Sanktion, die [franz. von lat. sanctio: Heilung, Strafandrohung und sancire: heiligen, unverbrüchlich festsetzen, bei Strafe verbieten]; gesellschaftliche Maßnahme, mit der das Verhalten von Mitgliedern der Gesellschaft belohnt oder bestraft wird, um sie zur Einhaltung gesellschaftlicher Normen zu zwingen. So unterscheidet man zwischen positiven Sanktionen, zu denen Belobigungen, Preise, Orden oder soziale Chancen gehören, und negativen Sanktionen, angefangen beim Tadel, Entzug materieller oder geistiger Güter, Ausschluss bis hin zu Strafen wie Freiheitsentzug oder Todesstrafe. Im Völkerrecht wird mit Hilfe von negativen Sanktionen Druck auf einen Staat im Falle einer Friedensbedrohung, bei Angriffshandlungen oder bei Nichtbefolgung einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ausgeübt, um die politisch Verantwortlichen zu einer Verhaltensänderung zu zwingen. Ein beliebtes Mittel ist dabei die Wirtschaftssanktion, die mit einer Unterbrechung der Handelsbeziehungen zu dem durch Sanktionen belasteten Staat, mit Ein- und Ausfuhrverboten sowie Kapitaltransferverboten einhergeht.
Sanktion
Ihre Meinung zählt: Wie nutzen und beurteilen Sie die Angebote der bpb? Das Marktforschungsinstitut Info GmbH führt im Auftrag der bpb eine Umfrage zur Qualität unserer Produkte durch – natürlich vollkommen anonym (Befragungsdauer ca. 20-25 Minuten).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!