Konvention, die [franz., von lat. conventio: Zusammenkunft, Übereinkunft]; Regeln des Umgangs, des sozialen Verhaltens, die für die Gesellschaft als Verhaltensnorm gelten. Diese Regeln können stillschweigend zustande gekommen oder auch ausgehandelt worden sein. Das dazugehörige Adjektiv konventionell hat neben der Bedeutung den gesellschaftlichen Konventionen entsprechen auch die Bedeutung von herkömmlich oder hergebracht, zum Beispiel in der Verbindung konventionelle Waffen oder konventionelle Landwirtschaft. In ästhetischen Zusammenhängen meint man mit dem Begriff konventionell eine rückwärtsgewandte, aus falsch verstandenem Respekt vor der Tradition entstandene Geisteshaltung.
Im Völkerrecht ist die Konvention ein multilateraler, also mehrseitiger Vertrag beziehungsweise ein Kollektivvertrag, durch den völkerrechtliches Gewohnheitsrecht festgelegt oder neues Völkerrecht mit Geltung für die Unterzeichnerstaaten gebildet wird. Die UNO bemüht sich, den von ihr ausgearbeiteten Konventionen eine möglichst große Zahl von Beitritten zu sichern, denn wenn fast alle Staaten der Erde eine Konvention unterzeichnet und ratifiziert haben, entsteht allgemeines Völkerrecht. An das sind auch die Staaten gebunden, die diese Konvention nicht unterschrieben haben.
Konvention
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