Nach dem Sturm auf das US-Kapitol durch einen über den Ausgang der Präsidentschaftswahl desinformierten Mob und im Hinblick auf eine in Deutschland im Kontext der Corona-Pandemie weiter polarisierte Öffentlichkeit wird befürchtet, dass auch der Bundestagswahlkampf durch digitale Desinformation beeinflusst werden könnte. Diese Befürchtung behandelt auch die investigative TV-Reportage Externer Link: Wahlkampf undercover – Wie PR-Profis uns manipulieren, die unter dem Titel Externer Link: Virtuelle Propaganda zudem in einer Version zum Anhören verfügbar ist. Der Journalist Peter Kreysler gab sich dafür als Wahlkampfmanager aus, der sich von internationalen Agenturen Konzepte für eine Kampagne präsentieren ließ. Dabei wurden auch obskure datengetriebene Angebote unterbreitet, mit der auf Wahlentscheidungen Einfluss genommen werden soll. Konkrete Belege für die Anwendung von in Deutschland nicht zulässigen Verfahren im aktuellen Bundestagswahlkampf präsentiert der Beitrag aber nicht. Doch problematisch bleibt eine Grauzone zur Wahlkampfführung im Netz, in der mehr verbindliche Regeln und freiwillige Transparenz notwendig erscheinen.
Plattform-Politik
Selbst wenn sie sich darum in unterschiedlichem Ausmaß bemühen, verhindern können Social-Media-Plattformen die Verbreitung von Desinformation nur in einem begrenzten Ausmaß. Deshalb spielt einerseits die Entlarvung irreführender Medien-Inhalte, die bereits verbreitet worden sind, eine Rolle. Dieses "Debunking" übernehmen häufig unabhängige Faktencheck-Organisationen, die den Wahrheitsgehalt von Angaben mit journalistischen Mitteln prüfen. Auch in den geschlossenen Gruppen von Messenger-Diensten können sich solche Inhalte viral verbreiten. Rechtzeitig zur Bundestagswahl haben der Externer Link: Facebook-Messenger und WhatsApp (erreichbar unter +491722524054) darauf mit einer Anwendung reagiert, die inhaltlich von der Nachrichtenagentur AFP betreut wird. Dort können Faktenchecks angezeigt und Fragen gestellt oder unglaubwürdige Behauptungen auch als Video, Audio oder Bild zur Prüfung eingereicht werden. Die Kommunikation erfolgt automatisiert mittels einer "Chatbot"-Anwendung und weist aktuell noch Defizite auf, wie ein Test im Online-Magazin Externer Link: Netzpolitik darlegt.
Eine alternative Vorgehensweise, die vor allem im Kampf gegen Falschinformationen zur Coronavirus-Pandemie forciert wurde, ist das Externer Link: Prebunking. Dabei werden offizielle Informationen zu einem Thema präventiv durch das Plattformdesign priorisiert. Hier einige aktuelle Beispiele für diese Praxis der Moderation von Inhalten bei der Bundestagswahl:
Wer bei der Externer Link: Google nach "Briefwahl" sucht, bekommt als ersten Eintrag eine ausführliche "Anleitung zum Wählen" angezeigt, deren Quelle der Bundeswahlleiter ist. Erst dann folgen weitere Suchergebnisse. YouTube blendet auf der personalisierten Startseite von Nutzenden zuweilen ein Banner zur Bundestagswahl ein und verweist damit auf die gleichen Google-Suchergebnisse.
Wer wiederum bei Twitter nach Externer Link: Begriffen mit Bezug zur Bundestagswahl sucht, bekommt an der Spitze der Ergebnisse einen Eintrag angezeigt: "Fragen zur Bundestagswahl? Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021." Es folgen Links zum Bundeswahlleiter und zur Bundeszentrale für politische Bildung.
Faktencheck der Woche
Der Bundeswahlleiter, der für die Überwachung der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig ist, informiert unter anderem Externer Link: bei Instagram umfassend über Verfahren und Vorgehensweise. Auf seiner Website gibt es auch die Rubrik Externer Link: Fakten gegen Fake News, in der bekannte falsche Angaben aufgegriffen und richtiggestellt werden. Ein Beispiel ist folgende Behauptung: "Erstwählerinnen und -wähler könnten bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl an einem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ihren Namen auf den Stimmzettel schreiben." Ein solches Gewinnspiel gibt es natürlich nicht. Vielmehr macht eine solche Kennzeichnung den Stimmzettel zur Niete: "Wird ein Hinweis auf die Wählerin oder den Wähler (zum Beispiel durch Namensangabe) auf den Stimmzettel geschrieben, so wird dieser wegen Gefährdung des Wahlgeheimnisses ungültig (§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BWG)."
Forschung statt alternative Fakten
Einzelne Falschmeldungen können auf den dargestellten Wegen zwar berichtigt werden, aber darüber hinaus haben sie häufig auch eine kommunikative Funktion in den Konversationen, die mittels sozialer Medien geführt werden. Die Rede ist dann auch von "alternativen Fakten": "Tatsachenbehauptungen, die gegen als gemeinhin akzeptiert behandelte Tatsachenfeststellungen vorgebracht werden und sich dabei der diskursiven Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts verweigern". So formulieren es Hannah Trautmann und Nils C. Kumkar in einer gerade veröffentlichten Externer Link: Studie für die Otto-Brenner-Stiftung. Diese Konstellation haben sie an Hand von Kommentaren auf vielfrequentierten Facebook-Seiten im Umfeld der AfD analysiert und weniger Wissensunsicherheit als politische Konfliktaustragung festgestellt.
Was tun?
"Auf der Grundlage repräsentativer Daten, die die Vodafone Stiftung Deutschland in den Jahren 2018-2021 für eine Serie von Jugendstudien erhoben hat, hat der Politikberater und Publizist Martin Fuchs zwölf Empfehlungen formuliert, um junge Menschen gegen Desinformation und Hassrede im Netz stark zu machen und die digitale Diskussionskultur zu fördern." Seine Forderungen unter dem Titel Externer Link: Souverän im Netz (PDF) fokussieren folgende Handlungsfelder:
Fördert die digitale Diskussionskultur bei Jugendlichen
Lasst die Generation Z im Netz nicht allein
Bekämpft Desinformation nicht nur im Wahlkampf