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Bevölkerungsschutz unter veränderten Vorzeichen | Gesellschaft im Ernstfall | bpb.de

Gesellschaft im Ernstfall Editorial Krisendiskurse. Der normalisierte Ausnahmezustand und die Folgen Bevölkerungsschutz unter veränderten Vorzeichen Sicherstellung und Vorsorge. Aufgaben des Gesetzgebers bei der Gesamtverteidigung Von Mythen und Gespenstern. Panik, Chaos und die Bevölkerung in Katastrophen und Krieg Mit Sisu in Sicherheit. Katastrophen- und Zivilschutz in Finnland Bildung zur Wehrhaftigkeit. Zur Rolle kommunaler Bildungsstrukturen Vorsorge statt Verhinderung. Sicherheitskultur und Zukunftserwartungen im beginnenden Zeitalter der Preparedness

Bevölkerungsschutz unter veränderten Vorzeichen

Bernhard Frevel

/ 14 Minuten zu lesen

Bevölkerungsschutz umfasst zum einen den allgemeinen Katastrophenschutz, zum anderen den Zivilschutz im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Beides hat in den vergangenen Jahren an Relevanz gewonnen. Das gesellschaftliche Bewusstsein dafür wächst jedoch nur langsam.

Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 hat sich die sicherheitspolitische Lage und Debatte in ganz Europa, und speziell auch in Deutschland, gravierend verändert. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz betonte am 27. Februar 2022 vor dem Deutschen Bundestag: „Wir erleben eine Zeitenwende. Und das bedeutet: Die Welt danach ist nicht mehr dieselbe wie die Welt davor.“ Eine Verschärfung der hybriden Bedrohungen durch mutmaßlich russische, aber auch andere Akteure sowie Auswirkungen von Krisen und bewaffneten Konflikten in weiteren Regionen, zum Beispiel im Nahen und Mittleren Osten, prägen die neuen Bewertungen. Dass die transatlantische Sicherheitsarchitektur sowie die regelbasierte Weltordnung und das Völkerrecht insgesamt unter anderem durch die Politik des US-Präsidenten Donald Trump zunehmend infrage gestellt werden, erhöht den Druck auf die europäische und deutsche Sicherheitspolitik zusätzlich.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius fordert deshalb eine grundlegende Veränderung der deutschen Militärpolitik, einen massiven Personalaufbau bei der Bundeswehr und eine umfassende Beschaffung von Rüstungsgütern, um „Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“ bzw. „Kriegstüchtigkeit“ zu erreichen. Die sicherheitspolitische Debatte kreist seither im Wesentlichen um diese Schlagworte, entsprechend angepasste Verteidigungsstrategien sowie die Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht. Der öffentliche Fokus richtet sich dabei zumeist auf die militärische Verteidigung, während der Bereich der zivilen Verteidigung bislang vergleichsweise unterbelichtet geblieben ist.

Zivilschutz als Teil der Zivilen Verteidigung

Das deutsche Konzept der Gesamtverteidigung (Abbildung 1) beruht auf den beiden großen Bereichen der militärischen und der zivilen Verteidigung. Zum militärischen Bereich zählen erstens die klassische nationale territoriale Verteidigung, zweitens der Beitrag im Inland für die Bündnisverteidigung im Kontext der NATO sowie drittens die Bündnisverteidigung mit Einsätzen außerhalb Deutschlands.

(© bpb)

Neben der Bundeswehr betont auch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz, IMK), dass militärische Verteidigung ohne zivile Verteidigung nicht leistbar sei. Zu Letzterer gehören neben der Unterstützung der Streitkräfte – etwa im Transport- und Verkehrswesen, beim Sanitätsdienst, bei der Versorgung mit Unterkunft, Verpflegung, Treibstoff und Energie – auch die Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen mit Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, Wahrung von Sicherheit und Ordnung sowie Informationsmöglichkeiten. Aus der Perspektive der Bevölkerung sind aber vor allem die zwei weiteren Pfeiler der zivilen Verteidigung unmittelbar bedeutsam: Dies ist zum einen die Sicherstellung von deren Versorgung im Krisenfall (Ernährung, Wasser/Abwasser, Verkehr, Kommunikation, Finanz-/Geldwesen), zum anderen das weite Feld des Zivilschutzes, zu dem unter anderem der Warndienst, die Bereitstellung von Schutzräumen und das Gesundheitswesen gehören. Weitere Teile des Zivilschutzes sind deckungsgleich mit den auch in anderen Krisensituationen geforderten Themen des Selbstschutzes und des Katastrophenschutzes.

Mit Blick auf die veränderte sicherheitspolitische Lage erstellt die Bundeswehr seit 2024 mit dem sogenannten Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) einen strategischen Plan zur Verteidigung Deutschlands, in dem militärische und zivile Maßnahmen kombiniert werden. Der Plan ist ein „lebendes Dokument“; das heißt, die zu leistenden Arbeiten für die militärische Abschreckung, den Aufmarsch, den Transit und die Versorgung von Truppen über die „Drehscheibe Deutschland“ sowie den Schutz der Kritischen Infrastruktur werden kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst. Zentrales Element des OPLAN DEU ist die zivil-militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Polizeien, Verwaltungen, Hilfsorganisationen, Wirtschaft, Betreibern der Verkehrsinfrastruktur und anderen verteidigungsrelevanten Akteuren zum Schutz und zur Unterstützung der Streitkräfte.

Selbstschutz und Katastrophenschutz

Die Sicherheit in Deutschland ist natürlich nicht nur durch etwaige militärische Konflikte bedroht. Größere Lagen und Krisen können auch ganz andere Ursachen haben: Überschwemmungen wie 2021 an der Ahr in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, schwere Stürme, Kälteeinbrüche und extreme Schneefälle oder Hitze- und Dürreperioden können als Klima- und Wetterkatastrophen auftreten. Erd- und Bergrutsche können Ortschaften, Straßen und Bahnlinien beschädigen. Technische Fehler, Sabotageakte von Extremisten oder terroristische Angriffe können Chemiewerke, Staudämme oder die Stromversorgung zerstören. Bahn- und Flugzeugunglücke verletzen und töten Menschen.

Für die Bewältigung solcher Notfälle und Krisen sind einerseits Selbstschutz- bzw. Selbsthilfeaktivitäten der Bevölkerung vonnöten, andererseits ist der Katastrophenschutz gefragt. Für die Selbsthilfe und den Selbstschutz empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein ganzes Bündel an Vorbereitungsmaßnahmen. Dazu zählt nicht nur das Anlegen eines heimischen Grundvorrats an Getränken und Lebensmitteln für zehn Tage, sondern auch an Energiereserven (Kerzen, Taschenlampen, Batterien, Campingkocher etc.), Hygieneartikeln (Seife, Zahnpflege, Toilettenpapier, Desinfektionsmittel) und einer Hausapotheke (Verbandkasten, Medikamente). Ferner wird vorgeschlagen, Notgepäck mit Kleidung, Essgeschirr und -besteck vorzuhalten und eine Dokumentensicherung wichtiger Unterlagen vorzunehmen. Eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie eine Vorbereitung auf die Nutzung eines Feuerlöschers werden ebenfalls empfohlen. Die materielle Vorbereitung auf Notfälle geht einher mit einer mentalen Vorbereitung, also der persönlichen Beschäftigung mit möglichen Krisen, Gefahren und Risiken sowie mit Überlegungen, was passieren könnte und wie man sich dann verhalten kann und sollte.

Individuelle Vorbereitung und persönlicher Selbstschutz sind zwar essenziell, reichen beim Eintritt einer komplexen Gefahrenlage aber nicht aus. Hier sind dann umfangreichere Kompetenzen und Ressourcen gefordert, die auch die für die Alltagsbewältigung bestehenden Kapazitäten zum Beispiel der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes übersteigen. Es sind neben den freiwilligen Feuerwehren vor allem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die als sogenannte Blaulichtorganisationen dem Katastrophenschutz angehören. Die überwiegend ehrenamtlichen Mitglieder dieser Hilfsorganisationen bereiten sich in umfangreichen Ausbildungen für die möglichen Einsätze vor, haben eigene sowie vom Bund bzw. dem jeweiligen Land bereitgestellte Fahrzeuge und Materialien (Zelte, Küchen, Werkzeuge, Kommunikationsmittel und vieles andere mehr) und sind mit ihren ehrenamtlichen Führungskräften sowie hauptamtlichem Personal an Planungen und Konzeptionen auf lokaler oder überregionaler Ebene beteiligt.

Wichtige Aufgabenfelder im Katastrophenfall sind etwa die Bergung und Evakuierung von Menschen, deren Betreuung und Versorgung in Notunterkünften, die Hilfeleistung für Verletzte und Erkrankte, der Transport in Krankenhäuser sowie die Sicherstellung von Pflege. Deutschlandweit engagieren sich rund 1,76 Millionen Menschen ehrenamtlich in den genannten nicht-staatlichen Hilfsorganisationen. Die kommunalen freiwilligen Feuerwehren haben zudem über eine Million aktive Mitglieder, das THW zählt rund 88.000 Helferinnen und Helfer.

Formeller Rahmen des Bevölkerungsschutzes

Unter dem Oberbegriff Bevölkerungsschutz werden die beiden vorgenannten, sich überlappenden bzw. ergänzenden Bereiche erfasst: Dies ist zum einen der Katastrophenschutz, der in Friedenszeiten zum Beispiel bei Extremwetterereignissen, Überschwemmungen oder technischen Großunfällen zum Tragen kommt, sowie zum anderen der Zivilschutz als Säule der zivilen Verteidigung, der im vom Deutschen Bundestag festzustellenden Spannungs- oder Verteidigungsfall gefordert ist (Abbildung 2).

(© bpb)

Der Katastrophenschutz ist eine Länderaufgabe. Die einzelnen Bundesländer erlassen die entsprechenden Gesetze, wie zum Beispiel das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW). Geregelt werden unter anderem die Kompetenzen der Gemeinden, Kreise und des Landes, die Aufgaben der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen, die Verantwortlichkeiten für das Krisen- und Einsatzmanagement. Die Länder übernehmen Kosten für die Ausbildung von Helfenden sowie für die Fahrzeug- und Materialausstattung der nicht-staatlichen Hilfsorganisationen. Landesweit unterstützen sich die Gemeinden und Kreise bei der Krisenbewältigung, zudem leisten die Länder mit den dortigen Katastrophenschutzorganisationen Amtshilfe für andere Länder.

Der Zivilschutz als Teil der Gesamtverteidigung ist gemäß Artikel 73 Absatz 1 des Grundgesetzes hingegen eine Bundesaufgabe. Neben der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung liegt die rechtliche Grundlage im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, ZSKG), in dem es gleich im ersten Satz heißt: „Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.“ Akteursspezifische Regelungen werden zudem etwa im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz, THWG) oder im Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (DRKG) getroffen. Verwaltungsaufgaben für den Zivilschutz werden vom BBK ausgeführt. Das in Bonn ansässige Amt ist gemäß Paragraf 4 ZSKG unter anderem zuständig für Aufgaben im Bereich der Zivilverteidigungsplanung, für die Entwicklung von Ausbildungsinhalten für den Zivilschutz sowie die Förderung des Selbstschutzes. Für den operativen Teil des Zivilschutzes greift der Bund im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auf die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück, die dafür finanzielle und materielle Unterstützung durch den Bund erhalten.

Der Bund ist auch Träger des THW, das mit überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Krisenfall Aufgaben im Bereich Notversorgung und Notinstandsetzung, Bergung, Räumung, Sprengung, Trinkwasserversorgung, Elektroversorgung, Umgang mit Wassergefahren und Ölschäden übernimmt. BBK und THW sind Organisationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), was den Auftrag im Bereich der zivilen Verteidigung unterstreicht. Katastrophenschutz und Zivilschutz unterstützen sich in der Katastrophenhilfe in den verschiedenen Gefahrenlagen wechselseitig – sowohl bei der Organisation und Finanzierung als auch im Einsatz. Selbsthilfe, Selbstschutz und Notfallvorsorge sind in beiden Bereichen unverzichtbare Bestandteile.

Historische Entwicklung

Dieses Bevölkerungsschutzsystem der geteilten Zuständigkeiten von Bund und Ländern – für Zivilschutz im Kontext von bewaffneten Konflikten und Katastrophenschutz für andere Großlagen – hat sich in der Bundesrepublik Deutschland erst allmählich herausgebildet und war im Laufe der Zeit deutlichen konzeptionellen Schwankungen unterworfen. In Anknüpfung an den Luftschutz und die Tätigkeiten des Roten Kreuzes im Zweiten Weltkrieg war in der jungen Bundesrepublik unter dem Eindruck des Kalten Krieges der Schutzgedanke für Zivilbevölkerung und militärische Infrastruktur noch weitgehend auf Gefahren wie Luftkrieg aber auch atomare, biologische oder chemische Kampfmitteleinsätze bezogen. Vorgehalten wurden Schutzräume und Hilfskrankenhäuser, Lager für Hilfsmittel, Zentralwerkstätten und Warnsirenen. Die Katastrophenschutzorganisationen konnten junge Männer rekrutieren, die als Wehrdienstverweigerer bei ihnen Zivildienst leisteten oder sich mit einer mehrjährigen Dienstverpflichtung vom Wehrdienst freistellen lassen konnten. Aber auch nicht-wehrpflichtige Männer und Frauen engagierten sich in den Organisationen des Katastrophenschutzes.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und der deutschen Wiedervereinigung 1990 änderte sich die sicherheitspolitische Gefahreneinschätzung grundlegend. Der Politikwissenschaftler Francis Fukuyama meinte, das „Ende der Geschichte“ mit einem „Sieg“ der liberalen Demokratie feststellen zu können, und es machte sich der Glaube breit, dass Deutschland nur noch „von Freunden umzingelt“ sei. In der politischen Konsequenz wurde die militärische Verteidigungskapazität erheblich verringert: Zwischen 1990 und 2024 wurde die Truppenstärke der Bundeswehr von über 458.000 Soldatinnen und Soldaten auf rund 180.000 reduziert, begleitet von weiteren Sparmaßnahmen und der Schließung zahlreicher Standorte sowie dem Abbau damit verbundener Infrastruktur wie Kreiswehrersatzämtern und Militärflug- und Truppenübungsplätzen.

Auch „die Zivilverteidigung als ergänzende Komponente der Gesamtverteidigung wurde nahezu in Gänze eingestellt“. Bunker und Schutzräume wurden umgewidmet, abgerissen oder gesprengt, das Sirenensystem abgebaut. Das Bundesamt für Zivilschutz, das 1997 die Aufgaben des aufgelösten Bundesverbandes für den Selbstschutz (vormals Bundesluftschutzverband) übernommen hatte, wurde 2000 aufgelöst. Nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 fielen der Zivildienst und die Katastrophenschutzverpflichtungen als Mitgliedergewinnungsoptionen für die Hilfsorganisationen weg. Zivilverteidigung und Zivilschutz konnten kaum mehr als tragende Elemente des Bevölkerungsschutzes wahrgenommen werden. Der Katastrophenschutz konnte konzeptionell, materiell und personell nur reduziert Aufgaben wahrnehmen. Zwar riefen mehrere gravierende Starkregen- und Hochwasserereignisse wie das Oderhochwasser 1997 und andere Großschäden den Bedarf an Katastrophenschutz immer wieder ins öffentliche Bewusstsein, aber ein Wiederaufbau der Kapazitäten wurde auf politischer Ebene lange Zeit nicht angegangen.

Dies änderte sich erst nach der Jahrtausendwende. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 und die Häufigkeit von Extremwettern mit immer wiederkehrenden Gefahren für Leib, Leben, Eigentum und Infrastruktur – namentlich die Erfahrung des Elbehochwassers im August 2002 – führten zu einem Umdenken und zur Aufweichung der strikten Zweiteilung „der Bund ist für den Zivilschutz im Verteidigungsfall verantwortlich, die Länder sorgen sich um den Katastrophenschutz in Zeiten des Friedens“. Katastrophenschutz ist zwar weiterhin Ländersache, dem Bund ist jedoch an einer stärkeren Koordination und besseren Zusammenarbeit gelegen und engagiert sich entsprechend. 2002 verständigten sich Bund und Länder auf die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“, in der die gemeinsame Verantwortung für „außergewöhnliche Schadenslagen von nationaler Bedeutung“ betont wird. Organisatorisch schlug sich die Neukonzeption 2004 in der Errichtung des BBK nieder, das seither als zentrale Bundeseinrichtung für die zivile Sicherheit fungiert.

2010 legte das BBK eine überarbeitete Fassung der „Neuen Strategie“ vor, in der das oben vorgestellte und nach wie vor gültige Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil entworfen wird. In dem Papier werden zwar einerseits Fortschritte konstatiert, andererseits aber auch diverse Defizite bei der Gefahrenvorsorge und -abwehr identifiziert, wie zum Beispiel bei der etwaigen Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten, bei Selbstschutz und Selbsthilfe der Bevölkerung und bei der Vorsorgeplanung und dem Warn- und Informationsmanagement. Zugleich werden in einem konzeptionellen Rahmen Maßnahmen und Instrumentarien für den Bevölkerungsschutz aufgezeigt. Die Bundesregierung hat zudem 2007 das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufgelegt, in dessen Rahmen zahlreiche Studien entstanden sind, die Handlungsbedarfe und -möglichkeiten für die Sicherheitsarbeit und den Bevölkerungsschutz darlegen. Darüber hinaus legte das BMI 2016 die „Konzeption Zivile Verteidigung“ als zivilen Gegenpart zur „Konzeption der Bundeswehr“ vor. Inhaltlich schließt es an Teile des BBK-Konzepts an, legt den Schwerpunkt aber auf die Herausforderungen im Rahmen der Gesamtverteidigung – also auf die Gefahren im bewaffneten Konflikt sowie angesichts hybrider Bedrohungen.

Bevölkerungsschutz aktuell: Risikoanalyse und Resilienz

Die jüngeren Konzeptionspapiere von BBK und BMI rücken ebenso wie diverse Studien der zivilen Sicherheitsforschung die Bedeutung der Risikoanalyse in den Fokus. Risikoanalysen orientieren sich einerseits an Bedrohungs- und Gefahrenszenarien. Dies ist für den Sicherheitsbereich aktuell vor allem das Szenario einer Ausweitung des Russland-Ukraine-Konflikts auf andere Länder mit etwaigem NATO-Bündnisfall. Für den Katastrophenfall werden Szenarien wie zum Beispiel großflächige Stromausfälle und sich daraus ergebende, kaskadenartig verschärfende Problemlagen für Kommunikation, Versorgung, Unterbringung und Aufrechterhaltung von Infrastrukturen betrachtet. Andererseits werden in Risikoanalysen die Risiken für die einzelnen Problemfelder operationalisiert.

Zwei zentrale Begriffe für die schutzorientierte Analyse sind „Vulnerabilität“ und „Resilienz“. Die Vulnerabilität erfasst die Verletzlichkeit der Schutzobjekte – seien es Individuen, Organisationen oder Strukturen – mit der Anfälligkeit für etwaige Schädigungen und das mögliche Ausmaß von Schädigungseffekten. Der Schadensgrad wiederum ist geprägt von der Resilienz – als Abwehr-, Widerstands- oder Bewältigungs- und Erholungsfähigkeit bei Gefahren und Risiken. Diese Fähigkeiten werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie Wissen, finanzielle und materielle Ressourcen, Schutz- und Vorsorgehandeln sowie – ganz wichtig – Awareness, also einem Bewusstsein für die mögliche Gefahr.

Verschiedene Katastrophen und Krisen der vergangenen Jahre wie etwa die Corona-Pandemie sowie die aktuelle sicherheitspolitische Weltlage mit dem Ukraine- und dem Iran-Krieg und der von US-Präsident Trump erkannten und forcierten Schwäche des NATO-Bündnisses haben die Awareness für die Verletzlichkeit und die Defizite der eigenen staatlichen und gesellschaftlichen Resilienz gefördert. Dabei ist das Bewusstsein bei den Akteuren unterschiedlich ausgeprägt. Bei den Behörden und Organisationen mit Aufgaben der zivilen, inneren und äußeren Sicherheit ist eine über die aufgabenspezifische Befassung mit solchen Problemen hinausgehende deutlich erhöhte Sensibilität festzustellen. In den Bundes- und Landesministerien, den nachgeordneten Behörden, den Kommunen und den Hilfsorganisationen werden Risikoanalysen erstellt, die das Maß der Vulnerabilität etwa der Kritischen Infrastrukturen beschreiben, die aber auch die Nachholbedarfe an Konzepten, rechtlichen Grundlagen, materieller Ausstattung und personellen Ressourcen benennen.

Zugleich wächst die Awareness in der Gesellschaft nur langsam und mündet dann noch seltener in eigenes Vorsorgehandeln, den Erwerb von krisenrelevanten Kompetenzen oder die Bereitschaft des eigenen Engagements in den auf Ehrenamtlichkeit angewiesenen Hilfsorganisationen. Entsprechend schlussfolgern die Autoren und die Autorin einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung: „Eine Katastrophenvorsorge in der Bevölkerung in Deutschland ist punktuell vorhanden, bleibt jedoch größtenteils reaktiv, unsystematisch und von erheblichen sozialen Ungleichheiten geprägt.“

Herausforderung für Politik und Management

Vielen politisch und operativ Verantwortlichen im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist die Dringlichkeit der Anpassung an die veränderten zivilen und militärischen Gefährdungslagen bewusst. Die Parlamentsdrucksachen zu Ausschusssitzungen, Kleinen und Großen Anfragen oder Anhörungen zeigen dies ebenso wie viele Konzeptpapiere und Informationsbroschüren von Ministerien, BBK und den anerkannten Hilfsorganisationen. Nicht das Ob, sondern das Wie der notwendigen Anpassungen steht zur Debatte – doch auch Letzteres umfasst viele Dimensionen und birgt zahlreiche Detailfragen.

Eine Herausforderung liegt weiterhin in der interinstitutionellen Steuerung des Bevölkerungsschutzes. Die verschiedenen Kompetenzbereiche von Bund, Ländern und Kommunen mit jeweiligen Behörden und Diensten, die heterogenen Zielsysteme und Logiken von innerer und äußerer Sicherheit, polizeilicher und nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr, staatlicher, privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Handlungsbedingungen der überwiegend ehrenamtlichen Hilfsorganisationen stehen mitunter konflikthaft zueinander. Die in Krisenlagen geforderte hierarchische Steuerung durch Krisenstäbe und Leitstellen ist für die Vorbereitungsarbeiten unzureichend. Erforderlich sind hier vielmehr auf Konsens und Kompromisse ausgerichtete Verhandlungen „auf Augenhöhe“, um die Mitwirkungsbereitschaft und Mitwirkungsfähigkeiten beim kooperativen Bevölkerungsschutz zu sichern.

Eine weitere Herausforderung resultiert aus der jahrelangen Hintanstellung des Bevölkerungsschutzes, die zu einer teilweisen Erosion der Strukturen, zu einem Wissensverlust, zu personellen Einschnitten und materiellen Mangellagen geführt hat. Zudem „geraten die Interessen des Katastrophenschutzes im Alltag (…) oftmals in Konflikt mit anderen ordnungsrechtlichen Prioritäten (…) und werden vernachlässigt“. Angesichts der Haushaltslage der öffentlichen Hand und starken Konkurrenzen zu anderen Politikfeldern sind erhebliche politische Anstrengungen erforderlich, um die Handlungsfähigkeit des Bevölkerungsschutzes zu gewährleisten. Die sogenannten Sondervermögen „Bundeswehr“ sowie „Infrastruktur und Klimaneutralität“ können aufgrund ihrer Schwerpunktsetzungen nur bedingt die benötigte finanzielle Entlastung bieten.

Insbesondere die Risiko- und Krisenkommunikation zwischen den verschiedenen Bevölkerungsschutzakteuren sowie mit der Bevölkerung selbst gilt es zu verbessern. In Zeiten multipler Krisen und intensiver Diskussionen über nationale wie internationale ökonomische, ökologische oder kulturelle Konflikte besteht einerseits erweiterter Bedarf an Sensibilisierung und Aktivierung. Andererseits stößt die Krisenkommunikation vielfach an Akzeptanzgrenzen bei den Adressaten. Neben dem Risiko, Unruhe zu schüren, sind auch die Gefahren der Überformung durch Desinformation, Fake News oder Verschwörungstheorien zu bedenken.

Die geänderten Risiko- und Gefahrenlagen stellen die Bevölkerungsschutzpolitik vor neue Herausforderungen. Diese betreffen zum einen den erforderlichen Bewusstseinswandel bei der Bevölkerung und den Sicherheitsakteuren. Zum anderen gilt es, die Sicherheitsarchitektur mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen anzupassen sowie die Handlungsfähigkeiten materiell und personell zu sichern. Die aktuelle Bevölkerungsschutzpolitik sollte dabei als ebenen- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden und gestaltet werden.

ist Professor i.R. für Sozialwissenschaft an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Münster.