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Riepl'sches Gesetz | Medienpolitik | bpb.de

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Riepl'sches Gesetz


Das Riepl'sche "Grundgesetz der Entwicklung des Nachrichtenwesens" wurde 1913 von Wolfgang Riepl am Beispiel des Informationswesens des Altertums formuliert. Es besagt, dass in Zeiten von Medienumbrüchen die einfacheren, "alten" Medien nie gänzlich durch die vollkommeneren, "neuen" ersetzt oder verdrängt werden. Das bedeutet, dass einmal eingeführte Medien auch unter veränderten Bedingungen weiterbestehen können. Gegebenenfalls müssen sie sich aber den neuen Bedingungen anpassen sowie Form und Funktion ändern. Zeitungen und Radio sind trotz neuer Medien nicht verschwunden, sondern sie haben überlebt, weil sie sich mit dem Verlust ihrer einstmaligen Vormachtstellung arrangiert und ihre Formen gewandelt haben. Selbst die antike Steintafel existiert heute als Grabstein und als Denkmal weiter.

Quellen / weitere Informationen:

Fussnoten