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Editorial | Gesellschaft im Ernstfall | bpb.de

Gesellschaft im Ernstfall Editorial Krisendiskurse. Der normalisierte Ausnahmezustand und die Folgen Bevölkerungsschutz unter veränderten Vorzeichen Sicherstellung und Vorsorge. Aufgaben des Gesetzgebers bei der Gesamtverteidigung Von Mythen und Gespenstern. Panik, Chaos und die Bevölkerung in Katastrophen und Krieg Mit Sisu in Sicherheit. Katastrophen- und Zivilschutz in Finnland Bildung zur Wehrhaftigkeit. Zur Rolle kommunaler Bildungsstrukturen Vorsorge statt Verhinderung. Sicherheitskultur und Zukunftserwartungen im beginnenden Zeitalter der Preparedness

Editorial

Johannes Piepenbrink

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Seit dem umfassenden Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 rückt in Deutschland ganz allmählich ins Bewusstsein, dass eine kriegerische Bedrohung auch hierzulande kein vollkommen unrealistisches Szenario mehr ist. Bereits heute wird regelmäßig von Cyberattacken und Desinformationskampagnen berichtet, die vor allem Russland als Teil einer hybriden Kriegsführung zugeschrieben werden. Mit dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre hatte sich eine weltpolitische Konstellation ergeben, die es scheinbar folgenlos zuließ, Verteidigungskapazitäten zurückzubauen und dafür in andere Bereiche zu investieren („Friedensdividende“). Rückblickend erscheint diese Zeit als eine Phase der Sorglosigkeit.

Über den „Ernstfall“ und die Vorbereitung darauf wird inzwischen wieder laut nachgedacht. Die militärische Verteidigung ist dabei nur ein Element der Gesamtverteidigung. Zu dieser gehört genauso die zivile Verteidigung, die den gesamten nicht-militärischen Bereich abdeckt und im Verteidigungsfall sicherstellen soll, dass die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechterhalten werden, die Bevölkerung, Betriebe und Kulturgüter vor Kriegseinwirkungen geschützt werden und die Versorgung mit notwendigen Gütern und Leistungen gewährleistet ist. Auch sollen die Streitkräfte durch zivile Akteure unterstützt werden. Stellt der Deutsche Bundestag den Spannungs- oder den Verteidigungsfall fest, greifen zudem spezielle „Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze“, die für den Zweck der Landesverteidigung teilweise tiefe Grundrechtseingriffe ermöglichen.

Was macht es mit einer an Frieden gewöhnten Gesellschaft, wenn sie dazu angehalten ist, sich auf einen potenziellen Verteidigungsfall vorzubereiten? Wie gelingt es, ein Problembewusstsein zu fördern, ohne in Alarmismus zu verfallen, der eher abschreckt als zur Vorsorge animiert? Mit Blick auf Länder wie Finnland scheint nur eines sicher: Eine insgesamt gestärkte Resilienz nützt einer Gesellschaft nicht nur im Kriegsfall, sondern ebenso in Friedenszeiten – etwa beim Schutz vor und bei der Bewältigung von anderen Katastrophen.