„Ich möchte, dass alle deutschen Autofirmen amerikanische Autofirmen werden,“
Noch am Tag seiner Amtseinführung, dem 20. Januar 2025, legte Präsident Trump das Memorandum „America First Trade Policy“ vor. Wenige Tage später kündigte er erste Zölle gegen Mexiko und Kanada an. Es folgten Zölle auf Stahl und Aluminium. Am 2. April 2025 rief der US-Präsident den „Liberation Day“ aus und legte ein umfassendes Zollpaket zur „Korrektur unfairer Handelsungleichgewichte“ vor. Seitdem verhängten die USA weitreichende neue Zölle und schlossen mit mehreren Ländern Handelsabkommen mit unterschiedlichen Zollniveaus ab, darunter auch mit der Europäischen Union. Während das durchschnittliche Zollniveau der USA vor Trumps Amtsantritt noch bei 2,4 Prozent lag, beträgt es Anfang 2026 bereits 14,9 Prozent.
Präsident Trump verfolgt eine „America First“-Handelspolitik. Er will die Industrie zurück in die Vereinigten Staaten holen und Arbeitsplätze schaffen. Seine transaktionale Sicht auf internationale Wirtschaftsbeziehungen prägt auch sein Verhältnis zur EU – und dabei insbesondere zu Deutschland. Die Trump-Administration ist der Ansicht, dass Europa und Deutschland seit Jahren wirtschaftlich und sicherheitspolitisch auf Kosten der Vereinigten Staaten profitieren. Trump selbst erklärte wiederholt, die EU sei gegenüber den USA „sehr unfair“,
Gerade Deutschland gerät dabei immer wieder ins Visier. Aus Sicht der Trump-Administration hat Deutschland über Jahrzehnte hinweg unter dem sicherheitspolitischen Schutzschirm der USA zu wenig in die eigene Verteidigung investiert und sich stattdessen wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sowie einen großzügigen Sozialstaat ermöglicht. Hinzu kommt der Vorwurf, Deutschland habe seine energiepolitische Abhängigkeit von Russland durch Projekte wie die Nord-Stream-Pipelines trotz wiederholter Warnungen aus Washington weiter vertieft und damit die eigene Industrie indirekt subventioniert. In dieser Lesart profitierte Deutschland gleich doppelt: von günstiger russischer Energie und zugleich von US-Sicherheitsgarantien.
Die US-Zölle treffen die deutsche Wirtschaft hart. Einerseits ist das deutsche Wirtschaftsmodell auf Handel und offene Märkte ausgelegt, andererseits sind die USA der wichtigste Exportmarkt für die Bundesrepublik.
Trumponomics
Während die USA jahrzehntelang als zentrale Verfechter eines regelbasierten multilateralen Handelssystems auftraten, stellt Präsident Trump diese Ordnung nun grundlegend infrage. An die Stelle von langfristiger Verlässlichkeit und institutionellen Regeln ist eine transaktionale Handelspolitik getreten, die wirtschaftliche Beziehungen vor allem nach ihrem unmittelbaren Nutzen für die Vereinigten Staaten bewertet. Nicht alles an Trumps Handelspolitik ist neu. Auch seine Vorgänger griffen zu protektionistischen Maßnahmen und verfolgten konsequent US-amerikanische Interessen. Neu sind jedoch das Ausmaß der Zölle, der Angriff auf grundlegende Prinzipien des Welthandelssystems und die hohe Unsicherheit, die Washington mit seiner neuen Handelspolitik im Welthandel schafft.
Dieser Kurs wird von dem Ziel einer umfassenden Reindustrialisierung der Vereinigten Staaten angetrieben. Die Trump-Administration macht Globalisierung und Freihandel für den massiven Verlust industrieller Arbeitsplätze und die Schwächung der US-Produktionsbasis verantwortlich. Große Überschüsse von Ländern wie China oder Deutschland werden in Washington als Zeichen strukturell unfairer Handelsbeziehungen interpretiert. In dieser Logik erscheinen Zölle, lokale Produktionsauflagen und industriepolitische Maßnahmen als legitime Instrumente, um industrielle Wertschöpfung, technologische Fähigkeiten und wirtschaftliche Kontrolle zurück in die Vereinigten Staaten zu holen.
Die handelspolitische Neuorientierung der Vereinigten Staaten beschränkt sich dabei nicht auf wirtschaftliche Fragen. Die Grenzen zwischen Handels-, Sicherheits- und Außenpolitik verschwimmen zunehmend. Zölle und Handelsmaßnahmen werden immer häufiger gezielt eingesetzt, um geopolitische Interessen durchzusetzen und politischen Druck auf Verbündete und Rivalen auszuüben. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Konflikt um Grönland Anfang 2026 besonders deutlich.
Innenpolitisch ist dieser Kurs im ersten Jahr der Trump-Administration erstaunlich stabil geblieben. Gerade in der republikanischen Basis genießt Trumps Handelspolitik breite Zustimmung. Besonders in industriell geprägten Swing States wie Michigan, Pennsylvania oder Wisconsin verfängt die Erzählung vom „unfairen Handel“. Viele Wählerinnen und Wähler verbinden Globalisierung und Freihandel mit dem Verlust industrieller Arbeitsplätze, stagnierenden Einkommen und dem wirtschaftlichen Niedergang ganzer Regionen. Unterstützung erhält Trump dabei nicht nur aus republikanischen Wählerkreisen, sondern auch aus Teilen der Gewerkschaften, insbesondere aus dem Automobil- und Stahlsektor. Hinzu kommt, dass die wirtschaftlichen Folgen der Zollpolitik für viele US-Verbraucher zunächst nur begrenzt spürbar waren. Viele Unternehmen federten die höheren Importkosten zunächst ab, sodass Inflation und Wirtschaftswachstum relativ stabil blieben. Zudem reduzierte die Trump-Administration die Zölle auf jene Konsumgüter, bei denen die Preissprünge besonders sichtbar waren, wie Kaffee und Orangensaft. Derzeit steigt die Inflation zwar deutlich an, was jedoch eher als Folge des Iran-Krieges denn der Zollpolitik interpretiert wird.
Hinzu kommt, dass der US-Präsident im Bereich der Handelspolitik über weitreichende rechtliche Kompetenzen verfügt. Laut der Verfassung der Vereinigten Staaten liegt die Zuständigkeit für die Handelspolitik bei der Legislative. Über Jahrzehnte hat der Kongress der Exekutive allerdings weitreichende Befugnisse übertragen: Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 erlaubt Zölle zum Schutz der nationalen Sicherheit, Abschnitt 301 des Trade Act von 1974 richtet sich gegen unfaire Handelspraktiken im Ausland und der International Emergency Economic Powers Act von 1977 erlaubt der Exekutive, im Falle einer nationalen Notlage wirtschaftliche Maßnahmen gegen ausländische Staaten, Unternehmen oder Personen zu ergreifen. Auch wenn einzelne Maßnahmen erfolgreich juristisch angefochten wurden, bleibt der Handlungsspielraum der Administration erheblich.
US-Zolldrohungen und EU-Gegenmaßnahmen
Schon während der ersten Amtszeit von Donald Trump gerieten die transatlantischen Handelsbeziehungen in schwieriges Fahrwasser. Im ersten Jahr seiner zweiten Amtszeit spitzten sich die Konflikte weiter zu. Im März 2025 führte Trump die Stahl- und Aluminiumzölle gemäß Abschnitt 232 seiner ersten Amtszeit wieder ein und hob sämtliche Ausnahmen für einzelne Staaten auf, die während der Amtszeit von Präsident Joe Biden eingeführt worden waren – unter anderem für die EU. Zudem erhöhte er die Aluminiumzölle von 10 auf 25 Prozent und erweiterte den Kreis der betroffenen Stahl- und Aluminiumprodukte erheblich. Im Juni 2025 wurden diese Zölle auf 50 Prozent angehoben.
Am 2. April 2025 folgten die sogenannten reziproken Zölle des „Liberation Day“. Neben einem allgemeinen Basiszoll von 10 Prozent auf Importe aus nahezu allen Staaten sollten ab dem 9. April zusätzliche Strafzölle gegen rund 60 Länder folgen, die angeblich unfaire Handelspraktiken betreiben. Für die EU war ein Zollsatz von 20 Prozent vorgesehen. Nachdem die internationalen Finanzmärkte massiv eingebrochen waren, setzte Trump die zusätzlichen Strafzölle zunächst für 90 Tage aus. Die allgemeinen Basiszölle blieben jedoch bestehen.
Besonders gravierend für die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen waren zudem die von Präsident Trump im April 2025 eingeführten Zölle auf importierte Fahrzeuge sowie zentrale Fahrzeugkomponenten in Höhe von 25 Prozent. Zusammen mit dem regulären, bei der Welthandelsorganisation (WTO) gebundenen Zollsatz von 2,5 Prozent ergab sich damit für europäische Automobile ein Gesamtzoll von 27,5 Prozent.
Die EU reagierte auf die Zollankündigungen der Trump-Regierung mit einer Doppelstrategie: Einerseits intensivierte Brüssel die Gespräche mit Washington, um eine weitere Eskalation des Handelskonflikts zu verhindern. Andererseits bereitete sie Gegenzölle, eine Klage bei der WTO sowie den möglichen Einsatz des sogenannten Anti-Coercion-Instruments (Gegenmaßnahmen zu wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer) vor.
Noch im März 2025, also vor dem „Liberation Day“, veröffentlichte die EU eine Mitteilung zu geplanten Gegenmaßnahmen. Vorgesehen war ein zweistufiges Vorgehen: Zum einen sollten frühere EU-Gegenzölle aus dem Handelskonflikt während der ersten Trump-Administration – betroffenes Handelsvolumen 8 Milliarden Euro – wieder aktiviert werden. Zum anderen plante Brüssel ein neues Paket zusätzlicher Zölle auf US-Waren mit einem Handelsvolumen von 26 Milliarden Euro – dieses wurde später etwas nach unten angepasst.
Als Antwort auf die Autozölle und die reziproken Zölle leitete die Europäische Kommission am 8. Mai 2025 zudem eine öffentliche Konsultation zu zusätzlichen Maßnahmen gegen die USA ein. Die EU-Mitgliedstaaten billigten das Maßnahmenpaket am 24. Juli 2025 mit qualifizierter Mehrheit, nachdem Trump wiederholt mit hohen Zöllen gedroht hatte. Das Gesamtvolumen der potenziell betroffenen US-Waren belief sich auf rund 93 Milliarden Euro, davon 72 Milliarden Euro aus den neuen Maßnahmen und 21 Milliarden Euro aus dem ursprünglichen Zollpaket. Die Maßnahmen sollten ab dem 7. August 2025 stufenweise in Kraft treten.
Die europäischen Zollpakete wurden im Wesentlichen auf Grundlage der sogenannten Enforcement Regulation vorbereitet. Diese Verordnung ermöglicht es der EU, handelspolitische Gegenmaßnahmen zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln zu ergreifen. Parallel dazu wurde in Brüssel auch eine mögliche Anwendung des Anti-Coercion-Instruments diskutiert. Gerade wegen seines weitreichenden Charakters ist dieses Instrument allerdings politisch hochsensibel. Während sich Frankreich für eine offensivere Nutzung aussprach, warnten Deutschland sowie mehrere nord- und osteuropäische Mitgliedstaaten vor einer Eskalation gegenüber dem wichtigsten sicherheitspolitischen Partner Europas.
Turnberry Deal
Unter erheblichem Zeitdruck wurde im Juli 2025 im schottischen Turnberry schließlich eine politische Grundsatzeinigung erzielt, die später als „Turnberry Deal“ bekannt wurde. Ende August wurde die Vereinbarung mit der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA zu transatlantischem Handel und Investitionen konkretisiert.
Das Übereinkommen ist stark asymmetrisch. So erheben die USA auf den Großteil ihrer Importe aus der EU einen Zoll von 15 Prozent. Für einzelne strategische Sektoren wie die Luftfahrt- und Pharmaindustrie gelten hingegen weiterhin lediglich die regulären WTO-Zölle. Im Automobilbereich wurden die bisher geltenden Sonderzölle auf 15 Prozent gesenkt. Die 50-prozentigen Zölle auf Stahl und Aluminium bleiben hingegen bestehen. Im Gegenzug sagte die EU die Abschaffung zahlreicher Zölle auf US-Industriegüter, einen zusätzlichen Marktzugang für US-Agrarprodukte sowie umfangreiche Energie- und Investitionszusagen zu.
Die Übereinkunft zwischen den USA und der EU ist kein klassisches Freihandelsabkommen mit klaren Regeln und einklagbaren Verpflichtungen, sondern ein politisch ausgehandeltes informelles Rahmenwerk. Es fehlen rechtsverbindliche Zusagen sowie ein unabhängiges Schiedsverfahren, wie man es aus Abkommen der EU etwa mit Kanada oder Japan kennt. Die Übereinkunft stellt zudem eine deutliche Abkehr von der regelbasierten Welthandelsordnung dar. Während diese auf den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz fußt, etabliert die EU-US-Übereinkunft ein System selektiver Ausnahmen, Zollkontingente und Ad-hoc-Mechanismen.
Entsprechend deutlich fiel in Europa die Kritik an dem Abkommen aus. Dass die EU der Vereinbarung dennoch zustimmte, verdeutlicht, wie hoch sie die Risiken einer weiteren Eskalation des Handelskonflikts einschätzte. Die Vereinigten Staaten sind der wichtigste Exportmarkt der EU. Zusätzliche Strafzölle hätten insbesondere exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland in einer Phase schwachen Wachstums erheblich getroffen. Hinzu kam die sicherheitspolitische Abhängigkeit Europas von Washington, insbesondere im Lichte des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und wachsender Spannungen im Indopazifik. Gleichzeitig erschwerten divergierende Interessen der Mitgliedstaaten eine härtere europäische Gegenstrategie.
Am 28. August 2025 legte die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge vor, um die im Joint Statement vereinbarten Handelszusagen in verbindliches EU-Recht zu überführen. Gleichzeitig sorgten die USA für Irritation, als sie im selben Monat rund 407 Kategorien von Stahl- und Aluminiumderivaten den bestehenden Zöllen in Höhe von 50 Prozent hinzufügten und neue sektorspezifische Untersuchungen gemäß Abschnitt 232 einführten.
Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück
Den ersten schweren Rückschlag erlebte der Turnberry-Deal im Januar 2026, als Trump dem Vereinigten Königreich und sieben EU-Mitgliedstaaten mit Zöllen zwischen 10 und 25 Prozent drohte, sollten diese einer US-Kontrolle über Grönland nicht zustimmen. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament (INTA), Bernd Lange, reagierte scharf: „Unsere Souveränität und territoriale Integrität stehen auf dem Spiel.“ Daraufhin setzte der INTA seine Arbeit an den beiden Legislativvorschlägen temporär aus. Zugleich wurde der Einsatz des Anti-Coercion-Instruments als mögliche Gegenmaßnahme diskutiert. Für viele EU-Mitgliedstaaten hatte Präsident Trump mit der Grönland-Drohung eine rote Linie überschritten. Während sich die Diskussionen um das Anti-Coercion-Instrument zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Frühjahr 2025 noch als ausgesprochen schwierig erwiesen hatten, zeigten nun viele Mitgliedstaaten, auch Deutschland, eine deutlich größere Bereitschaft, mit harten Maßnahmen zu antworten, sollten die USA neue Zölle verhängen.
Im Februar 2026 folgte der nächste Einschnitt. Am 20. Februar 2026 entschied der Supreme Court der USA, dass der International Emergency Economic Powers Act keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einführung weitreichender Zölle biete. Noch am selben Tag griff die Trump-Administration auf eine andere Rechtsgrundlage zurück und kündigte neue globale Zölle auf Basis von Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 an. Diese Bestimmung erlaubt dem Präsidenten, zeitlich begrenzte Importzölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage zu verhängen, um auf schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite zu reagieren. Auf dieser Grundlage führte die Regierung zunächst einen allgemeinen Zollsatz von 10 Prozent ein. Auch die Rechtmäßigkeit dieser Zölle wird inzwischen zunehmend infrage gestellt.
Erleichterung stellte sich in der europäischen Wirtschaft jedoch nicht ein. Denn zum einen entstanden durch die neuen Zölle nach Abschnitt 122 teilweise sogar höhere Zollbelastungen als im Turnberry-Abkommen vorgesehen, da die Zusatzzölle auf die bereits bei der WTO gebundenen regulären US-Zollsätze aufgeschlagen wurden. Zum anderen blieb unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die Vereinigten Staaten ihre Zollpolitik zukünftig fortführen und welche Maßnahmen langfristig Bestand haben würden, was die Unsicherheit steigerte.
Im März 2026 leiteten die USA gemäß Abschnitt 301 zusätzliche Untersuchungen gegen die EU wegen angeblicher struktureller Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe ein.
Ungeduldig mit der EU drohte Trump im Mai 2026, die Autozölle von 15 auf 25 Prozent anzuheben. Wenige Tage später setzte er der EU eine Frist bis zum 4. Juli 2026: Sollte der Gesetzgebungsprozess bis dahin nicht abgeschlossen sein, würden die Zölle „leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen“, erklärte Trump in einem Beitrag auf der Plattform Truth Social.
Dadurch stieg in der EU der Druck, den Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung des Turnberry-Deals zu beschleunigen. In der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 2026 einigten sich schließlich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf einen Kompromiss und etablierten bestimmte Schutzmechanismen im Abkommen: Laut der „Sunset-Klausel“ soll dieses automatisch am 31. Dezember 2028 auslaufen und dann gegebenenfalls verlängert oder neu verhandelt werden. Eine „Suspension-Klausel“ soll es der EU erlauben, das Abkommen unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. Eine „Safeguard-Klausel“ soll es der EU erlauben, Marktzugangsbeschränkungen einzusetzen, sollte es zu einem Importanstieg kommen, durch den ernsthafter Schaden für die EU-Industrie droht oder entsteht.
Deutschlands Wirtschaftsmodell im Stresstest
Die US-Zölle treffen die deutsche Wirtschaft in einer Phase des ohnehin schwachen Wachstums und tiefgreifender struktureller Herausforderungen. Nach mehreren Jahren der Stagnation fiel die wirtschaftliche Erholung mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 Prozent auch 2025 nur verhalten aus.
Das deutsche Wirtschaftsmodell ist traditionell stark exportorientiert und hängt in hohem Maße von offenen Märkten sowie stabilen internationalen Handelsbeziehungen ab. Die Außenhandelsquote, also das Verhältnis der Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen zum BIP, betrug im Jahr 2024 79,1 Prozent.
Mit einem Außenhandelsumsatz von 241,4 Milliarden Euro belegten die Vereinigten Staaten im Jahr 2025 Rang zwei der wichtigsten Handelspartner Deutschlands im Warenhandel. Rang eins übernahm erneut die Volksrepublik China (wie in den Jahren 2016 bis 2023) mit einem Außenhandelsvolumen von 252,4 Milliarden Euro. Die USA blieben mit einem Exportvolumen von 147,1 Milliarden Euro aber auch im Jahr 2025 der wichtigste Exportmarkt für Deutschland. Allerdings ging das Exportvolumen im Vergleich zu 2024 mit etwa 8,9 Prozent deutlich zurück, während die Gesamtentwicklung der deutschen Warenexporte 2025 ein leichtes Plus von 0,9 Prozent verzeichnete.
Besonders stark betroffen war die Automobilindustrie: Kraftwagen und Kraftwagenteile verzeichneten von Januar bis November 2025 einen Rückgang von 17,5 Prozent. Ebenfalls rückläufig waren der Export von Maschinen (−9 Prozent), elektrischen Ausrüstungen (−0,6 Prozent) sowie chemischen Erzeugnissen (−14,2 Prozent). Pharmazeutische Erzeugnisse erwiesen sich mit einem minimalen Plus von 0,5 Prozent hingegen als vergleichsweise resilient.
Deutschland und die USA sind allerdings nicht nur über den Handel eng miteinander verflochten, sondern auch über ihre Investitionsbeziehungen. Ein Blick auf die Bestände deutscher ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in den USA unterstreicht die Bedeutung der USA als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen. Ende 2024 lagen die USA mit rund 557,6 Milliarden Euro auf Platz eins der Investitionsstandorte für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Mit rund 152,7 Milliarden Euro an FDI-Beständen in Deutschland liegen die USA auf Platz drei der Rangliste der wichtigsten Investitionspartner für die Bundesrepublik.
Die Sonderauswertung USA des „AHK World Business Outlook Frühjahr 2026“ der DIHK zeigt, dass die US-Zollpolitik – anders als von der Trump-Administration erhofft – bislang nicht zu einem breiten Ausbau deutscher Investitionen in den USA geführt hat. Gleichzeitig gewinnen lokale Produktions- und Lieferstrukturen für viele exportorientierte Unternehmen an Bedeutung, um Handelsrisiken, mögliche Zollerhöhungen und geopolitische Unsicherheiten besser abzufedern.
Ausblick
Anfang November 2026 finden die Zwischenwahlen in den USA statt. Angesichts der sich verschlechternden Zustimmungswerte für Trump – nur 35 Prozent der Wähler sind der Meinung, dass der Präsident einen guten Job macht
Was bedeutet das für Deutschland und die EU? Die USA sind weder als Handels- noch als Investitionspartner für die deutsche und europäische Wirtschaft ersetzbar. Auch sicherheitspolitisch bleibt die EU kurz- bis mittelfristig auf die Vereinigten Staaten angewiesen. Daraus entsteht für Deutschland und die EU ein grundlegendes strategisches Dilemma. Zum einen muss Europa seine Fähigkeit ausbauen, geschlossen und glaubwürdig auf wirtschaftlichen Druck und politische Zwangsmaßnahmen zu reagieren. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie schwierig es für die Mitgliedstaaten ist, zwischen unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen, sicherheitspolitischen Abhängigkeiten und nationalen Prioritäten eine gemeinsame Linie zu finden. Zum anderen bleibt die EU darauf angewiesen, den Handelskonflikt mit den USA einzuhegen, um größeren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden und die transatlantischen Beziehungen insgesamt zu stabilisieren.
Umso wichtiger wird es für Europa, die eigene wirtschaftliche Basis zu stärken. Dazu gehören Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes, der Abbau verbliebener Fragmentierungen sowie eine ambitioniertere Industrie- und Innovationspolitik. Gleichzeitig muss die EU ihre wirtschaftlichen Abhängigkeiten reduzieren, ihre Lieferketten diversifizieren und neue Handels- und Investitionspartnerschaften aufbauen. Der Abschluss neuer Handels- und Investitionsabkommen – wie jüngst mit Mercosur, Indien oder auch Australien – gewinnt deshalb weiter an strategischer Bedeutung. Gerade für exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland sind offene Märkte, verlässliche Regeln und funktionierende multilaterale Institutionen von zentraler Bedeutung. Entsprechend muss die EU ihre Rolle als Verteidigerin eines offenen und regelbasierten Welthandelssystems weiter ausbauen.