Bundestag
Der B. (offiziell: Deutscher Bundestag) ist die erste Kammer des Parlaments in DEU und das einzige vom Volk direkt gewählte oberste Bundesorgan (Volksvertretung). Die Mitglieder des B. werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Art. 38 GG) für vier Jahre vom Volk gewählt. Dem B. gehören in der 19. Wahlperiode (2017–2021) 709 Abgeordnete an (598 Sitze, 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate); eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten wird angestrebt. Der/die Bundestagspräsident/Bundestagspräsidentin wird in geheimer Wahl bestimmt, wobei üblicherweise die stärkste Fraktion den Vorsitz und die anderen Fraktionen entsprechend der Fraktionsstärke die stellvertretenden Vorsitzenden stellen.Zu den wichtigsten Aufgaben des B. zählen a) Wahl (und ggf. Abwahl) des Bundeskanzlers, b) die Kontrolle der Bundesregierung ( Anfrage, Aktuelle Stunde, Fragestunde) und der ihr unterstellten Verwaltung ( Ministerien), c) die Gesetzgebung des Bundes und die Feststellung des Bundeshaushalts, d) die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie e) der Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und f) die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles.
Ein wichtiger Teil der Arbeit von B.-Abgeordneten findet in den Ausschüssen des B. statt ( Arbeitsparlament) ( Abb. »Der Deutsche Bundestag« u. Tab. »Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag 1949–2017«).
Siehe auch:
Parlament
Abgeordnete
Überhangmandat
Ausgleichsmandat
Bundestagspräsident/Bundestagspräsidentin
Wahlen
Fraktion
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Bundesregierung
Anfrage
Verwaltung
Ministerium
Bundesgesetz
Bundeshaushalt
Bundespräsidentin/Bundespräsident
Richter/Richterin
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Verteidigungsfall
Arbeitsparlament
Fünfprozentklausel
Gesetzgebende Gewalt
Gesetzgebungsprozess
Parlamentarisches Regierungssystem
Wahlsystem
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.