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Fundraising Glossar | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de

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Fundraising Glossar Von A wie Anlassspende bis Z wie Zweckbindung

/ 48 Minuten zu lesen

Im Akquisos-Glossar werden Begriffe aus dem Themenbereich Fundraising kurz und verständlich erklärt.

Von A wie Anlassspende bis Z wie Zweckbindung: Hier finden Sie das Fundraising-Glossar. (Herbstrose/flickr.com) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Das Glossar wurde von 2016 bis 2020 aufgebaut und im Rahmen unserer Akquisos Ausgaben sukzessive um einzelne Begriffe erweitert.

ABC-Analyse

Die ABC-Analyse zählt zu den vereinfachten >> Scoring-Verfahren, um den monetären Wert der eigenen Spenderschaft zu ermitteln. Es ist eindimensionales Verfahren und daher auch für kleinere Organisationen anwendbar. Der Spenderstamm wird anhand des Spendenumsatzes in drei Gruppen eingeteilt: Die A-Spender sind für 80% des Gesamtumsatzes verantwortlich und bilden die wichtigste Gruppe. Die B-Spender sorgen für 15% des Umsatzes und die C-Spender bringen 5% auf. Die Gruppengröße variiert je nach Organisation und Betrachtungszeitraum. In der Regel ist die A-Gruppe jedoch die kleinste und die C-Gruppe die größte. Wenige Spender/-innen sorgen somit für viel Umsatz, die Mehrzahl der Spender/-innen für wenig. Die ABC-Analyse ermöglicht es auf einfache Art, die spendenstärksten Spender/-innen zu identifizieren und gesondert zu betreuen. Sie lässt jedoch viele weitere wichtige Faktoren außer Acht. Eine noch weiter reduzierte Variante ist die Paretoregel, die auf Basis einer 80/20-Verteilung nur noch zwei Gruppen benennt.

Weiterführende Informationen:
P. Iversen-Schwier (2016). Analyseverfahren. In: Fundraising Akademie (Hrsg.): Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden, Wiesbaden, S. 284 ff.

Anlassspende

Anlassspenden sind Spenden, die zu einem besonderen Ereignis (=Anlass) getätigt werden. Dies kann ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum oder auch ein Trauerfall sein. Menschen wünschen sich dann anstelle eines Geschenks eine Spende an eine Organisation, manchmal auch für ein spezifisches Projekt ihrer Wahl. Viele gemeinnützige Organisationen stellen den Jubilar/-innen bzw. Hinterbliebenen zu diesem Zweck Flyer, Infomaterial, Spendenboxen oder Überweisungsträger zur Verfügung. Meist wird für solche Zwecke ein spezielles Kennwort vereinbart, so dass die Spenden zugeordnet werden können. Üblicherweise wird den Jubilar/-innen oder Hinterbliebenen anschließend eine Liste mit allen Spender/-innen sowie Informationen über den Gesamtbetrag zugesandt.

Weiterführende Informationen:
Marita Haibach: Handbuch Fundraising: Spenden, Sponsoring, Stiftungen in der Praxis. Campus Verlag, 2012.
Artikel "Anlassspenden Best Practice": Externer Link: http://sozialmarketing.de/anlassspenden-best-practice/

Anreizaustauschelement

Mit Anreizaustauschelement ist ein symbolischer Gegenwert für eine Spende gemeint – zum Beispiel ein Stuhl oder ein Backstein im Studienhaus, ein gepflanzter Baum oder ähnliches. Dabei liegt der materielle Gegenwert meist weit unter der tatsächlichen Spendenhöhe.

Mit solchen Anreizaustauschelementen lehnt man sich einerseits an das gängige Konsumverhalten an („ich bekomme etwas für mein Geld“). Gleichzeitig wird die Spende für die Spenderinnen und Spender selbst konkret sichtbar. Falls Namensplaketten an >> Spendentafeln, auf Stühlen, Steinen oder ähnlichem angebracht werden, werden auch für andere die Spenderinnen und Spender identifizierbar.

Antragsfrist

Öffentliche Geldgeber oder Stiftungen vergeben Fördergelder häufig im Rahmen von Förderprogrammen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten. Um Fördermittel zu erhalten, ist es fast immer notwendig, einen Antrag zu stellen, meist in einer vorgegebenen Form und bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Diese sogenannten Antragsfristen sind unbedingt einzuhalten, da sonst der Antrag nicht in die Auswahl der Entscheidungsgremien aufgenommen wird. Manche Geldgeber haben 1-2 Antragsfristen pro Jahr, für manche Förderprogramme gibt es überhaupt nur eine einzige Antragsfrist. Es ist also unbedingt erforderlich, stets auf dem Laufenden zu sein, welche Förderprogramme für ein Projekt infrage kommen und wann die Antragsfristen sind, denn ein Antrag will gut vorbereitet sein und braucht Zeit.

Weiterführende Informationen:
Checkliste zur Konzeption eines Antragskonzepts: Externer Link: www.bpb.de/lernen/kulturelle-bildung/60068/checkliste-zur-konzeption-eines-antragskonzepts/
bpb Artikel Interner Link: Money for nothing?

Arbeitslohnspende

Siehe Eintrag "Payroll-Giving"

Basar

Im deutschen Sprachgebrauch meint das Wort Basar meist den Verkauf von Waren für einen wohltätigen Zweck. Bei "Abgabebasaren" stiften Menschen Waren, die sie zuvor beim Veranstalter, zum Beispiel einem Bildungsträger, abgeben. Dieser kontrolliert die Waren auf Eignung, sortiert sie und verkauft sie am Basartag. Die Preise sind im Vorfeld festgelegt und der Erlös wandert direkt in die Kasse des Veranstalters. Beim "Selbstverkäuferbasar"(Flohmarkt) bauen die Verkäuferinnen und Verkäufer einen eigenen Stand auf und sind für die Waren, die Preisgestaltung, Auf- und Abbau etc. selbst verantwortlich. Der Veranstalter erhält als Spende z.B. eine Standgebühr oder einen Teil des Verkaufserlöses.
Weiterführende Informationen: Interner Link: www.bpb.de/216661
Praxisbeispiele: Interner Link: www.bpb.de/216666/

Bußgeldfundraising

(auch: Geldauflagenmarketing). Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Richter/-innen und Staatsanwälte veranlassen, dass die Bußgelder gemeinnützigen Organisationen zugutekommen. Die Richter/-innen entscheiden allein, wem sie das Geld zuweisen. Wollen gemeinnützige Organisationen mit Zuweisungen bedacht werden, müssen sie sich in einem Verzeichnis beim zuständigen Oberlandesgericht eintragen lassen. Um die Chancen bedacht zu werden zu erhöhen, ist es sinnvoll, dass Organisationen die Ansprechpartner/-innen regelmäßig kontaktieren und über ihre Arbeit informieren.

Weiterführende Informationen
Akquisos "Bußgelder für Bildungsprojekte": Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/207862

Bürgerstiftung

Bürgerstiftungen sind gemeinnützige Stiftungen von Bürger/-innen für Bürger/-innen. Sie engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einer bestimmten Region oder Gemeinde. Sie sind in der Regel fördernd und operativ tätig. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie bürgerschaftliches Engagement. Bürgerstiftungen sind bestrebt, ihr Stiftungsvermögen kontinuierlich zu steigern. Auch kleinere Zustiftungen sind möglich. Zum Selbstverständnis von Bürgerstiftungen gehört in der Regel die völlige Unabhängigkeit von staatlichen, kommunalen oder Unternehmensstrukturen. Sie werden von einer Vielzahl und Vielfalt von Stiftern errichtet und getragen. Der Arbeitskreis Bürgerstiftungen stellte im Jahr 2000 "10 Merkmale einer Bürgerstiftung" zusammen und entwickelte ein Gütesiegel. Es gibt derzeit (2016) etwa 400 Bürgerstiftungen in Deutschland.

Weiterführende Informationen:
Externer Link: www.buergerstiftungen.org
Externer Link: www.aktive-buergerschaft.de/buergerstiftungen
10 Merkmale einer Bürgerstiftung:
Externer Link: www.buergerstiftungen.org/de/ueber-buergerstiftungen/die-10-merkmale.html

Call-to-Action

Im Marketing und Fundraising bezeichnet ein Call-to-Action (CTA) eine konkrete Handlungsaufforderung an die angesprochenen Personen. Der CTA gibt kurz und prägnant vor, was nach dem Lesen, Hören oder Sehen der Werbe-/Spendenbotschaft getan werden soll. Ein CTA steht daher meist am Ende der Botschaft. Manchmal jedoch bereits ganz am Anfang, um klarzustellen, was erwartet wird. Er ist grafisch oder lautmalerisch besonders hervorgehoben, damit er in jedem Fall wahrgenommen wird. Es empfiehlt sich, nur einen CTA zu verwenden, damit sich verschiedene Handlungsaufforderungen nicht gegenseitig neutralisieren. Ein CTA ist konkret, auffordernd (Imperativ) und spricht die potenziell Handelnden direkt an. Er ist aber keinesfalls bevormundend. Letztlich soll er nur den letzten Impuls geben.

Typische Bespiele sind: Spenden Sie jetzt! Besuchen Sie unsere Webseite. Informieren Sie sich vor Ort. Melden Sie sich direkt hier an. Nutzen Sie unser praktisches Online-Formular. Werden Sie Mitglied. Unterzeichnen Sie die Petition am besten sofort. (Hier) Klicken und anmelden. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme.

Charity Shopping

Beim Charity Shopping spenden Kundinnen und Kunden "nebenbei", wenn sie etwas einkaufen. Ein kleiner Teil des Kaufbetrages für ein Produkt fließt dabei an gemeinnützige Organisationen. Charity Shopping findet in der Regel bei Online-Käufen statt. Online-Verkaufs- oder Vergleichsportale geben dabei einen Teil ihrer Vermittlungsprovision oder ihres Gewinns an gemeinnützige Organisationen weiter. Vorteil für die Kundinnen und Kunden: Sie können sich bei den Portalen eine Organisation aussuchen (sofern diese am Programm teilnimmt) und an diese spenden, ohne dafür ein Spendenformular ausfüllen oder zusätzliches Geld für die Spende ausgeben zu müssen. Die Spende ist im Kaufpreis des Produkts, das sie ohnehin erwerben wollten, bereits enthalten (Ausnahme: Bücher, da aufgrund der Buchpreisbindung keine Provision ausgeschüttet werden darf). Für die Portale ist Charity Shopping eine Vertriebsmethode. Sie werben damit für die Nutzung ihrer Dienstleistung und geben sich ein wohltätiges Image. Gemeinnützige Organisationen nehmen zusätzliche Spenden ein. Nachteile für die Organisationen: Sie erhalten meist keine Kontaktmöglichkeit zu den Spender/-innen. Die gespendeten Einzelbeträge sind oftmals sehr gering und lohnen sich erst in der Summe vieler Einkäufe. Die Organisation muss meist selbst dafür werben.

Corporate Social Responsibility (CSR)

Corporate Social Responsibility (CSR) ist ein Konzept gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen. Es orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit und erstreckt sich auf die Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales. Unternehmen mit einer CSR-Strategie bemühen sich demnach um verantwortliches Handeln in der eigenen Geschäftstätigkeit, im ökologischen Bereich, bei den Beziehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Austausch mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren. Viele Großunternehmen verfügen über eigene CSR-Abteilungen, die Maßnahmenpläne entwickeln und umsetzen. Es gibt international anerkannte CSR-Grundsätze und Leitlinien wie den United Nations Global Compact oder auf EU-Ebene das "Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen". Ein Teilbereich von CSR ist das bürgerschaftliche Engagement von Unternehmen, auch Corporate Citizenship genannt.

Weiterführende Informationen
Deutsches Global Compact Netzwerk: Externer Link: www.globalcompact.de
Grünbuch - Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen: Externer Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52001DC0366

Corporate Citizenship

Das freiwillige bürgerschaftliche Engagement in und von Wirtschaftsunternehmen nennt man auch Corporate Citizenship. Es ist ein Teilbereich von Corporate Social Responsibility (CSR). Zu Corporate Citizenship gehören an der Schnittstelle zum Fundraising zum Beispiel Unternehmenskooperationen mit gemeinnützigen Organisationen in Form von Sponsoring, Spendenaktivitäten, Förderung durch Unternehmensstiftungen oder Freiwilligen-Engagement wie Freiwilligentage, an denen Unternehmensmitarbeiter/-innen unentgeltlich bei gemeinnützigen Organisationen oder Projekten mithelfen.

Crowdfunding

Anstatt für ein einzelnes Projekt wenige Menschen zu suchen, die viel Geld geben, wird beim Crowdfunding eine große Masse (=crowd) gewonnen, die das Projekt mit vielen kleineren Beträgen (=funds) unterstützt. Dies geschieht üblicherweise mit einer zeitlich befristeten Kampagne über eine Online-Plattform. Falls das Finanzierungsziel mit Ablauf des Kampagnenzeitraums nicht erreicht wurde, erhalten die Unterstützer/-innen ihr Geld zurück. Unabhängig davon erhalten sie in der Regel noch eine Gegenleistung in Form eines "Dankeschöns", das sich nach der Unterstützungssumme richtet.

Weiterführende Informationen
Crowdfunding – Eine Einführung: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/186040/einfuehrung
Praxistipps für Crowdfunding-Projekte im Bereich politische Bildung: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/186069/praxistipps-fuer-crowdfunding-projekte

Dank

Eine Spende ist per Definition eine freiwillige Leistung ohne Gegenleistung. Sie ist demnach ein Geschenk, auf das die Spenden empfangende Organisation mit einem Dankeschön reagieren sollte. Dies ist nicht nur ein Aspekt der Höflichkeit, es zeigt Wertschätzung und Anerkennung und trägt somit maßgeblich zur Bindung der Spender/-innen bei. Das Dankeschön kann immateriell (ausgesprochener Dank) oder in Verbindung mit einem Dankgeschenk erfolgen. Großspenden werden in der Regel aufwändiger und teurer bedankt als Kleinspenden. Ein Dankgeschenk, z. B. eine besondere Einladung, muss vom Wert aber deutlich unter dem Wert der Spende liegen, damit keine gleichwertige Gegenleistung entsteht. Es empfiehlt sich, eine Danksystematik zu entwickeln, die einen verbindlichen Rahmen absteckt: Wem wird wann in welcher Form von wem gedankt.

Akquisos-Ausgabe zum Thema Spenderdank: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/260525/danken

8 Tipps zum Danken: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/260532/8-tipps-fuer-ein-anerkennendes-dankeschoen

Datenbank

Siehe Eintrag "Fundraising-Software"

Dauerspende

Eine Dauerspende bezeichnet – im Gegensatz zu einer unregelmäßigen Mehrfachspende – eine geregelte Unterstützung. Die Regelmäßig ist definiert, kann aber in Höhe und Frequenz (monatlich, (halb-) jährlich) individuell bestimmt werden. Den Spender/-innen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. die eigenmächtige Einrichtung eines Dauerauftrages,

  2. die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung an die Organisation.

Auch wenn letztere aufgrund des notwendigen SEPA-Mandats aufwändiger ist, wird sie von den Organisationen in der Regel bevorzugt. Zum einen, weil sie nur so die Höhe und Frequenz sicher kennen und entsprechend mit den voraussichtlichen Spendeneinnahmen planen können und zum anderen, weil ein SEPA-Mandat zwar jederzeit und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann, dies aber in schriftlicher Form erfolgen muss. Diese Hürde verspricht längere Einnahmen. Da Dauerspenden von vielen Spender/-innen als unflexibel empfunden werden, gehen Organisationen dazu über, neue Namen (z. B. "Treuespende") oder Spendenprodukte (z. B. "Starthelfer", "Schutzengel") zu entwickeln. Eine "Patenschaft" ist eine besonders intensive Form der Dauerspende.

Donor Journey

Die Donor Journey (engl. für Spenderreise) ist eine "virtuelle Reise", bei der alle Kontaktpunkte (sog. Touchpoints), die einzelne Spender/-innen mit der Organisation haben werden, strategisch geplant sind. Die Kommunikation mit den Spender/-innen wird so koordiniert, dass diese eine positive "Reise" mit der Organisation erleben und dadurch langfristig gebunden werden. Neben globalen Donor Journeys (welche Berührungspunkte gibt es von Erstkontakt bis Spendenende?), können Donor Journeys auch für einzelne Phasen geplant werden. Kontaktpunkte im Rahmen einer Erstspende können bspw. sein: Spendenaufruf, Dank, Willkommensbrief, Informationsschreiben nach Zeitpunkt X. Idealerweise berücksichtigt und koordiniert eine Donor Journey verschiedene Kanäle (Brief, Telefon, Social Media, Infostände, Spenderservice usw.), damit die Spender/-innen eine stimmige "Reise" erleben.

Weiterführende Informationen:
L. Künzer (2016). Donor Journeys. In: Fundraising Akademie (Hrsg.): Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden, Wiesbaden, S. 450 ff.

Drittmittel

Der Begriff Drittmittel wird meist im Zusammenhang mit Hochschulen oder anderen Bildungsträgern verwendet. Deren laufende Haushaltsmittel und Investitionen (Grundausstattung) werden vor allem staatlich finanziert. Drittmittel sind diejenigen finanziellen Mittel, die den Einrichtungen oder einzelnen Wissenschaftlern/-innen zusätzlich von dritter Seite für bestimmte Projekte oder Bereiche zufließen. Häufig sind vor allem die privaten Drittmittel gemeint, die bei Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen eingeworben werden. Auch Schulen und andere Bildungsträger werben mittels Fundraising Drittmittel ein, etwa über Spenden und Sponsorenleistungen, meist bei Fördervereinen, Stiftungen, Unternehmen und Privatleuten. In den Hochschul- und Schulgesetzen der Länder ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Einwerbung von Drittmitteln zulässig ist. Die Einwerbung von privaten Drittmitteln bei Bildungsträgern steht immer wieder in der Kritik, weil z.B. Einflussnahmen der Wirtschaftsunternehmen auf Forschungsinhalte und Lehre befürchtet werden.

Weiterführende Informationen
Interner Link: www.bpb.de/gesellschaft/kultur/zukunft-bildung/205534/

Dritter Sektor

Der Dritte Sektor umfasst Organisationen, die weder dem idealtypischen Pol des Marktes noch dem des Staates zugeordnet werden können. Sie sind also nicht gewinnorientiert und staatsunabhängig. Sie agieren in einer Mischung aus Fürsorge, Vorsorge und Solidarität. Die Ausprägungen und Formen variieren dabei: Non-Profit-Organisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften usw. 2007 wies der Dritte Sektor 2,3 Mio. Voll- und Teilzeitbeschäftige auf*. Die meisten im Sozial- und Gesundheitswesen. Bei den ehrenamtlich Engagierten liegen Sportvereine vorne. Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung finden sich seltener. Der Anteil steigt aber stetig an. Um den Dritten Sektor von dem in der Volkswirtschaftslehre ebenfalls so betitelten Dienstleistungssektor zu unterscheiden, hat sich der Name Non-Profit-Sektor synonym etabliert.

Weiterführende Informationen:
Annette Zimmer: Fundraising und der Dritte Sektor. (S. 93-105)
*Eckhard Priller: Umfang und Struktur des gemeinnützigen Sektors. (S. 106-123)
beide in: Fundraising Akademie (Hrsg.): Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden. (5. Aufl.). Wiesbaden: Springer Gabler 2016.
Siehe auch: Interner Link: www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17369/dritter-sektor

Ein-Cent-Überweisung

Wenn Spenderinnen und Spender einer Organisation Geld überweisen ohne ihre Adresse anzugeben, besteht die Möglichkeit einer Rücküberweisung, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ein Cent ist der kleinste Betrag, der für solch eine Überweisung benötigt wird. Entsprechend kostengünstig ist die Kontaktaufnahme. Der Verwendungszweck wird zur Nachrichtenübermittlung genutzt. In der Regel dankt die Organisation für die Spende und bittet darum, die Adresse durchzugeben, um eine Spendenbescheinigung versenden zu können. Die Adresse kann dann auch für zukünftige Spenderbindungsmaßnahmen und Spendenwerbung genutzt werden. Datenschutzrechtlich ist diese Form der Kontaktaufnahme umstritten, aber gerichtlich bisher (Stand 2016) nicht eindeutig entschieden.

Datenschutzrechtliche Einordnung: Christian Schmoll: Datenschutzrecht (S. 957-971) in: Fundraising Akademie (Hrsg.): Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden. (5. Aufl.). Wiesbaden: Springer Gabler 2016.

Emergency-Mailing

Im Rahmen von großen Katastrophen oder plötzlich eintretenden Krisen wird mittels sogenannter Emergency-Mailings (auch: Katastrophen- oder Notfall-Mailing) um Spenden gebeten. In der Regel tritt aufgrund der Katastrophe, zum Beispiel einem Erdbeben, einer Sturmflut oder einer Epidemie, ein kurzfristiger, nicht eingeplanter und hoher Geldbedarf auf, um Soforthilfe zu leisten. Die Herausforderung eines Krisenmailings liegt darin, die Spenderinnen und Spender schnell zu informieren und die Dringlichkeit der Hilfe herauszustellen. Krisenmailings haben daher meist einen dramatischen Tonfall, können damit aber mehr Menschen aktivieren als unter „normalen“ Umständen. Bei großen Katastrophen reagieren auf Nothilfe spezialisierte Organisationen schnell und versenden die Spendenaufrufe entweder sofort online oder innerhalb weniger Tage per Post. Bei länger andauernden oder sich aufbauenden Katastrophen, wie zum Beispiel Hungersnöten, wird oft der Zeitpunkt der höchsten medialen Aufmerksamkeit genutzt.

Face-to-Face Fundraising

Ein Fundraisinginstrument, das auf den direkten Kontakt zwischen Spender/-in und Anwerber/-in setzt, ist das so genannte Face-to-Face (=von Angesicht zu Angesicht) Fundraising, kurz: F2F-Fundraising. In der Regel wird es als Straßenwerbung in Fußgängerzonen an Infoständen, vor Supermärkten oder als Haustürsammlung durchgeführt. F2F-Fundraising ist ein Instrument der Neuspender(-innen)gewinnung und setzt – in Abgrenzung zum "Persönlichen Gespräch" – auf die Kaltakquise. Auch wenn im Einzelkontakt weniger Menschen erreicht werden als mit einem schriftlichen Mailing, bringt es den Vorteil, dass im Dialog Fragen individuell geklärt und Informationen an den persönlichen Bedarf der Spender/-innen angepasst werden. Dadurch gewinnen F2F-Fundraiser/-innen gleich im ersten Gespräch Dauerspender/-innen durch unmittelbare Abschlüsse von (Förder-) Mitgliedschaften oder Patenschaften. F2F-Fundraiser/-innen sind nicht immer Mitarbeiter/-innen der Organisation. Oft werden auf F2F-Fundraising spezialisierte Agenturen beauftragt.

Weiterführende Informationen
Mehr zum Thema: Externer Link: http://sozialmarketing.de/face2face-fundraising-zwischen-schwarzen-schafen-und-profis-i/

Förderantrag

Öffentliche Geldgeber oder Stiftungen vergeben Fördergelder häufig im Rahmen von Förderprogrammen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten. Um Fördermittel zu erhalten, ist es fast immer notwendig, einen Antrag zu stellen, meist in einer vorgegebenen Form. Der Förderantrag besteht häufig aus einem Formular, in dem neben den formalen Angaben zum Antragssteller auch Ziele, Zielgruppen und Schritte zur Umsetzung des Projekts dargestellt werden sollen. Diesem Antrag ist im Regelfall ein Finanzierungsplan beizulegen, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Projekts darstellt. Auf Basis dieses Antrags und des Finanzierungsplans entscheiden die Förderer über die Vergabe von Mitteln.

Weiterführende Informationen
Checkliste zur Konzeption eines Antragskonzepts
Money for nothing?

Fördermitgliedschaft

Viele gemeinnützige Organisationen haben als Rechtsform den eingetragenen Verein (e.V.) gewählt und können Mitglieder aufnehmen. Die Fördermitgliedschaft ist daher ein beliebtes Instrument zur Gewinnung von Dauerspender/-innen. Für die meisten gemeinnützigen Fördermitgliedschaften gilt: Der festgesetzte (Mindest-)Mitgliedsbeitrag ist in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, fällig, und die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei jederzeit ein Kündigungsrecht besteht*. Fördermitglieder drücken durch den finanziellen Beitrag ihre Verbundenheit aus und "fördern die gute Sache". Im Gegensatz zu ordentlichen Mitgliedern, die die Geschicke und Inhalte des Vereines mitbestimmen können, haben sie meist weder ein (aktives und/oder passives) Wahl- noch Stimmrecht*. Sie sind jedoch ein wichtiger Teil des Vereins und sollten entsprechend betreut werden. Viele Vereine veröffentlichen z.B. (Förder-) Mitgliederzeitschriften oder veranstalten spezielle Veranstaltungen und Feste für Mitglieder.

* Näheres und Ausnahmen regelt die jeweilige Satzung

Förderprogramm(e)

Förderprogramme (ugs. auch "Fördertöpfe" genannt) sind Rahmenbedingungen für begrenzte Mittel aus dem Haushalt einer Förderinstitution, die für einen bestimmten Förderzweck vorgesehen sind. Förderinstitutionen sind zumeist die öffentliche Verwaltung (z.B. auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene), spezielle Institutionen (z.B. KfW, Förderbanken etc.) oder Stiftungen. Förderprogramme setzen die Bedingungen für die Beantragung von Fördergeldern bei der jeweiligen Institution für Projekte im ausgeschriebenen Gebiet. Sie beinhalten verbindliche Angaben zu den Förderzwecken, -voraussetzungen und -bedingungen. Beispiele für nationale Förderprogramme im Bildungsbereich sind die Studienstiftung des deutschen Volkes zur Begabtenförderung oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft zur Forschungsförderung. Die Förderlandschaft ist sehr vielfältig und unübersichtlich. Es gibt spezielle Angebote zur Recherche geeigneter Förderprogramme, z.B.

Recherche von Förderprogrammen auf Bundes- Landes- und EU-Ebene Externer Link: www.foerderdatenbank.de
Recherche von Förderprogrammen bei Stiftungen: Externer Link: www.stiftungen.org
Rechercheinstrument des Fundraiser Magazins Externer Link: www.fundraiser-magazin.de/dossier/hier-finden-sie-die-passenden-foerdermittel.html

Förderverein

Ein Förderverein ist ein eigenständig agierender eingetragener Verein, der mit dem Ziel gegründet wurde, Mittel für eine bestimmte gemeinnützige Organisation einzuwerben. Der Förderverein selbst ist somit nicht im Sinne des gemeinnützigen Zweckes der Mutterorganisation tätig. Die Aktivitäten richten sich auf die Mitteleintreibung, z.B. durch Ansprache und Netzwerken mit potenten Geldgeber/-innen oder der Ausrichtung von Benefizveranstaltungen. Als eingetragener Verein unterliegt der Förderverein dem Vereinsrecht. Er benötigt einen Vorstand, eine Satzung, regelmäßige Mitgliederversammlungen und eine eigenständige (von der Mutterorganisation getrennte!) Buchführung. Dafür kann der Förderverein die Gemeinnützigkeit beantragen und selbst Spendenbescheinigungen ausstellen. Auch wenn er Mittel einzig für die Zwecke der Mutterorganisation einwirbt, so ist er rechtlich von ihr getrennt. Somit hat die „Mutter“ keinen Zugriff oder Einfluss auf den Förderverein und die eingeworbenen Mittel. Dafür ermöglicht der Förderverein Fundraisingmaßnahmen durchzuführen, wo es der „Mutter“ rechtlich oder bürokratisch erschwert ist (z.B. bei Schulen).

Mehr zu Vor- und Nachteilen eines Fördervereins und der Abgrenzung zum Freundeskreis:
Externer Link: https://fundraising-coach.de/foerdervereine-und-foerderkreise/

Freianzeige

Freianzeigen (auch: Füllanzeigen) sind eine kostengünstige Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, um für ihr Anliegen in der Öffentlichkeit zu werben. Die Schaltung der Anzeige ist kostenfrei, denn sie erfolgt auf Initiative des schaltenden Printmediums. Die Mediengestalter/-innen einer Zeitschrift oder Zeitung profitieren davon, vorgefertigte Anzeigen von gemeinnützigen Organisationen nutzen zu können, um kurz vor Druck "weiße" Lücken auf einer Seite zu vermeiden. Um in den Genuss einer Freianzeige zu kommen, müssen vorab Anzeigenvorlagen in verschiedenen Formaten, Größen, Farbigkeiten und ggf. Motiven vorliegen, damit die Anzeige kurzfristig in die entstandene Lücke eingefügt werden kann. Diese Vorlagen sollten leicht und frei zugänglich sein, z.B. über einen Download im Pressebereich der Organisationswebseite. Die Mediengestalter/-innen müssen zusätzlich über das Vorhandensein von Freianzeigenvorlagen informiert werden.

Freistellungsbescheid

Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer Körperschaft wie einem Verein oder einer Stiftung, dass sie von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer freigestellt wird. Der Freistellungsbescheid beinhaltet folgende Feststellungen: die Gemeinnützigkeit des Vereins, die Steuerbefreiung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, den Förderungszweck und die Möglichkeiten im Umgang mit Zuwendungsbestätigungen. Das Finanzamt prüft turnusmäßig alle drei Jahre die Mittelverwendung der Körperschaft und erteilt bei positivem Ergebnis einen neuen Freistellungsbescheid.

Freundeskreis (Förderkreis)

Ein Freundeskreis (auch: Förderkreis) ist eine formal nicht näher bestimmte Gruppe von Personen, die sich in der Regel für die Mittelerwerbung (Fundraising) einer gemeinnützigen Organisation einsetzt. Im Unterschied zu einem >> Förderverein hat ein Freundeskreis keine rechtliche Grundlage. Er ist vergleichbar mit einer externen Arbeitsgruppe. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass keine Formalien zur Gründung, Aufrechterhaltung oder Auflösung nötig sind. Dies reduziert unter Umständen die Langlebigkeit des Freundeskreises, fördert aber gleichzeitig die Aufnahme der Arbeit. Für „Freunde“ ist der Einstieg niederschwelliger, da keine festen Mitgliedschaften nötig sind. Da Freundeskreise nicht rechtlich eigenständig sind, können sie keine Vereinskonten führen und die für Spendenbescheinigungen notwenige Gemeinnützigkeit nicht beantragen. Die eingeworbenen Mittel kommen nicht dem Freundeskreis, sondern direkt der Mutterorganisation zugute. Der Freundeskreis tritt nur stellvertretend auf.

Mehr zu Vor- und Nachteilen eines Freundeskreis und der Abgrenzung zum Förderverein:
Externer Link: https://fundraising-coach.de/foerderkreis/

Fundraising

Der Begriff Fundraising stammt aus den USA und setzt sich aus den beiden Worten "fund" (=Mittel, Gelder, Kapital) und "to raise" (=beschaffen) zusammen. Daher liest man im Deutschen häufig den Begriff "Mittelbeschaffung". Mit Mitteln sind dabei sämtliche Ressourcen gemeint, die eine gemeinnützige Organisation zur Erfüllung ihres Satzungszweckes benötigt. Dies betrifft neben Geld- auch Sach- und Zeitspenden. Eine adäquate Übersetzung für "Fundraising" gibt es im Deutschen jedoch nicht. Der Begriff bezeichnet das gesamte Konzept der systematischen Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten im Rahmen der Mittelakquise. Darüber hinaus beinhaltet er den Beziehungsaspekt zwischen Fund-Raiser und Fund-Giver: So ist es Aufgabe der ersten, das Anliegen der Organisation zum Anliegen der Unterstützer/-innen zu machen.

Fundraising-Event

Unter Fundraising-Events versteht man Benefizveranstaltungen für einen gemeinnützigen Zweck. Die häufigsten Formen von Fundraising-Events sind Musik- und Theaterveranstaltungen, Basare, Versteigerungen und Sportveranstaltungen, (zum Teil sehr exklusive) Essen, auch Gummientenrennen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Ein wichtiger Zweck von Fundraising-Events ist, Geld einzunehmen. Doch es geht auch darum, die jeweilige Organisation und ihre Anliegen zu präsentieren und persönliche Kontakte zu pflegen. Als eine Form der Öffentlichkeitsarbeit können sie den Kreis der Unterstützerinnen und Unterstützer erweitern. Fundraising-Events stellen in der Regel Unterhaltungs- und Erlebniselemente in den Vordergrund, auch das "Sehen und Gesehen werden" spielt häufig eine wichtige Rolle. Zielgruppe können Privatpersonen, Unternehmen und Politikerinnen und Politiker sein. Die Organisation von Events ist aufwändig und bedarf einer langfristigen Planung. Kosten und Nutzen sind gut abzuwägen. Bei der Entscheidung über die Art des Events sollte bedacht werden, dass es zum Image der Organisation passt und nicht im Widerspruch zu deren Zielen steht.

Weiterführende Informationen:
Haibach, Marita (2019): Handbuch Fundraising, S. 381 ff.
Akquisos-Ausgabe Basare und Tombolas: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/216651/

Fundraisinginstrument

Fundraisinginstrumente sind die Handwerkszeuge der Fundraiser/-innen. Mit ihrer Hilfe erreichen sie ihre Fundraisingziele. Die Instrumente sind Formen des Fundraisings, die die Möglichkeit bieten, potenzielle und/oder bestehende Unterstützer/-innen anzusprechen und die benötigten Mittel zu beschaffen. Dazu zählen bspw. Haustür- und Straßensammlungen, Fundraisingveranstaltungen, Fördermittel, Online-Fundraising (wiederum unterteilt in Spendenplattformen, Charity-Shopping usw.), Telefonfundraising, SMS-Spenden, Ehrenamtsprogramme, Großspendenfundraising. Für jedes Instrument ist wiederum ein Bündel an spezifischen Maßnahmen aufzulegen, die sich sinnvoll ergänzen. In der Regel werden mehrere Fundraisinginstrumente parallel eingesetzt. Auch hier ist eine strategische Gesamtplanung wichtig.

Im Akquisos vorgestellte Fundraisinginstrumente:
Aktionen für mehr Aufmerksamkeit: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/238239/
Basare und Tombolas: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/216651/
Bußgelder: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/207862/
Crowdfunding: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/186039/
Danken: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/260525/
Mailings: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/163068/
Nachlassfundraising: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/286774/
Patenschaften: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/197347/
Persönliches Gespräch: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/228900/
Spendenflyer: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/295920/
Unternehmensfundraising: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/265592

Fundraising-Software

Computergestütztes Kontakt- und Informationsmanagement ist eine wichtige Voraussetzung für strategische und erfolgreiche Fundraising-Aktivitäten. Dafür ist eine Fundraising-Software bzw. Spenderdatenbank ein wichtiges Hilfsmittel. Spendensammelnde Organisationen haben potenziell viele Personen und vielfältige Kontakte zu erfassen. Standard-Datenbanken oder Tabellenkalkulationsprogramme geraten schnell an ihre Grenzen. Spezifische Fundraising-Software ist in der Lage, Datensätze miteinander zu verknüpfen, sodass zum Beispiel schnell übersichtliche Darstellungen von Spendengewohnheiten, Profil- oder Reaktionsdaten etc. möglich sind. Sie bieten idealerweise auch Schnittstellen zur Buchhaltung und können an die Bedürfnisse der Organisationen angepasst werden. Die Einrichtung, Anpassung und Mitarbeiterschulungen sind allerdings recht kostenintensiv, vor der Entscheidung sollte man sich daher umfassend informieren.

Literaturtipp:
Andreas Berg: Database + Fundraising. Mehr Spenden und bessere Marketing-Kommunikation mit Data-Driven-Fundraising, Dresden 2019.

Informationen des Deutschen Fundraising Verbands:
Externer Link: www.dfrv.de/fundraising-branche/fundraising-software/

Gemeinnützigkeit

Ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient, wird als gemeinnützig bezeichnet. Die Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Gemeinwohl wird als Gegenbegriff zu Einzel- oder Gruppeninteressen verstanden. Das Verhalten darf also nicht einem eng definierten, in der Anzahl dauerhaft kleinen Personenkreis zugutekommen. In Abgrenzung dazu ist die Mildtätigkeit zu sehen, die sich an (einzelne) Personen richtet, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Einnahmen für gemeinnützige Zwecke werden nach § 52 der Abgabenordnung steuerbegünstigt. Ein Verein wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er nach der Satzung und nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke fördert. Darunter fallen u.a. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Jugendhilfe, der Altenhilfe sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland (vollständige Auflistung in § 52 AO).

Weiterführende Informationen
§ 52 AO: Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht: Externer Link: www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67744&_psmand=110

Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist eine Organisationsform, die auf einem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb basiert. Dabei schließen sich natürliche oder juristische Personen zusammen mit dem Ziel, ihre Mitglieder wirtschaftlich und/oder sozial zu fördern oder gemeinsam etwas zu erwerben. Die ersten Genossenschaften gab es bereits vor 150 Jahren. Es gibt Genossenschaften in den verschiedensten Märkten (z.B. Medien, Banken, Wohnungsbau), Größen und Strukturen. Alle Genossenschaften haben gemeinsam, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind – dies unterscheidet sie zum Beispiel von einer GmbH. Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften, und dies aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an, der die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft.

Weitergehende Informationen:
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
Externer Link: https://www.dgrv.de/de/genossenschaftswesen/genossenschaft.html

Großspende

Eine Großspende bezeichnet eine überdurchschnittlich hohe Spende einer einzelnen Person oder eines Unternehmens zugunsten einer gemeinnützigen Organisation oder einer Partei. Da die Durchschnittsspende von Organisation zu Organisation variiert, ist eine Großspende unterschiedlich definiert. Kleinere Organisationen sprechen bereits ab 500 oder 1.000 Euro von einer Großspende, andere Organisationen ziehen die Grenze erst ab 10.000 oder 50.000 Euro. Eine Großspende muss nicht auf einmal getätigt werden, sondern kann sich aus der Kumulation eines definierten Zeitraums ergeben, z.B. innerhalb von zwölf Monaten. Sobald eine Großspende getätigt wurde, wird die/der Spender/-in fortan als Großspender/-in (engl. Major Donor) geführt und idealerweise in ein Großspendenprogramm aufgenommen. Unabhängig von der Höhe der Folgespenden erfahren Großspender/-innen darin fortan eine gesonderte Behandlung. Großspenden an politische Parteien müssen ab 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht ausgewiesen, ab 50.000 Euro unverzüglich der/m Bundestagspräsidenten/-in angezeigt und anschließend veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen
Dossier "Großspenden Fundraising" des Fundraiser-Magazins: Externer Link: www.fundraiser-magazin.de/dossier/gross-spenden.html
Veröffentlichte Parteiengroßspenden ab 2002: Externer Link: www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung

Hausliste

Die Hausliste ist der Datenschatz jeder Spenden sammelnden Organisation. Sie umfasst die Adressen und Kontaktdaten von bestehenden und ehemaligen Spender/-innen sowie Interessent/-innen. Eine gepflegte, d.h. stets aktuell gehaltene Hausliste ist das wichtigste Werkzeug des Fundraising. Mit ihr werden Spender/-innen gewonnen, gebunden und entwickelt (s. Spenderpyramide). Spendenaufrufe an die Hausliste erzielen höhere Rückläufe als an eine Fremdliste. Fremdlisten bestehen aus (z.B. angekauften) Adressen von Personen, die bisher noch nicht in Kontakt mit der Organisation standen. Sie werden für die Kaltakquise genutzt, um neue Spender/-innen zu finden und die Hausliste zu erweitern.

Hybridstiftung

Eine Hybridstiftung (auch: Teilverbrauchsstiftung) vereint die Vorteile einer üblichen auf Dauer angelegten Ewigkeitsstiftung und einer Verbrauchsstiftung, die neben den Erträgen auch das eingesetzte Grundkapital zur Förderung der Satzungszwecke nutzen darf. Sie kann damit auf schwankende Zinsniveaus flexibler reagieren. Insbesondere bei der Einwerbung großer Zuwendungen profitiert die Hybridstiftung im Vergleich zur Verbrauchsstiftung, weil eine Zustiftung in den Grundkapitalstock einen erhöhten steuerlichen Abzug ermöglicht. Für die Zuordnung der zugefügten und entnommenen Gelder ist wichtig, in Satzung und Geschäftsbericht streng zwischen dem auf Ewigkeit angelegten Stiftungsvermögen und dem verbrauchbaren Vermögen zu unterscheiden. Da sich nur der Verbrauchsteil auflösen darf, ist die gesamte Stiftung letztlich eine Ewigkeitsstiftung mit Ausnahmeregelung. Sie muss rechtlich gesehen daher den Satzungszweck auch allein aus den Erträgen der Stiftungsvermögen erfüllen können.

Incentives (Mailingbeigaben)

Der Begriff Incentive (engl. für Anreiz, Antrieb oder Ansporn) steht im Fundraising üblicherweise für Geschenke, die einem Spendenmailing beigelegt werden, um die angeschriebenen Personen zu einer Spende zu motivieren. Diese Vorabgeschenke reichen von personalisierten Adressaufklebern oder Postkarten über "handgeknüpfte" Freundschaftsbändchen oder kleine Stifte bis hin zu Musik-CDs oder Schutzdecken. Sie werden insbesondere zur Neuspendergewinnung eingesetzt. Spendenaufrufe mit Beigaben erzielen in der Regel einen (zum Teil deutlich) höheren Spendenrücklauf. Ziel ist es, dass die Höhe der Spenden die Kosten der Geschenke übertreffen. Auch wenn dies oft gelingt, stehen Incentives in der Kritik. Zum einen aus ökologischen Gesichtspunkten, da die meisten (ggf. bereits unökologisch produzierten) Beigaben weggeworfen werden. Zum anderen aus ethischem Blickwinkel, da sich viele Angeschriebene - insbesondere bei teureren Beigaben - verpflichtet fühlen, das Geschenk mit einer Spende zu beantworten. Zudem ist umstritten, ob die so geworbenen Spender/-innen in der Folge noch spenden, wenn weitere Anreize ausbleiben. Von Incentives abzugrenzen sind kleine Dank-Geschenke für bereits geleistete Spenden, zum Beispiel an langjährig aktive Spender/-innen.

Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht legt eine Organisation Rechenschaft über ihre Arbeit eines abgeschlossenen Jahres ab. Gemeinnützige Organisationen sind zwar – anders als Kapitalgesellschaften – nicht dazu verpflichtet, einen Jahresbericht zu erstellen, es ist aber empfehlenswert. Wenn ein Jahresbericht die Leistungen und Entwicklungen der Organisation gut darstellt, können sich Förderer/-innen und Spender/-innen einen Überblick darüber verschaffen, was mit ihrem Geld passiert ist. Für künftige Geldgeber/-innen oder Kooperationspartner/-innen kann er ein Anreiz zur Unterstützung sein. Für die Vergabe von Spenden- und Transparenzsiegeln ist er oft Voraussetzung. Ein Jahresbericht sollte mindestens enthalten: Darstellung der Organisationsstruktur und Organe, Zielsetzungen und Strategien, Information über die Projekte und Programmbereiche, Erfolge und Misserfolge, wichtige Partner, Wirkungsbeobachtung, Zahlen der Mitglieder und Beschäftigten und die Finanzberichterstattung. Bei der Gestaltung eines Jahresberichts gibt es große Freiheiten – so können Anekdoten und Erfolgsgeschichten, professionelle Infografiken und Fotos die Darstellung beleben und zur Lektüre animieren.

Weitere Informationen und Tipps:
Externer Link: https://old.ngo-dialog.de/index.php/newsletter-artikel-lesen/items/praxis-09-2010.html
Externer Link: www.fundraiser-magazin.de/praxis-archiv/jahresbericht-schickes-aushaengeschild-statt-droeger-bilanz.html

Kapitalkampagne (Capital Campaign)

Bei einer Kapitalkampagne wird mit einer langfristigen, gezielt geplanten Spendenkampagne für einen bestimmten Zweck (z.B. für einen Gebäudeneubau oder das Grundstockkapital einer neuen Stiftung) eine hohe, mindestens sechs-, auch sieben- oder achtstellige Summe (Kapital) über Spenden eingeworben. Eine Kapitalkampagne beinhaltet viele einzelne Fundraisingmaßnahmen, die im Rahmen eines systematischen Projektmanagements geplant und zusammengeführt werden. Sie ist oft auf mehrere Jahre angelegt. Bei einer so hohen Endsumme können Kleinspenden nur einen Teil betragen. Es sind immer mehrere Großspenden einzuwerben. Ein entsprechendes Potenzial sowie ein starkes Fundraisingziel, das Großspender/-innen ausreichend motiviert, sind Grundvoraussetzung für das Gelingen.

Weiterführende Informationen:
M. Haibach (2016). Kapitalkampagne. In: Fundraising Akademie (Hrsg.): Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden, Wiesbaden, S. 500 ff.

A. Schiemenz, D. Fröhlen & J. Schepers (2018) Kapitalkampagne: Der Turbo im Fundraising. In: Stiftung & Sponsoring, 2.

K. Dörfner (2005). Wege der Hoffnung - Die Gründung der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart, in: Sieglinde Ruf / Ralf Stieber (Hrsg.), Mit Stiftungen Gemeinden gestalten, Herrenalber Protokolle, Band 118, Karlsruhe.

Katastrophen-Mailing

Siehe Eintrag "Emergency-Mailing"

Lead / Leadgenerierung

Lead ist ein Begriff aus dem Marketing und meint eine qualifizierte Kontaktadresse einer Person, die sich für ein Unternehmen oder ein Produkt interessiert und die ihre Daten zur weiteren Kommunikation preisgibt. Damit wird die Person mit höherer Wahrscheinlichkeit später zur Kundin oder zum Kunden. Leads in hoher Datenqualität zu generieren ist ein wichtiger Teil der Neukundengewinnung und ein zentrales Ziel von Unternehmen. Leads spielen auch im professionellen Fundraising eine wichtige Rolle. Um eigene Interessenten-Datenbanken in signifikanter Größe aufzubauen, nutzen immer mehr Organisationen den Weg der gezielten Leadgenerierung. Im klassischen Offline-Direktmarketing kommen dazu unter anderem Anzeigen oder Mailings mit Coupons oder aufgeklebter Bestell- oder Antwortkarte zum Einsatz. Online können sehr vielfältige Werbemittel (Werbebanner, Newsletter, Textlinks etc.) in so gut wie allen verfügbaren Auslieferungskanälen (klassische Websites, E-Mail, Soziale Netzwerke, Suchmaschinen etc.) eingesetzt werden. In diesen Werbemitteln finden sich Gewinnspiele, Coupons, Broschüren etc. Klickt der User darauf, wird er zur Internetseite der Lead-Werbekampagne weitergeleitet, wo er seine Daten eingeben kann und sein Einverständnis dafür gibt, dass diese vom Werbungtreibenden/der Organisation gespeichert werden dürfen.

Lettershop

Ein Lettershop ist ein Unternehmen, das personalisierte Postsendungen wie Mailings bzw. Werbebriefe oder Kataloge be- und verarbeitet und zur Übergabe an die Post vorbereitet. Im Lettershop werden die zu personalisierenden Bestandteile eines Mailings mittels Laserdruck- oder Ink-jet-Verfahren beschriftet bzw. adressiert. Außerdem werden die einzelnen Bestandteile einer Sendung maschinell in die Versandhülle kuvertiert oder in Folie eingeschweißt. Dabei wird sichergestellt, dass die personalisierten Bestandteile korrekt zusammengeführt werden (Anschreiben an Herrn Müller zusammen mit Überweisungsträger mit Herrn Müllers Spendernummer). Lettershops übernehmen teilweise die „postalische“ Vorarbeit, indem Adressenabgleiche und eine Portooptimierung stattfinden oder fehlerhafte Adressen bereinigt werden. Bei Lettershops ist auf einen professionellen Umgang mit den Adressdaten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, zu achten - vor allem hinsichtlich des Datenschutzes.

Mäzenatentum / Philanthropie

Als Mäzen/-in wird eine (meist wohlhabende) Person bezeichnet, die eine andere Person oder eine Institution (Verein, Stiftung, etc.) finanziell oder mit Sachleistungen großzügig und uneigennützig fördert (Mäzenatentum). Das bedeutet, dass er oder sie für seine oder ihre Leistung keinerlei Gegenleistung erwartet oder bekommt. Dem Mäzen geht es lediglich um eine gute Tat. Mäzene möchten oftmals öffentlich gar nicht in Erscheinung treten. Spenden und Stiften können als mäzenatische Handlungsweisen bezeichnet werden. Als Namensgeber des Mäzenatentums gilt der römische Kunst- und Kulturförderer Gaius Clinius Maecenas (70 - 8 vor Christus), der als Berater und Freund von Kaiser Augustus bedeutende Dichter des Römischen Reiches unterstützte. Mäzenatentum und der Begriff Philanthropie (engl. philanthropy, wörtl. übersetzt: Menschenliebe) werden oft synonym verwendet.

Mailings

Mailings bzw. Spendenbriefe gelten als Klassiker der Fundraisinginstrumente. Sie spielen nach wie vor im Fundraising-Mix die bedeutendste Rolle. Zwar sind die Zahlen der persönlich adressierten Mailings insgesamt rückläufig und die Responsequote von 1% bei Fremdadressen erscheint mager, dennoch stellen Spendenbriefe nach wie vor den wichtigsten Spendenanstoß dar (24,7% im Jahr 2015 lt. Dt. Spendenrat). Ein Spendenmailing besteht normalerweise aus vier Teilen: Umschlag, Anschreiben, Zahlungsträger und Beilagen, die über den Spendenzweck Auskunft geben. Um wirkungsvoll zu sein, braucht ein Mailing eine Geschichte, die die potenziellen Spender anspricht. Viele Spenderinnen und Spender wurden überhaupt erst durch einen Spendenbrief auf die Organisation aufmerksam und so zu Erst- und Folgespendern. Ein Briefmailing ist eines der persönlichsten Fundraising-Instrumente, mit dem dennoch viele Menschen gleichzeitig erreicht werden. Ein persönlicher Absender, das Blatt in der Hand, der Umschlag im eigenen Postkasten, der aufwändigere Versandweg, das macht ihn aus Sicht der Empfängerinnen und Empfänger persönlicher als z.B. eine E-Mail. Dadurch hat der Spendenbrief einen hohen Bindungsfaktor.

Weiterführende Informationen:
Akquisos-Ausgabe Mailings: Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/163071/im-fokus-mailings

Matching-Fund

Mit Hilfe eines Matching-Funds koppeln öffentliche Institutionen, Stiftungen, Privatpersonen oder Unternehmen ihren Zuschuss an durch die Organisation eigenständig eingeworbene Mittel. Die Bedingungen können dabei variieren: (A) So kann ein fixer Betrag, z.B. 5.000€, zugesichert werden, wenn private Mittel in einem bestimmten Verhältnis (1:2, 1:3) gewonnen werden (also 10.000€, 15.000€). Oder (B): Jeder eingeworbene Euro wird durch den Geldgeber 1:1 oder 1:2 aufgestockt. Diese Zuschüsse können an Mindesteinnahmen gebunden oder nach oben gedeckelt werden. Vorteile dieser komplementären Finanzierungsart: Die öffentliche Hand leistet die Anschubfinanzierung, spart aber insgesamt Zuschüsse ein (A). Matching-Funds sind Ansporn für private Spenderinnen und Spender, da ihre Spende mehr Wert bekommt (insb. bei B und ohne Deckelung).

Weitere Varianten: Externer Link: www.fundraising-evangelisch.info/sites/default/files/images/Download_Matching_Fund.pdf

Nachlassfundraising, Erbschaften und Legate

Das Nachlassfundraising bezeichnet das systematische Planen und Durchführen von Aktivitäten zur Mittelbeschaffung durch Nachlässe. Zu unterscheiden sind aus Sicht der Organisation Erbschaften und Vermächtnisse (auch: Legate). Bei einer Erbschaft wird die Organisation Rechtsnachfolgerin des Erblassers – mit allen Rechten und Pflichten. Bei einem Vermächtnis werden die Erben im Testament verpflichtet, der Organisation einen definierten Erbteil zu überlassen. Es kommt vor, dass das Legat bei den Erben eingeklagt werden muss. Vielfach wird das Nachlassfundraising in den Organisationen dem Großspenden-Fundraising zugeordnet, doch unterscheiden sich beide strukturell und inhaltlich. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis und eine Verbundenheit mit der Organisation aufgebaut werden muss. Vorbereitend für den Nachlass bieten viele Organisationen Unterstützung und Beratung rund um die Themen "Testamente" und "Vererben" an. Dieses sensible Thema wird zurückhaltend, oft nur auf Anfrage bearbeitet.

Weiterführende Informationen: Akquisos-Ausgabe Interner Link: Nachlassfundraising

NGO und NPO

Die Abkürzungen NGO für Non-governmental Organisation und NPO für Non-Profit-Organisation werden häufig synonym verwendet. Eine exakte und einheitliche Abgrenzung der Begriffe findet sich weder im alltagssprachlichen Gebrauch noch in der Fachliteratur. Viele NGOs sind NPOs und umgekehrt. Bei Verwendung des Begriffs NGO ist der Fokus stärker auf die staatliche Unabhängigkeit gerichtet. NGOs werden aus der Zivilgesellschaft heraus gegründet, um staatlich-politische Aufgaben zu übernehmen. Sie verfolgen Ziele zu Themen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, Humanitären Hilfe, Menschenrechte sowie Umwelt/Ökologie und sind meist demokratisch organisiert. Der Begriff NPO umfasst sehr breit alle Organisationen, die nicht aus wirtschaftlichen, sondern ideellen Zwecken gegründet wurden. Bestehendes Vermögen und erwirtschafte Mittel werden nicht an die Mitglieder ausgeschüttet, sondern vollständig in die Gründungszwecke reinvestiert. Dies trifft auf Vereine, Verbände, Gewerkschaften, gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH, gUG oder gAG), Genossenschaften oder Stiftungen zu. Auch viele NPOs übernehmen staatliche Aufgaben, z.B. im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Online-Fundraising

Online-Fundraising bezeichnet im weitesten Sinne sämtliche Aktivitäten, bei den das Internet zur Mittelbschaffung genutzt wird. Das wären zum Beispiel: Gewinnung von Neuspender/-innen, Online-Zahlungen und Spendenformulare, Crowdfunding-Kampagnen, Spendenbitten an bestehende Förderer, Fördererbindung, zum Dank und zur Bereitstellung von Informationen für (potenzielle) Spender/-innen. Der zentrale Faktor ist eine gut und ansprechend gestaltete nutzerfreundliche Webseite, die ständig aktualisiert wird. Weitere Instrumente des Online-Marketings wie Mailings (per E-Mail), Social Media Aktivitäten (auf Facebook, Twitter, Youtube und Co), Suchmaschinenmarketing oder Banner nehmen üblicherweise auf die Webseite Bezug. Eine wichtige Funktion der Internetpräsenz ist es, Vertrauen aufzubauen mit übersichtlichen Informationen, einem Impressum nach gesetzlicher Vorschrift und direkten Kontaktaufnahmemöglichkeiten. Online-Fundraising dient nicht nur der Ressourcenbeschaffung, sondern ist Teil des Beziehungsmanagements zu den (potenziellen) Unterstützer/-innen und sollte wie alle Kommunikationsformen einer Organisation strategisch geplant und mit allen anderen Aktivitäten abgestimmt sein.

Opt-In und Opt-Out

Opt-In nennt man die Erlaubnis von (potenziellen) Spender/-innen oder Kund/-innen zur Kontaktaufnahme durch Organisationen oder Unternehmen. Sei es mittels Anruf, Brief oder Email. Double Opt-In ist die im Datenschutzgesetz verankerte Pflicht zur Bestätigung (Verifizierung) der Erlaubnis, mit einer interessierten Person in Kontakt zu treten. Am häufigsten findet man das Double Opt-In bei Email-Newsletter-Abonnements: Erstes Opt-In: Newsletter-Bestellung auf der Website oder Eintrag in eine Liste. Zweites Opt-In: Antwort auf bzw. Klick auf einen Link in der daraufhin vom Anbieter versandten Bestätigungs-Email. Damit wird sichergestellt, dass das erste Opt-In nicht durch eine fremde Person gegeben wurde. Opt-Out bedeutet, dass die Empfänger/-innen von Emails, Briefen oder Anrufen sich gegen eine Kontaktaufnahme aussprechen. Die Möglichkeit zum Opt-Out (bzw. Widerspruch) zum Beispiel in Form eines Links (z.B. "Sie möchten diesen Newsletter nicht mehr erhalten? Klicken Sie hier") ist gesetzlich verpflichtend.

Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit, gleichbedeutend mit Public Relations (kurz PR), ist ein weit gefasster Begriff für das Management der öffentlichen Kommunikation von Organisationen (intern und extern). Als Ziele von Öffentlichkeitsarbeit gelten der Aufbau von Bekanntheit der Organisation und das Schaffen von Vertrauen sowie eines positiven und unverwechselbaren Images. Zu den operativen Kommunikationsinstrumenten der PR gehören zum Beispiel Pressearbeit, Publikationen und Eventkommunikation. Sowohl Öffentlichkeitsarbeit als auch Fundraising sollten Teil einer kohärenten und systematischen Kommunikationsstrategie einer Organisation sein. Die Übergänge zwischen den Bereichen sind fließend. Sie sollten aufeinander abgestimmt sein, jedoch nicht miteinander verwechselt werden. Während bei der Öffentlichkeitsarbeit die Steigerung des Bekanntheitsgrades einer Organisation und ihrer Anliegen im Mittelpunkt steht, hat Fundraising zum Ziel, Menschen zu einer direkten Reaktion, zum Handeln bzw. zum Spenden zu bewegen.

Weiterführende Informationen:
Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V.: Externer Link: www.dprg.de
Öffentlichkeitsarbeit im Fundraising: Externer Link: www.fundraising-evangelisch.de/wissen/strategie/oeffentlichkeitsarbeit-im-fundraising

Patenschaft

Verschiedene Modelle von Patenschaft haben erfolgreich Einzug in das Fundraising gefunden. Sie setzen eine persönliche Identifikation und ein Verantwortungsgefühl für das Patenkind oder das Patenobjekt voraus. Dies zu schaffen und aufrecht zu erhalten, erfordert jedoch einen hohen Betreuungs- und Verwaltungsaufwand seitens der Organisation. Patenschaften haben den Vorteil, dass Spender/-innen langfristig gebunden werden können. Man kann unterscheiden zwischen Patenschaften als Bindungselement (z.B. Patenschaften für benachteiligte Kinder), Namens- und Objektpatenschaften (z.B. im Museum) und Mentoringprogrammen (zum Beispiel in der Nachwuchsförderung von Parteien).

Weiterführende Informationen:
Akquisos "Paten für die politische Bildung gesucht":
Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/197347

Payroll-Giving

Payroll-Giving (deutsch: Arbeitslohnspende) bedeutet, dass ein Arbeitgeber in bestimmten Katastrophenfällen in Absprache mit den Arbeitnehmer/-innen einen Teil des Bruttogehaltes einbehält, um diesen an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Für den einbehaltenen Teil müssen keine Steuern bezahlt werden, da er nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt wird. Wegen dieses Steuervorteils darf die Organisation, die die Spenden erhält, keine Spendenbescheinigung ausstellen. Um von der steuerlichen Vereinfachung zu profitieren, ist eine Ausnahmeregelung des Bundesfinanzministeriums notwendig. In der Regel wird diese bei (Natur-)Katastrophen im In- und Ausland oder anlässlich besonderer Lagen (wie z. B. der Flüchtlingskrise ab 2015) ausgesprochen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch auf Basis des Gehalts inklusive der Spende berechnet. Eine Ausnahme hierfür besteht nur bei Naturkatastrophen im Inland (Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html Absatz (1) Satz 11).

Reaktivierung

Personen, deren letzte Spende an eine Organisation länger als (je nach organisationsinterner Definition) 12, 24 oder bis zu 60 Monate zurückliegt, gelten als inaktiv. Da sie die Arbeit der Organisation bereits mindestens einmal aktiv unterstützt haben, ist es Erfolg versprechender, diese Personen zu re-aktivieren, also zu einer weiteren Spende aufzufordern, als neue Spender/-innen anzuwerben. Zudem ist es kostengünstiger, da die Adressen vorhanden sind und nicht eingekauft werden müssen. Spezielle Reaktivierungsprogramme wenden sich mit einer gesonderten Ansprache im Mailing oder per Telefon an die (ehemaligen) Spender/-innen. Sie sind erfolgversprechender, wenn die Organisation nicht bis zur völligen Einstellung der Spendenaktivität wartet, sondern bereits ansetzt, wenn jemand die Spendenfrequenz oder -höhe signifikant herabsenkt.

Response-Quote

Die Response (=Reaktion/Resonanz)-Quote bezeichnet das Verhältnis zwischen der Anzahl von Antworten zur Anzahl der angesprochenen Personen. Da der Begriff aus dem Direktmarketing stammt, bezieht er sich in der Regel auf Mailings und daraus resultierende intendierte Reaktionen.

Beispiel: Bei einem Versand von Spendenaufrufen an 10.000 Adressen entsprechen 500 Spenderinnen und Spendern - einer Response-Quote von 2%. Es fließen keine Personen ein, die Informationsmaterial anfordern oder ihre Adressdaten ändern lassen. Auch wenn dies wünschenswerte Reaktionen sind, waren sie nicht Ziel der Maßnahme. Response-Quoten werden durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst: u.a. Adressauswahl (Fremdadressen vs. Hausliste), Bekanntheit des Absenders, Bindung der angeschriebenen Personen (aktive Spender vs. Interessierte), Responseziel (Kleinspende, Fördermitgliedschaft, Teilnahme an Umfrage), Zeitpunkt des Versands (Urlaubszeit vs. Weihnachten), beiliegendes Responsemittel (Überweisungsträger, Antwortkarte/Rückumschlag, Telefonnummer), Verstärker (Gewinnspiele, Geschenke). Daher können Response-Quoten zwischen 0,3% und 50% schwanken. Die Quote allein sagt nichts über den Erfolg der Maßnahme aus, sie ist aber ein Indikator und ermöglicht Vergleiche.

Rest-Cent-Spende

Die Rest-Cent-Spende ist eine (steuerrechtlich) einfachere Variante des >> Payroll-Giving. Dabei wird der Nachkomma-Betrag des Nettogehaltes vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an eine gemeinnützige Organisation gespendet. So kommen im Jahr maximal 11,88 Euro pro Mitarbeiter/-in zusammen. Im Schnitt sind es 5 bis 6 Euro. Bei Kommunen oder Unternehmen mit einer großen Zahl von Angestellten kommen schnell relevante Summen zusammen. In einigen Unternehmen dürfen die Angestellten selbst bestimmen oder gemeinsam abstimmen, an welche Organisation der Betrag gespendet wird. Die Teilnahme und Dauer sind in jedem Fall für alle freiwillig. Da sich die Rest-Cent-Spende in vielen Unternehmen etabliert hat, bieten einige Abrechnungssoftwares bereits integrierte Spendentools an.

Return on Investment (ROI)

Der Return on Investment, kurz ROI (dt. Rückkehr der Investition, im übertragenen Sinne: "Rentabilität”) ist eine statistische Kennziffer der Betriebswirtschaftslehre, die die Rendite misst. Der ROI setzt die Einnahmen ins Verhältnis zu den aufgewandten Kosten. Im Fundraising hat sich der ROI als Maßzahl für die Effizienz einer Fundraisingaktion etabliert. Bei einem postalischen Spendenaufruf berechnet sich der ROI bspw. wie folgt: ROI = Spendeneinnahmen geteilt durch Gesamtkosten des Mailings (Grafik, Text, Druck, Beilagen, Porto). Für ein positives, d.h. überschüssiges Spendenergebnis muss der ROI >1 sein. Je höher der ROI desto effizienter die Maßnahme. Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Gesamterfolg der Maßnahme. Diesen kann der ROI für sich genommen nicht abbilden. So hat eine Fundraisingaktion mit 10.000 Euro Einnahmen bei 5.000 Euro Kosten zwar einen höheren ROI (ROI = 2) als eine Aktion mit 25.000 Euro Einnahmen bei 15.000 Kosten (ROI = 1,7). Der Nettoerlös ist bei der zweiten Aktion jedoch doppelt so hoch (10.000 Euro vs. 5.000 Euro). Des Weiteren kann der ROI keine immateriellen "Einnahmen" (Image, Spenderbindung, Weiterempfehlung) oder zukünftigen Einnahmen (z. B. Testamente) abbilden.

RFM-Analyse

Mithilfe der RFM-Analyse wird der monetäre Wert eines Spenders oder einer Spenderin anhand des Spendenverhaltens ermittelt. Die Buchstaben stehen für Recency, als Kennwert für die Aktualität der Spende (wann wurde zuletzt gespendet?), Frequency als Kennwert für die Häufigkeit der Spenden (wie oft wird in einem definierten Zeitraum gespendet?) und Monetary Value als Kennwert für den Spendenumsatz (wie viel wird insgesamt in einem definierten Zeitraum gespendet?). Jeder Buchstabe wird mit einem Wert von 1 bis 4 versehen. Je höher der Wert, desto besser. Entscheidend ist zudem die Reihenfolge: Eine Gruppe ist (monetär gesehen) umso wertvoller, je höher der erste/zweite Buchstabe bewertet wird. Eine Spendergruppe mit dem Wert 4-3-1 hat mehr Gewicht als eine Spendergruppe der Kategorie 1-3-3. Da dieses >> Scoring-Verfahren durch die vielen Kombinationen sehr komplex wird, ist ein großer Spenderkreis empfehlenswert. Nur dann können einzelne Gruppen sinnvoll analysiert werden. Bei einem kleinen Spenderstamm müssen Gruppen zusammengefasst werden, um effizient unterschiedliche Maßnahmen zu entwickeln.

Weiterführende Informationen:
H.-J. Hönig, I. Roeb (2016). Zielgruppensegmentierung im Fundraising. In: Fundraising Akademie (Hrsg.) Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden. Springer Gabler. S. 437 ff.
P. Iversen-Schwier (2016). Analyseverfahren. In: Fundraising Akademie (Hrsg.) Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden. Springer Gabler. S. 288 f.

Richtlinienförderung (der bpb)

Bildungseinrichtungen, die bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Fördermittel für Bildungsmaßnahmen beantragen möchten, müssen zuvor als Bildungsträger von der bpb anerkannt worden sein. Die Förderrichtlinien legen die Bedingungen fest, unter denen ein Projekt unterstützt werden kann. Dazu gehört zum Beispiel, dass politische Bildung im Zentrum des Projektes steht, dass Kontroversen angemessen darzustellen sind und dass die Veranstaltungen allgemein zugänglich sein müssen.

Weiterführende Informationen
Richtlinienförderung: Interner Link: www.bpb.de/partner/foerderung/140003/richtlinienfoerderung

Sachspende

Neben Geld- und Zeitspenden sind Sachspenden eine wichtige Form im Spendenwesen. Bei Sachspenden handelt es sich um neue oder gebrauchte Gegenstände, die einer Organisation unentgeltlich überlassen werden. Dies können z.B. Kleidung, Haushaltsgegenstände oder Spielzeug für Bedürftige sein, aber auch Büroausstattung oder technische Geräte für das Vereinsbüro. Privatpersonen erwarten häufig keine Zuwendungsbescheinigung für Sachspenden, Unternehmen schon eher. Hier entsteht das Problem der Wertangabe, vor allem bei gebrauchten Gegenständen. Denn bei neuen Gegenständen gilt der Kaufbeleg oder ein nachgewiesener aktueller Verkaufspreis. Bei gebrauchten Gegenständen muss der aktuelle Wert geschätzt werden bzw. gilt bei Unternehmen, die etwas aus dem Betriebsvermögen entnehmen, der Buchwert. Das Unternehmen muss jedoch Umsatzsteuer auf den Wiederbeschaffungswert abführen. Es ist wichtig, sich gut zu informieren, bevor man eine Zuwendungsbescheinigung für gebrauchte Gegenstände ausstellt, ein Verein haftet ggf. für falsche Angaben.

Weitere Informationen:
Sachspendenfalle (Download): Externer Link: www.vereinswelt.de/sachspendenfalle

Sammlungserlaubnis

Sammlungsgesetze regeln in Deutschland, wer auf öffentlichen Plätzen Gelder einwerben darf. Besteht ein Sammlungsgesetz, so ist eine behördlich genehmigte Sammlungserlaubnis einzuholen. Wird die rechtmäßige Verwendung der Spenden durch die sammelnde Organisation nicht nachgewiesen, so kann ein Sammlungsverbot ausgesprochen werden. Im Rahmen von Bürokratieabbau haben mittlerweile 13 Bundesländer die Sammlungsgesetze abgeschafft. Damit darf dort jede Person öffentlich an jedem Ort, zu jeder Zeit und für jeden Zweck Gelder sammeln. 2013 hob Baden-Württemberg als vorerst letztes Bundesland sein Sammlungsgesetz mit der Begründung auf, dass Bürger/-innen durch die neuen Medien (Internet) nicht mehr vor unseriösen Organisationen geschützt werden könnten und müssten. Vielmehr sollen sie "frei und eigenverantwortlich entscheiden […], ob und wem sie eine Spende geben wollen." * Sammlungsgesetze bestehen noch in Thüringen, dem Saarland und in Rheinland-Pfalz. In letzterem spricht die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als besonders aktives Kontrollorgan jährlich mehrere Sammlungsverbote aus. Diese gelten jedoch ausschließlich für das eigene Bundesland. Dennoch sind sie wichtige Hinweise an Bürger-/innen aus Bundesländern ohne Sammlungsgesetze.

Weiterführende Informationen:
DZI-Spendentipps "Sammlungsgesetze"
Externer Link: www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spendentipps/Sammlungsgesetze.pdf
ADD: Sammlungsrecht in Rheinland-Pfalz, inkl. Sammlungsverbote seit 2002:
Externer Link: https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/sammlungen/

* Land Baden-Württemberg "Sammlungsgesetz wird zum Jahreswechsel aufgehoben": Externer Link: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sammlungsgesetz-wird-zum-jahreswechsel-aufgehoben/

Satzungszweck (für steuerbegünstigte Körperschaften)

Für eine Steuerbegünstigung ist zwingend erforderlich, dass die Satzung einer Körperschaft (z.B. eines Vereins oder einer Stiftung) bestimmt, dass sie

  • ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt,

  • selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig ist,

  • ihre Mittel nur für den steuerbegünstigten Zweck verwendet,

  • den Mitgliedern nichts zuwendet und auch sonst niemanden zweckfremd begünstigt,

  • das Vermögen im Fall der Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke steuerbegünstigt verwendet oder einem steuerbegünstigten Empfänger zweckgebunden übergibt.

"Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden", so ist es für gemeinnützige Vereine in der Abgabenordnung ausdrücklich vorgeschrieben. Oberster Grundsatz ist daher dass die Mittel des Vereins nur für die Erreichung der Vereinsziele und die Umsetzung der Vereinszwecke eingesetzt werden dürfen. Sammelt ein Verein Spenden für einen anderen Zweck als in der Satzung aufgeführt, müssen diese als Einnahmen versteuert werden.

Weiterführende Informationen
Externer Link: www.vereinswelt.de/verein-spenden-sammeln
Frage-Antwort-Katalog zum Bereich Gemeinnützigkeit des Landesamts für Steuern Niedersachsen: Externer Link: www.ofd.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/merkblatt-zur-gemeinnuetzigkeit-und-zum-spendenrecht
Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Nr. 1: Externer Link: www.gesetze-im-internet.de

Scoring

Scoring ist ein Begriff aus der Wirtschaftslehre. Er wird u.a. zur Kundenbewertung herangezogen. Der Score (engl. für Ergebnis) eines Spenders oder einer Spenderin bezeichnet anhand einer Kennzahl (Punktewert) den monetären Wert, den die Person für die Organisation hat. Es gibt verschiedene Scoring-Verfahren, um diesen Wert zu ermitteln. Die bekanntesten sind die relativ einfach gehaltenen >> ABC- und Pareto-Analysen sowie die komplexere >> RFM-Analyse. Die unterschiedlichen Analysen berücksichtigen mehr oder weniger Faktoren. Allen ist jedoch gemein, dass der Spendenumsatz, also das monetäre Ergebnis, enthalten ist. Der Ansatz des Donor Lifetime Values berücksichtigt nicht nur das aktuelle oder vergangene Ergebnis, sondern prognostiziert zudem zukünftig zu erwartende Einnahmen. Alle Verfahren möchten die wichtigsten (=umsatzträchtigsten) Personen identifizieren, um Fundraising-Maßnahmen möglichst effektiv einzusetzen.

Shopping-Liste

Ein kurzer Katalog mit Spenden-Beispielen wird "Shopping-Liste" genannt. Sie veranschaulicht die mögliche Wirkung einer Spende. Dazu werden einzelnen Spendensummen konkrete Bedarfe zugeordnet: "Mit 20 Euro können wir einen Monat lang…". In der Regel werden 2-4 Beispiele angeführt. Diese Beispiele bieten Orientierung und die Möglichkeit, Menschen zu etwas höheren Spenden zu bewegen. Sie begrenzen aber zugleich. Entscheidend ist daher, die vorgegebenen Spendensummen nicht zu hoch oder zu niedrig anzusetzen. Wichtig ist außerdem, den Beispielcharakter hervorzuheben, um eine Zweckbindung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für umfangreichere Online-Spenden-Kataloge, bei denen aus einer Vielzahl von Beispielen ausgewählt werden kann und die Spende virtuell in einen Warenkorb gelegt wird. In seltenen Fällen werden "echte" Kataloge erstellt, aus denen Spenderinnen und Spender tatsächlich benötigte Komponenten auswählen können. Dies bietet sich bei der Finanzierung von in sich geschlossenen Projekten mit einer fixen Finanzierungssumme an. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Der Vorteil besteht aber darin, dass sich die Spenderinnen und Spender aus einer großen Bandbreite an Spendensummen aussuchen können und genau wissen, was sie beigetragen haben.

Spende

Eine Spende ist eine freiwillige Leistung, die ohne Gegenleistung erbracht wird. Rechtlich entspricht sie einer Schenkung nach §516 BGB. Die Freiwilligkeit bezieht sich sowohl auf die Höhe/Umfang als auch auf den Zeitpunkt der Spende. Erfolgt eine Gegenleistung, z. B. in Form eines „Dankeschöns“, so muss auch diese freiwillig erfolgen und darf nicht Bedingung für die Spende sein. Darüber hinaus darf die Gegenleistung nicht im selben Verhältnis stehen, das heißt der Wert der Gegenleistung muss erheblich unter dem Wert der Spende liegen.
Spenden können >> zweckbestimmt werden. Dies ist der Fall, wenn an einen satzungsgebundenen Verein gespendet wird. Dann müssen die Mittel im Sinne der Satzung verwendet werden. Darüber hinaus können sie von der spendenden Person konkreten Projekten oder Aufgaben zugewiesen werden. Die gespendete Leistung kann in Form von Geld, Sachen (Wertgegenständen) oder Dienstleistungen bzw. unentgeltlicher Arbeitskraft erbracht werden.
Kommt eine Geld- oder Sachspende einem als steuerbegünstigt anerkannten Zweck zugute (gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Art nach §52-54 AO), so kann die Spende unter weiteren bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Sie mindert die Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer als abzugsfähige Ausgaben das Einkommen.

§516 BGB: Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__516.html
§51-54 AO: Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html (ff.)
Voraussetzungen und Reglungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden:
Externer Link: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/spenden.html

Spendendose / Spendenbox

Eine Spendendose oder Spendenbox ist ein Behälter, in dem Geldspenden für einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck gesammelt werden. Manche Organisationen führen damit Haustür- oder Straßensammlungen durch, andere stellen ihre Dosen in eigenen Zweigstellen oder in Geschäften an der Kasse auf. Im 19. Jahrhundert wurden Spendendosen bereits von Missionsvereinen, der Heilsarmee und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger verwendet. Spendendosen können sehr verschiedene Formen haben: Die Heilsarmee sammelt z.B. traditionell in umfunktionierten Suppentöpfen Spenden, dann gibt es die bekannten Blechdosen mit Griff, aktuellere Varianten bestehen z.B. aus Plexiglas oder sind aufwändig bedruckt. Die Zukunft der Spendendose an der Kasse steht in Frage, da auch Deutschland immer häufiger - neuerdings auch Kleinbeträge - mit Geldkarte bezahlt werden. Restgeld fällt dann nicht mehr an.

Weiterführende Informationen (PDF-Download):
Externer Link: www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spendentipps/Sammlungsgesetze.pdf

Spendensiegel

Da Spender/-innen die Wirksamkeit einer Spende und den ordnungsgemäßen Einsatz der Gelder kaum selbst überprüfen können, verleihen verschiedene Institutionen Spendensiegel als Gütezeichen für die korrekte Verwendung der Mittel. Spendensiegel sind daher Vertrauensverstärker. Vergeben werden sie entweder von Kontrollinstitutionen, die stellvertretend für die Spender/-innen die Einhaltung bestimmter Standards nach definierten Kriterien prüfen. Die bekannteste deutsche Kontrollstelle ist das nicht-staatliche Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Es prüft jedoch nicht alle spendensammelnden Organisationen, sondern nur solche, die die kostenpflichtige Prüfung eigenständig beantragen. Alternativ vergeben beispielsweise der Deutsche Spendenrat oder die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ (Transparency International Deutschland e.V.) Siegel an ihre Mitglieder, die sich zur Einhaltung gewisser Standards selbstverpflichtet haben.

Weiterführende Informationen:
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI):
Externer Link: www.dzi.de
Deutscher Spendenrat:
Externer Link: www.spendenrat.de
Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
Externer Link: www.transparency.de/Initiative-Transparente-Zivilg.1612.0.html

Spendentafel / Spendenplakette

Viele Institutionen bringen Spendentafeln oder Spendenplaketten an, um Spenderinnen und Spender öffentlich sichtbar zu machen. Sie sind ein dauerhaftes Zeichen der Dankbarkeit. Auf den Tafeln oder Plaketten sind die Namen, manchmal auch weitere Angaben der Spenderinnen und Spender oder der spendenden Unternehmen bzw. Organisationen benannt. Spendentafeln befinden sich häufig im Eingangsbereich oder im Foyer von Gebäuden und listen mehrere Spender auf. Manchmal gibt es Abstufungen (nach Größe oder Material, zum Beispiel in Silber, Gold und Platin) je nach Höhe der Spendensumme. Spendenplaketten sind kleinere Schilder, häufig aus Metall, mit eingravierten Angaben zu den Spendern. Man sieht sie an Parkbänken, Stühlen, Steinen – sie geben den Spenderinnen das Gefühl, gewürdigt zu werden und einen konkreten Anhaltspunkt, wohin ihr Geld geflossen ist. Spendentafeln und -plaketten können Motivation für andere sein, auch zu spenden. Eine Abwandlung sind Spendensteine, bei denen die Spenderdaten eingraviert werden. Diese können in Mauern oder Fußböden eingearbeitet werden.

Spenderpyramide

Die Spenderpyramide beschreibt eines der bekanntesten Modelle des Fundraisings und wurde 1991 von Joan Flanagan beschrieben. Sie bildet einerseits die Anzahl von Spender/-innen und andererseits die Höhe der Spenden ab. Marita Haibach fügte 2002 als unterste und zahlenmäßig breiteste Stufe die Gruppe der Interessenten hinzu, die (zunächst) nichts spenden. Auf den nächsten Stufen folgen Erstspender, Mehrfachspender, Dauerspender, Großspender und Erblasser. Die Anzahl der Personen nimmt ab, die Höhe der Spenden zu. Daraus ergibt sich eine Pyramidenform, die ein systematisches Verteilungsbild der Spender/-innen darstellen soll. Mit Hilfe - meist beziehungsbasierter - Upgrading- (=Beförderungs) Maßnahmen versuchen Fundraiser, die Spender Stufe um Stufe nach oben zu hieven. Kritik an der Pyramide bezieht sich darauf, dass sie zu abstrakt sei und in der Realität so idealtypisch selten vorkomme sowie dass sie nicht-monetäre Gaben (Sach- und Zeitspenden) außer Acht lässt.

Weiterführende Literatur
Joan Flanagan: Successful Fundraising. A Complete Handbook for Volunteers and Professionals. McGraw-Hill Contemporary, Chicago, 1991.
Marita Haibach: Handbuch Fundraising: Spenden, Sponsoring, Stiftungen in der Praxis. Campus Verlag, 2002.

Sponsoring

Als Sponsoring wird eine Förderung von (bspw.) Organisationen oder Veranstaltungen durch (bspw.) ein kommerziell orientiertes Unternehmen in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen bezeichnet, die auf einer konkreten Gegenleistung beruht. Diese beinhaltet in der Regel die besonders hervorgehobene Nennung des Sponsors mit dem Ziel, dessen Markenbekanntheit und Image zu steigern. Insbesondere wenn Mittel bei Unternehmen eingeworben werden, ist es wichtig darauf zu achten, ob die Zahlung als >> Spende oder Sponsoring einzustufen ist. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen sowohl für die gemeinnützige Organisation als auch für das Unternehmen. Eine falsche Zuordnung kann zu Nachzahlungen und steuerrechtlichen Strafen auf beiden Seiten führen. Daher ist der Abschluss eines Sponsorenvertrags ratsam, in dem sowohl die Höhe der Zahlung als auch die zu erbringende Gegenleistung exakt definiert wird. Da die gemeinnützige Organisation eine Leistung erbracht hat, unterliegen die Einnahmen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Umsatz-, Gewerbesteuer). Im Gegensatz zu einer Spende kann das Unternehmen die Aufwendung für die erbrachte Leistung im vollen Umfang als Betriebsausgabe ansetzen.

Weitere Informationen zur Unterscheidung Unternehmensspende vs. Sponsoring:
Interner Link: www.bpb.de/partner/akquisos/265595/unternehmensspende-vs-sponsoring-ein-entscheidender-unterschied

Stiftungen

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter oder der Stifterin festgelegten Zweck verfolgt. Bei Stiftungen wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, die Erträge werden für den Stiftungszweck eingesetzt. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich) und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. In Deutschland werden 95% der Stiftungen in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung der Stiftungszwecke selbst Projekte durchführen. Seit den 1990er-Jahren ist in Deutschland ein regelrechter Stiftungsboom zu verzeichnen. Rechtliche Änderungen, das Anwachsen von Vermögenswerten, Möglichkeiten zur Steuereinsparung und das Wiedererstarken der Idee des Bürgerengagements sind Gründe dafür. Neben privaten Stifterpersönlichkeiten treten vermehrt auch Unternehmen, Vereine, Verbände oder Kommunen als Stifter auf.

Weiterführende Literatur
Bundesverband Deutscher Stiftungen: Externer Link: www.stiftungen.org

Telefon-Fundraising

Die Kontaktaufnahme per Telefon ermöglicht Organisationen einen direkten Dialog mit ihren (potenziellen) Spender/-innen, um etwas über sie zu erfahren und direktes Feedback zur eigenen Arbeit zu erhalten. Somit können persönliche Bindungen aufgebaut oder verstärkt werden. Unterschieden wird zwischen ausgehenden und eingehenden Anrufen. Bei ausgehenden Anrufen (Outbound Calls) rufen die Organisation oder beauftragte Dienstleister eine/-n (potenziellen) Förderer/-in an. Gründe können zum Beispiel sein, sich für Spenden zu bedanken, Spender/-innen zu reaktivieren oder sie zu höheren Spendensummen zu ermutigen. Bei eingehenden Anrufen (Inbound Calls) kann es darum gehen, dass Spender/-innen oder Mitglieder eine Spende tätigen, eine Adressänderung mitteilen oder sich beschweren möchten. Zu den datenschutzrechtlichen Bedingungen beim Telefon-Fundraising sollte eine Organisation sich unbedingt beraten lassen.

Tombola

Bei einer Tombola erwerben die Teilnehmenden Lose, von denen einige etwas gewinnen, andere gehen leer aus. Sie unterscheidet sich von Lotterien dadurch, dass Sachpreise statt Geld ausgespielt werden. Eine Tombola ist oft mit karitativem Ansinnen verknüpft. Die Preise sind in der Regel gestiftet und der Erlös, der durch den Verkauf der Lose entsteht, kommt einem guten Zweck zugute. Tombolas lassen sich gut in bestehende Veranstaltungen integrieren und können thematisch ausgerichtet werden. Es sind viele Varianten denkbar, die auch Erlebnischarakter haben können (z.B. „Entenrennen“). Zu beachten ist, dass es sich bei Tombolas im rechtlichen Sinn um Glücksspiele handelt. Sie müssen somit vom zuständigen Ordnungsamt zwingend genehmigt werden. Auch ist zu klären, ob und wie die Einnahmen des Losverkaufs zu versteuern sind.

Mehr unter: Externer Link: www.bpb.de/216663

Praxisbeispiele: Interner Link: www.bpb.de/216666/

Upgrade

Ziel eines Upgrade (=Höherstufung) ist es, ein/e Spender/-in zu zusätzlichen oder erhöhten Spenden zu bewegen, um die Jahres- oder Lebensspendensumme dieser Person zu steigern. Upgrademaßnahmen setzen bei bestehenden Spender/-innen an, die bereits durch erste Spenden gezeigt haben, dass sie der Organisation nahe stehen und über deren Arbeit informiert wurden. Sie werden gezielt angesprochen und um eine Anhebung des Spendensatzes gebeten. Das Upgrade kann zwischen den Stufen der Spenderpyramide ansetzen (z.B. Mehrfachspenden in regelmäßige Dauerspenden umwandeln, Großspender/-innen zur Begünstigung der Organisation im Testament auffordern) oder innerhalb einer Stufe der Pyramide (z.B. Erhöhung der monatlichen Dauerspende von 10 auf 20 Euro).

Verbrauchsstiftung

Eine Verbrauchsstiftung ist im Gegensatz zu einer klassischen Stiftung nicht auf die Ewigkeit angelegt, sondern zeitlich begrenzt. Die Begrenzung kann über einen bestimmten Zeitraum definiert werden (z.B. 30 Jahre, mindestens 10 Jahre) oder durch den Satzungszweck. Ist letzterer erfüllt, so wird die Stiftung aufgelöst. Beispiele für solch einen Satzungszweck sind die Errichtung eines Gebäudes, die Einführung und Etablierung einer bestimmten Maßnahme oder die Erforschung eines bestimmten Medikaments. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass sich die Verbrauchsstiftung nicht nur aus den Erträgen bedienen darf, sondern das Grundkapital selbst bis zur satzungsbestimmten Auflösung verbrauchen darf. So kann auch mit einem kleinen Vermögen gefördert werden und die Verbrauchsstiftung ist weniger anfällig für Niedrigzinsphasen. Möchte sich die stiftende Person nicht "verewigen", sondern lieber das Wirken ihrer Stiftung aktiv zu Lebzeiten oder nur kurz über den Tod hinaus gestalten, so hat sie in der Verbrauchstiftung eine bessere, da kurzfristige Kontrolle über die eingesetzten Organe. Für Verbrauchsstiftungen gelten dieselben Kriterien der Gemeinnützigkeit wie für Ewigkeitsstiftungen. Die steuerliche Absetzbarkeit des Stiftungsvermögens für (Zu-)Stifter/-innen ist jedoch unterschiedlich geregelt.

Weiterführende Literatur:
Wohltätigkeit mit Verfallsdatum, in: Fundraiser-Magazin, 1/2017, S. 78-29.

Was ist eigentlich ... EINE VERBRAUCHSSTIFTUNG? brand eins Magazin: Externer Link: www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2007/zu-viel/was-ist-eigentlich-eine-verbrauchsstiftung

Verwaltungskosten

§ 55 Nr. 1 und 3 der Abgabenordnung (AO) stellt fest, dass ein spendenfinanzierter Verein nur dann als "selbstlos" gilt, wenn er seine Mittel "in erster Linie" für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Andernfalls droht die Entziehung der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit. Satzungsfremde Kosten werden gemeinhin als Verwaltungskosten (VK) bezeichnet. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Personalkosten, Miete, Kosten für Büro und Kommunikation, Reisekosten, Werbeausgaben für Spendergewinnung und -betreuung. Eine genaue Grenze über die Höhe der VK schreibt das Gesetz nicht vor. Die Formulierung "in erster Linie" legt eine Marke von 50% nahe. Dies wird jedoch im Einzelfall geprüft und entschieden. So darf es in den Gründungsjahren eines Vereins mehr sein. Gleichzeitig kann die Gemeinnützigkeit auch bei einem prozentual eher geringen Verwaltungskostenanteil entzogen werden, wenn Kosten wirtschaftlich nicht sinnvoll oder der Leistung nicht angemessen sind (z.B. überhöhte Honorare). Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt sein Siegel nur, wenn die Verwaltungskosten maximal 30% betragen. In der Realität liegen die meisten Organisationen darunter (durchschnittlich 14% VK bei Organisationen mit DZI-Siegel*).

Weiterführende Informationen:
§ 55 der Abgabeordnung Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html
DZI-Konzept Werbe- und Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder Organisationen: Externer Link: www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spenderberatung/DZI-Konzept_W%2BV_2019.pdf

* Quelle: Externer Link: www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/so-wird-das-spenden-siegel-vergeben/

Verwendungsnachweis

Wer Fördergelder bei öffentlichen Trägern oder Stiftungen eingeworben hat, muss die rechtmäßige Verwendung der Gelder nach Abschluss des Projektes nachweisen, um Zweckentfremdung und Subventionsbetrug auszuschließen. Ein Verwendungsnachweis besteht aus zwei Teilen, dem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis (Finanzbericht). Der Sachbericht beschreibt die ordnungsgemäße Erfüllung des Zuwendungszwecks auf inhaltlicher Ebene. Der Finanzbericht weist Einnahmen und Ausgaben nach. Art und Umfang richten sich in der Regel nach der Höhe der Zuwendung – je größer die bereitgestellten Summen, desto umfangreicher der Verwendungsnachweis. Oft machen Förderer bereits im Fördervertrag genaue Angaben, was der Verwendungsnachweis enthalten soll, welche Fristen einzuhalten sind und ob der Finanzbericht Belege enthalten muss. Hält der Verwendungsnachweis einer Prüfung nicht stand, können bereits ausgezahlte Gelder, ggf. inklusive Zinsen, zurückgefordert werden.

Praxistipps: Externer Link: https://foerdermittel-wissenswert.de/verwendungsnachweis-und-sachbericht/

Zeitspende

Wer ehrenamtlich oder pro bono für eine Organisation arbeitet, ohne dafür entlohnt zu werden, leistet eine Zeitspende. Der Begriff verdeutlicht, dass es sich auch bei diesen Tätigkeiten um eine Form des Spendens (neben Sach- oder Geldspenden) handelt. Viele Menschen (besonders im Rentenalter oder Jugendliche/Studierende) arbeiten ehrenamtlich, um ihre freie Zeit sinnvoll zu nutzen und eine gemeinnützige Sache zu unterstützen. Von pro bono-Tätigkeit spricht man bei fachlich hochqualifizierter Arbeit, die unentgeltlich für das Gemeinwohl geleistet wird, etwa Beratungstätigkeiten oder juristische Vertretung. Wer in Deutschland aufgrund bestimmter Tätigkeiten einen Anspruch auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen erwirbt, darauf aber verzichtet und sich eine Spendenquittung ausstellen lässt, kann diese Beträge unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen ("Aufwandsspende").

Weitere Informationen: Externer Link: www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/aufwandspenden-bmf.htm

Zuwendungsbescheinigung

Eine Zuwendungsbescheinigung oder -bestätigung (auch: Spendenbescheinigung) wird von einer als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannten Organisation ausgestellt, um den Empfang einer Geld- oder Sachspende zu bestätigen. Der/Die Spender/-in kann damit den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen. Zuwendungsbestätigungen können für Einzelspenden oder als Sammelbescheinigung bspw. für einen Jahreszeitraum ausgestellt werden. Die Anforderungen an eine Zuwendungsbestätigung regelt das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für Spenden bis 200€ gilt als Vereinfachter Zuwendungsnachweis der Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg, Überweisungsbeleg oder Lastschrifteinzugsbeleg in bestimmten Fällen aus. Näheres regelt § 50 Abs. 2 EStDV.

Weiterführende Informationen
§ 50 EStDV: Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html
Muster des BMF für Zuwendungsbestätigungen: Externer Link: www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Zweckbindung

Der Begriff Zweckbindung meint, dass bestimmte Geldmittel (oder Sachleistungen) nur zu gesetzlich oder vertraglich genau bestimmten Zwecken eingesetzt werden dürfen. Bei Spenden erfolgt eine Zweckbindung in der Regel bereits mit dem Spendenaufruf. Spendenempfängerinnen und -empfänger sind an die von den Spendenden ausgesprochene Zweckbindung gebunden. Verwenden die Empfängerinnen und Empfänger die erhaltene Spende nicht vereinbarungsgemäß, können die Spender/-innen ihre finanzielle Zuwendung zurückfordern. Spendenempfängerinnen und -empfänger bestimmen daher häufig den Zweck nicht zu eng oder lassen ihn offen (so genannte „freie Spenden“), um eventuelle Rückzahlungsforderungen zu vermeiden. Manchmal findet sich im Spendenaufruf ein Passus, dass bei Erreichen des Spendenziels die überschüssigen Mittel auch für andere Zwecke eingesetzt werden können.

Weiterführende Informationen:
Externer Link: www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/zweckbindung-spende.htm

Fussnoten