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Öffentliche Fördermöglichkeiten für Gedenkstättenfahrten

/ 13 Minuten zu lesen

Bund und Länder fördern Fahrten zu Gedenkstätten mit teils sehr unterschiedlichen Strukturen und Programmen. Internationale Begegnungsprojekte werden vorrangig durch die internationalen Jugendwerke gefördert, aber auch eine Förderung durch die Europäische Union ist im Kontext größerer Projekte möglich.


In sämtlichen Bereichen der Bildungsförderung in Deutschland – so auch im Bereich der Förderung von Gedenkstättenfahrten – dominieren nach wie vor öffentliche, antragsbasierte Fördermittel. Meist wird unterschieden zwischen multi- bzw. bilateralen Fördermitteln (beispielsweise EU-Förderung oder das Deutsch-Polnische Jugendwerk), nationaler Förderung (z. B. Bundeszentrale für politische Bildung/bpb) und landesweiter (z.B. Landeszentralen für politische Bildungsarbeit) oder regionaler und kommunaler Förderung. Daneben können Bildungseinrichtungen Fördermittel bei Stiftungen beantragen (z. B. der Robert Bosch Stiftung oder der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft). Im Idealfall lassen sich diese Fördermittel durch eine gezielte Spendenakquise ergänzen und zu einem "Fördermix" kombinieren.

Für die zivilgesellschaftlichen Akteure im Bereich der Bildungsarbeit – egal ob etabliert oder neu – ist es dabei wichtig, ein effektives Antragsmanagement aufzubauen. Gerade für Projekte der politischen und kulturellen Bildung hat sich ein "bottom-up" basiertes Vorgehen bewährt. Eine Checkliste zur Entwicklung eines Antragskonzepts finden Sie unter Interner Link: www.bpb.de/60068

Inhalt:

Förderung auf Länderebene

Die Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. Ebenso wie die zugrundeliegenden Richtlinien individuelle Schwerpunkte ausprägen, kann man auch keine übergreifende Regel bei möglichen Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartnern oder Geschäftsbereichen feststellen. Daher empfiehlt es sich, vor der tatsächlichen Kontaktaufnahme die jeweils gültige Fördergrundlage konkret zu recherchieren. Nicht berücksichtigt werden in der unten aufgeführten Liste die Möglichkeiten kommunaler Förderung – die aber vor Ort durchaus bestehen. Die Möglichkeiten, in denen die Landesbehörden als Zentralstellen für bundesweite Förderprogramme (internationaler Jugendaustausch, Kinder- und Jugendplan usw.) agieren, sind hier ebenfalls nicht dargestellt. Angesichts der Fülle und Verschiedenheit der Förderprogramme und Kriterien besteht trotz intensiver Recherche (Stand: September 2020) kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr auf Korrektheit der Angaben.

Baden-Württemberg

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat Informationen und Antragsformulare zusammengestellt. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, wenn sie den Kriterien ihrer Richtlinie entsprechen. Gefördert werden Gedenkstättenfahrten der schulischen und außerschulischen Jugendbildung.

  • Antragstellung bis 6 Wochen vor der Fahrt unter Angabe des Zielorts, Datums, pädagogischen Rahmens sowie der Klassen- bzw. Jahrgangsgruppe

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsformulare: Externer Link: www.gedenkstaetten-bw.de/foerderung_fahrten.html

Bayern


Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit fördert Schulfahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg und zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth. Weitere Informationen und Antragstellung:
Externer Link: www.blz.bayern.de/ueber-uns/verordnung.html

Berlin


Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fördert Fahrten von Schulgruppen zu den Gedenkstätten in den ehemaligen NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern in Polen. Es ist eine zusätzliche Förderung durch die Bethe-Stiftung möglich.

Weitere Informationen unter "Gedenkstättenfahrten": Externer Link: www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/schuelerfahrten/

Brandenburg


Schulfahrten zu Gedenkstätten in Polen und in den Ländern Brandenburg und Berlin können finanziell unterstützt werden.

  • Antragsstellung: bis 8 Wochen vor Beginn der Fahrt an den Haushaltsbereich des zuständigen Schulamts

Weitere Informationen und Richtlinien: Externer Link: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/landesfoerderung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert Schulfahrten nach Polen mit verbindlichen Besuchen von Gedenkstätten der Geschichte des Nationalsozialismus. Antragsberechtigt sind Schulen oder Schulfördervereine.

  • Antragsstellung bis spätesten 8 Wochen vor Beginn der Schulfahrt an das MBJS

Weitere Informationen: Externer Link: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/gute-schule/internationale-zusammenarbeit.html

Bremen

Führungen und pädagogische Angebote am Denkort Bunker Valentin sind für Schulklassen aus Bremen und Bremerhaven kostenfrei. Für Fahrtkosten gibt es einen Zuschuss.

Weitere Informationen und Antragstellung: Externer Link: https://www.denkort-bunker-valentin.de/lernen-lehren-forschen/paedagogische-angebote.html

Hamburg


Bei der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg kann eine finanzielle Förderung für Fahrten zu Gedenkstätten im Rahmen der Förderrichtlinie der politischen Bildung beantragt werden.

Informationen zu Zuwendungen im Bereich der politischen Bildung in Hamburg: Externer Link: www.hamburg.de/zuwendungen/71272/zuwendungen/

Antragsformular für Zuwendungen im Bereich der politischen Bildung in Hamburg: Externer Link: www.hamburg.de/zuwendungen/4664172/antragsformular-projekt/

Hessen

Schulen, Jugendgruppen oder andere öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Hessen können bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) eine Zuwendung beantragen für Veranstaltungen, Ausstellungen und andere Vorhaben des Erinnerns und Gedenkens. Es werden Fahrten zu NS-Opfergedenkstätten auch in anderen Bundesländern sowie im Ausland gefördert. Die HLZ berät die Gruppen bei der Planung der Fahrt. Im Rahmen des Seminarprogramms gibt es auch entsprechende Weiterbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

  • Antragstellung spätestens 4 Wochen vor Fahrtbeginn

Weitere Informationen und Antrag: Externer Link: https://hlz.hessen.de/angebote/zuwendung-fuer-veranstaltungen-ausstellungen-und-andere-vorhaben-des-erinnerns/

Mecklenburg-Vorpommern

Für eintägige Gedenkstättenfahrten von Schulklassen ab Jahrgangsstufe 7 stellt das Bildungsministerium Fördermittel zur Verfügung. Pro Schulklasse kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro beantragt werden. Eine entsprechende Richtlinie klärt über die einzelnen Förderbedingungen und -möglichkeiten auf. Die Beantragung der Mittel erfolgt über das zuständige Staatliche Schulamt.

Informationen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten, Richtlinien und Antragsformular: www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Förderungen/Förderungen-von-Gedenkstättenfahrten/

Niedersachsen


Schulische oder außerschulische Gruppenfahrten können von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten erhalten - abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Dies bezieht sich auf Besuche niedersächsischer Gedenk- oder Dokumentationsstätten.

Weitere Informationen, Richtlinien und Antragsformular: Externer Link: https://gedenkstaettenfoerderung.stiftung-ng.de/de/finanzielle-foerderung/gedenkstaettenfahrten/

Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft der Klassen 9-13 von Schulen aller Schulformen aus NRW. Die Ziele können im Inland und im europäischen Ausland liegen.

  • 2 Antragsfristen pro Jahr, Antragsstelle: Dezernat 48 der zuständigen Bezirksregierung

Weitere Informationen: Externer Link: www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Foerderung/Gedenkstaettenfahrten/

Schulpartnerschaften mit Israel und Palästina
Die Landesregierung fördert Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina, speziell auch Studientage in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem. Für die Gewährung von Fördermitteln ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Weitere Informationen und Antragsformulare: Externer Link: www.schulministerium.nrw.de/themen/internationales/schulpartnerschaften/begegnungen-mit-israel-und-palaestina/foerderung-von

Übersicht möglicher Fördermittel und weiterer Informationen für NRW, zusammengestellt vom Schulministerium NRW:
Externer Link: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Material/F%C3%B6rderm%C3%B6glichkeiten-Gedenkst%C3%A4ttenfahrten.pdf

Rheinland-Pfalz

Die Bethe Stiftung und das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz fördern Gedenkstättenfahrten von Klassen der Sekundarstufe I und II zu den ehemaligen NS-Vernichtungslagern in Polen.

Übersichtsseite: Externer Link: https://geschichte.bildung-rp.de/verschiedenes/gedenkstaettenfahrten.html

Richtlinien und Antragsformulare: Externer Link: https://demokratie.bildung-rp.de/koordinierungsstelle-gedenkarbeit-und-zeitzeugenbegegnungen/foerderantraege-fuer-schulische-gedenkarbeit.html

Info-Flyer zur Förderung von Gedenkstättenfahrten in Rheinland-Pfalz: Externer Link: http://gewaltpraevention.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/oekonomische.bildung-rp.de/Gewaltpraevention/Infotexte/Flyer_Rheinland-Pfalz.pdf

Saarland

Die Landeszentrale für politische Bildung Saarland (LpB) bietet kostenlose Tages- und Wochenendseminare für Schulen und Jugendgruppen in der Gedenkstätte "Gestapo-Lager Neue Bremm" an. Sie werden von der LpB organisiert und finanziert. Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

Weitere Informationen und Antrag: Externer Link: www.lpb.saarland.de; Externer Link: www.gestapo-lager-neue-bremm.de

Eine Zusammenstellung von Fördermitteln für die allgemeine Jugendarbeit im Saarland findet sich beim Jugendserver Saar: Externer Link: www.jugendserver-saar.de/wissen/jugendarbeit-und-juleica/finanzielle-foerderung-und-antraege/

Sachsen


Das Sächsische Kultusministerium fördert Klassenfahrten zu Erinnerungsorten. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf historischen Orten und Ereignissen des 20. Jahrhunderts. Die Landesservicestelle "Lernorte des Erinnerns und Gedenkens" bei der Brücke/Most-Stiftung eingerichtet übernimmt die Koordination und Beratung der Schulen sowohl bei Fahrten innerhalb Sachsens als auch innerhalb Deutschlands und Europas. Kosten für Klassenfahrten in die Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wie auch in Gedenkstätten in freier Trägerschaft können erstattet werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Weltoffenes Sachsen für Toleranz und Demokratie
Umfangreichere Bildungsfahrten im Kontext politisch-historischer Bildung außerhalb Sachsens zu Gedenkstätten für NS-Opfer oder zum Gedenken an Opfer der SED-Diktatur werden mit Mitteln für Bildungsfahrten des Landesprogramms "Weltoffenes Sachsen für Toleranz und Demokratie" unterstützt. Dafür gibt es verschiedene Pauschalen. Mehr Informationen zum Landesprogramm, den Antragsfristen und Voraussetzungen für eine Förderung gibt es hier: Externer Link: www.weltoffenes.sachsen.de/ueber-das-wos.html

Sachsen-Anhalt

Fahrten innerhalb Sachsens
Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern und pädagogischer Begleitung zu den Gedenkstätten der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt als Vollfinanzierung.

Fahrten nach Polen, Weißrussland, Ukraine, Lettland
Im Rahmen einer Kooperation unterstützen die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt (LpB) und das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) gGmbH aus Dortmund Gedenkstättenfahrten Jugendlicher aus allen weiterführenden Schulen Sachsen-Anhalts sowie der offenen Jugendarbeit. Die finanziellen Mittel kommen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Land Sachsen-Anhalt (LpB). Seminarorte sind ehemalige deutsche Vernichtungslager in Polen (Auschwitz, Majdanek, Sobibor, Treblinka, Chelmno nad Nerem, Belzec), in Weißrussland (Maly Trostinez), in der Ukraine (Babij Yar/Kiew) sowie in Lettland (Bikernieki-Wald/Riga).

Weitere Informationen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten in Sachsen-Anhalt, Richtlinien und Anträge: Externer Link: https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/

Schleswig-Holstein


Fahrten in Schleswig-Holstein und nach Neuengamme
Im Rahmen ihrer Initiative für kulturelle Bildung hat die schleswig-holsteinische Landesregierung Mittel zur Verfügung gestellt, um Schulexkursionen zu Gedenkstätten und zeitgeschichtlichen Erinnerungsorten zu fördern. Diese Förderung gilt nur für Fahrten zu Einrichtungen in Schleswig-Holstein und zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme.

Weitere Informationen und Antrag: Externer Link: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gedenkstaetten/buergerstiftung.html

Nähere Informationen zur Förderung von Schulexkursionen bei der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten und Antrag:
Externer Link: https://gedenkstaetten-sh.de/antragstellung
Externer Link: https://gedenkstaetten-sh.de/grundlagen

Fahrten nach Polen
Darüber hinaus können Klassenfahrten zu den Gedenkstätten in Auschwitz, Belzec, Kulmhof, Majdanek, Sobibor und Treblinka gefördert werden. Grundlage ist eine Vereinbarung des Landes Schleswig-Holstein mit der Bethe-Stiftung. Anträge werden an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet.

Weitere Informationen und Antrag: Externer Link: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gedenkstaetten/gedenkstaettenfahrten.html

Informationen zur Förderung von Internationaler Jugendarbeit des Landes Schleswig-Holstein: Externer Link: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Jugendarbeitsozialarbeit_InternationaleJugendarbeit.html

Thüringen

Fahrten in Thüringen
Das Thüringer Bildungsministerium unterstützt Schulfahrten zu bestimmten außerschulischen Lernorten wie z. B. Gedenkstätten und Erinnerungsorte der Opfer der deutschen Diktaturen im 20. Jahrhundert für Schüler und Schülerinnen ab Klassenstufe 7.

Im Rahmen des Themenjahres "Neun Jahrhunderte jüdisches Leben in Thüringen (2020/2021)" werden zudem Fahrten zu ausgewählten Gedenkstätten, Erinnerungsorten und Museen gefördert.

Weitere Informationen: https://bildung.thueringen.de/schule/thema/fahrten-gedenkorte/ Flyer (Stand: Juni 2020): Externer Link: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/schule/thema/gedenkstaetten/FLYER_Ausserschulische_Lernorte.pdf

Landeszentrale für politische Bildung: mehrtägige Projekttage an Thüringer Gedenkstätten
Im Rahmen der historisch-politischen Bildung zum Themenfeld Nationalsozialismus unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (LZT) Schulen bei mehrtägigen Projekttagen (3-5 Tage) an den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Die LZT übernimmt den Großteil der Kosten für Programm-, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, abzüglich einer geringen Teilnehmergebühr.

Weitere Informationen zur Förderung durch die LZT: Externer Link: PDF zum Download

Fahrten nach Polen
Die Bethe-Stiftung/Stiftung Erinnern Ermöglichen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützen gemeinsam eine begrenzte Anzahl (2019/20: bis zu 15) Gedenkstättenfahrten von Thüringer Schulen zu NS-Vernichtungslagern in der heutigen Republik Polen (Auschwitz, Belzec, Sobibor, Kulmhof, Majdanek, Treblinka).

Weitere Informationen und Antrag: Externer Link: https://bildung.thueringen.de/schule/thema/fahrten-gedenkorte/

Denkbunt: Übersichtsseite Förderungen von Gedenkstättenfahren
Übersichtsseite zur Förderung von Gedenkstättenfahrten von Denkbunt - Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit: Externer Link: https://denkbunt-thueringen.de/foerderung/gedenkstaettenfahrten/

Bundesweite Fördermöglichkeiten für nichtschulische Gedenkstättenfahrten

Bundesprogramm "Jugend erinnert"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Auswärtige Amt fördern seit 2019 Gedenkstättenfahrten außerschulischer Bildungsträger im Rahmen des Bundesprogramms "Jugend erinnert". Auch Kooperationen von nicht-schulischen Trägern mit Schulen können gefördert werden, sofern die Leitung beim nicht-schulischen Träger liegt. Gefördert werden 4-8-tägige Fahrten mit jungen Menschen im Alter von 14-26 Jahren.

Zuständig für Antragsstellung und MIttelvergabe ist die IBB gGmbH Dortmund als Zentralstelle.

Weitere Informationen und Antragsstellung: Externer Link: https://kjp-gedenkstaettenfahrten.de/

Bundeszentrale für politische Bildung


Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb fördert Projekte und Aktivitäten der politischen Bildungsarbeit und des zivilgesellschaftlichen Engagements. Hierzu zählen auch Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland. Voraussetzung für eine Förderung durch die bpb ist die Anerkennung als Träger der politischen Erwachsenenbildung sowie der Nachweis eines bundesweiten Interesses. Entsprechende Einrichtungen können einen Antrag auf Anerkennung als Förderpartner bei der bpb stellen. Gedenkstättenfahrten von Schulen werden nicht gefördert. Bei bilateralen Besuchen oder Fahrten fördern vorrangig die entsprechenden Jugendwerke. Weitere Kriterien der Förderung sind:

  • Gruppengröße: Mindestens 10 Teilnehmer/-innen.

  • Alter: Ab 16 Jahre.

  • Abgabefristen: Bis zu 3 Wochen vor der Fahrt. Mitglieder von Dachverbänden wenden sich an diesen als zuständige Zentralstelle.

Weitere Informationen und Kontakt: Interner Link: www.bpb.de/partner/foerderung

Pädagogischer Austauschdienst (PAD)

Im Rahmen verschiedener Programme fördert der Pädagogische Austauschdienst (regelmäßige) Schulpartnerschaften mit Schulen im Ausland. Im Rahmen gegenseitiger Besuche können Fahrten zu Gedenkstätten stattfinden.

Weitere Informationen: Externer Link: www.kmk-pad.org

Bundestagsabgeordnete

Für Gruppen aus ihrem Wahlkreis haben Bundestagsabgeordnete ggf. finanzielle Mittel zur Unterstützung von Schul- und Bildungsfahrten zur Verfügung. Dies betrifft vor allem Fahrten nach Berlin.

Bilaterale Fördermittel

Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)

Externer Link: http://www.dpjw.de/
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen. Es finanziert und initiiert deutsch-polnische Jugendbegegnungen und unterstützt sie inhaltlich. Die Finanziellen Mittel stammen vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) vom Bildungsministerium der Republik Polen.

Wege zur Erinnerung
Das Programm "Wege zur Erinnerung" richtet sich an deutsch-polnische oder trilaterale Partnerschaften, die sich bei gemeinsamen Jugendbegegnungen mit der Thematik der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust, des Zweiten Weltkriegs und der Besetzung Polens durch Nazideutschland auseinandersetzen. Gefördert werden Projekte mit Gruppen von max. 50 Teilnehmenden im Alter von 14 bis 26 Jahren. Das gemeinsame Programm sollte 4-14 Tage umfassen.

Weitere Informationen, Förderkriterien und Antragstellung: https://dpjw.org/projektförderung/wege-zur-erinnerung/

Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch


Das Tandem-Koordinierungszentrum in Regensburg vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Sondermittel "Tschechische Republik" aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Mit diesen Geldern können deutsch-tschechische Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit mit unterschiedlichsten thematischen Schwerpunkten gefördert werden.

Weitere Informationen und Kontakt: Externer Link: www.tandem-org.de/foerderung.html

Deutsch-Französisches Jugendwerk


Das DFJW fördert den Jugendaustausch und Jugendprojekte zwischen Deutschland und Frankreich. Dazu gehören zum Beispiel Schüler- und Studierendenaustausch, Partnerschaften von Städten und Regionen oder Praktika und Austausch im Berufsbereich. Es hat seine Aktivitäten auch auf Nachbarländer in Mittel- und Südosteuropa sowie den Mittelmeerraum ausgeweitet. Ziel ist es, die deutsch-französischen Beziehungen zu vertiefen, Schlüsselkompetenzen für Europa zu vermitteln, die Neugier an der Partnersprache zu wecken, interkulturelles Lernen zu fördern, Erfahrungen des deutsch-französischen Jugendaustauschs und der Aussöhnung an Drittländer weiterzugeben, jedem die Teilnahme an Mobilitätserfahrungen zu ermöglichen. Die Einnahmen des DFJW stammen aus einem Fonds, der zu gleichen Teilen von der deutschen und der französischen Regierung gespeist wird.

Im Allgemeinen können gefördert werden

  • Begegnungen am Ort des Partners,

  • Bi- oder trilaterale Begegnungen an einem dritten Ort.

Weitere Informationen und Kontakt: Externer Link: www.dfjw.org/

ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt Sondermittel für den deutsch-israelischen Jugendaustausch aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) bereit. Mit den KJP-Mitteln wird zum Beispiel der außerschulische Jugend- und Fachkräfteaustausch gefördert.

Weitere Informationen und Kontakt: Externer Link: www.conact-org.de/foerderung/

Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch


Die zentrale Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von Projekten Dritter im schulischen, beruflichen und außerschulischen Jugendaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation. Die finanzielle Förderung erfolgt nach den Vorschriften und Kriterien, die mit dem jeweiligen Zuwendungsgeber der Stiftung vereinbart wurden. Neben der finanziellen Förderung ist eine Hauptaufgabe der Stiftung die Beratung der Träger und Organisator/-innen des Austausches.

Weitere Informationen: Externer Link: www.stiftung-drja.de/

Deutsch-Griechisches Jugendwerk

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) fördert die Intensivierung der Beziehungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Griechenland und die Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses. Das DGJW fördert deutsch-griechische Projekte, unter anderem Jugendbegegnungen, Programme für Fachkräfte der Jugendarbeit, Trilaterale Programme (mit Teilnehmer*innen aus Deutschland, Griechenland und einem Drittland), Praktika, Hospitationen und Kleinprojekte.

Weitere Informationen: Externer Link: Deutsch-Griechisches Jugendwerk

EU-Förderung

Europa für Bürgerinnen und Bürger: Europäisches Geschichtsbewusstsein


Im Rahmen des Förderprogramms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" werden im Rahmen des Förderbereichs "Europäisches Geschichtsbewusstsein" Organisationen und Projekte mit historischem Fokus gefördert, die ein Nachdenken über europäische Werte anregen. Dabei kann es um die Auseinandersetzung mit den Ursachen totalitärer Regime und anderen wichtigen Momenten in der neueren Geschichte Europas gehen, die die Entstehung der EU bedingt oder entscheidend geprägt haben. Antragsberechtigt sind nicht-gewinnorientierte Organisationen und Einrichtungen (u.a. Gedenkstätten, Museen, Archive, Vereine, Verbände, Stiftungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, kirchliche, soziale und andere zivilgesellschaftliche Organisationen) sowie Kommunen.

Förderung:

  • Die Projekte müssen eine deutliche europäische Dimension aufweisen.

  • Pro Jahr gibt es eine Einreichfrist.

Weitere Informationen, Antragsformulare und aktuelle Einreichfristen: Externer Link: www.kontaktstelle-efbb.de/ziele-des-programms/foerderbereich-1/projektfoerderung/

Förderung aus dem EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION


Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Das eigenständige Förderkapitel Erasmus+ JUGEND IN AKTION richtet sich an die nicht formale und informelle Bildung. Es gibt drei Leitaktionen, die folgende konkrete Fördermöglichkeiten umfassen:

  • Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen

    • Jugendbegegnungen

    • Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

    • Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit

  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren

    • Strategische Partnerschaften

    • Transnationale Jugendinitiativen

  • Leitaktion 3: Politikunterstützung

    • Strukturierter Dialog

Weitere Informationen und Beratung bei der Nationalen Agentur Erasmus+ JUGEND IN AKTION: Externer Link: www.erasmusplus.de, Externer Link: www.jugendfuereuropa.de

Fussnoten