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NATO | Krieg in den Medien | bpb.de

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NATO

NATO, die [engl.; Kurzform für: North Atlantic Treaty Organization]; Nordatlantikpakt mit Sitz in Brüssel, ein gemeinschaftliches Verteidigungsbündnis, das am 4. April 1949 von den USA, Kanada und zehn europäischen Staaten – Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und Portugal – geschlossen wurde. Das Bündnis war eine Folge der sich bedrohlich zuspitzenden Spannungen zwischen Ost und West. Diese waren forciert worden durch den Staatsstreich in der Tschechoslowakei, der die kommunistische Partei 1948 an die Macht brachte, und durch die von den sowjetischen Besatzungstruppen initiierte Berliner Blockade 1948/1949 – ein letztlich gescheiterter Versuch der Sowjets, die alliierten Westmächte England, Frankreich und die USA zum Verlassen Berlins zu zwingen. Im Zuge der sich weiter verhärtenden Fronten zwischen den USA und der Sowjetunion schlossen sich später auch andere westliche Staaten der NATO an, so beispielsweise die Türkei 1952 und Spanien 1982.
Auf den NATO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland (BRD) – 1955 reagierte die sowjetische Seite noch im selben Jahr mit der Gründung des Warschauer Paktes – einem der NATO nicht unähnlichen Militärbündnis. Ihm gehörten neben der Sowjetunion die sogenannten Ostblockstaaten Bulgarien, die Deutsche Demokratische Republik (DDR), Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei, Ungarn und bis zum Jahr 1968 auch Albanien an. Damit standen sich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 und dem anschließenden Zerfall der Sowjetunion 1991 weltweit zwei große Machtblöcke gegenüber, die sich mit verstärktem Wettrüsten gegenseitig in Schach hielten. Nach Auflösung des Warschauer Paktes 1991 sind mittlerweile immer mehr ehemalige Mitgliedsstaaten der NATO beigetreten, so zum Beispiel Polen, Ungarn oder die baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen. Die NATO hat ihre Ziele nach 1991 der veränderten weltpolitischen Lage angepasst und sich der Freiheit und Friedenssicherung in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderer Organisationen verschrieben.
Ein wesentlicher Punkt des NATO-Gründungsvertrags ist der so genannte Bündnisfall, der alle Mitglieder zum Beistand für ein angegriffenes Partnerland verpflichtet. Dahinter steht die Vereinbarung aller NATO-Staaten, dass ein Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen alle angesehen wird. Dieser Bündnisfall wurde das erste Mal in der Geschichte der NATO nach dem 11. September 2001, dem Tag des terroristischen Anschlags auf das World Trade Center in New York ausgerufen.
Siehe auch: Kalter Krieg, Massenvernichtungswaffen, Terrorismus

Fussnoten