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Inklusion | Medienpolitik | bpb.de

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Inklusion


Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger/innen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit wird der in demokratischen Gesellschaften als selbstverständlich angesehene Sachverhalt verbunden, dass alle Menschen- und Bürgerrechte uneingeschränkt für alle Bürger/innen gelten, also z. B. auch für Menschen mit Behinderung, und dafür die notwendigen Bedingungen zu schaffen.

In enger Verbindung mit dem Begriff Inklusion ist der Begriff der Partizipation (Teilhabe) zu sehen. Partizipation und Inklusion werden im völkerrechtlich bindenden englischen Text der UN-Behindertenrechtskonvention als unmittelbar miteinander verknüpfte Zielsetzungen genannt: "full and effective participation and inclusion in society" (Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. United Nations, 2006). In der deutschen Fassung wird dies mit "der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft" übersetzt (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Vereinte Nationen, 2008).

Im Gegensatz dazu bezeichnet Exklusion den Ausschluss von bzw. die Nicht-Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Systemen.

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