Energie soll verfügbar, bezahlbar und umweltverträglich sein. Dabei kann es zu Spannungen kommen, wenn etwa eine energiepolitische Maßnahme der Versorgungssicherheit dient, aber klimaschädlich ist.
Sei es der Strom aus der Steckdose, das Erdgas aus der Leitung oder das Benzin an der Tankstelle: die Verfügbarkeit von Energie rund um die Uhr gilt den meisten Menschen in einer modernen Gesellschaft als selbstverständlich. Auch der deutsche Gesetzgeber hat im Externer Link: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schon früh die leitungsgebundene Versorgung mit Energie festgelegt. Das bereits 1935 in seiner Erstfassung erlassene EnWG, regelt heute in Paragraph 1, dass eine „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht“, gewährleistet werden soll. In dieser Bestimmung lassen sich drei Kernziele - Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit - identifizieren, die das energiepolitische Zieldreieck bilden. Dieser Artikel stellt erstens die energiepolitischen Ziele vor und beleuchtet dabei auch mögliche Spannungen und Zielkonflikte. Zweitens widmet er sich einem Überblick über die energiepolitischen Instrumente, die der Staat zur Erreichung dieser Ziele einsetzt.
Das energiepolitische Zieldreieck
Politische Strategien, Entscheidungen und Maßnahmen im Themenfeld der Energie sind alle eng mit diesem Zieldreieck verknüpft und beeinflussen wiederum die Zielerreichung hinsichtlich Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit.
Das Ziel der Versorgungssicherheit beschreibt den Anspruch, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie andere Institutionen jederzeit zuverlässig mit ausreichend Energie versorgt werden sollen. Dies ist für das Leben in modernen Industriegesellschaften, wie der deutschen, unabdingbar (Fraune/Löschel 2024). Das übergeordnete Ziel der Versorgungssicherheit lässt sich weiter in eine technische und eine politische Dimension herunterbrechen.
Die technische Versorgungssicherheit betrachtet die Energieinfrastrukturen, welche in der Lage sein sollten, kontinuierlich Energie zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Infrastrukturen gehören beispielsweise Stromnetze oder Pipelines, die vor Angriffen geschützt werden müssen. Es gilt hierbei nicht nur physischen Bedrohungen, wie Sabotage an Energieinfrastrukturen, zu verhindern, sondern auch verstärkt digitalen Risiken, wie Cyberangriffe auf zentrale Steuerungssysteme, zu begegnen. Ein Beispiel für Sabotage, bei dem die gravierenden Folgen sichtbar wurden, war der Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar 2026. Über 40.000 Haushalte und mehr als 2.000 Unternehmen waren bis zu fünf Tage von der Stromversorgung abgeschnitten. Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in einem Positionspapier darlegt, wird das Energiesystem durch eine zunehmende Digitalisierung und Dezentralisierung anfälliger für Cyberbedrohungen (BSI 2025). Aus Sicherheitsgründen werden die meisten solcher Angriffe nicht veröffentlicht, finden aber regelmäßig statt. Bekannt geworden ist beispielsweise der letztlich abgewehrte Angriff einer Hackergruppe mit russischem Hintergrund auf die Stadtwerke Karlsruhe im Februar 2023 (Spiegel 2023). Wäre diese nicht unterbunden worden, hätte dies schwerwiegende Auswirkungen auf die Stromversorgung von etwa 140.000 Kundinnen und Kunden sowie die Versorgung mit Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser von etwa 90.000 Haushalten haben können.
Der Begriff der politischen Versorgungssicherheit betrachtet die Frage der Abhängigkeiten im Energiesektor, die durch einen hohen Anteil von Energie-Importen entstehen können. Interner Link: Deutschland weist eine starke Importabhängigkeit auf und ist deswegen darauf angewiesen Energieträger aus anderen Staaten zu beziehen (AG Energiebilanzen 2025). Kommt es zu außenpolitischen Spannungen, besteht folglich die Gefahr, dass davon auch die Energieversorgung gefährdet ist, wie beispielsweise Interner Link: infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für die Energieträger Öl und Gas sichtbar wurde (Knodt/Kemmerzell 2026).
Entscheidend ist demzufolge, dass politische Strategien den Schutz der Energieinfrastrukturen forcieren, Redundanzen aufbauen sowie die Herkunftsquellen der Energie diversifizieren, also auf mehrere Energieträger zu verteilen. Letzteres geschieht auch durch den vermehrten Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus ist es entscheidend, die Herkunftsländer der Energieimporte auszuweiten und damit die Abhängigkeiten von einzelnen energieexportierenden Staaten zu verringern.
Preisgünstigkeit
Preisgünstigkeit als zweites zentrales Ziel der Energiepolitik bedeutet, dass Energie zu Preisen bereitgestellt werden soll, die in einem angemessenen Verhältnis zur Marktsituation stehen. Die Kosten der Anbieter sollen also gedeckt und gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr als nötig belastet werden (Seeliger 2022). Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die alltägliche Existenz von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern soll nicht durch zu hohe Energiepreise gefährdet werden. Bei Unternehmen geht es vor allem um die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt auch ein sozialer Aspekt hinzu: Teure Energiepreise treffen insbesondere finanziell Schwächere, da sie prozentual einen höheren Anteil ihres Einkommens für Energiekosten aufbringen. Darüber hinaus spüren Bürgerinnen und Bürger höhere Preise nicht nur durch den direkten Energieverbrauch, sondern auch beim Kauf von Produkten (Schröter 2016).
Umweltverträglichkeit
Zuletzt strebt das Ziel der Umweltverträglichkeit eine ökologisch verträgliche bzw. nachhaltige Energiebereitstellung und Energienutzung an (Knodt/Kemmerzell 2026). Durch die Förderung von Energieträgern sowie die Nutzung von Energie sollen keine umweltgefährdenden Treibhausgasemissionen und andere Schadstoffe freigesetzt werden. Dies ist von besonderer Dringlichkeit, Interner Link: da der Energiesektor zu den Hauptverursachern von CO2-Emissionen gehört. Hierbei sind zwei Aspekte zentral: Die Steigerung der Energieeffizienz, um den Energieverbrauch zu reduzieren und das Ersetzen fossiler Energien durch Erneuerbare (Energiewende) (Schabbach/Wesselak 2020).
Zielkonflikte des Dreiecks
In der politischen Praxis stehen die Ziele allerdings häufig in einem Spannungsverhältnis zueinander. Der Versuch eines der drei Ziele zu erreichen, beeinflusst die Verwirklichung der beiden anderen Ziele. So kann eine erhöhte Versorgungssicherheit – etwa durch den Ausbau der Energieinfrastruktur und den verstärkten Schutz von Leitungen – sehr kostenintensiv sein und damit zulasten der Preisgünstigkeit gehen. Der Zielkonflikt wird sehr gut an der Diskussion um Flüssiggas (LNG)-Terminals deutlich. Um das nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine weggefallene russische Erdgas zu kompensieren, wurde der Bau sowohl fester als auch schwimmender LNG-Terminals an der Nord- und Ostseeküste beschleunigt. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass dieser Ausbau zu Lasten der ökologischen Nachhaltigkeit erfolgte. Es wird außerdem deutlich, dass die Energiepolitik vielfältige Überschneidungen mit anderen Politikfeldern, wie der Umweltpolitik oder der Sicherheitspolitik aufweist (Praetorius 2020).
Historische Entwicklung der Ziele
Interner Link: Im Laufe der Zeit passten sich die politischen Prioritäten beim Verfolgen des Zieldreiecks den äußeren Gegebenheiten und Anforderungen an (Seeliger 2022). So standen nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem die Versorgungssicherheit und damit der Wiederaufbau der zerstörten (Energie-)Infrastrukturen im Mittelpunkt. Größte Bedeutung hatte zunächst die heimische Kohle, die bis in die 1960er Jahre nicht nur das Rückgrat der Stromversorgung darstellte, sondern auch eine hohe Bedeutung für die Bereitstellung von Gebäudewärme besaß. Spätestens während der ersten Ölkrise 1973 rückte das Ziel der Preisgünstigkeit in den Mittelpunkt. Der Ausbau der leitungsgebundenen Gasversorgung, insbesondere durch russisches Gas und der Ausbau der Kernenergie, sollten eine sichere und preisgünstige Energieversorgung gewährleisten. Die sichtbare Umweltbelastung durch Schadstoffemissionen und vermehrte Kenntnisse über den globalen Klimawandel, machten Umweltverträglichkeit zu einem zentralen Thema der Energieversorgung. 1998 wurde es als eigenständiges Ziel in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Kritik am Zieldreieck
Am energiepolitischen Zieldreieck wurde in jüngerer Zeit vermehrt Kritik geäußert, da die soziale Dimension vermeintlich unberücksichtigt bleibt. Zwar enthält das Ziel der Preisgünstigkeit auch eine soziale Komponente, allerdings wird betont, dass etwa die gerechte Verteilung von Energiekosten, die Sicherung von Arbeitsplätzen oder Bedürfnisse und Rechte aller gesellschaftlichen Gruppen nicht ausreichend betrachtet würden. Ein „Zielviereck“, welches „soziale Verträglichkeit“ als eigene Zieldimension berücksichtigt, würde daher ein realistischeres und inklusiveres Konzept darstellen (Ullrich et al. 2025).
Instrumente der Energiepolitik
Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele werden verschiedene Instrumente eingesetzt. Diese lassen sich grundsätzlich in ordnungsrechtliche, marktwirtschaftliche und Formen der weichen Steuerung („Soft Governance“) unterscheiden (Seeliger 2022).
Gebote und Verbote
Bei ordnungsrechtlichen Instrumenten greift der Staat direkt steuernd in das Geschehen ein, in dem er verbindliche Gebote sowie Verbote festsetzt und deren Einhaltung kontrolliert. Diese Herangehensweise wird als regulative Politik bezeichnet. Der Staat kann dabei spezifische Vorschriften erlassen, die unter anderem Kriterien für den Umgang mit bestimmten Technologien festlegen. Konkrete Beispiele hierfür sind Mengenbeschränkungen für Schadstoffemissionen von Kraftwerken oder Abstandsregelungen für Windkraftanlagen (Knodt/Kemmerzell 2026; Seeliger 2022). Durch solche Regulierungen werden negative Auswirkungen einer Technologie unmittelbar begrenzt. Außerdem ist es neben dem Festsetzen von Auflagen auch möglich, politisch unerwünschte Aktivitäten gänzlich zu verbieten. Ein Beispiel hierfür ist der 2011 festgelegte Interner Link: Atomausstieg in Deutschland, bei dem eine Höchstlaufzeit für Atomkraftwerke festgelegt wurde, über die hinaus kein Betrieb mehr erlaubt war (Kemmerzell 2022).
Preissignale
Mit marktwirtschaftlichen Instrumenten hingegen setzt der Staat Preissignale, um einen gewünschten Effekt zu erzielen (Seeliger 2022). Da es keine starren Verbote und Vorgaben gibt, wird dieser Weg als indirekte Steuerung bezeichnet. Die gesetzten Anreize können positiv sein, also eine bestimmte Verhaltensweise finanziell belohnen, oder negativ, so dass politisch ungewünschte Verhaltensweisen teurer werden. Das wichtigste Beispiel im Energiesektor für positive Anreize ist sicherlich die Förderung erneuerbarer Energien. Das im Jahr 2000 in Kraft getretene Externer Link: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthielt zwei grundlegende Elemente: Erstens die Privilegierung von „grünem Strom“, also aus erneuerbaren Energien, der immer bevorzugt von den Netzbetreibern abgenommen werden muss. Zweitens die Zahlung einer festen Vergütung an die Stromproduzenten unabhängig vom Marktpreis. Diese Festvergütung wurde lange Zeit über die EEG-Umlage direkt durch die Stromkundinnen und -kunden finanziert, seit 2022 aus dem Bundeshaushalt. Zwar sind diese beiden Grundprinzipien bislang beibehalten worden, allerdings wurde das EEG immer wieder reformiert, zum Beispiel durch die Einführung von Auktionen. Dabei werden für größere Anlagen (mit mehr als 750 Kilowatt installierter Leistung) Kontingente ausgeschrieben. Den Zuschlag bekommen diejenigen Bieter, die die niedrigsten Vergütungssätze für den von ihnen erzeugten Strom fordern. Somit wird zwar weiterhin eine feste Vergütung an die Stromerzeuger gezahlt, deren Höhe hängt aber vom Auktionsergebnis ab.
Auf positive Anreize wird nicht nur bei der Energieerzeugung, sondern auch beim Verbrauch gesetzt, etwa durch Kaufprämien und Zuschüsse (Knodt/Kemmerzell 2026). Damit soll ein energieeffizienteres Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Dies lässt sich anhand von Kaufprämien für Elektrofahrzeuge illustrieren: Wer ein E-Auto kauft, erhält – je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Typ des Fahrzeuges – zwischen 1.500 und 6.000 Euro als staatlichen Zuschuss (Gerhäuser et al. 2026). Damit zielt der Staat darauf ab, dass mehr Bürgerinnen und Bürger ein E-Auto nutzen, wodurch die energiepolitischen Ziele im Mobilitätssektor verwirklicht werden können.
Zu den negativen Anreizen zählen klassischerweise Verbrauchsteuern, mit denen ein bestimmtes Verhalten unattraktiver gemacht werden soll (Knodt/Kemmerzell 2026). Gleichzeitig wird vermehrt auf Systeme des Emissionshandels gesetzt, die mit Zertifikaten für Emissionsberechtigungen arbeiten. (Industrielle) Verbraucherinnen und Verbraucher müssen für erzeugte Emissionen Zertifikate erwerben. Dadurch wird ein Anreiz gesetzt, möglichst emissionsarm und somit kostengünstiger zu produzieren. Hier greift Interner Link: in Deutschland seit 2004 der Europäische Emissionshandel und seit 2019 der nationale Emissionshandel. Während der Europäische Emissionshandel, das EU-ETS, Großverbraucher wie fossile Kraftwerke oder die Schwerindustrie abdeckt, betrifft der nationale Emissionshandel einen breiteren Kreis von Unternehmen und privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Soft Governance
Über die beiden Gruppen der ordnungsrechtlichen und marktwirtschaftlichen Instrumente hinaus, gewinnt die weiche Steuerung („Soft Governance“) an Bedeutung (Braun/Giraud 2014). Die Instrumente verzichten auf Zwang oder direkte finanzielle Anreize. Stattdessen stehen Kooperation sowie Information im Mittelpunkt. Ein zentrales Element sind freiwillige Vereinbarungen zwischen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren. Bei solchen Selbstverpflichtungen sagt die Wirtschaft zu, bestimmte Ziele – etwa CO2-Einsparungen – zu erreichen, ohne dass der Staat diese sofort gesetzlich vorschreibt. Damit dieses Modell funktioniert, findet es oft im sogenannten „Schatten der Hierarchie“ statt: Die Akteure wissen, dass der Staat auf verbindliche Regeln (regulative Politik) zurückgreifen wird, sollten die freiwilligen Verhandlungen scheitern. Ein historisches Beispiel für eine solche Kooperation in der deutschen Energiepolitik war die erste Vereinbarung zum Atomausstieg im Jahr 2000. Damals handelten die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen Reststrommengen aus, die jedes Atomkraftwerk noch erzeugen durfte, statt feste Abschalttermine gesetzlich festzuschreiben (Kemmerzell 2022).
Zuletzt fällt das Bereitstellen von Informationen unter die Soft Governance (Knodt/Kemmerzell 2026). Dessen Ziel ist es, dass Akteure ihr Verhalten entsprechend energiepolitischer Bestrebungen selbstständig anpassen. Ein konkretes Beispiel sind die Angaben zum Energieverbrauch von Elektrogeräten. Diese sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich für energieeffizientere Modelle entscheiden.
Fazit
Energiepolitische Entscheidungen sind komplex und haben Auswirkungen auf die Dimensionen des Zieldreiecks – die Versorgungssicherheit, die Preisgünstigkeit und die Umweltverträglichkeit. Wie gezeigt wurde, stehen sehr unterschiedliche Politikinstrumente zur Erreichung der oftmals im Widerspruch zueinanderstehenden Ziele zur Verfügung. Der Staat kann mit verschiedenen Formen der Steuerung die Priorisierung der Ziele verändern und dynamisch an die äußeren Gegebenheiten anpassen. Mit dem voranschreitenden Klimawandel sowie sich verändernden geopolitischen Konstellationen ist dies umso wichtiger, um eine für die Zukunft tragfähige Energieversorgung zu schaffen.
Promotion in Politikwissenschaft; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft der TU Darmstadt und im Kopernikus-Projekt Ariadne (gefördert durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt). Forschungsschwerpunkte: Vergleichende Politikwissenschaft mit einem Schwerpunkt auf Energie- und Klimapolitik; angewandte Demokratietheorie.
Studium der Politikwissenschaft an der TU Darmstadt, Abschluss des Studiengangs Governance und Public Policy (MA). Forschungsschwerpunkte: lokale Klima- und Energiepolitik, kritische Infrastrukturen
Durch die Energiewende soll der Anteil der fossilen Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Kohle und der Kernenergieanteil am Energiemix in Deutschland zugunsten der erneuerbaren Energien verringert werden…
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
ein Mittel der staatlichen Umweltpolitik (siehe dort), um klimawirksame Treibhausgase dauerhaft zu reduzieren und so den Klimaschutz zu verbessern. Energieintensive Industrieunternehmen erhalten Emissionszertifikate, die das Unternehmen berechtigen, eine bestimmte Menge Schadstoffe wie Kohlendioxid (CO2) auszustoßen. In der EU wurde ...
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
Durch die Energiewende soll der Anteil der fossilen Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Kohle und der Kernenergieanteil am Energiemix in Deutschland zugunsten der erneuerbaren Energien verringert werden…
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