Niemand hat vor rund 250 Jahren ahnen können, dass die damals heftig umstrittene neue amerikanische Verfassung die Jahrhunderte überdauern würde. Und nur die wenigsten hätten geglaubt, dass die Befürchtungen, die viele der damaligen Verfassungsgegner hegten, sich deutlich später einmal bewahrheiten könnten. Bisher las sich die Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika wie eine Bestätigung des großen Wurfs, den die erste demokratische Verfassung in der Moderne welthistorisch bedeutete. Doch seit der Präsidentschaft Donald Trumps sind zahlreiche Einwände, die man im 18. Jahrhundert gegen die Verfassung erhob, wieder erstaunlich aktuell. Genauso aktuell erscheinen deshalb auch die Federalist Papers, jenes einzigartige Gründungsdokument der modernen liberalen Demokratie,
Vorgeschichte
Was 1776 zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung geführt hat, ist bekannt: Die dreizehn britischen Kolonien in Amerika fühlten sich vom Mutterland drangsaliert; sie wollten sich an den Kosten des Siebenjährigen Kriegs (1756–1763) zwischen Großbritannien und Frankreich, der auch in Amerika ausgetragen wurde, nicht beteiligen, und sie wollten nicht besteuert werden, ohne im britischen Parlament vertreten zu sein. So kam es zum Aufstand gegen das Mutterland, der 1775 in einen achtjährigen Krieg mündete. 1776 sagten sich die Siedler von Großbritannien los, aber erst 1783 hatten sie mithilfe Frankreichs ihr endgültiges Ziel erreicht: Großbritannien erkannte die Selbstständigkeit der ehemaligen Kolonien an.
Doch die Nachkriegssituation war belastet. Solange sie gegen einen gemeinsamen Feind vorgegangen waren, hatten die dreizehn Staaten relativ geeint agiert. Nachdem sie ihre Unabhängigkeit errungen hatten, wurde ihre Zusammenarbeit jedoch schnell wieder durch staatenspezifische Egoismen behindert. Konfliktpunkte waren zum Beispiel die gerechte Verteilung der Kriegslasten, inflationsanheizende Papiergeldemissionen einiger Staaten, konkurrierende Gebietsansprüche und anderes mehr. Schon seit der Unabhängigkeitserklärung hatte man um eine Art gemeinsame Verfassung für die dreizehn Staaten gerungen, und der Kontinentalkongress, die gemeinsame Vertretung der Staaten, hatte ein Konföderationsstatut vorgelegt, das die Zusammenarbeit zwischen ihnen regeln sollte.
Die Konföderation beließ den Staaten ihre uneingeschränkte Souveränität, und ihr Kongress war bloß eine Art Botschafterversammlung, in der jeder Staat eine Stimme hatte. Es gab weder eine Exekutive noch eine gemeinsame Gerichtsbarkeit, das Bündnis konnte keine Steuern erheben und gemeinsam beschlossene Zahlungen nicht erzwingen.
Die Überraschung war allerdings groß, als die dazu 1787 einberufene Versammlung in Philadelphia nicht etwa ein verbessertes Statut, sondern eine gänzlich neue Verfassung vorlegte, die noch dazu den bisherigen Staatenbund in einen Bundesstaat verwandelte. Das bedeutete einen klaren Souveränitätsverlust der Einzelstaaten und eine entscheidende Verlagerung der Kompetenzen auf den Bund. Es ist kein Wunder, dass daraufhin unter den Bürgern der Union eine heftige Debatte darüber entbrannte, ob man ein solch gewagtes Unterfangen tatsächlich unternehmen sollte. Wollte man die neuartige Regierungsform der repräsentativen Demokratie, die man in Amerika erstmals ausprobierte, noch mit einem weiteren Experiment verknüpfen, einer einheitlichen Regierung in einem Großflächenstaat? Drohte da nicht der Rückfall in jene monarchischen oder aristokratischen Herrschaftsformen, denen man auf dem alten Kontinent mit gutem Grund den Rücken gekehrt hatte?
Hier nun traten die Federalist Papers auf den Plan. In ihnen ergriffen die drei Autoren Alexander Hamilton, James Madison und John Jay Partei für eine Verfassung, deren Bedeutung und Funktionsmechanismen sie erklärten, während sie ihre Mitbürger für deren Annahme zu begeistern versuchten.
Ein Buch, das keines war
Die drei Autoren vereinten seltene Fähigkeiten in sich: Sie waren gebildet und konnten bei ihrer Argumentation aus dem reichen Fundus der europäischen Geistesgeschichte schöpfen; und sie waren Männer der Praxis, die das politische Geschäft nicht bloß aus Büchern kannten.
Der berühmteste von ihnen, Alexander Hamilton, war während des Unabhängigkeitskriegs der Adjutant George Washingtons gewesen. Auf seine Bemühungen und die seines späteren Co-Autoren James Madison ging die Einberufung des Konvents in Philadelphia zurück, bei dem er selbst eine wichtige Rolle spielte, als es um die konkrete Ausgestaltung der Verfassung ging. Als Washington erster Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika wurde, ernannte er Hamilton zum Finanzminister, der mit seinen Finanzreformen die Weichen für ein wirtschaftlich modernes und prosperierendes Amerika stellte. Zu noch bedeutenderer Position gelangte sein Mitstreiter James Madison, der 1809 zum vierten Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt wurde. Madison war maßgeblich an der ersten Grundrechteerklärung der Moderne, der Virginia Bill of Rights von 1776, beteiligt und arbeitete im Verfassungskonvent den letztlich entscheidenden „Virginia-Plan“ aus – wurde später allerdings zum politischen Gegner Hamiltons. John Jay wirkte während des Unabhängigkeitskriegs als Diplomat, wurde 1778 Präsident des Kontinentalkongresses und war Mitunterzeichner des Friedensvertrags von Paris, mit dem der Unabhängigkeitskrieg beendet wurde. Co-Autor der Federalist Papers wurde er, obwohl er am Verfassungskonvent selbst nicht teilgenommen hatte, aber seine außenpolitische Erfahrung einbringen konnte. 1784 bis 1790 diente er den Vereinigten Staaten als Außenminister.
Weshalb das Werk, das die drei Autoren gemeinsam schufen, Federalist Papers heißt, erschließt sich sofort: Es besteht aus 85 Zeitungsartikeln, die 1787/88 in drei verschiedenen New Yorker Zeitungen erschienen und erst später in Buchform zusammengefasst wurden. Man kann kaum glauben, dass es den Autoren in einem solch kurzen Zeitraum gelang, einen derart gehaltvollen und systematisch aufgebauten Verfassungskommentar zu schreiben. Ebenso erstaunlich ist, dass es offenbar genug Zeitungsleser gab, die sich die anspruchsvolle Lektüre zumuteten. Allerdings stand auch viel auf dem Spiel, nämlich nicht weniger als die Zukunft der Vereinigten Staaten von Amerika. Über diese sollten die Bürger durch gewählte Verfassungskonvente entscheiden, die in jedem Einzelstaat eingesetzt wurden. Jeder Staat beschloss also für sich, ob er der Verfassung zustimmen wollte; sobald neun der dreizehn Staaten unterschrieben hatten, sollte die neue Verfassung in Kraft treten. 1789 hatten dann alle dreizehn unterzeichnet. Doch zuvor musste viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, und die drei Autoren gaben sich alle Mühe, die Bürger des Staates New York zur Annahme der Verfassung zu bewegen.
Neue Ordnung
Gleich zu Beginn ihres Werkes machten die Autoren klar, dass mit der Ratifizierung der bundesstaatlichen Verfassung nicht nur eine neue Nation aus der Taufe gehoben würde. Vielmehr würde damit auch eine Frage von weltgeschichtlicher Bedeutung entschieden, nämlich „ob menschliche Gemeinschaften wirklich dazu fähig [sind], eine gute politische Ordnung auf der Grundlage vernünftiger Überlegung und freier Entscheidung einzurichten, oder [ob] sie für immer dazu verurteilt [sind], bei der Festlegung ihrer politischen Verfassung von Zufall und Gewalt abhängig zu sein“.
Bevor die Autoren zum eigentlichen Verfassungskommentar übergingen, leiteten sie in drei Argumentationsschritten zu ihm hin:
Zentrale Kennzeichen der Verfassung
Die amerikanische Verfassung begründete eine föderale Ordnung, eine Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Gliedstaaten. Dass sich ausgerechnet die Befürworter einer starken Bundesmacht den Namen „Federalists“ gesichert hatten, während den für Dezentralisierung plädierenden Verfassungskritikern nur der Name „Anti-Federalists“ übrig blieb, war ein geschickter Schachzug, der im Diskurs zwischen angelsächsisch geprägten und nicht-angelsächsischen Ländern aber immer noch für Verwirrung sorgt: Für Erstere ist Föderalismus der Inbegriff einer Stärkung der Zentralmacht, für Letztere bedeutet er das Gegenteil.
In den Federalist Papers erklärten die Autoren, welche Befugnisse die Verfassung zu Recht auf Bundesebene angesiedelt habe,
Beim ersten Punkt, der klaren Überordnung von Bundesrecht gegenüber Einzelstaatenrecht, liegt das Argument auf der Hand: Läge es im Ermessen der Einzelstaaten, welche Bundesgesetze sie akzeptieren und welche nicht, fände die Union schnell ein Ende, zumal die Interessen der Staaten so unterschiedlich sind, dass die Gegensätze untereinander wieder voll zum Tragen kämen. Beim zweiten Punkt – dem Bund das Recht zuzuerkennen, alle zur Ausübung seiner Befugnisse „notwendigen und geeigneten“ Gesetze zu erlassen – machten die Federalists geltend, dass sich dieser Grundsatz eigentlich von selbst verstehe. Wer zum Beispiel das Recht habe, Steuern zu erheben, müsse auch die dazu erforderlichen Gesetze geben können.
Ein weiteres zentrales Charakteristikum der neuen Verfassung war, dass sie ein gewaltenteiliges politisches System schuf. Die Gewaltenteilungslehre des französischen Staatstheoretikers Montesquieu galt Verfassungskritikern wie -befürwortern als unverzichtbare Grundlage jeder politischen Neuordnung, und das berechtigterweise. Es ist das Kennzeichen von Diktaturen und autoritären Systemen, dass sich die Macht in einem Punkt konzentriert und keiner externen Kontrolle mehr unterliegt. Die Gewalten zu teilen, sie gegeneinander zu positionieren und auf diese Weise keine von ihnen zu stark werden zu lassen, ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der bürgerlichen Freiheit. Deshalb kommt kein freiheitliches demokratisches System ohne Gewaltenteilung aus.
In den Federalist Papers sind dem Thema „Checks and Balances“ daher auch fünf Artikel explizit und mehr als dreißig implizit gewidmet,
Dasselbe Prinzip sollte auch gesellschaftlich wirksam werden, denn die neue Verfassung fußte auf dem Prinzip des Pluralismus. Im berühmten Federalist Nr. 10 erklärten die Autoren, dass dort, wo Freiheit herrscht, auch Parteiungen entstehen, die ihre Partikularinteressen durchzusetzen versuchen.
Die Verfassung, so das Resümee der Federalists, gewährt bürgerliche Freiheit, verhindert aber die Durchsetzung des Stärkeren. Sie ist demokratisch, vermeidet aber die Probleme der direkten Demokratie, zum Beispiel die Konfusion durch Parteienkämpfe und emotional aufgeladene Volksversammlungen. Und sie erlaubt die Ausdehnung der demokratischen Ordnung auf ein großes Gebiet, was letztlich den gesellschaftlichen Pluralismus und damit die innergesellschaftlichen Checks and Balances befördert.
Kritik
In der Auseinandersetzung zwischen Federalists und Anti-Federalists spiegelte sich nicht zuletzt der Gegensatz zwischen dem ökonomisch entwickelten Norden und den agrarisch geprägten, sklavenhaltenden Südstaaten wider. Obwohl die Verfassungsgegner, die Anti-Federalists, im Einzelnen unterschiedliche Positionen vertraten,
Daraus ließen sich sehr konkrete Vorwürfe gegen die Verfassung ableiten:
Als Konzession an die Anti-Federalists und zur Sicherung der Bürgerrechte wurde der Verfassung 1791 ein Grundrechtekatalog angefügt. Unter der Führung Thomas Jeffersons formierten sich die Anti-Federalists 1792 zur Demokratisch-Republikanischen Partei, aus der schließlich die Demokraten hervorgingen.
Gegenwart
Dass die amerikanische Verfassung den Stürmen der Zeit trotzte und noch immer in Kraft ist, hat seinen Grund sicher auch darin, dass sie sehr kurz und allgemein gehalten ist. Dadurch war sie flexibel in der Anwendung. Zugleich ist ihre Vagheit aber auch ein mögliches Einfallstor für fragwürdige Auslegungen seitens interessierter politischer Akteure. So hat man in der Vergangenheit eine Selbstermächtigung der Bundes-Judikative, speziell des Supreme Court, Blockadehaltungen des Kongresses oder Übergriffe des Bundes auf die Rechte der Staaten beklagt. Gegenwärtig ist es aber zweifellos die Rolle des Präsidenten im Machtgefüge, die Anlass zur Sorge, ja zum Bangen um den Erhalt der Demokratie gibt. In der Tat sind unter der Präsidentschaft Donald Trumps Entwicklungen vorangetrieben worden, die zwischen exzessiver Verfassungsauslegung und offenem Verfassungsbruch zu changieren scheinen.
„Der Präsident der Vereinigten Staaten hat die unumschränkte Gewalt, Verrat zu begnadigen; was unter Umständen dazu benutzt werden könnte, diejenigen vor Strafe zu schützen, die er selbst insgeheim zu diesem Verbrechen angestiftet hatte.“
Nach dieser wird die Verfassungsbestimmung, dass die vollziehende Gewalt beim Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika liegt,
Aber er greift auch auf die anderen beiden Gewalten zu. Weil Gesetze, die der Kongress verabschiedet, den Präsidenten binden, regiert Trump durch eine Vielzahl von Verordnungen an der Legislative vorbei. Mittels des veränderten Zuschnitts von Wahlkreisen und restriktiver Bestimmungen bezüglich der Briefwahl versucht er, die Kongresswahlen zu steuern. Seine einseitige Aufkündigung internationaler Verträge nimmt er per Dekret und ohne Einbeziehung des Senats vor. Und was die Judikative angeht, so sind die von ihm nominierten Richter grundsätzlich Loyalisten, ebenso wie der Justizminister, der zugleich Bundesstaatsanwalt ist. Schon oft hat Trump versucht, Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen, zumal, wenn er selbst Gegenstand von Strafverfolgung war. Dass die ihm geneigten Richter des Supreme Court dem Präsidenten 2024 Immunität für alle offiziell im Amt begangenen Handlungen zusicherten,
Ganz gewiss nicht von der Verfassung gedeckt sind Trumps Eingriffe in Wissenschaft und Medien, wobei mit seinen engen Beziehungen zu Tech-Milliardären wie Elon Musk, Mark Zuckerberg, Jeff Bezos oder Peter Thiel eine einzigartige Verschränkung von politischer, wirtschaftlicher und medialer Macht verknüpft ist. Und eben dies ist die Gesamttendenz seiner Präsidentschaft: die Gewaltenteilung zu unterlaufen, die Einzelstaaten zu schwächen, via Universitäten und Medien die Deutungshoheit über die Geschichte und seine Präsidentschaft zu erlangen und mit der Koppelung von politischer und ökonomischer Stärke auch auf nicht-staatlicher Ebene die Checks and Balances auszuhebeln. Wer eine Diktatur errichten und alle Macht in einem Punkt konzentrieren will, muss genau so vorgehen.
Betrachtet man vor diesem Hintergrund noch einmal das kunstvolle und sorgsam austarierte System, das die Verfassung vorsah, so bleibt wohl nur ein Schluss: Institutionen kann man aushöhlen; auch das raffinierteste und durchdachteste Institutionengefüge funktioniert nur mit entsprechender Einstellung der Amtsinhaber. Ahnten das auch die Federalists, wenn sie trotz ihres Glaubens an den Ausgleich der Egoismen durch das Gleichgewicht der Kräfte doch immer wieder auf die Tugend zu sprechen kamen, die von den künftigen Amtsträgern zu erwarten sei? Einige amerikanische Richter haben den Mut bewiesen, dem Präsidenten bei seinen rechtswidrigen Aktionen Einhalt zu gebieten. Sie haben Amt und Ethos nicht entkoppelt. Darauf muss man wohl weiter hoffen. Denn selbst wenn es in der Verfassung stärkere institutionelle Mechanismen der Machtkontrolle gäbe, bedürfte es doch unbeirrter Menschen, die sie auch anzuwenden wagen – gegen einen Populisten, der sich von einer Massenbasis getragen weiß, die das Erbe der Gründerväter offenbar aufzugeben bereit ist.