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Modellprojektausschreibung zur „politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus“ | Förderung | bpb.de

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Modellprojektausschreibung zur „politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus“

/ 11 Minuten zu lesen

Sie verfügen über eine überzeugende Idee, wie politische Bildung einen reflektierten und demokratischen Umgang mit linker Gewalt, linker Radikalisierung oder linkem Extremismus fördern kann? Dann bewerben Sie sich mit einem Modellprojekt. Gesucht werden praxisnahe, zielgruppengerechte Vorhaben, die gesellschaftliche Konflikte aufgreifen, unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen und demokratische Handlungsmöglichkeiten stärken.

(© bpb)

1. Ausgangslage und Förderziele

Demokratie lebt vom offenen Streit über politische Fragen und von der gewaltfreien Austragung gesellschaftlicher Konflikte. Politische Bildung schafft hierfür Räume, in denen unterschiedliche Interessen, Positionen und Handlungsmöglichkeiten reflektiert und demokratische Verfahren eingeübt werden können. Gerade in gesellschaftlichen Konfliktlagen, in denen demokratische Verfahren, Menschenrechte oder die gewaltfreie Austragung von Konflikten infrage gestellt werden, kommt politischer Bildung eine besondere Bedeutung zu. Sie kann dazu beitragen, Konflikte einzuordnen, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und demokratische Handlungsmöglichkeiten zu stärken.

Gesellschaftliche Konfliktlagen sowie damit verbundene Positionen und Handlungen, die dem Themenfeld Linksextremismus zuzuordnen sind, haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt: Besonders relevant sind hierbei Entwicklungen im Themenfeld Antisemitismus, insbesondere nach dem 07. Oktober 2023 , sowie Sabotagehandlungen, Sachbeschädigungen und Brandstiftungen , die erhebliche gesellschaftliche und infrastrukturelle Schäden verursachen. Hinzu kommen Versuche, demokratische Diskurse gezielt durch ideologische Narrative zu beeinflussen oder legitime demokratische Proteste strategisch zu instrumentalisieren, etwa im Kontext von Debatten über Klimaschutz oder Wehrpflicht. Dabei treten teils starke ideologisierte und autoritäre Auffassungen unter Ablehnung demokratischer Akteure und Verfahren zu Tage.

Um diesen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, stärkt die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb mit der Modellprojektausschreibung zur „politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus“ die politische Bildung in diesem bislang weniger erschlossenen Themenfeld. Mit dieser Ausschreibung sucht die bpb Modellprojekte, die diese Entwicklungen für unterschiedliche Zielgruppen verständlich, diskutierbar und politisch bildend bearbeiten. Dabei sollen Vorhaben gefördert werden, die an konkreten Fragen und Konflikten aus dem Lebensumfeld ihrer Teilnehmenden anknüpfen und demokratische, menschenrechtsorientierte Formen der Konfliktbearbeitung stärken. Vielversprechende Ansätze und Zugänge werden dabei identifiziert, erprobt und Möglichkeiten eines Transfers dieser in Regelangebote der politischen Bildung und benachbarter Professionen aufgezeigt.

Daneben sollen die Ausschreibung als Ganzes wie auch die zu fördernden Projekte die folgenden Ziele verfolgen:

  • Wissen über Erscheinungsformen, Akteure, Ideologien und aktuelle Debatten im Themenfeld vermitteln,

  • Problembewusstsein schaffen, zur Reflexion eigener Positionen, Haltungen und Grenzen anregen und Ambiguitätstoleranz fördern,

  • Urteils-, Handlungs- und Konfliktfähigkeit sowie Handlungssicherheit stärken,

  • demokratische Handlungsoptionen und Strategien der gewaltfreien Konfliktbearbeitung vermitteln und erproben.

1.1. Inhaltliche Bezugspunkte

Inhaltlich sollen sich die Projekte mit Positionen, Akteuren oder Aktionsformen auseinandersetzen, die demokratische Aushandlungsprozesse und menschenrechtsorientierte Verfahren der Konfliktregulation ablehnen oder infrage stellen. Dazu gehören auch autoritäre Lösungsansätze, deren Legitimation auf linken Ideologiefragmenten basieren.

Mögliche inhaltliche Bezugspunkte sind insbesondere:

  • die Ablehnung demokratischer Aushandlungsprozesse und menschenrechtsorientierter Verfahren der Konfliktregulation,

  • die Legitimation oder Anwendung politischer Gewalt,

  • autoritäre und antipluralistische Vorstellungen sowie damit verbundene Feindbildkonstruktionen,

  • die strategische Beeinflussung demokratischer Diskurse und die Unterwanderung oder Instrumentalisierung legitimer demokratischer Proteste,

  • die historischen Wurzeln, ideologischen Kontinuitäten und aktuellen Erscheinungsformen linker Gewalt, linker Radikalisierung und linken Extremismus.

Die genannten inhaltlichen Bezugspunkte dienen der Orientierung. Die Projekte müssen nicht alle Aspekte abdecken, sondern sollen einen für ihre Zielgruppe und ihren Ansatz nachvollziehbaren Schwerpunkt setzen.

1.2. Pädagogische Ansätze und Anforderungen

Die Projekte sollen die skizzierten Themen nicht allein durch abstrakte Wissensvermittlung behandeln. Sie sollen an konkreten gesellschaftlichen Fragen, lokalen Konflikten oder Erfahrungen der jeweiligen Zielgruppen anknüpfen und unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen.

Erwartet werden zielgruppengerechte, lebensweltorientierte und didaktisch fundierte Ansätze. Die Projekte sollen Teilnehmende zur Perspektivübernahme und Perspektivkontrastierung anregen und sie dabei unterstützen, zwischen demokratisch legitimem Protest, zivilem Ungehorsam sowie der Legitimation und Anwendung extremistischer Gewalt zu unterscheiden. Zugleich sollen sie die Teilnehmenden befähigen, eigene Positionen zu reflektieren, Konflikte demokratisch und gewaltfrei auszutragen und politische Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen.

Die Wahl des pädagogischen Zugangs muss dabei zur jeweiligen Zielgruppe, zum konkreten Thema und zum angestrebten Bildungsziel passen. So kann beispielsweise ein lokaler Konflikt um Wohnraum zum Ausgangspunkt werden, um legitime Protestformen, Formen zivilen Ungehorsams, Feindbilder, Gewaltlegitimation und demokratische Handlungsmöglichkeiten gemeinsam zu reflektieren.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden modellhafte Maßnahmen der politischen Bildung, die neue Zugänge, Formate und Methoden für die Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus entwickeln, erproben und für andere Bildungsträger nutzbar machen.

Die Vorhaben sollen konkrete Zielgruppen erreichen, deren Bedarf nachvollziehbar begründen und ihre Ansprache sowie Beteiligung von Beginn an mitplanen. Ergebnisse und Erkenntnisse sollen so aufbereitet werden, dass sie für andere Träger der politischen Bildung und angrenzende Praxisfelder anschlussfähig und nutzbar sind.

Denkbar sind zum Beispiel folgende Themen:

  • Strategien zur Beeinflussung demokratischer Diskurse und zur strategischen Entgrenzung zwischen demokratischen und extremistischen Akteuren, etwa in gesellschaftlichen Protestbewegungen;

  • Antisemitismus in historischen und aktuellen linken Kontexten, seine Bezüge zu anderen extremistischen Ideologien sowie Zusammenhänge mit Desinformation und Verschwörungsideologien, insbesondere in sozialen Medien;

  • antidemokratische und antipluralistische Reaktionen auf gesellschaftliche Krisen sowie Radikalisierungsprozesse; dabei können insbesondere Grenzen legitimen Widerstands thematisiert werden;

  • Gewaltanwendung und Gewaltlegitimation durch linksextremistische Akteure sowie damit verbundene Feindbildkonstruktionen, beispielsweise gegenüber Sicherheitsbehörden, Infrastruktur, Wirtschaftsunternehmen oder politischen Gegnern;

  • Akteure, ihre Positionen und Ziele sowie historische Wurzeln und ideologische Kontinuitäten vor dem Hintergrund aktueller Konflikte;

  • die Wahrnehmung der Rolle des Staates und seiner Institutionen im Umgang mit Linksextremismus.

Die Aufzählung dient der Orientierung und ist nicht abschließend. Ausdrücklich erwünscht sind auch weitere Vorhaben, sofern sie den Förderzielen entsprechen und einen klaren Bezug zur politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung oder linkem Extremismus aufweisen.

Mögliche Formate und Zugänge:

Entwickeln und erproben Sie neue Zugänge, Formate und Methoden der politischen Bildung zur Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus. Besonders willkommen sind Formate, die Teilnehmende aktiv einbeziehen, an ihren Erfahrungen anknüpfen, einen nachvollziehbaren Bildungsprozess gestalten und deren Erkenntnisse auch für andere Bildungsträger nutzbar sind.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen für Personen, die als politische Bildner/-innen oder in weiteren Bildungs- und vergleichbaren Kontexten tätig sind bzw. dies werden wollen;

  • Aufsuchende Formate, die lebensweltliche/sozialräumliche Anknüpfungspunkte nutzen, um politische Bildung entlang konkreter Herausforderungen und Erfahrungen der Zielgruppen zu gestalten (bspw. in Vereinen und Jugendzentren oder in Online-Communities);

  • Niedrigschwellige Formate, in denen lokale politische Fragestellungen und Konflikte thematisiert und Beteiligungsmöglichkeiten entwickelt werden;

  • Formate der (lokalen) historisch-politischen Bildungsarbeit;

  • Formate, in denen Teilnehmende Produkte ko-kreativ gestalten, sofern der politische Bildungsprozess und nicht die Produkterstellung im Mittelpunkt steht.

Wählen Sie einen pädagogischen Zugang, der zur Zielgruppe, zum Thema und zum Bildungsziel Ihres Vorhabens passt. Ein Projekt kann beispielsweise eines der genannten Themen mit einem passenden aufsuchenden, niedrigschwelligen, historisch-politischen oder fortbildenden Ansatz bearbeiten. Maßgeblich sind die Passung zur Zielgruppe, die didaktische Fundierung und der erwartete Beitrag zur Erreichung der Förderziele.

Nicht gefördert werden können insbesondere:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen haben,

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen,

  • Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung entsprechen bzw. Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses nicht beachten,

  • Maßnahmen, die als Produktionsförderung einzustufen sind (d.h. bei denen die Erstellung von Produkten, z.B. Ausstellungen, Podcasts, Bücher/Veröffentlichungen etc. im Vordergrund stehen, im Gegensatz zur ko-kreativen Gestaltung gemeinsam mit Teilnehmenden),

  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden,

  • Forschungsprojekte.

3. Antragsberechtigung

Grundsätzlich antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen aus dem Bundesgebiet. Bewerben können sich insbesondere Träger der politischen Bildung, auch im Verbund mit weiteren Organisationen. Pro Antrag kann nur eine Organisation als antragstellende Organisation auftreten.

Bei Kooperationen ist in der Projektskizze nachvollziehbar darzustellen, welche Aufgabe die jeweiligen Partner übernehmen und welche fachliche Expertise sie mit Blick auf das Themenfeld, die Zielgruppen oder die geplanten Formate einbringen.

Antragstellende sollten über fundierte Kenntnisse in den Themenfeldern linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus sowie über die damit verbundenen aktuellen Debatten verfügen. Sie sollen außerdem praktische Erfahrung in der Konzeption und Durchführung politischer Bildungsangebote nachweisen.

4. Art, Umfang und Dauer der Projektförderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte modellhafte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger übertragbar sind und die Erkenntnisse bringen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen im Ausschreibungsthema.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es ist zu beachten, dass Angaben zu den Eigenmitteln verbindlich sind. Mit Eigenmitteln sind ausschließlich Barmittel gemeint. Geldwerte Leistungen (Arbeitsaufwand etc.) können hierbei nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Reduzierung dieser angegebenen Eigenmittel ist nicht möglich (Subsidiaritätsprinzip). Die Zuwendung kann in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch die bpb möglich ist.

Eine Förderung kann nur bei einer gesicherten Finanzierung erfolgen. Das heißt bis zur Bewilligung der Zuwendung sind sämtliche Drittmittelbestätigungen, Absichtserklärungen und/oder Förderzusagen unaufgefordert der bpb zu übersenden. Bei Nichtvorlage der Unterlagen ist eine Bescheidung der Zuwendung nicht möglich.

Für Ihr Modellprojekt können Sie für die Jahre 2027 und 2028 jeweils bis zu 50.000,00 EUR beantragen. Insgesamt können damit bis zu 100.000,00 EUR gefördert werden; die Mindestfördersumme je Projekt beträgt 50.000,00 EUR. Wenn Sie über eine überzeugende Projektidee verfügen, die politische Bildung im Themenfeld linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus weiterentwickelt, reichen Sie eine Projektskizze ein. Die Mittel können Sie für unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachausgaben einsetzen. Stammpersonal, das im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für das Projekt tätig wird, kann nicht aus der Zuwendung finanziert werden. Es kann eine Verwaltungskostenpauschale bis zu 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eingesetzt werden.

Die Weiterleitung von Mitteln im Rahmen eines Modellprojekts ist prinzipiell möglich, sofern die Voraussetzungen für eine Weiterleitung erfüllt sind. Dafür sind die Weiterleitungsempfänger und ihre geplante inhaltliche Beteiligung im Projektantrag im Antrag darzustellen. Zudem ist im Antragstext und im Ausgaben- und Finanzierungsplan deutlich zu machen, welche Mittel, in welcher Höhe, mit welchem Grund weitergeleitet werden sollen. Eine Mittelweiterleitung ist nur durch ausdrückliche Genehmigung der Zuwendungsgeberin möglich.

Die Antragstellung erfolgt wie untenstehend unter 6. erläutert. Die Zuwendung muss mindestens 12 Monate und maximal 18 Monate umfassen. Frühester Termin für den Projektstart ist der 01. Juni 2027; spätester Termin für den Projektstart der 01. August 2027. Das Projekt muss spätestens zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen werden.

Die geförderten Projekte werden durch Beratungs- und Begleitmaßnahmen, etwa Workshops, Netzwerktreffen und Fachveranstaltungen, unterstützt und durch eine formative und summative Programmevaluation begleitet. Sie dient dazu, Wirkungsbeiträge sichtbar zu machen, Lern- und Entwicklungsprozesse zu unterstützen und Weiterentwicklungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Die Projekte sollen hierfür ausreichende zeitliche Ressourcen für die Teilnahme und Mitwirkung an der Evaluation und den Beratungs- und Begleitmaßnahmen in ihrer Planung berücksichtigen. In der Regel sind hierfür etwa 5 bis 10 % der Arbeitszeit der Projektmitarbeitenden einzuplanen.

5. Verwendungsnachweis

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziff. 6.4 ANBest-P nachzuweisen.

6. Antrag und Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren der Förderausschreibung „politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus“ erfolgt in zwei Phasen. In einer ersten Phase werden Projekte anhand von Skizzen bewertet. Die auf dieser Grundlage ausgewählten Projekte werden dann in einer zweiten Phase zur Antragstellung aufgefordert.

Bewerbungsphase 1: bis 15. November 2026

Für die Teilnahme an der Förderausschreibung reichen Sie bitte eine Projektskizze von maximal zwei Manuskriptseiten anhand des beigefügten Interner Link: Skizzenblatts ein. Die dort enthaltenden Hinweise sind unbedingt zu berücksichtigen.

Die Zeichenbeschränkung der drei Textfelder (Ziele des Projekts: max. 1000 Zeichen, Zielgruppen: max. 1000 Zeichen, Beschreibung des Projekts: max. 2000 Zeichen) muss berücksichtigt werden. Eintragungen, die über die jeweilige Zeichenbeschränkung hinausgehen, werden für die Bewertung der Skizze nicht berücksichtigt. Diese Skizze muss bis zum 15. November 2026 ausschließlich per E-Mail an E-Mail Link: Ausschreibung-LEX@bpb.de eingereicht werden.

Bewerbungsphase 2: bis 17. Januar 2027

Die in Phase 1 eingereichten Skizzen werden nach ihrer Einreichung durch die bpb geprüft. Ausgewählte Projekte werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert. Diese Aufforderung durch die bpb erfolgt bis zum 06. Dezember 2026 per E-Mail. Mit der Aufforderung erhalten die ausgewählten Projekte das Antragsformular sowie Hinweise zu den mit dem Vollantrag einzureichenden Unterlagen. Dazu gehören insbesondere der Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Berechnungsgrundlagen, Nachweise zu Rechtsform und Vertretungsverhältnissen sowie ein aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres. Eine Antragstellung in Phase 2 ist nur nach zuvor erfolgter Aufforderung durch die bpb zulässig. Unaufgefordert eingesendete Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Zur Antragstellung aufgeforderte Projekte müssen anschließend bis zum 17. Januar 2027 einen vollständigen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag auf Förderung per E-Mail (als pdf) bei der Bundeszentrale für politische Bildung an E-Mail Link: Ausschreibung-LEX@bpb.de einreichen.

Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei der bpb entscheidend. Anträge, die nicht vollständig eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auswahlentscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde; es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Auswahl der Projekte

Die Bewertung der eingereichten Projektanträge erfolgt durch eine Fachjury aus Fachpersonen mit einschlägiger Expertise. In einer Jurysitzung beurteilt diese die Anträge unter anderem auf Grundlage folgender Kriterien:

  • fundierte Problemanalyse und Ausgangslagenbeschreibung;

  • Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gesamtkonzepts bei klarer Orientierung der Projektziele an den Förderzielen;

  • die Angemessenheit der Formate und Methoden für die adressierte(n) Zielgruppe(n) sowie deren Ansprache und Lebensweltorientierung;

  • der Beitrag zur Stärkung politischer Selbstwirksamkeit;

  • die Realisierbarkeit und Struktur des Zeit-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts;

  • die Orientierung an didaktischen Prinzipien der politischen Bildung

7. Kontakt / Weitere Informationen

Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an E-Mail Link: Ausschreibung-LEX@bpb.de wenden.

Am Dienstag, den 13.10.2026, von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie am Dienstag, den 27.10.2026, von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr finden digitale öffentliche Informationsveranstaltungen zur Förderausschreibung statt. Im Rahmen der Termine wird diese vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen zum Antragsverfahren zu stellen. Eine Anmeldung zu den Terminen ist über den Veranstaltungskalender auf bpb.de Interner Link: hier für den 13.10. (Anmeldeschluss: 09.10., 16.30 Uhr) und Interner Link: hier für den 27.10. möglich (Anmeldeschluss: 23.10., 16.30 Uhr).

Ihre Fragen stellen Sie gerne vorab im dafür vorgesehenen Textfeld in der Anmeldemaske.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Auf Basis der Daten der „Leipziger Autoritarismus Studie 2024“, insbesondere für das Milieu „Links außen“, abgebildet bei: Decker, Oliver, Heinke, Nina & Brähler, Elmar 2025: Das Aufbrechen des Antisemitismus in linken Milieus nach dem 07.10.2023 – Einige Befunde zur unterschätzten Präsenz von Ressentiments in linken Milieus und der Versuch einer gesellschaftstheoretischen Einordnung, in: Zeitschrift für Religion, Gesellschaft und Politik, Externer Link: https://doi.org/10.1007/s41682-025-00222-w.

  2. Für eine – vorläufige – Einschätzung aus der Extremismusforschung vgl. Pfahl-Traughber, Armin 2026: Interner Link: Die „Vulkangruppe(n)“: Ein neuer Linksterrorismus? Eine Analyse zu Anschlägen zwischen Sabotage und Terrorismus, 13.05.2026.

  3. Für einen Überblick vgl. Mannewitz, Tom 2026: Linksextremismus im Umbruch. Herausforderungen für Forschung, Prävention und Behörden, Kurzgutachten 10, coreNRW, Externer Link: https://bicc.de/Publikationen/coreNRW_Kurzgutachten-Linksextremismus-2026.pdf~dr4158. Für eine Fallstudie vgl. Prüwer, Tobias 2026: Rotes Reenactment. Marxistisch-leninistische Gruppierungen in Leipzig, in: Decker, Oliver et al. (Hrsg.) 2026: Demokratie in Sachsen. Jahrbuch des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts für 2025, Universität Leipzig, S. 243-260.

  4. Vgl. Hensel, Alexander & Bohla, Marie (Hrsg.) 2025: Linke Militanz. Ergebnisse und Erfahrungen aus Forschung und Praxis, Göttingen: Universitätsverlag Göttingen, S. 14.

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