genaue Umkehrung der agrarstrukturellen Veränderungen, war die Folge. Auch diejenigen, die im Rahmen der Bodenreform Land erhalten hatten, wurden nun gezwungen, dieses (sowie weitere Produktionsmittel) in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) einzubringen.
Schluss
Die Bodenreform veränderte das Wirtschafts- und Sozialgefüge der Sowjetischen Besatzungszone grundlegend. Zudem war sie eine wichtige Voraussetzung für die Etablierung neuer Machtstrukturen. Und doch stand sie lediglich am Beginn weit umfassenderer Transformationsprozesse, deren Folgen bis heute wirken. Kollektivierung, Industrialisierung und Spezialisierung der Produktion sind nur drei Schlagworte, die die weitere strukturelle Entwicklung der DDR skizzieren. Ab 1990 folgten dann unter anderem das Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Neustrukturierungen und Reprivatisierungen als Folge der deutschen Wiedervereinigung.
Im harschen Gegensatz dazu steht jene Aufmerksamkeit, die dieses Phänomen seit 1990 erfuhr, treffender formuliert: nicht erfuhr. Denn bis heute werden Geschichte und Gegenwart Ostdeutschlands in höchstem Maße aus (groß-)städtischen Zusammenhängen heraus erklärt.