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Von Mythen und Gespenstern | Gesellschaft im Ernstfall | bpb.de

Gesellschaft im Ernstfall Editorial Krisendiskurse. Der normalisierte Ausnahmezustand und die Folgen Bevölkerungsschutz unter veränderten Vorzeichen Sicherstellung und Vorsorge. Aufgaben des Gesetzgebers bei der Gesamtverteidigung Von Mythen und Gespenstern. Panik, Chaos und die Bevölkerung in Katastrophen und Krieg Mit Sisu in Sicherheit. Katastrophen- und Zivilschutz in Finnland Bildung zur Wehrhaftigkeit. Zur Rolle kommunaler Bildungsstrukturen Vorsorge statt Verhinderung. Sicherheitskultur und Zukunftserwartungen im beginnenden Zeitalter der Preparedness

Von Mythen und Gespenstern Panik, Chaos und die Bevölkerung in Katastrophen und Krieg

Cordula Dittmer Daniel F. Lorenz

/ 15 Minuten zu lesen

Panik und Plünderung gelten als typische Reaktionen auf Extremsituationen – empirisch sind sie jedoch die Ausnahme, wie die sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung belegt. Wie sind diese Mythen entstanden, und welche Folgen können sie haben?

Seit Bundeskanzler Olaf Scholz im Februar 2022 nach der Ausweitung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Deutschen Bundestag von einer „Zeitenwende“ sprach, beherrschen Fragen nach der militärischen Verteidigungsfähigkeit, dem Schutz kritischer Infrastruktur und nach einer grundsätzlichen Wehrhaftigkeit die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland. Dies zeigt sich unter anderem in der Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht und der für deutsche Verhältnisse massiven Steigerung der Verteidigungsausgaben. Während auf EU- und NATO-Ebene in verschiedenen Positionspapieren und Studien die Bevölkerung und die Stärkung ihrer Resilienz als wesentliche Faktoren der Verteidigungsfähigkeit definiert werden, kommt der Rolle der Bevölkerung zumindest hierzulande eher wenig Aufmerksamkeit zu. Zwar gibt es halbherzige Aufrufe, dass individuell entsprechende Vorsorge zu treffen sei, etwa durch das Anlegen von Lebensmittelvorräten, aber die gesellschaftliche Auseinandersetzung über die notwendig zu erhöhende Resilienz im gesamten Bevölkerungsschutz, sowohl im Zivilschutz im Verteidigungsfall als auch im allgemeinen Katastrophenschutz in Friedenszeiten, nimmt erst allmählich an Fahrt auf.

Hierbei ist auch von Belang, wie Menschen sich in Krisensituationen verhalten. Medial kolportierte Katastrophenmythen von panischen oder plündernden Massen sind dabei offenbar weiterhin wirkmächtig. Wie die Bevölkerung im Verteidigungsfall tatsächlich handeln würde, welche sozialen Ressourcen sie mobilisieren könnte, wie resilient sie eigentlich wäre oder welche gesellschaftlichen Bereiche sich als besonders vulnerabel zeigen würden, kurz: wie ein daran ausgerichteter zeitgemäßer Zivilschutz aussehen könnte, wird politisch und öffentlich kaum diskutiert und ist auch wissenschaftlich bislang auffällig unterbelichtet.

Mit diesem Artikel wollen wir einen Beitrag zur Diskussion dieser diskursiven Leerstelle mit Erkenntnissen aus der sozialwissenschaftlichen Katastrophenforschung leisten. Diese untersucht seit ihrem Entstehen im Kontext des Zweiten Weltkrieges, wie sich Menschen in Extremsituationen verhalten und wie auf Grundlage der so gewonnenen empirischen Daten effektive Katastrophenvorsorge gelingen kann. Im Folgenden wird dabei unter anderem den Fragen nachgegangen, welche Aspekte auch auf ein zukünftiges Kriegsszenario in Deutschland übertragbar wären und wo die sozialwissenschaftliche Forschung selbst noch am Anfang steht.

Bevölkerung im Ernstfall

Die Rolle der Zivilbevölkerung im modernen Krieg lässt sich aus mindestens vier analytisch unterscheidbaren, in der Praxis jedoch eng verflochtenen Perspektiven betrachten. Aus militärischer Perspektive vollzog sich seit dem Ersten Weltkrieg eine fundamentale Transformation: Mit der industriellen Mobilmachung und der Schaffung von Massenheeren löste sich die klassische Trennung von Front und Hinterland zunehmend auf. Im totalen Krieg des 20. Jahrhunderts wurde die Zivilbevölkerung sowohl zum Objekt physischer Angriffe als auch zum Ziel psychologischer Operationen, die auf Demoralisierung und den Zusammenbruch des Kriegswillens abzielten. Die psychologische Kriegsführung wurde als Summe aller Methoden zur Beeinflussung des Verhaltens und der Einstellungen gegnerischer Streitkräfte sowie der Zivilbevölkerung konzipiert, zu denen neben Propaganda und Desinformation auch Infrastrukturzerstörung und Angriffe auf die Bevölkerung zählen. Die Zivilbevölkerung war dabei nicht nur Ziel, sondern auch Maßstab strategischen Kalküls: Kriegsstrategen auf beiden Seiten analysierten die psychische Belastbarkeit gegnerischer Gesellschaften und versuchten, deren Kollaps gezielt herbeizuführen oder auf der eigenen Seite zu verhindern.

Noch während des Zweiten Weltkriegs untersuchten US-amerikanische Sozialwissenschaftler das Verhalten der Bevölkerung im Krieg, um die Effektivität der alliierten Luftangriffe gegen die Achsenmächte, einschließlich der psychologischen Wirkung auf den Durchhaltewillen der Zivilbevölkerung, zu evaluieren. Dieser „United States Strategic Bombing Survey“ (USSBS) war der zentrale wissenschaftliche und personelle Nukleus für die später entstehende sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung. Die wissenschaftliche Untersuchung von Katastrophen war nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst ein Mittel, um für den Zivilschutz im aufziehenden Kalten Krieg zu lernen. Zivile Katastrophen wurden dabei als Laboratorien zur Untersuchung menschlichen Verhaltens unter Extrembedingungen verstanden. Die zunächst genuin militärische Orientierung (und Finanzierung) der frühen US-amerikanischen Katastrophenforschung hatte unmittelbare Auswirkungen auf ihre Forschungsgegenstände: Panik, Demoralisierung und Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung wurden als primär militärische Fragen untersucht. Erst ab Mitte der 1950er Jahre vollzog sich eine schrittweise Verschiebung des Fokus hin zu Katastrophen als eigenständigem sozialen Phänomen („Katastrophisierung“), verbunden mit theoretischer und institutioneller Konsolidierung sowie spezifischen eigenen Erkenntnisinteressen für zivile Katastrophen und Notfälle.

Aus humanitär-rechtlicher Perspektive antwortete das humanitäre Völkerrecht auf die Totalisierung des Krieges mit einer normativen Gegenbewegung: Es kodifizierte in den Genfer Konventionen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 das Unterscheidungsgebot zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten als zentrales Schutzprinzip. Während dieses Gebot sowie das Verbot von Anschlägen, die Terror in der Zivilbevölkerung verbreiten sollen, zum gewohnheitsrechtlichen Kernbestand des humanitären Völkerrechts gehören, steht dieses normative Regime gleichzeitig seit seinem Entstehen und besonders in der Gegenwart unter erheblichem Druck. Dies gilt insbesondere in asymmetrischen Konflikten, in denen nicht-staatliche Akteure rechtliche Graubereiche und zivile Umgebungen systematisch ausnutzen und damit die Prinzipien der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Rechenschaftspflicht strukturell untergraben.

Aus (sozial-)psychologischer Perspektive steht weniger die akute Reaktion, sondern die langfristige psychische Schädigung der Zivilbevölkerung durch Gewalt, Verlust und Vertreibung im Mittelpunkt. Krieg trifft Zivilbevölkerungen als eine spezifische Form extremer kollektiver Belastung, die individuelle und gesellschaftliche Traumatisierungsprozesse in Gang setzt. Auf individueller Ebene ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) die am besten dokumentierte Kriegsfolge bei Zivilpersonen: Studien aus den Kriegen und Konflikten in Bosnien und Herzegowina, dem Irak und Syrien belegen hohe Prävalenzraten unter direkt betroffenen Zivilbevölkerungen, insbesondere bei Kindern, Frauen und Vertriebenen. Das Konzept des sozialen oder kulturellen Traumas beschreibt, wie kriegerische Gewalt nicht nur einzelne Menschen, sondern gesellschaftliche Kohäsion, institutionelles Vertrauen und das kollektive Gedächtnis über Generationen hinweg beschädigen kann.

Der gegenwärtige Resilienzdiskurs tritt als vierte Perspektive hinzu – allerdings mit einem grundlegend anderen epistemischen Status als die drei vorgenannten. Während die militärische, die humanitär-rechtliche und die sozialpsychologische Perspektive je einer spezifischen Fachlogik folgen und insofern komplementär nebeneinanderstehen, zeichnet sich der gegenwärtig vor allem im politisch-militärischen Feld geführte Resilienzdiskurs gerade durch den Verzicht auf solche Differenzierungen aus. Ein NATO-Strategiepapier von 2022 formuliert „Resilienz als nationale Verantwortung und kollektive Verpflichtung“ und bündelt damit in einem einzigen normativen Begriff Anforderungen, die aus den drei vorgenannten Perspektiven eigentlich sehr unterschiedliche, teils widersprüchliche Entwicklungspfade und Konsequenzen nahelegen.

Aus Katastrophen lernen: Entstehung einer Disziplin

War die Zivilbevölkerung in Deutschland zwar Gegenstand umfassender Studien zum Verhalten im Ernstfall durch die US-amerikanische Zivilschutz- und spätere sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung, so gab (und gibt) es kaum eine eigene sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Krieg. Noch 2015 konstatierte der Soziologe Arno Bammé eine „Kriegsvergessenheit“ seiner Disziplin und begründete diese mit der in der Nachkriegszeit vorherrschenden Idealvorstellung gesellschaftlichen (wirtschaftlichen) Fortschritts, in der der Krieg und die damit verbundene soziale Instabilität als die absolute Ausnahme gesehen wurde und damit kein Thema für die Soziologie war. Allerdings etablierte sich in Deutschland in den 1970er Jahren – ebenfalls zunächst im Bestreben, aus Katastrophen für den Zivilschutz zu lernen, wenn auch unter den bundesrepublikanischen Rahmenbedingungen des Kalten Krieges – die „Kieler Schule“ der Katastrophensoziologie: In dieser wurden Kriege ebenso wie Katastrophen als Extremfälle einer „historisch üblich gewordenen, ggf. katastrophalen Form der sozialen Verflechtung“ gedacht. Krieg ist in dieser Denkschule keineswegs eine soziologisch unvergleichbare Situation, sondern analytisch und soziologisch abstrahierend lediglich eine extreme und „krasse“ Ausprägung gesellschaftlichen Wandels. Dass die Auswirkungen von Katastrophen und Kriegen sich durchaus deutlich unterscheiden können, wird dabei keineswegs beschönigt. Neben den empirischen Analysen von Katastrophen wurden in der deutschen Katastrophenforschung auch im Auftrag von Behörden Studien darüber erstellt (aber nicht veröffentlicht), wie sich die Bevölkerung im Fall eines nuklearen Atomkriegs verhalten würde und wie die „kollektive Schutzlosigkeit“ überwunden werden könnte.

Derartige Forschung wurde in Deutschland aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen zum allergrößten Teil als Drittmittel- oder sogar Auftragsforschung betrieben. Dies hatte zur Folge, dass nach dem Ende des Kalten Krieges mit der Forschungsförderung auch die Forschung über das Bevölkerungsverhalten in Kriegszeiten sowie die Zivilschutzforschung fast vollständig zum Erliegen kam. Zwar führten Katastrophen und terroristische Anschläge, insbesondere jene vom 11. September 2001 in den USA, zu einer Neustrukturierung des Bevölkerungsschutzes und der Etablierung der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland und Europa; kriegerische Szenarien wurden dabei aber nicht berücksichtigt.

Erkenntnisse und Mythen über prosoziales Verhalten, Plünderung und Panik

Die in der medialen Berichterstattung oder Katastrophenfilmen vielfach replizierten Mythen eines weitverbreiteten irrationalen Verhaltens von Menschen in Extremsituationen werden, obwohl sie mittlerweile umfassend widerlegt wurden, weiterhin gepflegt und reproduziert. Die dominantesten Mythen menschlichen Verhaltens in extremen Situationen – Plünderungen und Panik – haben ihre Ursprünge im militärischen Kontext.

In der vormodernen Kriegsführung, paradigmatisch im Dreißigjährigen Krieg, galten Plünderungen als rechtmäßige Prämie siegreicher Soldaten. Diese waren jedoch keineswegs irrationale oder willkürliche Handlungen, sondern durchaus durch komplexe Rechtssysteme geregelt. Im Römischen Recht waren Plünderungen zum Beispiel im Kriegsfall erlaubt, in Katastrophen dagegen ausdrücklich verboten. Das moderne humanitäre Völkerrecht hat Plünderungen auch im Krieg geächtet: Die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konventionen von 1949 verbieten die Aneignung von Eigentum in besetztem Gebiet.

Auch die Vorstellung massenhafter Panik reicht ins Militärische und Vormoderne zurück. Der „panische“ Schrecken wurde auf Pan, den Hirtengott aus der griechischen Mythologie, zurückgeführt und bezeichnete ursprünglich einen gottgesandten unerklärlichen Schrecken ganzer Heere, der als Furcht des Menschen vor der eigenen ungezügelten Kraft interpretiert wurde. Derartige Bilder vermischten sich im 20. Jahrhundert mit der Entstehung der Psychoanalyse und massenpsychologischen Konzepten, die die „Massen“ als blind, zerstörerisch und triebhaft charakterisierten; als kollektive Entität, die von einer „Massenseele“ ins Irrationale und Unkontrollierbare getrieben werden könne.

Mit dem Übergang zum totalen Krieg im 20. Jahrhundert verschob sich die Funktion dieser Narrative grundlegend. Die Zivilbevölkerung des Gegners wurde zum strategischen Ziel: Panik und Plünderung sollten in der feindlichen Gesellschaft provoziert werden, um zu demoralisieren; ihre Verhinderung wurde in der eigenen Gesellschaft zur zentralen Aufgabe von Propaganda und Zivilschutz. Die Mythen wurden damit aktiv konstruiert, instrumentalisiert und verbreitet. Dass der USSBS nach 1945 feststellte, dass Plünderungen nach Luftangriffen auf Deutschland und Japan kaum aufgetreten waren, zeigt deutlich die Diskrepanz zwischen strategischer Erwartung und sozialer Realität.

Im Gegensatz zu den kursierenden militärisch geprägten Narrativen zeigt die US-amerikanische und in der Folge auch die deutschsprachige Katastrophenforschung, dass in Krisen und Katastrophen prosoziales Verhalten in der Regel deutlich das antisoziale überwiegt. Zahlreiche Studien belegen, dass die Betroffenen in extremen Situationen nicht passiv sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Überlebende als erste helfen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Diese besonderen Notgemeinschaften von Betroffenen – auch als community of sufferers oder disaster communitas bezeichnet – finden sich nach fast jeder Katastrophe. Das Entstehen von Solidarität in und nach Katastrophen hängt jedoch durchaus auch von der Frage der Ursache ab: Wenn sich Ereignisse in der kollektiven Deutung auf äußere Kräfte wie die Natur zurückführen lassen, fördern diese öfter ein Gemeinschaftsgefühl. Betroffene empfinden in den ersten Phasen der Katastrophe Bindung durch ein gemeinsam imaginiertes Schicksal. Dies kann durchaus anders sein, wenn sich die Katastrophe an politischen Konfliktlinien ereignet (etwa Risikotechnologien) und damit auf politische Entscheidungen zurückgeführt werden kann oder widerstreitende Deutungen der Katastrophenursache konkurrieren.

Als antisozial zu bezeichnendes Verhalten im Sinne einer bewussten Schädigung anderer entsteht hingegen erst durch den Verlust einer funktionierenden normativen Ordnung oder in Kontexten, in denen antisoziales Verhalten auch im Alltag bereits gegenwärtig ist. Selbst in durch Krieg und Katastrophen stark zerrütteten Gesellschaften bilden sich normative Ordnungen, die handlungsleitend sind. Anders gelagert ist der Fall, wenn die betroffene Gesellschaft bereits vor dem Extremereignis stark von sozialer Ungleichheit, Gewalt oder Kriminalität geprägt war. Auch wenn dies in vielen Fällen temporär durch Solidarität oder die gemeinsame Betroffenheit überdeckt wird, bleiben diese Strukturen handlungsleitend und können wie im Friedensfall deutliche Folgen haben.

Gemäß dem Thomas-Theorem ist es nicht allein entscheidend, ob ein Phänomen empirisch auftritt – allein die Erwartung seines Auftretens verändert bereits Entscheidungen und Handlungen der beteiligten Akteure. Die Angst vor Plünderungen kann Reaktionsweisen hervorrufen, die sich in ihren Konsequenzen weit negativer auswirken als das unwahrscheinliche Ereignis, das sie zu verhindern suchen. So wird davon ausgegangen, dass die während Hurrikan „Katrina“ verbreitete Angst vor Plünderungen und die entsprechenden Reaktionen der Sicherheitsorgane – wie der Abzug von Polizisten von Rettungsmaßnahmen, die Kriminalisierung von Opfern oder die Ausgangssperren, die Nachbarschaftshilfe verhinderten – zahlreiche Menschenleben gekostet haben.

Oft verstärken diese Erzählungen zudem die Marginalisierung und Stigmatisierung bestimmter sozialer Gruppen, befeuern Rassismus oder dienen der Legitimierung neuer Überwachungsmaßnahmen oder intensivierter Sicherheitsvorkehrungen. Der Soziologe Lee Clarke und die Risikoforscherin Caron Chess haben in diesem Kontext den Begriff „Elitenpanik“ geprägt, mit der sie die Unterstellung irrationalen Verhaltens der Bevölkerung als Strategie des Machterhalts in Zeiten des Kontrollverlusts bezeichnen. Diese Mythen dienen also vielmehr als „ordnungspolitische Chiffre“, die eher auf bestehende gesellschaftliche Normen verweisen, als dass sie die Realität selbst widerspiegeln. Neben dieser kultursoziologischen Interpretation könnte man im Sinne der aktuellen sicherheitspolitisch geprägten Debatten diese Mythen auch als (gezielte) Desinformation beschreiben und ebenso als Straftatbestand werten, wenn in der Folge Menschen zu Schaden kommen.

Übertragbarkeit auf kriegerische Kontexte

Die Katastrophenforschung hat über mehr als acht Jahrzehnte empirisch belegt, dass Massenpanik, Plünderung und sozialer Zerfall in Extremsituationen seltene Ausnahmeerscheinungen sind und dass prosoziales Verhalten die empirisch dominante Reaktionsform ist. Für die Zivilschutzforschung ergibt sich daraus ein doppeltes Erkenntnispotenzial, das jedoch einer kritischen Übertragungsprüfung bedarf.

Einerseits lassen sich Befunde zu Vulnerabilität, menschlichem Verhalten in Extremsituationen, Warnungen und Evakuierungen prinzipiell auf den Zivilschutzfall übertragen. Erste Evidenzen zu prosozialem Verhalten in kriegerischen Kontexten stützen einen vorsichtigen Transfer, verweisen aber zugleich auf die Modifikation durch gruppengebundene Solidarität (parochial altruism), die Hilfsbereitschaft auf die Eigengruppe konzentriert und gegenüber als fremd wahrgenommenen Personen abbricht. Andererseits stößt die Übertragung dort an strukturelle Grenzen, wo die Eigenlogik des Krieges die Bedingungen grundlegend verändert: Moderne hybride Kriegsführung zielt präzise darauf ab, jene Mythen zu (re)aktivieren, die die Katastrophenforschung als empirisch äußerst selten identifiziert hat. Während solche extremen Verhaltensweisen in Katastrophen also nur unter sehr spezifischen Kontextfaktoren und Vorbedingungen überhaupt möglich sind, verschiebt sich im Krieg der Fokus auf genau diese Bedingungen und ihre gezielte Beeinflussung; mehr noch: Desinformationskampagnen, die viral verbreitete Bilder von Plünderungen und Panikmeldungen instrumentalisieren, nutzen strategisch das Bild der irrationalen Masse, um soziale Kohäsion und Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben und damit gleichzeitig den Kontext und die Bedingungen zu verschieben.

Doch auch für den vermeintlichen Gegendiskurs gilt: Wer Resilienz unter diesen Bedingungen programmatisch als herzustellende Eigenschaft der Bevölkerung konzipiert, reproduziert implizit eben jenes Massenbild, das die empirische Forschung zum Verhalten in Extremsituationen längst relativiert hat, und riskiert dabei eine dreifache Blindheit: gegenüber der Schutzlogik des humanitären Völkerrechts, das die Zivilbevölkerung als Schutzobjekt mit positiven Schutzpflichten der Kriegführenden begreift; gegenüber den Befunden der Traumaforschung, wonach Krieg und kollektive Gewalt genau jene psychosozialen Ressourcen zerstören, die Resilienz voraussetzt; und gegenüber den sozialen Differenzierungsmechanismen, die bestimmen, wer sich Vorsorge leisten kann und wer nicht. Es besteht somit die Gefahr, Schutzanstrengungen – die von einzelnen Menschen in kriegerischen Kontexten deutlich schwerer zu leisten sind als im Zusammenhang mit Naturgefahren – zu individualisieren und damit staatlicher Verantwortung zu entziehen.

Für spezifische Felder wie beispielsweise langfristige Veränderungen des Verhaltens in postheroischen Gesellschaften, die Resilienz des Ehrenamtes als der zentralen Ressource des deutschen Bevölkerungsschutzes im Zivilschutzfall, die Wirkung gezielter feindlicher Desinformation auf das Sozialverhalten sowie hybride Bedrohungslagen, liefern aktuell weder Katastrophen- noch Militärsoziologie belastbare Antworten. Hier bedarf es einer eigenständigen Zivilschutzforschung, die die Erkenntnisbestände beider Disziplinen kritisch integriert, ohne deren jeweilige Reichweitengrenzen zu ignorieren. Ohne eine entsprechende Forschung zum realen Verhalten der Bevölkerung drohen neue Zivilschutzmythen und Gespensterdebatten, die weder einer Demokratie noch den realen sicherheitspolitischen Herausforderungen angemessen sind: „Jede Vorstellung von Gesamtverteidigung und wehrhafter Demokratie muss zwangsläufig unglaubwürdig werden, wenn die Mehrheit, die Masse der sie tragenden Kräfte, unterschwellig als Pöbel, als Mob, als ungebildete, kulturzerstörende Mikroben gedacht und von omnipotenten Führern gelenkt werden soll.“

Schluss: Bevölkerung als Partner denken

Die sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung hat in den vergangenen Jahrzehnten einen empirisch robusten Befund hervorgebracht: Menschen verhalten sich in Extremsituationen überwiegend prosozial, solidarisch und rational. Panik und Plünderung sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Wo sie auftreten, sind ihre Ursachen weniger im Extremereignis selbst als in vorbestehenden sozialen Strukturen und gezielt produzierten Narrativen zu suchen. Diese Erkenntnis ist nicht trivial, sondern sie hat unmittelbare Konsequenzen für die Art und Weise, wie Gesellschaften sich auf den Ernstfall eines Krieges vorbereiten, wie Institutionen kommunizieren und wie politische Verantwortung für und in Krisen verteilt wird.

Gleichzeitig verdeutlicht die Genealogie der Mythen: Eine Zivilschutzpolitik, die auf dem Bild der irrationalen, schutzbedürftigen Masse aufbaut, verfehlt nicht nur die empirische Realität, sondern betreibt unfreiwillig das Geschäft jener, die genau diese Bilder als Waffe einsetzen. Gerade hybride Kriegsführung funktioniert über die Aktivierung von Angst und Misstrauen und findet in einer Zivilschutzpolitik, die auf dem Bild der irrationalen, schutzbedürftigen Masse aufbaut und einer Bevölkerung, die an ihre eigene Irrationalität glaubt, einen günstigen Resonanzraum für selbsterfüllende Prophezeiungen.

Das hat Konsequenzen für die Risiko- und Krisenkommunikation, die Katastrophen- und Zivilschutzplanungen und nicht zuletzt die Forschungsförderung. Und es ist ein Argument dafür, die sozialwissenschaftliche Zivilschutzforschung als eigenständiges Feld mit klarem Blick auf die gesellschaftliche Relevanz der Fragen, die sie stellt, ernst zu nehmen und zugleich ausreichend Abstand zu unmittelbaren Anwendungsinteressen zu wahren.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Etwa im sogenannten Niniistö-Report: Sauli Niinistö, Safer Together. Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness, Brüssel 2024, Externer Link: https://commission.europa.eu/topics/defence/safer-together-path-towards-fully-prepared-union_en.

  2. Vgl. Cordula Dittmer/Daniel F. Lorenz et al., Interner Link: Bevölkerungsschutz, Informationen zur politischen Bildung 365/2026.

  3. Vgl. Gert Sommer, Kriegsführung, psychologische, in: Philipp Yorck Herzberg (Hrsg.), Dorsch. Lexikon der Psychologie, 19.11.2021, Externer Link: https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/kriegsfuehrung-psychologische.

  4. Vgl. United States Strategic Bombing Survey, Summary Report (European War), Washington, D.C., 30.9.1945.

  5. Vgl. Martin Diebel, Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945, Paderborn 2017.

  6. Vgl. Enrico Quarantelli, Disaster Studies. An Analysis of the Social Historical Factors Affecting the Development of Research in the Area, in: International Journal of Mass Emergencies and Disasters 3/1987, S. 285–310.

  7. Vgl. Jean-Marie Henckaerts/Louise Doswald-Beck, Customary International Humanitarian Law, Vol. I: Rules, Cambridge 2005; Marco Sassòli, International Humanitarian Law. Rules, Controversies, and Solutions to Problems Arising in Warfare, Cheltenham 2019.

  8. Vgl. Thole H. Hoppen et al., Global Burden of Post-Traumatic Stress Disorder and Major Depression in Countries Affected by War between 1989 and 2019: A Systematic Review and Meta-Analysis, in: BMJ Global Health 7/2021, Externer Link: https://doi.org/10.1136/bmjgh-2021-006303; Zachary Steel et al., Association of Torture and Other Potentially Traumatic Events with Mental Health Outcomes among Populations Exposed to Mass Conflict and Displacement. A Systematic Review and Meta-Analysis, in: Journal of the American Medical Association 5/2009, S. 537–549.

  9. Vgl. Jeffrey C. Alexander et al., Cultural Trauma and Collective Identity, Berkeley 2004.

  10. Englisch zit. in Gunhild Hoogensen Gjørv/Sergii Glebov/Christopher Holshek (Hrsg.), The Eighth Baseline Requirement. Resilient Civilians in Hybrid Threats and Warfare, Amsterdam 2025, S. viii, Externer Link: https://ebooks.iospress.nl/volume/the-eighth-baseline-requirement-resilient-civilians-in-hybrid-threats-and-warfare.

  11. Vgl. Arno Bammé, Die Normalität des Krieges: Ein blinder Fleck der Soziologie, in: Soziologie 3/2015, S. 277–291, Externer Link: https://publikationen.soziologie.de/index.php/soziologie/article/view/832.

  12. Vgl. Cordula Dittmer/Daniel F. Lorenz, Wie kann eine Zivilschutzforschung der Zukunft aussehen? Ein katastrophensoziologischer Blick zurück und voraus, in: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (Hrsg.), Tagungsband Forschung für den Bevölkerungsschutz, Bonn 2026 (i.E.).

  13. Lars Clausen, Übergang zum Untergang. Skizze eines makrosoziologischen Prozeßmodells der Katastrophe, in: ders. (Hrsg.), Krasser sozialer Wandel, Opladen 1994, S. 13–50, hier S. 15.

  14. Vgl. ders./Wolf R. Dombrowsky, Vorsicht Glas! Ratgeber für erhöhte Gefahr, Bonn 1983.

  15. Ebd., S. 106.

  16. Vgl. BBK, Dritter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern. Bericht über mögliche Gefahren für die Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall, Bonn 2006.

  17. Vgl. Peter H. Wilson, The Thirty Years War. Europe’s Tragedy, Cambridge 2009.

  18. Vgl. James Hillman, An Essay on Pan, in: Wilhelm Heinrich Roscher/James Hillman, Pan and the Nightmare. Two Essays, New York–Zürich 1972, S. 1–65.

  19. Vgl. Gustave Le Bon, Psychologie des foules, Paris 1895.

  20. Vgl. Tami Davis Biddle, Rhetoric and Reality in Air Warfare. The Evolution of British and American Ideas about Strategic Bombing, 1914–1945, Princeton 2002.

  21. Vgl. Richard J. Overy, The Bombing War. Europe 1939–1945, London 2013.

  22. Vgl. Charles E. Fritz, Disasters and Mental Health. Therapeutic Principles Drawn from Disaster Studies, Newark 1996 (1961); Steve Matthewman/Shinya Uekusa, Theorizing Disaster Communitas, in: Theory and Society 50/2021, S. 965–984.

  23. Vgl. Kai T. Erikson, A New Species of Trouble. Explorations in Disaster, Trauma, and Community, New York 1994.

  24. Vgl. Rahim Ali Sheikhi/Raheleh Javanbakhtian/Mohammad Heidari, Looting and Antisocial Behavior after Disasters: A Systematic Review, in: BMC Public Health 25/2025, Art. 309, Externer Link: https://doi.org/10.1186/s12889-025-21285-7.

  25. Vgl. William I. Thomas/Dorothy S. Thomas, The Child in America. Behavior Problems and Programs, New York 1928, S. 571f.

  26. Vgl. Russell R. Dynes/Havidán Rodríguez, Finding and Framing Katrina. The Social Construction of Disaster, in: David L. Brunsma et al. (Hrsg.), The Sociology of Katrina, Lanham 2010, S. 25–36.

  27. Vgl. Kathleen Tierney/Christine Bevc/Erica Kuligowski, Metaphors Matter. Disaster Myths, Media Frames, and Their Consequences in Hurricane Katrina, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Science 604/2006, S. 57–81.

  28. Vgl. Lee Clarke/Caron Chess, Elites and Panic: More to Fear than Fear Itself, in: Social Forces 2/2008, S. 993–1014.

  29. Vgl. Wolf R. Dombrowsky, Plünderung als ordnungspolitische Chiffre, in: Notfallvorsorge 3/2005, S. 8–11.

  30. Vgl. Dittmer/Lorenz (Anm. 12).

  31. Zum Begriff der postheroischen Gesellschaft vgl. Herfried Münkler, Kriegssplitter. Die Evolution der Gewalt im 20. und 21. Jahrhundert, Berlin 2015, S. 169.

  32. Dittmer/Lorenz (Anm. 12), S. 5.

  33. Wolf R. Dombrowsky, Panikmache. Über echte und falsche Gespenster, in: Zivilverteidigung 3–4/1982, S. 41–46, hier S. 43.

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ist promovierte Soziologin und Senior Researcher an der Akademie der Katastrophenforschungsstelle (AKFS) in Berlin. Aktuell leitet sie das vom Technischen Hilfswerk geförderte Projekt „ZiVis“.

ist promovierter Soziologe und wissenschaftlicher Koordinator an der Katastrophenforschungsstelle (KFS) der FU Berlin sowie Senior Researcher an der AKFS.