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Migrationspolitik – Februar 2022 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Februar 2022

Vera Hanewinkel

/ 11 Minuten zu lesen

Nachdem Russland die Ukraine angegriffen hat, bereiten sich die EU-Staaten auf Millionen von Schutzsuchenden vor. Der jüngste Bericht des Weltklimarats warnt vor millionenfacher Klimaflucht. Der Monatsrückblick.

Schutzsuchende aus der Ukraine sitzen auf Feldbetten in einem zum Flüchtlingslager umfunktionierten Einkaufszentrum in Korczowa, einer Grenzstadt im Südosten Polens, am 3. März 2022. Mehr als eine Million Menschen sind aus der Ukraine in die Nachbarländer geflohen, seit Russland am 24. Februar seine umfassende Invasion begann. (© picture-alliance, abaca)

EU bereitet sich auf Flüchtlinge aus der Ukraine vor

Die EU stellt sich aufgrund des Interner Link: russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf Millionen von Schutzsuchenden ein. Bereits eine Woche nach Beginn der Offensive in den frühen Morgenstunden des 24. Februar 2022 zählte das Externer Link: UN-Flüchtlingshilfswerk mehr als eine Million Geflüchtete aus der Ukraine. Bisher suchen sie vor allem in den Nachbarländern Zuflucht, insbesondere in Polen. Die EU-Staaten Externer Link: verständigten sich am 3. März auf eine unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden. Dazu wird erstmals seit der Einführung 2001 die sogenannte Externer Link: "Massenzustrom"-Richtlinie (siehe nächster Abschnitt) aktiviert. Sie ermöglicht es Kriegsflüchtlingen, vorübergehend Schutz in der EU zu finden, ohne dafür ein Asylverfahren zu durchlaufen. Der temporäre Schutzstatus garantiert zudem bestimmte Mindeststandards wie eine Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und zum Bildungssystem. Bislang ist noch unklar, wie die über die Richtlinie aufgenommenen Geflüchteten auf die EU-Mitgliedsländer verteilt werden sollen. Die Richtlinie sieht lediglich eine freiwillige Umverteilung vor, um die Erstaufnahmestaaten zu entlasten. Interner Link: Janez Lenarčič, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, warnte bereits vor einer Überforderung und humanitären Krise in den Nachbarländern der Ukraine innerhalb und außerhalb der EU. Insbesondere in der Republik Moldau fehle es an Kapazitäten mit Blick auf die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten. Die EU solle das Land daher verstärkt unterstützen. Auf einer Pressekonferenz im Anschluss an einen Sondergipfel der EU-Innenminister:innen erklärte er mit Blick auf Prognosen der UN, dass 18 Millionen Ukrainer:innen humanitäre Hilfe benötigen könnten, darunter sieben Millionen Binnenvertriebene und vier Millionen Menschen, die Zuflucht im Ausland suchen könnten. Bislang zeigen die EU-Mitgliedstaaten überwiegend geschlossen Bereitschaft zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. So hält etwa Polen seine Grenzen für Flüchtende aus dem Nachbarland Ukraine bisher geöffnet; über Belarus ins Land gelangende Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisenländern wie Irak und Afghanistan Interner Link: hatte das Land in den vergangenen Monaten an seinen Grenzen völkerrechtswidrig zurückgeschickt. Auch die ungarische Regierung, Interner Link: bekannt für ihre rigide und laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht verstoßende Asylpolitik, lässt ukrainische Staatsangehörige einreisen und bietet ihnen humanitäre Hilfe an. Unter den Flüchtenden befinden sich vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen. Männer zwischen 18 und 60 Jahren dürfen aufgrund des verhängten Ausnahmezustands und der von Präsident Wolodymyr Selenskyj angeordneten allgemeinen Mobilmachung das Land nicht mehr verlassen und sollen stattdessen gegen die russische Invasion kämpfen.

Russland hatte am 24. Februar einen Interner Link: Angriff auf die Ukraine gestartet, nachdem Präsident Wladimir Putin am 21. Februar die selbstproklamierten, aber international nicht anerkannten, Volksrepubliken Lugansk und Donezk als unabhängige Staaten anerkannt hatte. Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine schwelt schon lange. Interner Link: Bis Dezember 1991 war die Ukraine Teil der Sowjetunion. In der Folge bemühten sich die ukrainischen Regierungen sowohl um ein auskömmliches Verhältnis zu Russland als auch um eine Annäherung an die EU. 2013 protestierten hunderttausende Menschen auf dem Unabhängigkeitsplatz (Majdan) in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw, weil sich Präsident Viktor Janukowytsch weigerte, ein mit der EU ausgehandeltes Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen. Infolge von Polizeigewalt, bei der im Februar 2014 100 Demonstrierende getötet wurden, richteten sich die Proteste zunehmend gegen Janukowytsch' autoritäres Regime, woraufhin er nach Russland floh und eine neue Regierung eingesetzt wurde. Im Anschluss kam es zur völkerrechtswidrigen Annexion der zur Interner Link: Ukraine gehörenden Halbinsel Interner Link: Krim im Schwarzen Meer, die als einzige Region der Ukraine eine ethnisch-russische Bevölkerungsmehrheit aufweist. Dabei wurde zunächst der Eindruck erweckt, es handele sich bei den Angreifern um lokale russischsprachige Krimbewohner, bis die russische Armee in der Folge auch nach außen hin sichtbar wurde. Russland unterstützte diese militärisch separatistischen Gruppierungen in der Ostukraine, die in der Folge die wichtigsten Städte im Donbass besetzten und im April 2014 die "souveränen Volksrepubliken" Donezk und Luhansk ausriefen. Ein 2015 in der belarussischen Hauptstadt Minsk unterzeichnetes Abkommen sollten den Interner Link: Konflikt beenden. Die Waffenruhe war aber seither brüchig. Am 21. Februar 2022 erklärte Putin das Minsker Abkommen für aussichtslos und kündigte an, die Ukraine "entmilitarisieren" zu wollen. Beobachtern zufolge will der russische Staatspräsident mit der aktuellen Offensive in der Ukraine eine prorussische Regierung installieren.

EU-"Massenzustrom"-Richtlinie – kurz erklärt

Die "Massenzustrom"-Richtlinie trat 2001 in Kraft (siehe Externer Link: Richtlinie 2001/55/EG). Hintergrund waren die Erfahrungen mit umfassenden Fluchtbewegungen im Zuge der Interner Link: Jugoslawienkriege in den 1990er Jahren. Bislang ist die Richtlinie nicht aktiviert worden, auch nicht während der Interner Link: umfangreichen Fluchtzuwanderung 2015/2016. Die Richtlinie bietet einen Mechanismus für eine koordinierte unbürokratische Aufnahme von Flüchtenden jenseits des Interner Link: Asylverfahrens und des Interner Link: Dublin-Systems. Sie enthält Bestimmungen über Mindestnormen, die der temporäre Schutz, der bis zu drei Jahre gewährt werden kann, umfassen muss. Dazu zählen eine angemessene Unterbringung (Artikel 13), eine Arbeitserlaubnis (Artikel 12), Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung (Artikel 13) sowie zum Bildungssystem (Artikel 14). Auch eine Familienzusammenführung ist möglich (Artikel 15). Im Sinne der "Gemeinschaftssolidarität" sollen die Belastungen, die mit der Flüchtlingsaufnahme einhergehen, ausgewogen verteilt werden. Übersteigt die Zahl der schutzsuchenden Personen die Aufnahmekapazität eines Mitgliedslandes, können andere EU-Staaten dem jeweiligen Mitgliedsstaat Flüchtlinge abnehmen (Artikel 26). Anders als bei Asylsuchenden aus Drittstaaten, die in der EU einen Asylantrag stellen, müssen die über die "Massenzustrom"-Richtlinie aufgenommenen Personen nicht in Sammelunterkünften des Asylsystems leben, sondern können zu ihren Familien und Verwandten ziehen. In Deutschland Externer Link: lebten 2020 rund 325.000 Menschen mit einem ukrainischen Interner Link: Migrationshintergrund, darunter rund Externer Link: 135.000 ukrainische Staatsangehörige. Weitere EU-Staaten mit einer großen ukrainischen Bevölkerung Externer Link: sind Polen (rund 300.000 ukrainische Staatsangehörige), Italien (228.600), Tschechien (143.100) und Spanien (107.600).

Städte- und Gemeindebund fordert Vorbereitung auf Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen

Der Städte- und Gemeindebund hat Bund und Länder aufgefordert, sich rechtzeitig auf die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine vorzubereiten, Interner Link: die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen. Dazu gehörten die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder sowie die Bereitstellung notwendiger finanzieller Unterstützung. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass es auf "denkbare Szenarien vorbereitet" sei. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass die Bundesregierung vor allem die Nachbarländer der Ukraine, insbesondere Polen, im Falle großer Fluchtbewegungen "massiv unterstützen" werde. Gleichzeitig sprach sie sich für eine unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden aus. Das sei vor allem dann möglich, wenn die EU einen "Massenzustrom von Vertriebenen" feststelle und die entsprechende Richtlinie zu ihrer vorübergehenden Aufnahme aktiviere. Mehrere Bundesländer haben bereits signalisiert, neue Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen, um Schutzsuchende aus der Ukraine unterbringen zu können. Auch auf kommunaler Ebene werden Vorbereitungen für die Flüchtlingsaufnahme Externer Link: getroffen, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Bislang erfahren politische Bestrebungen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine große Unterstützung in Bevölkerung und Zivilgesellschaft, Hunderttausende Menschen demonstrieren für Frieden und Solidarität mit der Ukraine. Überall in Deutschland und in Europa bereiten sich Hilfsorganisationen auf die Ankunft von Geflüchteten vor.

Syrien weiterhin Hauptherkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland

Interner Link: Syrien ist weiterhin das Hauptherkunftsland von Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen. Das geht aus Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Externer Link: hervor. Allerdings ist der Anteil syrischer Staatsangehöriger an allen Erstantragstellenden deutlich gesunken: Kamen im Externer Link: Februar 2021 40,7 Prozent aller Erstantragstellenden aus Syrien, waren es im Februar 2022 nur noch 27,8 Prozent. Demgegenüber ist der Anteil von Staatsangehörigen Interner Link: Afghanistans an allen Erstantragstellenden im selben Zeitraum von 12,0 Prozent auf 19,4 Prozent gestiegen und der von Personen aus Interner Link: Irak von 8,3 Prozent auf 10,2 Prozent. Fast drei Fünftel (57,5 Prozent) der insgesamt 13.915 Erstanträge im Februar 2022 entfielen auf diese drei Staatsangehörigkeiten.

In den ersten beiden Monaten des Jahres 2022 hat das BAMF insgesamt 29.449 Erstanträge und 4.400 Folgeanträge auf Asyl entgegengenommen, insgesamt also 33.849 Anträge. Das bedeutet einen Anstieg um neun Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (31.063 Asylanträge), was vor allem an der gestiegenen Zahl der Erstanträge liegt. Die Zahl der in den ersten beiden Monaten des Jahres 2022 gestellten Folgeanträge hingegen ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 68 Prozent gesunken. Entschieden hat das BAMF im Januar und Februar 2022 über insgesamt 31.533 Erst- und Folgeanträge auf Asyl. In 14.254 Fällen wurde ein Interner Link: Schutzstatus gewährt. Die Gesamtschutzquote lag damit bei 45,2 Prozent und damit etwas höher als im Externer Link: Vergleichszeitraum des Vorjahres (43,2 Prozent).

Millionen Klimavertriebene allein in Subsahara-Afrika

Der Externer Link: jüngste Bericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Chance, IPCC) warnt vor millionenfacher Interner Link: Vertreibung aufgrund des Klimawandels. Demnach könnte eine Erderwärmung um 1,7 Grad Celsius bis 2050 ungefähr 17 bis 40 Millionen Menschen allein in Subsahara-Afrika dazu veranlassen ihre Heimatorte aufgrund von Wasserknappheit, sich verringernden Ernteerträgen und dem Anstieg des Meeresspiegels zu verlassen. Bei einer Erwärmung um 2,5 Grad könnten 56 bis 86 Millionen Menschen betroffen sein. In diesen Prognosen nicht inbegriffen sind Migrationen infolge plötzlich auftretender Gefahren wie Überflutungen und tropische Wirbelstürme. Der Großteil Interner Link: klimainduzierter Wanderungen verbliebe dabei innerhalb der Herkunftsregionen. Interner Link: Migrationsbewegungen würden zudem vor allem aus ländlichen Gegenden in urbane Zentren führen. Dadurch würden sich bereits existierende Interner Link: Probleme in den Städten, wie z.B. Armut, verstärken. Allgemein würden Migrationsmuster auf kurze Sicht aber stärker durch sozio-ökonomische und politische Bedingungen bestimmt als durch den Klimawandel.

Der Weltklimarat legt regelmäßig Sachstandsberichte vor, die die Erkenntnisse aus der Forschung zum Klimawandel zusammentragen. Der nun vorgelegte Bericht gehört zum sechsten Sachstandsbericht. Er fasst mehr als 10.000 Studien zum Klimawandel zusammen. Dabei stellt er heraus, dass die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken größer sind als bislang angenommen. Zwischen 3,3 und 3,6 Milliarden der knapp 8,8 Milliarden Menschen auf dem Planeten seien durch den Klimawandel "hochgradig gefährdet". Das gelte insbesondere für Menschen in ärmeren Ländern. Sie hätten ein 15 Mal höheres Risiko, bei Überschwemmung, Dürre oder Sturm zu sterben als Menschen in Weltregionen mit hohem Wohlstand. Betroffen vom Klimawandel seien insbesondere Afrika, Asien, Lateinamerika, kleine Inselstaaten und die Arktis. Angesichts der Ergebnisse des Berichts rief der Präsident der Weltklimakonferenz, Alok Sharma, alle Staaten auf, ihre Interner Link: Klimaziele für 2030 dringend zu erhöhen und umzusetzen.

Kirchenasyl unter bestimmten Bedingungen straffrei

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Gewährung von Interner Link: Kirchenasyl unter bestimmten Umständen straffrei bleiben kann. Es bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kitzingen vom April 2021. In beiden Prozessen ging es um einen Benediktiner-Mönch aus dem Kloster Münsterschwarzbach in Unterfranken. Er war wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" angeklagt, weil er einem aus dem Gazastreifen stammenden Mann, dessen Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden war, Interner Link: Kirchenasyl gewährt hatte. Das Landgericht Kitzingen hatte ihn freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Würzburg Revision eingelegte. Entscheidend für den Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht sei die Tatsache, dass sich der Angeklagte strikt an die 2015 zwischen dem BAMF und der katholischen und evangelischen Kirche getroffenen Vereinbarungen gehalten habe. Diese Akteure hatten Externer Link: ausgehandelt, dass das BAMF "in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten" vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen kann, das in der Dublin-Verordnung festgelegt ist. Eine Prüfung des Asylantrags kann demnach auch dann vorgenommen werden, wenn dafür gemäß der Verordnung eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Kirchenasyl nicht systematisch, sondern lediglich als letzter Lösungsweg (Ultima Ratio) eingesetzt werde, während gleichzeitig die christlich-humanitäre Tradition dieser Praxis gewahrt bleibe. Beim Kirchenasyl werden Geflüchtete vorübergehend in Räumlichkeiten der Kirchengemeinde, etwa der Pfarrei, aufgenommen, um eine Abschiebung zu verhindern und eine (erneute) Prüfung des Asylgesuchs zu erreichen. Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche Externer Link: befanden sich am 24. Februar 2022 deutschlandweit 570 Personen im Kirchenasyl, darunter 123 Kinder. Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts, gegen das keine Revision eingelegt werden kann, könnte Auswirkungen auf zukünftige Gerichtsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen in ganz Deutschland haben. Laut dem Bayerischem Innenministerium wurden allein 2021 43 Ermittlungsverfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl gegen Kirchenangehörige eingeleitet.

Schweiz: Zuwanderung aus EU-Staaten rückläufig

Die Zuwanderung aus Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) in die Schweiz ist 2021 gesunken. Das Interner Link: teilte das Sekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit. Demnach wanderten 94.870 Personen aus diesen Staaten in die Schweiz ein, 59.000 Personen wanderten aus. Damit belief sich der Wanderungssaldo mit EU- und EFTA-Staaten auf 35.870 Personen, was einem Rückgang um 10,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Allerdings stieg der Wanderungssaldo bei Drittstaatsangehörigen um 19,7 Prozent, sodass der Gesamtwanderungssaldo von Ausländer:innen im Vergleich zu 2020 stabil geblieben ist. Er belief sich auf 61.526 Personen (2020: 61.390). Der Wanderungssaldo ist die Differenz aus der Zahl der innerhalb eines Jahres Zugewanderten und der im gleichen Zeitraum Abgewanderten. 2021 wanderten 141.549 ausländische Personen in die Schweiz ein, 74.392 ausländische Staatsangehörige verließen das Land. Am 31. Dezember 2021 lebten insgesamt rund 2,2 Millionen ausländische Staatsangehörige in der Interner Link: Schweiz, darunter 1,5 Millionen Personen aus EU/EFTA-Staaten und 738.000 Drittstaatsangehörige. Die Hauptherkunftsländer ausländischer Personen waren Italien, Deutschland und Portugal.

Was vom Monat übrig blieb...

Eine Externer Link: Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) kommt zu dem Ergebnis, dass Personen ohne Interner Link: Migrationshintergrund eine etwas höhere COVID-19-Impfquote aufweisen als Personen mit Migrationsgeschichte. Gleichzeitig sei aber die Impfbereitschaft unter den noch ungeimpften Eingewanderten und ihren Nachfahren höher als unter Ungeimpften ohne Migrationshintergrund. Ausschlaggebend für eine niedrigere Impfquote in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund seien vor allem sozioökonomische Merkmale (Bildung, Einkommen) sowie das Alter, zudem Sprachbarrieren beim Zugang zu Informationen über Corona-Impfungen sowie Diskriminierungserfahrungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

Während die Grenzen der EU für Schutzsuchende aus der Ukraine offen sind, sterben weiterhin Menschen anderer Herkunftsländer bei dem Versuch, in der EU Schutz zu suchen. So sollen griechische Grenzschützer:innen Medienrecherchen zufolge im September 2021 drei Geflüchtete ins Meer geworfen haben, von denen zwei ertrunken sein sollen. Nahe der griechischen Grenze wurden in der Türkei die Leichen von zwölf Menschen gefunden, die nach Angaben des türkischen Innenministers Suleyman Soylu erfroren seien, nachdem sie von Griechenlands Grenzschutz in die Türkei zurückgedrängt worden seien. Auch die Fahrt über das Mittelmeer bleibt gefährlich: Seit Jahresbeginn sind nach Externer Link: Angaben der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) 216 flüchtende und migrierende Menschen ertrunken oder werden vermisst (Stand: 28. Februar 2022).

Im Osten derInterner Link: Demokratischen Republik Kongo sind bei einem Angriff der CODECO-Miliz auf ein Flüchtlingslager mindestens 60 Menschen getötet worden. In dem Lager leben nach UN-Angaben rund 4.000 Menschen. In der an Interner Link: Uganda grenzenden Provinz Ituri kommt es seit Jahrzehnten zu Auseinandersetzungen zwischen zwei ethnischen Gruppen: den Ackerbau betreibenden Lendu und den viehzüchtenden Hema. Bei den bislang schwersten Kämpfen zwischen beiden Seiten kamen im Zeitraum 1999 bis 2003 Tausende Menschen ums Leben. Die Kämpfer der CODECO stammen überwiegend aus der Gemeinschaft der Lendu.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) warten schätzungsweise 12.000 afghanische Geflüchtete immer noch auf eine Neuansiedlung (Interner Link: Resettlement) in den USA. Viele von ihnen protestierten im Februar gegen die von ihnen als gefängnisartig empfundenen Unterbringungsbedingungen in einem Aufnahmezentrum in Abu Dhabi. Nach der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 hatten sich die VAE bereiterklärt, vorübergehend Interner Link: aus Afghanistan evakuierte afghanische Staatsangehörige aufzunehmen, bis sie umgesiedelt werden könnten.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de