Seit Bundeskanzler Olaf Scholz im Februar 2022 nach der Ausweitung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Deutschen Bundestag von einer „Zeitenwende“ sprach, beherrschen Fragen nach der militärischen Verteidigungsfähigkeit, dem Schutz kritischer Infrastruktur und nach einer grundsätzlichen Wehrhaftigkeit die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland. Dies zeigt sich unter anderem in der Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht und der für deutsche Verhältnisse massiven Steigerung der Verteidigungsausgaben. Während auf EU- und NATO-Ebene in verschiedenen Positionspapieren und Studien die Bevölkerung und die Stärkung ihrer Resilienz als wesentliche Faktoren der Verteidigungsfähigkeit definiert werden,
Hierbei ist auch von Belang, wie Menschen sich in Krisensituationen verhalten. Medial kolportierte Katastrophenmythen von panischen oder plündernden Massen sind dabei offenbar weiterhin wirkmächtig. Wie die Bevölkerung im Verteidigungsfall tatsächlich handeln würde, welche sozialen Ressourcen sie mobilisieren könnte, wie resilient sie eigentlich wäre oder welche gesellschaftlichen Bereiche sich als besonders vulnerabel zeigen würden, kurz: wie ein daran ausgerichteter zeitgemäßer Zivilschutz aussehen könnte, wird politisch und öffentlich kaum diskutiert und ist auch wissenschaftlich bislang auffällig unterbelichtet.
Mit diesem Artikel wollen wir einen Beitrag zur Diskussion dieser diskursiven Leerstelle mit Erkenntnissen aus der sozialwissenschaftlichen Katastrophenforschung leisten. Diese untersucht seit ihrem Entstehen im Kontext des Zweiten Weltkrieges, wie sich Menschen in Extremsituationen verhalten und wie auf Grundlage der so gewonnenen empirischen Daten effektive Katastrophenvorsorge gelingen kann. Im Folgenden wird dabei unter anderem den Fragen nachgegangen, welche Aspekte auch auf ein zukünftiges Kriegsszenario in Deutschland übertragbar wären und wo die sozialwissenschaftliche Forschung selbst noch am Anfang steht.
Bevölkerung im Ernstfall
Die Rolle der Zivilbevölkerung im modernen Krieg lässt sich aus mindestens vier analytisch unterscheidbaren, in der Praxis jedoch eng verflochtenen Perspektiven betrachten. Aus militärischer Perspektive vollzog sich seit dem Ersten Weltkrieg eine fundamentale Transformation: Mit der industriellen Mobilmachung und der Schaffung von Massenheeren löste sich die klassische Trennung von Front und Hinterland zunehmend auf. Im totalen Krieg des 20. Jahrhunderts wurde die Zivilbevölkerung sowohl zum Objekt physischer Angriffe als auch zum Ziel psychologischer Operationen, die auf Demoralisierung und den Zusammenbruch des Kriegswillens abzielten. Die psychologische Kriegsführung wurde als Summe aller Methoden zur Beeinflussung des Verhaltens und der Einstellungen gegnerischer Streitkräfte sowie der Zivilbevölkerung konzipiert, zu denen neben Propaganda und Desinformation auch Infrastrukturzerstörung und Angriffe auf die Bevölkerung zählen.
Noch während des Zweiten Weltkriegs untersuchten US-amerikanische Sozialwissenschaftler das Verhalten der Bevölkerung im Krieg, um die Effektivität der alliierten Luftangriffe gegen die Achsenmächte, einschließlich der psychologischen Wirkung auf den Durchhaltewillen der Zivilbevölkerung, zu evaluieren. Dieser „United States Strategic Bombing Survey“ (USSBS)
Aus humanitär-rechtlicher Perspektive antwortete das humanitäre Völkerrecht auf die Totalisierung des Krieges mit einer normativen Gegenbewegung: Es kodifizierte in den Genfer Konventionen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 das Unterscheidungsgebot zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten als zentrales Schutzprinzip. Während dieses Gebot sowie das Verbot von Anschlägen, die Terror in der Zivilbevölkerung verbreiten sollen, zum gewohnheitsrechtlichen Kernbestand des humanitären Völkerrechts gehören, steht dieses normative Regime gleichzeitig seit seinem Entstehen und besonders in der Gegenwart unter erheblichem Druck. Dies gilt insbesondere in asymmetrischen Konflikten, in denen nicht-staatliche Akteure rechtliche Graubereiche und zivile Umgebungen systematisch ausnutzen und damit die Prinzipien der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Rechenschaftspflicht strukturell untergraben.
Aus (sozial-)psychologischer Perspektive steht weniger die akute Reaktion, sondern die langfristige psychische Schädigung der Zivilbevölkerung durch Gewalt, Verlust und Vertreibung im Mittelpunkt. Krieg trifft Zivilbevölkerungen als eine spezifische Form extremer kollektiver Belastung, die individuelle und gesellschaftliche Traumatisierungsprozesse in Gang setzt. Auf individueller Ebene ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) die am besten dokumentierte Kriegsfolge bei Zivilpersonen: Studien aus den Kriegen und Konflikten in Bosnien und Herzegowina, dem Irak und Syrien belegen hohe Prävalenzraten unter direkt betroffenen Zivilbevölkerungen, insbesondere bei Kindern, Frauen und Vertriebenen.
Der gegenwärtige Resilienzdiskurs tritt als vierte Perspektive hinzu – allerdings mit einem grundlegend anderen epistemischen Status als die drei vorgenannten. Während die militärische, die humanitär-rechtliche und die sozialpsychologische Perspektive je einer spezifischen Fachlogik folgen und insofern komplementär nebeneinanderstehen, zeichnet sich der gegenwärtig vor allem im politisch-militärischen Feld geführte Resilienzdiskurs gerade durch den Verzicht auf solche Differenzierungen aus. Ein NATO-Strategiepapier von 2022 formuliert „Resilienz als nationale Verantwortung und kollektive Verpflichtung“
Aus Katastrophen lernen: Entstehung einer Disziplin
War die Zivilbevölkerung in Deutschland zwar Gegenstand umfassender Studien zum Verhalten im Ernstfall durch die US-amerikanische Zivilschutz- und spätere sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung, so gab (und gibt) es kaum eine eigene sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Krieg. Noch 2015 konstatierte der Soziologe Arno Bammé eine „Kriegsvergessenheit“ seiner Disziplin und begründete diese mit der in der Nachkriegszeit vorherrschenden Idealvorstellung gesellschaftlichen (wirtschaftlichen) Fortschritts, in der der Krieg und die damit verbundene soziale Instabilität als die absolute Ausnahme gesehen wurde und damit kein Thema für die Soziologie war.
Derartige Forschung wurde in Deutschland aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen zum allergrößten Teil als Drittmittel- oder sogar Auftragsforschung betrieben. Dies hatte zur Folge, dass nach dem Ende des Kalten Krieges mit der Forschungsförderung auch die Forschung über das Bevölkerungsverhalten in Kriegszeiten sowie die Zivilschutzforschung fast vollständig zum Erliegen kam. Zwar führten Katastrophen und terroristische Anschläge, insbesondere jene vom 11. September 2001 in den USA, zu einer Neustrukturierung des Bevölkerungsschutzes und der Etablierung der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland und Europa; kriegerische Szenarien wurden dabei aber nicht berücksichtigt.
Erkenntnisse und Mythen über prosoziales Verhalten, Plünderung und Panik
Die in der medialen Berichterstattung oder Katastrophenfilmen vielfach replizierten Mythen eines weitverbreiteten irrationalen Verhaltens von Menschen in Extremsituationen werden, obwohl sie mittlerweile umfassend widerlegt wurden, weiterhin gepflegt und reproduziert. Die dominantesten Mythen menschlichen Verhaltens in extremen Situationen – Plünderungen und Panik – haben ihre Ursprünge im militärischen Kontext.
In der vormodernen Kriegsführung, paradigmatisch im Dreißigjährigen Krieg, galten Plünderungen als rechtmäßige Prämie siegreicher Soldaten. Diese waren jedoch keineswegs irrationale oder willkürliche Handlungen, sondern durchaus durch komplexe Rechtssysteme geregelt.
Auch die Vorstellung massenhafter Panik reicht ins Militärische und Vormoderne zurück. Der „panische“ Schrecken wurde auf Pan, den Hirtengott aus der griechischen Mythologie, zurückgeführt und bezeichnete ursprünglich einen gottgesandten unerklärlichen Schrecken ganzer Heere, der als Furcht des Menschen vor der eigenen ungezügelten Kraft interpretiert wurde.
Mit dem Übergang zum totalen Krieg im 20. Jahrhundert verschob sich die Funktion dieser Narrative grundlegend. Die Zivilbevölkerung des Gegners wurde zum strategischen Ziel: Panik und Plünderung sollten in der feindlichen Gesellschaft provoziert werden, um zu demoralisieren; ihre Verhinderung wurde in der eigenen Gesellschaft zur zentralen Aufgabe von Propaganda und Zivilschutz.
Im Gegensatz zu den kursierenden militärisch geprägten Narrativen zeigt die US-amerikanische und in der Folge auch die deutschsprachige Katastrophenforschung, dass in Krisen und Katastrophen prosoziales Verhalten in der Regel deutlich das antisoziale überwiegt. Zahlreiche Studien belegen, dass die Betroffenen in extremen Situationen nicht passiv sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Überlebende als erste helfen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Diese besonderen Notgemeinschaften von Betroffenen – auch als community of sufferers oder disaster communitas bezeichnet – finden sich nach fast jeder Katastrophe.
Als antisozial zu bezeichnendes Verhalten im Sinne einer bewussten Schädigung anderer entsteht hingegen erst durch den Verlust einer funktionierenden normativen Ordnung oder in Kontexten, in denen antisoziales Verhalten auch im Alltag bereits gegenwärtig ist. Selbst in durch Krieg und Katastrophen stark zerrütteten Gesellschaften bilden sich normative Ordnungen, die handlungsleitend sind. Anders gelagert ist der Fall, wenn die betroffene Gesellschaft bereits vor dem Extremereignis stark von sozialer Ungleichheit, Gewalt oder Kriminalität geprägt war.
Gemäß dem Thomas-Theorem ist es nicht allein entscheidend, ob ein Phänomen empirisch auftritt – allein die Erwartung seines Auftretens verändert bereits Entscheidungen und Handlungen der beteiligten Akteure.
Oft verstärken diese Erzählungen zudem die Marginalisierung und Stigmatisierung bestimmter sozialer Gruppen, befeuern Rassismus oder dienen der Legitimierung neuer Überwachungsmaßnahmen oder intensivierter Sicherheitsvorkehrungen.
Übertragbarkeit auf kriegerische Kontexte
Die Katastrophenforschung hat über mehr als acht Jahrzehnte empirisch belegt, dass Massenpanik, Plünderung und sozialer Zerfall in Extremsituationen seltene Ausnahmeerscheinungen sind und dass prosoziales Verhalten die empirisch dominante Reaktionsform ist. Für die Zivilschutzforschung ergibt sich daraus ein doppeltes Erkenntnispotenzial, das jedoch einer kritischen Übertragungsprüfung bedarf.
Einerseits lassen sich Befunde zu Vulnerabilität, menschlichem Verhalten in Extremsituationen, Warnungen und Evakuierungen prinzipiell auf den Zivilschutzfall übertragen.
Doch auch für den vermeintlichen Gegendiskurs gilt: Wer Resilienz unter diesen Bedingungen programmatisch als herzustellende Eigenschaft der Bevölkerung konzipiert, reproduziert implizit eben jenes Massenbild, das die empirische Forschung zum Verhalten in Extremsituationen längst relativiert hat, und riskiert dabei eine dreifache Blindheit: gegenüber der Schutzlogik des humanitären Völkerrechts, das die Zivilbevölkerung als Schutzobjekt mit positiven Schutzpflichten der Kriegführenden begreift; gegenüber den Befunden der Traumaforschung, wonach Krieg und kollektive Gewalt genau jene psychosozialen Ressourcen zerstören, die Resilienz voraussetzt; und gegenüber den sozialen Differenzierungsmechanismen, die bestimmen, wer sich Vorsorge leisten kann und wer nicht. Es besteht somit die Gefahr, Schutzanstrengungen – die von einzelnen Menschen in kriegerischen Kontexten deutlich schwerer zu leisten sind als im Zusammenhang mit Naturgefahren – zu individualisieren und damit staatlicher Verantwortung zu entziehen.
Für spezifische Felder wie beispielsweise langfristige Veränderungen des Verhaltens in postheroischen Gesellschaften,
Schluss: Bevölkerung als Partner denken
Die sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung hat in den vergangenen Jahrzehnten einen empirisch robusten Befund hervorgebracht: Menschen verhalten sich in Extremsituationen überwiegend prosozial, solidarisch und rational. Panik und Plünderung sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Wo sie auftreten, sind ihre Ursachen weniger im Extremereignis selbst als in vorbestehenden sozialen Strukturen und gezielt produzierten Narrativen zu suchen. Diese Erkenntnis ist nicht trivial, sondern sie hat unmittelbare Konsequenzen für die Art und Weise, wie Gesellschaften sich auf den Ernstfall eines Krieges vorbereiten, wie Institutionen kommunizieren und wie politische Verantwortung für und in Krisen verteilt wird.
Gleichzeitig verdeutlicht die Genealogie der Mythen: Eine Zivilschutzpolitik, die auf dem Bild der irrationalen, schutzbedürftigen Masse aufbaut, verfehlt nicht nur die empirische Realität, sondern betreibt unfreiwillig das Geschäft jener, die genau diese Bilder als Waffe einsetzen. Gerade hybride Kriegsführung funktioniert über die Aktivierung von Angst und Misstrauen und findet in einer Zivilschutzpolitik, die auf dem Bild der irrationalen, schutzbedürftigen Masse aufbaut und einer Bevölkerung, die an ihre eigene Irrationalität glaubt, einen günstigen Resonanzraum für selbsterfüllende Prophezeiungen.
Das hat Konsequenzen für die Risiko- und Krisenkommunikation, die Katastrophen- und Zivilschutzplanungen und nicht zuletzt die Forschungsförderung. Und es ist ein Argument dafür, die sozialwissenschaftliche Zivilschutzforschung als eigenständiges Feld mit klarem Blick auf die gesellschaftliche Relevanz der Fragen, die sie stellt, ernst zu nehmen und zugleich ausreichend Abstand zu unmittelbaren Anwendungsinteressen zu wahren.