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Legislative


Im Sinne der Gewaltenteilung ist die Legislative die gesetzgebende Gewalt (Bundestag, Landtage), neben der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative).

Quelle:

  • Eckart Thurich: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Legislative

Fussnoten