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Modellförderung der bpb Flexible Förderung für innovative Angebote

/ 2 Minuten zu lesen

(© Kalari / photocase.de)

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb fördert viele Veranstaltungen und Projekte der politischen Bildung. Dabei unterscheidet sie zwei Formen der Förderung: die Richtlinienförderung und die Modellförderung.

In der Interner Link: Richtlinienförderung der bpb werden ausschließlich so genannte "Anerkannte Träger der politischen Bildung" gefördert. Diese Träger haben ein Interner Link: Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen und können dann bei der bpb Zuwendungen für Veranstaltungen beantragen. In den Interner Link: Förderrichtlinien ist festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Projekt unterstützt werden kann.

Modellförderung: Flexibel und für alle

Die Interner Link: Modellförderung (oder: Modellprojektförderung) steht – im Gegensatz zur Richtlinienförderung – allen Bildungsanbietern offen, die Projekte und Maßnahmen der politischen Bildung durchführen. Die Modellprojekte müssen in ihren Methoden oder Konzeptionen innovativ sein. Sie sollen neue Wege gehen oder Bestehendes andersartig weiterentwickeln. Fördergrundlage für die Zuwendungen der bpb sind Externer Link: § 23 und Externer Link: § 44 der Bundeshaushaltsordnung. Demnach müssen die geförderten Projekte Zwecke "im erheblichen Interesse" des Bundes verfolgen, die anderweitig nicht erfüllt werden können. Zudem wird dort geregelt, dass der zweckgemäße Einsatz der Fördergelder nachzuweisen ist (Verwendungsnachweis).

Modellprojekte müssen zeitlich begrenzt sein, und ihre Ergebnisse oder Erkenntnisse sollen übertragbar sein. Die Maßnahmen sollen also Modellcharakter haben und beispielhaft für andere Bildungsträger sein.

In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht die bpb zudem Ausschreibungen, um Innovationen in bestimmten Bereichen voranzubringen.

Die Modellförderung der bpb ist sehr flexibel: Zum einen gibt es keine Antragsfristen. Generell empfiehlt die bpb jedoch eine Antragstellung im Herbst für Projekte im Folgejahr. Doch auch im Jahresverlauf können immer wieder Haushaltsmittel frei werden.

Ebenso wenig gibt es konkrete Vorgaben oder Grenzen für Fördersummen pro Antrag. Es werden Projekte mit unterschiedlichsten Summen gefördert. Die Höhe der notwendigen Summe muss bei Antragstellung begründet werden. Vollfinanzierungen sind dabei absolute Ausnahmen. Die Chance auf eine Förderung steigt, wenn Träger einen gewissen Anteil an Eigen- oder Drittmitteln aufbringen.

Tipps und Schritte zur Antragstellung und zur Durchführung eines Modellprojekts sind ausführlich auf der bpb-Internetseite erklärt: Externer Link: www.bpb.de/140010

Interner Link: Drei Beispiele für von der bpb derzeit geförderten Modellprojekten stellen wir hier vor.

Fussnoten

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