S. bezeichnet (im Ggs. zu Land) ein geschlossenes Siedlungsgebiet mit hoher Bebauungsdichte und Bevölkerungszahl, einer entwickelten Sozialstruktur und Arbeitsteilung, das aufgrund seiner wirtschaftlichen, politischen und kulturellen (auch religiösen) Bedeutung eine gewisse Orientierungsfunktion für das Umland einnimmt.
Im Deutschland des 10.–12. Jh. (nach dem Niedergang der römischen Städte) als befestigte Marktorte und Sitz von Handel und Gewerbe entstanden, folgten mit der Loslösung von den Hoheitsrechten der sog. Stadtherren erste bürgerliche Interner Link: Freiheiten. Im 13./14. Jh. entstanden mächtige Städtebünde (z. B. die Hanse). Während des Interner Link: Absolutismus verloren Landstädte ihre Freiheiten; erst mit der Städteordnung des Freiherrn v. Stein (1808) wurde die Interner Link: Selbstverwaltung der S. festgeschrieben.
Heute werden S. nach folgenden statistischen Kategorien geordnet: Landstädte = unter 5.000 Einwohner, Kleinstädte = 5.000–20.000 Einwohner, Mittelstädte = 20.000 bis 100.000 Einwohner, Großstädte = über 100.000 Einwohner. In DEU sind die Städte in sog. Interner Link: Kommunale Spitzenverbänden organisiert, die die gemeinsamen Interner Link: Interessen der Interner Link: Kommunen politisch vertreten (Deutscher Städtetag, für kreisangehörige Städte: Deutscher Städtebund). Im dt. Föderalismus bilden die S. Interner Link: Berlin (BE), Interner Link: Bremen (Freie Hansestadt, HB) und Interner Link: Hamburg (Freie und Hansestadt, HH) und Teile ihres unmittelbaren Umlandes eigenständige Bundesländer (Interner Link: Bundesland), sog. Stadtstaaten.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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