Streitkräfte, die [Plur.]; alle Soldaten in den bewaffneten Verbänden und den zugehörigen Dienst- und Unterstützungsstellen eines Staates. Über einen militärischen Einsatz der Streitkräfte entscheidet die politische Staatsführung, ihr Eingreifen bei Unruhen und Krisensituationen im eigenen Land ist verfassungsrechtlich geregelt. Es wird unterschieden zwischen den Streitkräften zu Land, zu Wasser und in der Luft – also zwischen dem Heer, der Marine und der Luftwaffe. Auch militärische Bündnisse wie die NATO verfügen über Streitkräfte.
Die gesamten Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland heißen Bundeswehr. Diese wurde einige Jahre nach Staatsgründung 1955 für den Verteidigungsfall aufgestellt, im Rahmen internationaler Bündniseinsätze übernimmt sie allerdings heute Aufgaben und Verpflichtungen weltweit. In der Bundeswehr können Männer und Frauen als Zeit- und Berufssoldaten Dienst tun, Wehrpflicht herrschte bis Mitte 2011 für alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren.
Umgangssprachlich wird der Begriff Armee häufig gleichbedeutend mit Streitkräfte verwendet.
Siehe auch: Rekrutierung
Streitkräfte
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