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Zweitstimme | bpb.de

Zweitstimme einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.

Inhalt

Es gibt verschiedene Regeln für die Organisation von Wahlen. Bei vielen politischen Wahlen in Deutschland werden ähnliche Regeln benutzt. Zum Beispiel bei der Bundestagswahl oder bei den Landtagswahlenin vielen Bundesländern. Bei diesen Wahlen haben die Wähler und Wählerinnen eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Es gibt aber auch andere Regeln für Wahlen: Im Bundesland Saarland oder bei der Europawahlhaben die Wähler und Wählerinnen nur eine Stimme. Sie können trotzdem gleich viel mitentscheiden.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/250136

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 4 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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