Im Sinne der Gewaltenteilung ist die Legislative die gesetzgebende Gewalt (Bundestag, Landtage), neben der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative).
Quelle:
Eckart Thurich: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Legislative