Neben den Parlamenten, die Gesetze beschließen, und der Regierung beziehungsweise Verwaltung, die diese Gesetze ausführen, ist die Justiz als dritte Gewalt elementarer Bestandteil einer modernen, demokratisch verfassten Staatsordnung. Ihr kommt die Funktion zu, die geltenden Gesetze anzuwenden, um Verstöße zu sanktionieren und Streitfälle verbindlich zu lösen; kurz: Recht zu sprechen. Zu den Institutionen der Justiz zählen insbesondere die Gerichte – in Deutschland gegliedert in jeweils eigene Gerichtsbarkeiten für Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht sowie die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafrecht –, die Staatsanwaltschaften und der Strafvollzug.
Die vermeintlich schwächste Gewalt, die nur im Zusammenhang mit konkreten Fällen aktiv werden kann und abhängig davon ist, dass ihre Entscheidungen politisch und gesellschaftlich akzeptiert werden, rückt angesichts der Erosionstendenzen in vielen etablierten liberalen Demokratien in den Fokus. Denn zum einen gehört die Justiz zu den ersten Ansatzpunkten für einen autokratischen Staatsumbau, zum anderen gelten gerade die Gerichte aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit als zentraler rechtsstaatlicher Resilienzfaktor.
In Deutschland ist die Justiz – bisher – weniger äußerem Druck durch politische Kräfte ausgesetzt. Vielmehr steigt der Druck von innen, insbesondere bei der Strafjustiz: Ende 2024 erreichte die Zahl offener Strafverfahren laut Statistischem Bundesamt erstmals fast die Marke von einer Million; zum Teil müssen Verfahren eingestellt werden, weil Fristen ablaufen. Der im Juni 2026 von Bund und Ländern beschlossene „Pakt für den Rechtsstaat“, der neben 2000 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte und einem Ausbau der Digitalisierung auch eine Verschlankung der Prozessordnungen vorsieht, kann nur ein erster Schritt sein. Denn von der Leistungsfähigkeit der Justiz hängt eine unverzichtbare Ressource jeder wehrhaften Demokratie ab: das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.