Die Gründerväter der USA wollten eine Republik und keine Demokratie. Dennoch sind die USA heute ein viel demokratischeres Land, als die amerikanischen Revolutionäre es sich in ihren kühnsten Träumen – oder auch Albträumen – vorzustellen vermochten. Gleichzeitig scheinen sich in der Gegenwart einige der schlimmsten Ängste, die sich im revolutionären Amerika mit dem Begriff „Demokratie“ verbanden, zu erfüllen. Bereits in seiner Abschiedsbotschaft des Jahres 1796 warnte der erste Präsident der USA, George Washington, seine Landsleute vor den „verderblichen Auswirkungen des Parteigeistes“, der die Bürger dazu bewegen könnte, „Sicherheit und Ruhe in der absoluten Macht eines Individuums zu suchen“. Früher oder später, so Washington weiter, würde „der Anführer einer siegreichen Faktion, der fähiger oder begünstigter ist als seine Rivalen“, diese Stimmung dazu nutzen, einen dauerhaften Despotismus „auf den Trümmern der öffentlichen Freiheit“ zu errichten.
Es ist diese Präsenz der revolutionären Vergangenheit in der amerikanischen Gegenwart, die ich im Folgenden in Umrissen freilegen möchte. Dabei wird es zunächst um die republikanischen Vorstellungswelten der Gründerväter gehen, dann um den Prozess der Demokratisierung der Republik und schließlich um einige Demokratiedefizite in den heutigen USA, die in die US-Verfassung eingeschrieben sind.
Eine Republik, keine Demokratie
Wenn die Verfassungsväter der USA an Demokratie dachten, hatten viele von ihnen die Typologie der Herrschaftsformen des Aristoteles vor Augen. Diese unterscheidet bekanntlich zwischen Monarchie, Aristokratie und Volksherrschaft, und sie kennt für jede der drei Formen eine „gute“, also der Sicherheit, dem Wohlstand und dem Frieden aller dienliche Variante und eine „schlechte“, in der das Allgemeinwohl nicht die Richtschnur für das Handeln der politischen Akteure ist.
Im revolutionären Amerika hatte der Begriff „Demokratie“ deshalb nicht unbedingt einen guten Klang. Das zeigen auch die „Federalist Papers“, jene Serie von 85 Aufsätzen, in denen Alexander Hamilton, James Madison und John Jay unter dem Pseudonym „Publius“ 1787/88 ihren Zeitgenossen die Grundsätze der US-Verfassung erläuterten, um Mehrheiten für deren Ratifikation zu schaffen.
In einer Republik hingegen würde, so die Federalists, die Regierungsgewalt in die Hände einer kleinen Zahl gewählter Amtsträger gelegt, die dann im Sinne des Gemeinwohls für das Volk regierten. Durch die Delegierung der politischen Macht an gewählte Repräsentanten wurden aus dieser Perspektive Ordnung und Stabilität in einem auf individueller Freiheit und Volkssouveränität gegründeten Staat überhaupt erst möglich. Eine Republik war im Denken der Gründerväter mithin eine auf Volkssouveränität, gesellschaftliche Partizipation und Selbstregierung gebaute Ordnung, die die demokratischen Energien so kanalisierte, dass verantwortungsbewusste und zum Regieren im Sinne des Gemeinwohls fähige Personen in Positionen politischer Macht gewählt würden.
Aus Sicht der Eliten des revolutionären Amerika, also den Männern von Besitz, Bildung und Ansehen, die seit Kolonialzeiten die Politik kontrolliert und alle wichtigen öffentlichen Ämter bekleidet hatten, war dies alles nun nicht bloß leere Theorie, sondern konkrete Erfahrung.
Ein Ziel der Delegierten zur verfassungsgebenden Versammlung des Sommers 1787, die fast ausschließlich der gesellschaftlichen Elite entstammten, war es deshalb, die während der Revolution freigesetzten demokratischen Energien so zu lenken und den politischen Mitbestimmungsprozess so zu organisieren, dass Stabilität und Ordnung auch in einer Volksherrschaft durch die Vorherrschaft der Männer von Besitz, Bildung und Ansehen gewährleistet sein würden.
Zentral ist in diesem Zusammenhang das Konzept der „natural aristocracy“, wie Thomas Jefferson es in einem Brief an John Adams entwickelt hat.
Allerdings entwickelte Jefferson sein wirkmächtiges Konzept der „natural aristocracy“ damals in einem gesellschaftlichen Umfeld, in dem dieser Führungsanspruch vom Rest der Gesellschaft – und insbesondere von den in den Quellen so genannten „middling sorts“, also aufstrebenden mittelständischen Landwirten, Handwerkern und Kaufleuten – zunehmend infrage gestellt wurde. Sich auf die radikal egalitären Wertideen der Unabhängigkeitserklärung berufend, verlangten diese Schichten für sich einen eigenen Partizipations- und Mitbestimmungsanspruch.
Im revolutionären Amerika stießen mithin unterschiedliche Vorstellungen von Selbstregierung, Mitbestimmung und Repräsentation aufeinander. Dabei ging es im Kern um die Frage, wer in einem auf der Zustimmung der Regierten basierenden Gemeinwesen eigentlich mitbestimmen dürfen und wie weit diese Mitbestimmung reichen sollte. Diese Diskussion ist auch 250 Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung der USA noch lange nicht abgeschlossen, sondern geht gegenwärtig vielmehr in eine neue Runde.
Demokratisierung der Republik
Die Amerikaner, das hat der Historiker Gordon S. Wood in seinem 1992 erschienenen Buch „The Radicalism of the American Revolution“ pointiert vertreten, seien nicht in einem modernen Sinne frei und demokratisch geboren worden, aber sie seien es im Laufe ihrer Geschichte geworden, und zwar als Folge der radikal egalitären Wertideen der Amerikanischen Revolution.
Ein wesentlicher Motor der Demokratisierung der Republik war der Populismus. Dieser wurzelt in dem Diktum der Unabhängigkeitserklärung, wonach das Volk das Recht, ja sogar die Pflicht habe, ein Regierungssystem, das seine Aufgabe – den Schutz der unveräußerlichen Grundrechte des Individuums – nicht länger erfülle, durch ein neues zu ersetzen, von dem sich eher erwarten ließe, dass es die grundrechtlich definierte Freiheit besser garantieren würde. Aus diesem Postulat erwuchs eine populistische Dynamik der politischen Kultur, die wiederholt politische Bewegungen aus sich hervortrieb, die das politische System der USA im Rahmen der bestehenden Verfassung grundlegend umbauten, um „Amerika den Amerikanern“ zurückzugeben, es also in seinem Gründungsversprechen zu erneuern.
Dabei konnte Populismus in der Geschichte der USA durchaus auch eine demokratieerweiternde Wirkung haben. Das wird zum ersten Mal im Jacksonian America der 1830/40er Jahre voll greifbar.
Dieser Wandel der Wahlkultur im Geiste eines Common-man-Populismus war Manifestation eines sehr viel umfassenderen Transformationsprozesses, der als Fundamentalpolitisierung der amerikanischen Gesellschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gut beschrieben ist. Im Zeitalter Jacksons wurden immer mehr Amerikaner – und nun durchaus auch Amerikanerinnen – für die Politik mobilisiert. Diese Mobilisierung geschah durch eine Vielzahl von Reformbewegungen, die zur Signatur der Epoche gehören. Der abolitionistische Kampf gegen die Sklaverei, die sich formierende Frauenbewegung, das Bestreben um eine Reform des Gefängniswesens, des Schulwesens und der Armenfürsorge und viele andere Reformanliegen erwuchsen aus der Mitte der Gesellschaft, institutionalisierten sich in sozialen Bewegungen und machten Druck auf die organisierte Politik.
Dies wirkte demokratisierend auf das politische System zurück. Immer mehr öffentliche Ämter wurden durch direkte Wahlen besetzt, das Wahlrecht selbst wurde zunehmend vom Landbesitz entkoppelt und an Wahlsteuern gebunden, sodass immer mehr Männer die Besitzqualifikationen für das Wahlrecht erfüllten. Auch das Prinzip der geheimen Wahl setzte sich damals durch.
All diese Entwicklungen trieben die Demokratisierung der zuvor von Bildungs-, Wirtschafts- und Funktionseliten beherrschten amerikanischen Republik voran, sodass der politische Prozess in den USA bis zum Vorabend des Amerikanischen Bürgerkriegs auf einer immer breiteren sozialen Grundlage ruhte. Damit einhergehend hatten sich die Möglichkeiten gesellschaftlicher Mitbestimmung zunehmend ausgeweitet. Allerdings waren die USA ungeachtet dieses grundlegenden Transformationsprozesses auch im Jahre 1861 noch eine Demokratie, in der die men of property and standing weiterhin den Ton angaben.
Dennoch blieb die fortlaufende Ausweitung der Selbstbestimmungs- und Partizipationsrechte für zuvor Ausgeschlossene ein Basisprozess der US-Geschichte. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts formierte sich eine zunehmend kraftvolle Frauenwahlrechtsbewegung, die das allgemeine Wahlrecht für Frauen mit dem 19. Zusatz zur US-Verfassung im Jahr 1920 erfolgreich erkämpfte. In den 1960er Jahren entstand dann die sogenannte Zweite Frauenbewegung, die unter Berufung auf die revolutionären Gründungsideale der USA nun die volle Chancengleichheit für Frauen und ihr uneingeschränktes Recht auf Selbstbestimmung auch außerhalb von Ehe, Familie und Haushalt einforderte.
Die neben den Frauen zweite große Gruppe, deren Kampf um Gleichberechtigung und Partizipation die Geschichte der USA maßgeblich bestimmt hat, ist die der Schwarzen.
Die graduelle Ausweitung der Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in der revolutionär gegründeten amerikanischen Republik war nicht das Ergebnis eines selbstläufigen organischen Wachstums auf der Basis eines breit geteilten naturrechtsliberalen Konsenses, der dann sukzessive und konsensual auf bislang ausgeschlossene Gruppen erweitert wurde.
„I am a Man“
Zentral war in diesem Zusammenhang die erbitterte Kontroverse darüber, wer ein „Mensch“ sei und über was das Menschsein definiert ist. Dies ist wichtig zu betonen, weil der Ausschluss sozialer Gruppen vom Freiheits- und Gleichheitsversprechen mit der scheinbar defizitären Menschlichkeit derjenigen begründet wurde, die ausgeschlossen wurden. Pointiert gesagt: Am 4. Juli 1776 erklärten die revolutionären Amerikaner alle Menschen für frei und gleich geboren, und bereits am 5. Juli 1776 begannen sie eine Debatte darüber, wer denn ein Mensch sei und was den Menschen im Kern ausmache. In diesen Diskussionen wurden schnell die Umrisse eines Menschenbildes deutlich, das im Typus des vernunftbegabten, weißen, angelsächsischen, protestantischen und besitzenden Mannes ankerte. Nur diese Personen waren im Denken der überwiegenden Mehrheit der Gründergeneration Menschen mit unveräußerlichen Grundrechten. Demgegenüber erschienen Frauen, Schwarze, nicht-angelsächsische Ethnien, wirtschaftlich abhängige Personen und natürlich auch Indianer nicht als vollwertige Menschen, weshalb sie dann auch keine unveräußerlichen Grundrechte und Anspruch auf politische Partizipation hatten.
Zur Konstruktion der scheinbar defizitären Menschlichkeit der ausgeschlossenen Gruppen dienten rassistische, misogyne und xenophobe Weltbilder – Sinnsysteme also, die in der Entmenschlichung von Schwarzen, Frauen und Migranten ankerten. Rassismus, Xenophobie und Misogynie sind deshalb der liberalen Demokratie der USA nicht irgendwie wesensfremd, sondern integraler Bestandteil einer Gesellschaft, die einerseits auf einem radikalen Gleichheitsversprechen gegründet ist, in der andererseits aber soziale Gruppen schon immer nach Deutungshoheit, Distinktion und Hegemonie strebten.
In diesem Zusammenhang nun ist die Feststellung wichtig, dass die Kämpfe um Gleichberechtigung der Schwarzen, der Frauen und anderer von der Teilhabe am revolutionären Freiheits- und Gleichheitsversprechen ausgeschlossenen Gruppen stets mit der Behauptung der eigenen Menschlichkeit anfingen. So formulierte etwa die Declaration of Sentiments, die der erste Frauenkonvent in der Geschichte der USA im Sommer 1848 verabschiedete, den Text der Unabhängigkeitserklärung so um, dass überall dort, wo im ursprünglichen Dokument „men“ stand, nun von „men and women“ die Rede war. Und als schwarze Müllmänner im Februar 1968 in Memphis, Tennessee gegen die trotz der bürgerlichen Gleichstellung der Schwarzen fortbestehenden diskriminierenden Praktiken ihres städtischen Arbeitgebers protestierten, trugen sie Protestplakate, auf denen in aller Schlichtheit geschrieben stand: „I am a Man.“
Strukturelle Demokratiedefizite
Auf die revolutionäre Gründungsgeschichte gehen einige Bauprinzipien der US-Verfassung zurück, aus denen sich in der Folgezeit Demokratiedefizite entwickeln konnten. Das kann hier in seiner ganzen Komplexität nicht erörtert werden; ich konzentriere mich deshalb auf ausgewählte Aspekte des Wahlsystems, an denen dies besonders deutlich wird.
Ein zentrales Strukturmerkmal des amerikanischen Wahlsystems ist, dass Wahlen gemäß Artikel 1, Abschnitt 4 der US-Verfassung von den Einzelstaaten auf der Basis der dort jeweils gültigen Wahlgesetze organisiert und durchgeführt werden. Zwar dürfen diese Wahlgesetze den von der Verfassung gesetzten Rahmen nicht überschreiten, aber innerhalb dieses Rahmens gab und gibt es ein breites Spektrum von Möglichkeiten, demokratische Partizipationsrechte einzuschränken.
Ein Musterbeispiel dafür sind die schon angesprochenen Jim-Crow-Gesetze, die ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert in den Staaten des Südens das System der Rassentrennung einführten und den Schwarzen das Wahlrecht faktisch entzogen, obwohl es mit dem 15. Zusatz zur US-Verfassung seit 1870 in der gesamten Union verboten war, das Wahlrecht aufgrund von „race, color, or previous condition of servitude“ einzuschränken. Die Jim-Crow-Gesetze verletzten diese Verfassungsnorm formal auch gar nicht. Vielmehr banden die Wahlgesetze der Südstaaten das Wahlrecht an Voraussetzungen wie Wahlsteuern, den Nachweis der Lese- und Schreibfähigkeit oder die grandfatherclause, die vorsah, dass nur wählen durfte, wer einen Großvater hatte, der auch schon gewählt hatte. Diese Bestimmungen galten zwar für alle Bürger des Staates, doch konnten sie insbesondere von den Schwarzen nicht erfüllt werden. War dies doch der Fall, wurde die schwarze Bevölkerung nicht selten durch die schiere Gewalt weißer Rassisten von der Ausübung ihres Wahlrechts abgehalten.
Eine weitere Bestimmung der Verfassung mit demokratiedefizitärem Potenzial ist das Gerrymandering, also das Neuzuschneiden der Wahlkreise auf der Grundlage der alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählung. Die Verfassungsväter hatten im redistricting eine Möglichkeit gesehen, das Gewicht der einzelnen Stimme und faire Repräsentation im US-Kongress angesichts des zu erwartenden demografischen Wandels für die Zukunft abzusichern. Unter den Bedingungen des Mehrheitswahlrechts in einem von der Verfassung gar nicht vorgesehenen Zweiparteiensystem ist das Gerrymandering inzwischen jedoch für die in einem Staat jeweils herrschende Partei zu einer Möglichkeit geworden, Wahlkreise so neu zu ordnen, dass strukturelle Mehrheiten für sie garantiert sind. Dass heute nur eine sehr kleine Zahl von Wahldistrikten überhaupt umkämpft ist und deshalb jeweils nur ein paar hunderttausend Wähler eines Staates die Wahlen entscheiden, ist eine direkte Folge dieser Regelung.
Auch in anderer Hinsicht trägt die föderale Struktur des Wahlsystems zu einem Demokratiedefizit bei. Unter den Bedingungen gesellschaftlicher Polarisierung haben sich die Bundesstaaten im ersten Viertel des 21. Jahrhunderts weltanschaulich immer weiter auseinanderentwickelt. Traditionell konservative Staaten sind noch konservativer geworden, während die immer schon liberalen Staaten noch liberaler wurden. Gleichzeitig klaffen ihre Bevölkerungszahlen immer weiter auseinander: Die zuvor schon bevölkerungsreichsten Staaten sind seit der Jahrtausendwende noch bevölkerungsreicher geworden, während die bevölkerungsärmeren Staaten weiter an Einwohnern verloren haben. Aktuell leben rund 67 Prozent der US-Bevölkerung in den fünfzehn größten Staaten der Union. Dies hat bizarre Konsequenzen für die Machtverhältnisse im US-Senat, wo jeder Staat mit zwei Senatoren repräsentiert ist. Hier werden inzwischen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung von 30 Senatoren vertreten, das restliche Drittel hingegen von 70.
Der revolutionären Gründungsgeschichte der USA ist es auch geschuldet, dass in das System zur Wahl des Präsidenten ein weiteres eklatantes Demokratiedefizit eingeschrieben ist. Präsident wird nämlich nicht derjenige Kandidat, der die meisten Wählerstimmen erhält, sondern derjenige, der die Mehrheit der Stimmen im Wahlmännergremium – in dem seit dem 19. Amendment von 1920 immer auch Frauen vertreten waren – auf sich vereinigt. In diesem electoral college hat jeder Staat so viele Stimmen wie er Abgeordnete und Senatoren im US-Kongress hat. Wurden die electors anfangs noch von den Parlamenten der Einzelstaaten bestimmt, werden sie heute in allen Bundesstaaten bis auf Maine und Nebraska auf der Basis des einfachen Mehrheitswahlrechts direkt vom Volk gewählt. Die siegreiche Partei gewinnt also alle Stimmen des Staates im electoral college; die für die unterlegene Partei abgegebenen Stimmen sind komplett verloren.
Dieses System kann dazu führen, dass eine Person zum Präsidenten gewählt wird, die zwar die Mehrheit der Wahlmännerstimmen, nicht aber die Mehrheit der Wählerstimmen erhalten hat. Das ist bei den 51 Präsidentschaftswahlen seit 1824 zwar erst insgesamt vier Mal passiert, doch ist es bezeichnend, dass sich zwei dieser vier Fälle im ersten Viertel des 21. Jahrhunderts ereigneten, nämlich bei den Präsidentschaftswahlen der Jahre 2000 und 2016, die jeweils mit dem Sieg eines Republikaners endeten. Seit 1992 holten republikanische Präsidentschaftskandidaten vier Mal die Mehrheit im Wahlmännergremium, aber nur zwei Mal auch die Mehrheit aller Wählerstimmen: George W. Bush 2004, Donald Trump 2024.
Polarisierte Parteiendemokratie
Diese strukturellen Demokratiedefizite der US-Verfassung tragen unter den Bedingungen demografischen Wandels, tiefgreifender ökonomischer Transformationen, sozial-moralischer Kulturkriege und parteipolitischer Polarisierung zur Verschärfung der Krise der liberalen Demokratie in den USA bei.
Damit schließt sich der Kreis zu George Washingtons Warnung vor den verhängnisvollen Wirkungen des „Parteigeistes“. Im Denken der Verfassungsväter war die von ihnen konzipierte Verfassungsordnung ein Instrument zur Verhinderung von politischen Parteien. Dennoch entstand bereits in den 1790er Jahren ein erstes Parteiensystem; das heutige ist schon das dritte. In Kombination mit dem Mehrheitswahlrecht ist das Zweiparteiensystem zu einem Faktor der Krise geworden, weil es gegenwärtig dazu führt, dass sich innerhalb der Parteien in der Regel die Kandidatinnen und Kandidaten mit den extremeren Positionen durchsetzen und die Moderaten marginalisiert werden. Im Verhältnis der beiden Parteien zueinander dominiert auf beiden Seiten inzwischen ein Habitus, der die jeweils andere Partei als ideologischen Feind und nicht als legitimen Konkurrenten im demokratischen Wettstreit um Stimmen sieht.