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Osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland vom späten 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart | Deutschland | bpb.de

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Osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland vom späten 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart

Jochen Oltmer

/ 6 Minuten zu lesen

Deutschland war vom späten 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart ein zentrales Ziel von Migrationsbewegungen aus dem Osten Europas. Vor allem der polnischen Migration kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ein Überblick.

Polnische Saisonarbeitskräfte pflücken Einlegegurken. Der Einsatz von Saisonarbeitskräften aus Ost(mittel)europa hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik galt eine Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte als wirtschaftlich notwendig, sie durften jedoch im Wesentlichen nur saisonal in der Landwirtschaft beschäftigt werden. (© picture-alliance, ZB | Patrick Pleul)

Saisonale Arbeitsmigration, nicht aber Einwanderung: Osteuropäische Migration im Kaiserreich

Osteuropäische Migration nach Deutschland bedeutete seit dem späten 19. Jahrhundert vornehmlich Migration von Polinnen und Polen. Weil es seit dem späten 18. Jahrhundert keinen polnischen Staat mehr gab, handelte es sich um Staatsangehörige Russlands oder Österreich-Ungarns. Im Interner Link: Deutschen Kaiserreich und in der Interner Link: Weimarer Republik galt eine Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte zwar als wirtschaftlich notwendig. Wegen der Furcht vor einer "Polonisierung" der östlichen Gebiete des Reiches sollte aber verhindert werden, dass sie sich dauerhaft niederließen. Ihr Aufenthalt wurde deshalb streng kontrolliert und saisonalisiert. Interner Link: Polnische Arbeitskräfte durften im Wesentlichen nur in der Landwirtschaft beschäftigt werden und mussten im Winter in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren. Kurz vor dem Interner Link: Ersten Weltkrieg wurde die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland auf insgesamt 1,2 Millionen geschätzt, ein Drittel davon waren Polinnen und Polen, von denen ca. 270.000 in der Landwirtschaft arbeiteten.

Unmittelbar nach Beginn des Ersten Weltkriegs im Sommer 1914 kehrte ein Teil der polnischen Arbeitskräfte in das mit Deutschland verbündete Österreich-Ungarn zurück. Männer aus dem russischen Zentralpolen im militärpflichtigen Alter hingegen wurden in Deutschland zu "feindlichen Ausländern" erklärt. Ihnen wurde eine Rückkehr in die Herkunftsgebiete verboten. Damit waren sie faktisch zu Zwangsarbeitskräften geworden, die an Arbeitsort sowie Beschäftigungsstelle gebunden wurden und somit immobilisiert waren. Erst mit dem Interner Link: Kriegsende 1918 konnten sie in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren, die nun zur neuen Republik Polen gehörten. Damit sank die Zahl der Arbeitskräfte aus dem Ausland in Deutschland schlagartig ab auf ein Drittel bis zwei Fünftel im Vergleich zum letzten Kriegsjahr.

Wandel der Migrationsregime: Weimarer Republik und NS-Deutschland

Obgleich Deutschland 1918 zu einer Demokratie geworden war, veränderten sich das System der Kontrolle der polnischen Arbeitsmigration und die Begründungen für die restriktiven Regelungen im Übergang zur Weimarer Republik nicht grundlegend: Argumentiert wurde, dass die dauerhafte Ansiedlung polnischer Arbeitskräfte zur "Verdrängung" deutscher Landarbeitskräfte führe und die nationale und territoriale Integrität der an Polen grenzenden ostdeutschen Gebiete gefährde. Nicht zuletzt wegen ökonomischer Krisen und hoher struktureller Erwerbslosigkeit in Deutschland blieb der Umfang der Migration aus Polen auf einem deutlich niedrigeren Niveau als vor dem Ersten Weltkrieg. Der Abschluss eines deutsch-polnischen Wanderungsvertrags 1927 trug dazu bei, die Anwerbung polnischer Arbeitskräfte noch stärker als bislang nach deutschen Vorstellungen zu gestalten: Vor allem in der Landwirtschaft erhöhte sich der Anteil der – besonders gesuchten, weil lohnkostengünstigeren – Frauen: Eine Untersuchung in den landwirtschaftlichen Betrieben einiger Kreise in Sachsen ermittelte einen Anstieg von 56 Prozent 1925 auf 80 Prozent 1930.

Mit der Weltwirtschaftskrise ab 1929 ging die Zahl polnischer Arbeitskräfte zurück und stieg erst im Zuge der aufrüstungsbedingten Vollbeschäftigung im Interner Link: nationalsozialistischen Deutschland in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre wieder an. Seit 1932 durften in der Landwirtschaft gar keine polnischen Arbeitskräfte mehr beschäftigt werden. 1937 war wieder ein Kontingent von 10.000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter aus Polen in Deutschland erlaubt, das 1938 auf 60.000 stieg. Die Gesamtzahl der Arbeitskräfte aus dem Ausland in stieg um mehr als Doppelte an: von 1932/33 147.000 auf 1937/38 381.000. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs baute der Interner Link: NS-Staat ein Interner Link: Zwangsarbeitsregime in großem Maßstab auf. Im Oktober 1944 wurden fast acht Millionen ausländische Zwangsarbeitskräfte in Deutschland gezählt. Sie stammten aus 26 verschiedenen Ländern: Die Sowjetunion (UdSSR) dominierte als Herkunftsland mit einem Anteil von mehr als einem Drittel (2,8 Millionen), 1,7 Millionen kamen aus Polen und 1,2 Millionen aus Frankreich. Rund ein Drittel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt Zwangsarbeitskräfte. Entsprechend der Interner Link: rassistischen NS-Weltanschauung wurden sie je nach Nationalität unterschiedlich behandelt. Jene aus verbündeten Ländern sowie aus den besetzten Gebieten im Westen waren hinsichtlich ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse deutlich besser gestellt als jene aus dem Osten Europas.

Zäsuren: Anfang und Ende des "Kalten Krieges"

Mit der Teilung Europas nach dem Interner Link: Ende des Zweiten Weltkriegs änderte sich das Migrationsgeschehen auf dem Kontinent grundlegend. Die Interner Link: UdSSR hatte ihr Migrationsregime bereits in der Zwischenkriegszeit an die Erfordernisse einer gewaltsamen Industrialisierungspolitik angepasst. Es war auf die strikte Lenkung von Arbeitskräften im Inneren und auf die Beschränkung der Abwanderung ausgerichtet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gingen die neuen osteuropäischen Satellitenstaaten der UdSSR den sowjetischen Weg. Damit verlor Arbeitsmigration zwischen Ost- und Westeuropa erheblich an Gewicht. Eine Ausnahme bildete die Anwerbung von jugoslawischen Arbeitskräften für die bundesdeutsche und die österreichische Wirtschaft im Kontext der "Gastarbeiter"-Migration der 1960er und frühen 1970er Jahre.

Erst mit dem Ende des "Interner Link: Kalten Krieges" 1989/90 gewann die über Jahrzehnte blockierte Ost-West-Migration, die vor dem Zweiten Weltkrieg die europäische Migrationstopographie geprägt hatte, erneut erheblich an Bedeutung. Ein Großteil der Ost-West-Arbeitsmigration nach 1989 richtete sich zunächst auf die westlichen Nachbarstaaten jenseits des ehemaligen "Interner Link: Eisernen Vorhangs": Menschen aus Südosteuropa, darunter viele aus Albanien, kamen bevorzugt nach Italien oder Griechenland. Nach Österreich gingen vor allem Menschen aus Jugoslawien bzw. dessen Nachfolgestaaten, während im wiedervereinigten Deutschland vornehmlich polnische Arbeitsmigrantinnen -und -migranten beschäftigt wurden. Ein großer Teil der grenzüberschreitenden Beschäftigung vollzog sich in Pendelbewegungen oder Interner Link: saisonalen Wanderungen.

In den 1990er Jahren arbeiteten drei Viertel der in der EG/EU registrierten polnischen Arbeitskräfte in Deutschland. Um dauerhafte Einwanderung zu verhindern und die Zuwanderung in jene Arbeitsmarktbereiche zu lenken, in denen der Bedarf besonders hoch zu sein schien, vereinbarte die Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1990er Jahre mit den meisten Staaten im Osten Europas Abkommen zur Regelung der Arbeitsmigration. Zentral war dabei einerseits die Begrenzung der Zuwanderung entsprechend der Nachfrage nach Arbeitskräften sowie andererseits eine Einschränkung auf saisonale bzw. kurzfristige Tätigkeiten (meist ein bis drei Monate). Auch andere west- und mitteleuropäische Staaten schlossen in den 1990er Jahren und zu Beginn des 21. Jahrhunderts bilaterale Verträge ähnlicher Art ab. In deren Rahmen wurden beispielsweise im Jahr 2003 insgesamt 320.000 polnische Arbeitsmigrantinnen und -migranten beschäftigt, 95 Prozent davon in Deutschland.

EU-Osterweiterung und Migration nach Deutschland

Die deutsche Beschränkung der Arbeitsmigration durch Saisonalisierung trug dazu bei, dass mit der Zeit andere Länder Westeuropas attraktiver für polnische Migrantinnen und Migranten wurden. Seit Mitte der 1990er Jahre zogen viele Polinnen und Polen verstärkt nach Spanien, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Italien und nach Irland. Auch eine weitere Entwicklung ist von Bedeutung: Seit Ende der 1990er Jahre suchten Unternehmen aus Branchen, die besonders häufig polnische Interner Link: Arbeitskräfte nachfragten (Landwirtschaft, Hotels und Gaststätten, Bauwirtschaft), zunehmend Beschäftigte aus weiter entfernt liegenden Gebieten im Osten Europas, wie etwa Rumänien und Bulgarien. Dies ist unter anderem in der wirtschaftlichen Entwicklung in Polen selbst begründet. Die Zuwanderung nach Polen stieg an, zugleich kehrten Polinnen und Polen, darunter viele Hochqualifizierte, wegen der verbesserten Erwerbsmöglichkeiten wieder in ihr Herkunftsland zurück. Deshalb blieb der erwartete starke Anstieg der Abwanderung aus Polen nach Mittel- und Westeuropa nach dem EU-Beitritt des Landes 2004 aus. In den darauffolgenden Jahren überstieg zwar die Abwanderung aus Polen die Zuwanderung, blieb aber auf recht niedrigem Niveau.

Schließlich führte die Interner Link: Osterweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 zu einer erneuten Veränderung der Migrationsverhältnisse: Aufgrund der Freizügigkeit, die allen Unionsbürgerinnen und -bürgern gewährt wird, verloren viele der Barrieren an Bedeutung, die zuvor eine Ost-West-Bewegung beschränkt hatten. So lebten in Deutschland Ende 2019 insgesamt 4,9 Millionen Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten. Mit 863.000 Personen stellten polnische Staatsangehörige weiterhin die größte Gruppe unter den EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Deutschland, vor Rumäninnen und Rumänen mit 748.000. Weitere wichtige Herkunftsländer von Migrantinnen und Migranten, die im Zuge der Osterweiterung Mitglied der EU geworden waren, sind Kroatien (415.000), Bulgarien (360.000) und Ungarn (212.000).

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Dr. phil. habil., geb. 1965, ist Apl. Professor für Neueste Geschichte und Mitglied des Vorstands des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: joltmer@uni-osnabrueck.de