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Bildung zur Wehrhaftigkeit | Gesellschaft im Ernstfall | bpb.de

Gesellschaft im Ernstfall Editorial Krisendiskurse. Der normalisierte Ausnahmezustand und die Folgen Bevölkerungsschutz unter veränderten Vorzeichen Sicherstellung und Vorsorge. Aufgaben des Gesetzgebers bei der Gesamtverteidigung Von Mythen und Gespenstern. Panik, Chaos und die Bevölkerung in Katastrophen und Krieg Mit Sisu in Sicherheit. Katastrophen- und Zivilschutz in Finnland Bildung zur Wehrhaftigkeit. Zur Rolle kommunaler Bildungsstrukturen Vorsorge statt Verhinderung. Sicherheitskultur und Zukunftserwartungen im beginnenden Zeitalter der Preparedness

Bildung zur Wehrhaftigkeit Zur Rolle kommunaler Bildungsstrukturen

André Förster

/ 11 Minuten zu lesen

Angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Bedrohungen gilt es, militärische und zivile Wehrhaftigkeit in der Gesellschaft stärker zu verankern. Im vorgestellten Konzept der „Bildung zur Wehrhaftigkeit“ spielen Kommunen eine entscheidende Rolle.

Seit der Eskalation des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 diskutiert Deutschland über seine Verteidigungsfähigkeit. Deren Zustand gilt unter Expertinnen und Experten vor allem im militärischen Bereich als besorgniserregend. Dies hat zunächst mit den Kürzungen der Militärausgaben nach dem Ende des Kalten Krieges zu tun: Zwar entlasteten diese den Staatshauhalt und ermöglichten Investitionen in anderen Bereichen („Friedensdividende“), aber an der Bundeswehr wurde so stark gespart, dass sie schon vor rund 20 Jahren als „permanent unterfinanziert“ galt. Darüber hinaus wurde 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt, was unter anderem die militärische Nachwuchsgewinnung deutlich erschwert hat.

Die Diskussion über Verteidigung hat sich indes bislang weitgehend auf diese militärische Ebene beschränkt. Genauso bedeutsam für Staat und Gesellschaft sind aber auch die Themen der zivilen Verteidigung. Zu ihnen zählen unter anderem der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, ihre individuelle Selbstschutzkompetenz sowie die Versorgung mit notwendigen Gütern und Leistungen. Der Begriff „Wehrhaftigkeit“ betrifft daher ebenso beide Dimensionen der Verteidigung – die militärische und die zivile. Im Kontext der Bundeswehr wird er als „Haltung zur Verteidigungsbereitschaft“ definiert, „mit langfristiger Strahlkraft (…) in die deutsche Gesellschaft“. Daraus ergibt sich die Bedeutung der Wehrhaftigkeit für die Gesellschaft insgesamt.

Manche Szenarien hybrider Bedrohungen wie Angriffe auf die Infrastruktur, Sabotageversuche, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen, vor allem durch Russland, sind inzwischen zur Realität geworden. Diese Bedrohungen, aber auch andere Konflikte und Krisen, stellen Deutschland und die Europäische Union vor die Aufgabe, ihre Resilienz und die Verteidigung von Sicherheit, demokratischen Werten und wirtschaftlicher Stabilität zu gewährleisten. Was für die Zukunft erwartet wird, macht ein Handeln in der Gegenwart erforderlich. Dies ist vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Weltordnung und dem Ende der langjährigen Gewissheit, dass die USA als Schutzmacht Westeuropas unzweifelhaft bereitstehen, umso bedeutsamer.

Verteidigung ist zwar nicht alles, doch vieles ist ohne Verteidigung nichts. Es ist daher ein Mehr an Verteidigungsfähigkeit nötig. Militärisch haben Deutschland und die EU bereits auf die veränderte weltpolitische Lage reagiert, um die eigene Verteidigungsfähigkeit zu verbessern und in dieser Hinsicht unabhängiger von den USA zu werden. So wurde im Frühjahr 2025 das deutsche Grundgesetz geändert, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen, und Ende 2025 ein neues Wehrdienstgesetz verabschiedet, sodass Männer ab Geburtsjahr 2008 wieder einer verpflichtenden Musterung unterzogen werden. Es ist zu erwarten, dass die Diskussion um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit nicht abreißt.

Um nicht nur materielle Verteidigungsfähigkeit zu erlangen, sondern auch ein Bewusstsein für die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Wehrhaftigkeit in der Bevölkerung zu schaffen und sie zu wehrhaftem Verhalten zu motivieren, ist es notwendig, das Konzept der Wehrhaftigkeit in der Breite zu vermitteln – durch die Vermittlung von Wissen und die Förderung von Reflexionsvermögen und Handlungskompetenz, oder kurz: durch Bildung.

Was kann Bildung zur Wehrhaftigkeit sein?

Der hier erstmals verwendete Begriff „Bildung zur Wehrhaftigkeit“ (BzW) bezeichnet die Idee eines neuen Bildungsthemas und -konzeptes. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung sollte BzW als ein Querschnittsthema gedacht werden, das Wehrhaftigkeit in verschiedenen Bildungsbereichen und im lebenslangen Lernen von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung verankert. Im engeren Sinn kann BzW als Konzept verstanden werden, das Menschen zur Abwehr einer absichtlich herbeigeführten externen Bedrohung befähigt, also konkret einer Bedrohung durch die äußere Gewalt eines staatlichen oder nicht-staatlichen Akteurs.

Das Konzept kann zum einen durch direkte Inhalte der BzW verankert werden, die unmittelbar auf Bedrohungsabwehr gerichtet sind. Hierzu können Fragen des Katastrophenschutzes, der Notfallbevorratung, aber auch des Resilienztrainings oder der Selbstschutzkompetenz gehören. Diese direkten Inhalte erzielen neben der Wirkung auf die Wehrhaftigkeit auch positive Übertragungseffekte auf andere Bildungsthemen: Wer sich zu den Themen Erste Hilfe, Verhalten in Katastrophenfällen oder Selbstregulation weiterbildet, entwickelt Fähigkeiten, die auch in Friedenszeiten nützlich sind.

Wichtig sind zudem die indirekten Inhalte der BzW, womit hier Themen gemeint sind, die nicht unmittelbar auf die Abwehr von Bedrohungen abzielen, sondern eher mittel- und langfristig zu einer wehrhaften Gesellschaft beitragen. Diese Inhalte stellen Verbindungen des Konzepts der Wehrhaftigkeit zu anderen Bildungsthemen her. So verstanden, kann Wehrhaftigkeit unter anderem bedeuten, das Konzept der wehrhaften Demokratie zu kennen und sich dafür einzusetzen oder sich ehrenamtlich im Zivilschutz zu engagieren. Es kann ebenso bedeuten, zu wissen, wie sich demokratische Werte mit Methoden der kulturellen Bildung vermitteln lassen, wie Falschinformationen identifiziert werden können oder sich wirtschaftliche und globale Zusammenhänge in einer stark digitalisierten und datengesteuerten Welt erklären lassen. Nicht umsonst besteht Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie aus den Komponenten Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit.

Anders gesagt: Bildung zur Wehrhaftigkeit vereint direkte Elemente der Wehrhaftigkeit mit spezifischen Elementen aus anderen Bildungsthemen – wie der politischen Bildung, der kulturellen Bildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der ökonomischen Bildung oder dem globalen Lernen – und formiert sie neu unter dem Dach der Frage, was einen Staat und eine Gesellschaft vor externen und internen Bedrohungen schützt. Umgekehrt sind Bildungsakteure auf einen wehrhaften Staat angewiesen, da der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch den Schutz von Bildungsinstitutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, ihrer Tätigkeiten sowie Projekte und damit ihrer Existenz selbst bedeutet. Hierbei können kriegs-, krisen- und katastrophenbedingte Funktionseinschränkungen im Bildungswesen, vor allem im Bereich der formalen Bildung, als Funktionseinschränkungen der kritischen Infrastruktur interpretiert werden, die es im Sinne staatlicher Resilienz zu vermeiden gilt.

Mit Bildung zur Wehrhaftigkeit ist hingegen ausdrücklich keine staatlich erzwungene Militarisierung der Gesellschaft gemeint. Vielmehr ist sie am Konzept der Inneren Führung der Bundeswehr orientiert – also an der Idee, einen resilienten und verteidigungsfähigen demokratischen Staat mitsamt seinen freiheitlichen Werten, seiner Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten mit der Kraft seiner zur Wehrhaftigkeit gebildeten Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und hierbei auf unterschiedliche, bereits existierende Bildungsthemen und -methoden zurückzugreifen.

Angesichts der weltpolitischen Entwicklungen und der Dringlichkeit des Handelns ist es notwendig, dass die Frage, welchen Beitrag Bildungsinhalte zur gesellschaftlichen Wehrhaftigkeit leisten, in bildungspolitischen Debatten und Entscheidungen stärker in den Fokus rückt. Eine – vermutlich schwierige – politische und gesellschaftliche Debatte darüber, was es zu verteidigen gilt und was dementsprechend zur Wehrhaftigkeit gehört, muss damit einhergehen. Auf dieser Basis gilt es dann ebenfalls zu klären, was zur BzW gehört und ob Bildung, die zur Wehrhaftigkeit beiträgt, auch Förderentscheidungen und programmatische Priorisierungen von Bildungseinrichtungen beeinflussen sollte. Das Konzept der BzW kann hierbei als methodisches Werkzeug dienen, Bildungsinhalte kritisch auf ihren Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas zu prüfen. Daher sollte das Konzept auch fortwährend unter den Gesichtspunkten der Strategie-, Ziel- und Methodendefinition weiterentwickelt und ausdifferenziert werden.

Rolle der Kommunen

Die militärische und die zivile Verteidigung stehen in einem unmittelbaren Verhältnis zueinander und müssen daher aufeinander abgestimmt sein. Dies ist auch in den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung festgehalten, in denen die verteidigungspolitischen Richtlinien des Bundesverteidigungsministeriums sowie die Konzeption Zivile Verteidigung der Bundesregierung zusammengefasst sind. Ein Teil der militärischen Verteidigung, zum Beispiel das Bereitstellen von Straßen für Truppenbewegungen, aber vor allem die zivile Verteidigung, ist dabei auf die kommunale Ebene angewiesen: Städte, Landkreise und Gemeinden sind unter anderem für Infrastruktur, Krankenhäuser, die Organisation von Sammelplätzen, das Bereitstellen von Warnsystemen, Notunterkünften und Schutzräumen sowie weitere Elemente des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes verantwortlich. Im Verteidigungsfall müssen die Abläufe auf der kommunalen Ebene eng mit dem Bund, den Ländern und der Bundeswehr abgestimmt werden. Dabei ist die Kommune eine zentrale Schnittstelle, die sowohl mit militärischen als auch zivilen Akteuren zusammenarbeitet und so für eine größere Akzeptanz von Maßnahmen sorgen kann.

Viele Kommunen haben die Wichtigkeit dieser Anforderungen bereits erkannt und konkrete Gesetzesänderungen, Finanzierungsperspektiven und Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation des Zivilschutzes vorgeschlagen. Dies betrifft auch den Bildungsbereich, etwa durch die Vermittlung von Zivilschutzinformationen im Schulunterricht. Die Nationale Plattform Resilienz – ein Zusammenschluss von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Kultur und Bildung, Zivilgesellschaft sowie der Kommunalen Spitzenverbände und des Bundes – fordert von der Bundesregierung nicht nur eine stärkere Einbindung der Kommunen in die Koordination der nationalen Sicherheitsarchitektur, sondern auch eine bessere Vermittlung von Resilienzthemen im lebenslangen Lernen sowie ein entsprechendes Monitoring. Vorschlägen wie dem des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt, in Schulen eine Doppelstunde pro Halbjahr dem Zivilschutz zu widmen, fehlt bislang ein übergeordnetes pädagogisches Konzept. Im Bereich Schule wäre dies vor allem Sache der Bundesländer.

Wie lässt sich also sicherstellen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger wissen, wie sie sich verhalten müssen, sich selbst schützen oder was sie als Einzelperson tun können, um vor Ort Unterstützung zu leisten? Gerade hier kommt die Kommune als immer bedeutsamer werdender lokaler Bildungsakteur ins Spiel: Sie stellt nicht nur selbst Wissen zur Verfügung, sondern kümmert sich unter anderem um Bildungsinfrastrukturen wie Räume, koordiniert Bildungsprozesse wie den Übergang von der Schule in den Beruf und vernetzt örtliche Bildungsakteure miteinander. Auf dieser Basis können Kommunen eine zentrale Rolle in der BzW einnehmen.

Schon jetzt sind Kommunen zu den genannten indirekten Inhalten der BzW umfassend tätig: Sie unterstützen Demokratieprojekte, fördern ehrenamtliches Engagement oder bieten Informationsveranstaltungen zum Thema Energieautarkie an. Zudem sind sie mit den Akteuren des Zivilschutzes wie dem Technischen Hilfswerk (THW), den Hilfsorganisationen oder den Blaulichtorganisationen vor Ort vernetzt. Nicht zuletzt können sie eine wichtige Schnittstellen- und Koordinierungsfunktion im Austausch mit den Akteuren der militärischen Bildung wie vorrangig der Bundeswehr, dem Heimatschutz und den Reservistenverbänden, aber auch der Krisen- und Sicherheitsforschung und der Rüstungsindustrie einnehmen. Anders gesagt: Sowohl die Verteidigung selbst als auch das Erlernen von Wehrhaftigkeit finden auch auf lokaler und kommunaler Ebene statt, und Kommunen sind angesichts zahlreicher Herausforderungen unterschiedlicher Natur geübt darin, Priorisierungen vorzunehmen. Sie sollten daher auch den nächsten Schritt nicht scheuen und das Thema Wehrhaftigkeit in ihre Bildungskonzepte und -angebote integrieren.

Datenbasiertes Bildungsmanagement

Da es sich bei Bildung zur Wehrhaftigkeit um ein Thema handelt, das ganz unterschiedliche Bereiche berührt, sind Organisationseinheiten wie Bildungsdezernate und Bildungsbüros in Kommunen dazu prädestiniert, mit ihrer übergreifenden Bildungsperspektive eine wichtige Rolle in der BzW einzunehmen. Ein wichtiges Instrument dafür kann das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement (DKBM) sein. Etwa die Hälfte der (Land-)Kreise und kreisfreien Städte verfolgt mit dem DKBM bereits den Ansatz, mithilfe kommunaler Daten lokale Bildungsakteure zu vernetzen und Bildungsangebote zu koordinieren. Somit sind Kommunen im Austausch mit diesen Akteuren auch diejenigen, die Bezüge von Bildungsthemen zur BzW vor Ort herstellen und so das Konzept aufgreifen, weiterentwickeln und ausdifferenzieren können.

Wie könnte dieser Prozess aussehen? Zu Beginn könnten die unterschiedlichen Bestandteile des DKBM auf das Thema BzW angewendet werden. Eine dieser Komponenten des DKBM ist die Datenbasierung. Hier wäre zunächst zu prüfen, welche Daten thematisch passend wären, welche kommunalen Daten bereits vorhanden sind und welche Daten noch erhoben werden müssen. Es braucht Analysen, welche Bildungsangebote es im Bereich der BzW bereits gibt, welche Angebote fehlen und für welche Bevölkerungsgruppen welches Angebot bereitzustellen wäre.

Diese Art von Analysen können Bildungsbüros nicht allein leisten, weswegen hier eine andere DKBM-Komponente – die der verwaltungsinternen Kooperation – ins Spiel kommt: Sie kann genutzt werden, um zum Beispiel die Expertise des kommunalen Bildungsmanagements auch für den kommunalen Zivilschutz und dessen Themen wie Selbstversorgung, Erste Hilfe oder Brandbekämpfung einzubringen. Bildungsverantwortliche in Kommunen wissen, wie Bildungsveranstaltungen konzipiert sein sollten, wie die Ansprache von Zielgruppen gelingt und wie sich Stakeholderanalysen oder datenbasierte Evaluationen umsetzen lassen. Umgekehrt kann etwa das kommunale Amt für Bevölkerungsschutz wichtige Anregungen dazu liefern, welche bildungsrelevanten Daten zu ihrem Aufgabenbereich vom DKBM zu analysieren wären.

Auch die verwaltungsexterne Kooperation ist eine Komponente des DKBM. Wenn Kommunen BzW-Konzepte entwickeln, gilt es, auch externe Akteure und deren Expertise der militärischen und zivilen Wehrhaftigkeit einzubinden, um die betreffenden Bildungsthemen zu vermitteln. Dazu ist es jedoch zunächst erforderlich, Akteure wie die Bundeswehr und zum Beispiel deren Jugendoffiziere, die Reservistenverbände, den Heimatschutz, das Deutsche Rote Kreuz oder das THW stärker als zuvor beziehungsweise zum Teil überhaupt erst einmal als Bildungsakteure zu begreifen. Erst dann werden sie zu Akteuren der BzW und können in lokale Bildungsprozesse eingebunden werden. In diesem Sinn kann „zur Wehrhaftigkeit bilden“ zum Beispiel bedeuten, dass ein Oberstleutnant in der Volkshochschule einen Vortrag zum Beschaffungswesen der Bundeswehr hält, oder dass das THW auf der lokalen Ausbildungsmesse über seine Tätigkeiten informiert.

Die wachsenden Verantwortlichkeiten der Kommunen im Bildungsbereich eröffnen hierbei neue Möglichkeiten: So könnten, um nur ein Beispiel zu nennen, Kommunen dazu beitragen, dass es etwa im Rahmen der Umsetzung des Rechts auf Ganztagsbetreuung mehr Angebote zum Thema Erste Hilfe für Grundschulkinder gibt. Die genannten Bildungsangebote und viele weitere gibt es zum Teil bereits seit Längerem, doch wurden sie bislang nicht aus der gebündelten Perspektive einer Bildung zur Wehrhaftigkeit betrachtet. Umgekehrt sind militärische Akteure wie die Bundeswehr im Sinne eines zivil-militärischen Dialogs seit Langem auch Adressaten der Bildungsangebote zivilgesellschaftlicher Akteure, wie sie etwa im Netzwerk Politische Bildung organisiert sind und auch hier kommunale Themen aufgreifen.

Fazit

Die Herausforderung, Deutschland und Europa in den nächsten Jahren auf militärischer und ziviler Ebene wehrhaft(er) zu machen, ist riesig. Gerade deshalb ist ein ganzheitliches Bildungskonzept wie das hier vorgestellte der Bildung zur Wehrhaftigkeit nötig. Das Konzept steht noch am Anfang und muss beständig weiterentwickelt werden. Doch idealerweise könnte es dann einen Beitrag dazu leisten, Wehrhaftigkeit nachhaltig in der Bevölkerung zu verankern – wobei schwierige gesellschaftliche Debatten und Aushandlungsprozesse darüber nicht gescheut werden sollten. Nur wenn es gelingt, die Bürgerinnen und Bürger zur Wehrhaftigkeit zu bilden, kann den Bedrohungslagen in einer neuen Weltordnung ganzheitlich entgegengetreten werden. Den Anfang hierzu sollten wir auch auf kommunaler Ebene machen.

ist promovierter Politikwissenschaftler und arbeitet für die Fachstelle kommunales Bildungsmonitoring (KOSMO) in der evidenzbasierten Politik- und Verwaltungsberatung für Kommunen mit den Schwerpunkten Bildungsmonitoring und Datenmanagement.