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Rassismus | Bewegtbild und politische Bildung | bpb.de

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Rassismus

/ 2 Minuten zu lesen

In einer der Szenen aus "Zeit für Helden – Und was machst Du?" werden eine Frau und ihre Tochter in einem Restaurant durch einen Gast rassistisch beschimpft. Der Schauspieler, der diesen Gast spielt, äußert in seiner Rolle einige verbreitete Vorurteile, von denen an dieser Stelle drei auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht werden sollen.

Das Vorurteil: "Alle Ausländer leben auf Kosten des deutschen Staats!"

Diese Aussage ist natürlich schlichtweg falsch: Viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben, arbeiten und zahlen Steuern in Deutschland, gründen Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze. Menschen die sich in Deutschland um Asyl bewerben, besitzen ein Anrecht auf Unterkunft, Verpflegung und Gesundheitsversorgung – die damit verbundenen Kosten machen aber nach Angabe des Statistischen Bundesamtes nur drei Tausendstel des Bundeshaushalts, das sind 0,3 Prozent aus. Und wären wir nicht auch froh, würde uns im Falle der Verfolgung Asyl gewährt werden? Zudem hat der Bundestag in diesem Jahr beschlossen, dass Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Zukunft bereits drei Monate nach ihrer Ankunft eine Arbeit annehmen dürfen. Die Behauptung alle Ausländerinnen und Ausländer lebten auf Kosten des Staats ist also definitiv falsch.

Das Vorurteil: "Ausländer kassieren alle Sozialhilfe!"

Wie bereits beim ersten genannten Vorurteil, ist diese Aussage in ihrer Allgemeinheit falsch. Wer keinen deutschen Pass, sondern einen aus einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union besitzt, kann zwar in Deutschland Sozialleistungen erhalten – aber nur, wenn er oder sie vorher in Deutschland gearbeitet hat. Das gilt übrigens genauso für Deutsche, die in anderen europäischen Ländern leben: Wenn sie dort gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos werden, können sie Sozialleistungen beantragen. Und wer in den ersten drei Monaten seines Aufenthalts keiner Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit nachgeht, d.h. angestellt ist oder als frei beschäftigt arbeitet, hat gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Und auch wenn gelegentlich anderes behauptet wird: In seinem Zwischenbericht vom März 2014 macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klar, dass ein systematischer Missbrauch von Sozialleistungen durch Neuzuwanderer nach Deutschland nicht festgestellt werden konnte.

Das Vorurteil: "Ausländer sind alle kriminell!"

Auch dieses Vorurteil lässt sich als falsch entlarven. Laut Kriminalstatistik werden ein Viertel aller in Deutschland begangenen Straftaten von Menschen mit ausländischem Pass begangen (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2013). Doch es kommt darauf an, wie man Statistiken liest: Es gibt nämlich Straftaten, die nur von Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft begangen werden können, beispielsweise Vergehen gegen das Asylrecht. Die Statistik unterscheidet außerdem nicht zwischen Ausländerinnen und Ausländern, die in Deutschland leben und denjenigen, die sich nur kurzfristig in Deutschland aufhalten und hier eine Straftat begehen. In der Kriminalstatistik werden zudem nicht nur die wirklichen Täter, sondern auch Tatverdächtige aufgeführt. Unter Verdacht geraten, auch wegen immer noch weit verbreiteten Vorurteilen, häufiger Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft oder Mitglieder der migrantischen Communities – ohne dass diese in der Realität etwas mit der Tat zu tun haben müssen. Wie viele Straftaten von Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft begangen wurden können die Statistiken also nicht eindeutig beantworten.

Fussnoten