Beim Blick auf all die Texte, Vorträge und Veranstaltungen, die derzeit Bezug nehmen auf den 50. Jahrestag der Konferenz von Beutelsbach, stechen zwei Charakteristika hervor: Zunächst wird über die Tauglichkeit des damaligen methodologischen Minimalkonsenses für die Gegenwart der politischen Bildung nachgedacht. Diese Form der Selbstbefragung hat inzwischen ihre ganz eigene Tradition, die in den mittleren 1980er Jahren einsetzte und seither einen kaum noch zu überschauenden Literaturkorpus hervorbrachte.
Was aber die heutige Beutelsbach-Debatte von ihren Vorläufern unterscheidet, ist die Überzeugung, in besonders krisenhaften Zeiten zu leben, und daraus die Notwendigkeit einer Neubestimmung abzuleiten. Das Argument fasste Thomas Thiemeyer in einem Bericht über die Jubiläumskonferenz der Stuttgarter Landeszentrale für politische Bildung im April 2026 bündig zusammen: 1976 sei es darum gegangen, einen „Minimalkonsens über grundlegende Regeln des fairen Umgangs miteinander“ zu etablieren, damals in einer „gefestigten Demokratie“. Heute hingegen sei die „Demokratie selbst als Gesellschaftsmodell und Fundamentalnorm zu verteidigen“. Noch deutlicher wurde Thomas Krüger: Auf einer Jubiläumstagung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nannte er den Beutelsbacher Konsens eine „verstaubte Protokollnotiz“, die einen „pragmatischen Waffenstillstand in der ‚Goldenen Ära‘ der Bundesrepublik“ eingeleitet habe. Der frühere Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung sprach von den 1970er Jahren als einer „Hochphase der nivellierten Mittelstandsgesellschaft“ und zeichnete so das Bild einer „relativ homogenen Welt“, deren Kontroversen „überschaubar und in aller Regel binär organisiert“ gewesen seien. Thiemeyer bekräftigte das: Schon Hans-Georg Wehling habe herausgestellt, dass der Konsens von Beutelsbach nur deshalb möglich gewesen sei, weil „demokratiefeindliche Extrempositionen“ damals „keine Rolle spielten“.
Dagegen ließen sich viele Einwände erheben. Der folgende Beitrag zielt indes weniger auf eine Korrektur solcher Einschätzungen. Vielmehr geht es um die Frage, inwiefern in diesen Fehlwahrnehmungen von Beutelsbach womöglich ein über Jahrzehnte eingeübter Umgang mit den Entstehungsbedingungen der Konferenz kulminiert. Dazu erinnere ich erstens an den zeithistorischen Forschungsstand über den Zäsurcharakter der 1970er Jahre; zweitens formuliere ich eine Reihe von Forschungsfragen, denen mit Blick auf Beutelsbach empirisch nachzugehen wäre; abschließend ist zu fragen, was diese Befunde für die Gegenwart bedeuten.
Ein Jahrzehnt als Zäsur
Die „Goldene Ära“ der alten Bundesrepublik umspannt jene zweieinhalb Jahrzehnte, die vom einsetzenden „Wirtschaftswunder“ bis zum „Strukturbruch“ der mittleren 1970er Jahre reichten. Was uns in der gegenwärtigen Debatte als Schauplatz für den angeblichen „Schönwetter-Diskurs der Bonner Republik“ entgegentritt, wird von der Zeitgeschichtsschreibung nicht nur als Krisenepoche geschildert, sondern auch als Endpunkt gesellschaftlicher Ordnungsvorstellungen, die mindestens bis in die Zwischenkriegszeit zurückreichen. Dass Mitte der 1970er Jahre eine Zeit „nach dem Boom“ eingesetzt habe, ist durch viele Spezialstudien untermauert worden. Auch Sachbücher popularisierten dieses Geschichtsbild,
Eine Tendenz zur Harmonisierung findet sich allerdings schon bei den Akteuren von Beutelsbach selbst, wofür der von Thomas Thiemeyer verkürzt zitierte Satz von Hans-Georg Wehling aufschlussreich ist. In ganzer Länge formulierte der Publikationsreferent der Stuttgarter Landeszentrale nämlich wie folgt: „Ganz im Gegensatz etwa zu Italien fehlen im politischen Leben der Bundesrepublik die extremen Ränder als mitbestimmende Größe, und das spiegelt sich in der Politischen Bildung wider.“
Die aus heutiger Sicht bemerkenswerteste Auslassung ist allerdings der mit keinem Wort erwähnte Terrorismus. Hans-Georg Wehling dürfte die Druckfahnen des Sammelbandes über das „Konsensproblem in der politischen Bildung“ im „Deutschen Herbst“ auf dem Tisch gehabt haben, nachdem die zweite Generation der Roten Armee Fraktion (RAF) bereits den Generalbundesanwalt und einen Großbankvorstandschef ermordet und nun den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer entführt hatte, um inhaftierte RAF-Angehörige der ersten Generation freizupressen. Längst befand sich die Bundesrepublik in einer Art innerem Belagerungszustand: Vor öffentlichen Gebäuden nahmen Panzer Aufstellung, Maschinenpistolen wurden zur sichtbaren Standardausrüstung von Polizeibeamten, und der Fahndungsdruck war ebenso präsent wie eine in Politik, Literatur, Film und Medien emotional geführte Debatte über die Handlungsmöglichkeiten im Rechtsstaat. Nach der Geiselbefreiung von Mogadischu, der Ermordung Schleyers und dem Selbstmord der in Stuttgart-Stammheim inhaftierten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe war diese existenzielle Krise nicht beendet. Der Beutelsbach-Band erschien im Spätherbst 1977 an ihrem Höhepunkt.
Das waren harte politische Auseinandersetzungen, mag man einwenden, aber standen nicht sämtliche Protagonisten auf dem Fundament der Demokratie? Ein solcher Einwand verkennt die existenzielle Dimension der damaligen Kontroverse. Symbol dafür war der Trennungsbeschluss, mit dem die CSU-Spitze am 19. November 1976 die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU im Bundestag aufkündigte – zufällig genau am gleichen Tag, als in Beutelsbach die Möglichkeiten einer Konsensbasis ausgelotet wurden. Im Flügelkampf zwischen Liberal- und Nationalkonservativen flogen noch bis in den Herbst 1980 die Fetzen, was sich im „Deutschen Herbst“ auch in Rache- und Hinrichtungsfantasien äußerte, die offen verfassungsfeindlich waren.
Es kann also nicht das Ziel sein, Beutelsbach von den damaligen politischen Kämpfen zu isolieren. Vielmehr müssten die genauen Entstehungsbedingungen für den Konsens überhaupt erst einmal empirisch und quellengestützt rekonstruiert werden. Wehlings Formulierung von den „extremen Rändern“ dürfte jedenfalls vor allem darauf angelegt gewesen sein, die Erfolgsaussichten für den in der Stuttgarter Landeszentrale formulierten Konsens besonders günstig erscheinen zu lassen.
Historischer Ort von Beutelsbach
Bedenkt man, wie zentral der Beutelsbacher Konsens für die politische Bildung im deutschsprachigen Raum über die Jahrzehnte geworden ist, erstaunt das beinahe völlige Fehlen einer zeitgenössischen Überlieferung. Eine Akte der Stuttgarter Landeszentrale, die beispielsweise die Korrespondenz mit den Vortragsgästen oder dem Klett-Verlag enthielte und Rückschlüsse auf den genauen Ablauf der internen Entscheidungsfindung zuließe – sie existiert nicht oder ist nie in öffentliche Archive gelangt. Dies hat die Stuttgarter Landeszentrale gerade noch einmal bekräftigt, indem sie das im Staatsarchiv Ludwigsburg aufgespürte Konferenzprogramm vom November 1976 als auratisches Dokument präsentierte.
So bestimmt bei der Frage nach den Motivationen und Entstehungsbedingungen von Beutelsbach ganz überwiegend die Selbstdeutung der damaligen Akteure unser Bild. Es handelt sich um eine offenkundig über Jahrzehnte hinweg gepflegte Erzählung, die das Projekt der Konsenssuche ganz in den Mittelpunkt rückte. Der Politikdidaktiker Walter Gagel attestierte seiner eigenen Zunft sogar, durch den „massiven Eingriff politischer Akteure“ in die politischen Auseinandersetzungen passiv „hineingezogen“ worden zu sein.
Liest man vor diesem Hintergrund noch einmal den Aufsatz von Hans-Georg Wehling und schaut auch auf seine Rahmung im Konsens-Band, fällt vor allem auf, dass Wehling seinen Deutungsvorschlag ausdrücklich unter Vorbehalt stellte. Auch das Vorwort der Herausgeber enthielt eine salvatorische Klausel: „Die Struktur einer Tagung erlaubt nur eine begrenzte Anzahl von Kurzreferaten.“ Der entsprechende Absatz antizipierte mögliche Kritik an der Zusammensetzung des Referentenkreises, der das politische Spektrum unter den Politikdidaktikern von rechts nach links abdecken sollte. Es reichte vom nationalkonservativen Klaus Hornung bis hin zum linksliberalen Rolf Schmiederer; doch die Linksaußenpositionen blieben unbesetzt. Jahre später, nach seinen Beweggründen gefragt, zog sich Schiele erneut auf die Zwänge der Zeitplanung zurück.
Anders gesagt: Die Beteiligten scheinen bereits mit dem Vorwurf gerechnet zu haben, den Konsens als liberalkonservatives Deutungsangebot zielstrebig orchestriert zu haben. Um das erwünschte Bild einer aus den politischen Kämpfen und Kontroversen erwachsenen Sehnsucht nach Konsens etablieren zu können, mussten sie die Ereignisse vom Amtsantritt Schieles bei der Landeszentrale im Frühjahr 1976 bis zum Erscheinen des Konsensbandes im Spätherbst 1977 also ihres politischen Kontextes entkleiden.
Die Ereignisse des Wahljahres spielen in der Beutelsbach-Rezeption generell keine Rolle. Nicht nur im Südwesten wurde 1976 gewählt, sondern im Herbst stand auch eine Bundestagswahl an. Mangels Quellen ist heute nicht bekannt, ob Schiele zur Beutelsbach-Tagung vor oder nach dem Bundestagswahlsonntag vom 3. Oktober 1976 einlud. Eine genaue Datierung ermöglichte aber Rückschlüsse auf seine Intention, da man sich in der Union durchaus Chancen auf die absolute Mehrheit ausrechnete. Für die durch Helmut Kohl personell und programmatisch erneuerte Partei hatte es schon im Februar 1976 einen Auftakt nach Maß gegeben, weil Ernst Albrecht eine Minderheitsregierung in Niedersachsen bildete und der Opposition so zur Bundesratsmehrheit verhalf. Die absolute Mehrheit im schwarzen Baden-Württemberg, wo am 4. April gewählt wurde, kam nicht überraschend. Dass die sozialliberalen Parteien dort 5,4 Prozentpunkte verloren, wurde in Bonn aber aufmerksam registriert. Bei der Bundestagswahl setzte sich dieser Trend jedoch nicht im gleichen Maße fort, sodass die CDU/CSU die absolute Mehrheit um 1,4 Prozentpunkte denkbar knapp verpasste.
Vieles spricht vor diesem Hintergrund dafür, die Konsensveranstaltung von Beutelsbach auch als Bestandteil jener konservativen Bemühungen um intellektuelle Deutungshoheit zu sehen, die bereits seit 1974 unter der Überschrift „Tendenzwende“ gestanden hatten. Bildungspolitische Streitfragen mobilisierten vielerorts, und entsprechend wichtig waren sie im Wahlkampf. Das ließ sich auch an der kleinen Broschüre ablesen, die ursprünglich von den Kultusministern Hans Maier (CSU) und Bernhard Vogel (CDU) angeregt und schließlich Ende März 1976, also unmittelbar vor der Wahl in Baden-Württemberg, von den übrigen Kultusministern der unionsgeführten Länder gemeinsam herausgebracht wurde. Mit „Politische Bildung. Grundlagen und Zielprojektionen für den Unterricht an Schulen“ formulierten Dieter Grosser, Manfred Hättich, Heinrich Oberreuter und Bernhard Sutor einen konservativen Konsens in Fragen der politischen Bildung. Auch die Minister hofften ausdrücklich auf „Versachlichung und Konsens“.
Dies stellte sich nicht ein, wie kritische Reaktionen auf das kleine Heft mit dem gelben Umschlag zeigten, das bald als „Gelbe Bibel“ attackiert wurde. Sutor selbst erkannte in der politischen Rahmung des Textes später einen schweren „politisch-taktischen Fehler“, und in der Literatur dient der Fall vor allem als Beleg für die damalige Polarisierung in Fragen der Bildungspolitik.
Gegenwart
Die kritische Lektüre derartiger Selbstdeutungen sowie ihre Kontextualisierung deuten an, dass über die genauen Entstehungsbedingungen des Beutelsbacher Konsenses bemerkenswert wenig bekannt ist. Sein Entstehungskontext dürfte weitaus politischer gewesen sein, als es die Beteiligten später zugestehen wollten. Schiele, Schneider, Wehling und anderen Beteiligten ging es gewiss um eine belastbare Verständigungsbasis für die künftige Bildungspraxis. Das schließt einen als dezidiert politisch zu verstehenden Versuch, Deutungshoheit zu gewinnen, aber nicht aus. Wie genau sich die Bezugnahme auf Beutelsbach danach und besonders in der ersten Hälfte der Ära Kohl vollzog, ob es dabei womöglich einen Zusammenhang zu den bereits einsetzenden Kürzungen öffentlicher Mittel und den bald um sich greifenden Krisendiagnosen gab, müsste überhaupt erst einmal erforscht werden. Quellengestützte Untersuchungen über die zu dieser Zeit noch recht überwältigungsaffine Gedenkstättenpädagogik deuten immerhin an, dass der Methodenkonsens auch zehn Jahre später noch längst nicht überall bekannt gewesen sein dürfte.
Sicher ist, dass der Konsens von Beutelsbach nicht das Produkt einer homogenen Welt demokratiepolitischer Saturiertheit war. Im Gegenteil fand die Konferenz zu einer Zeit zugespitzter Konfrontation statt, die keineswegs nur vor dem Hintergrund des Ost-West-Konflikts oder des damaligen Terrorismus zu sehen ist, sondern auch den Lagerkampf innerhalb der Unionsparteien umfasste. Ablesbar waren die Positionen am Ringen um die Wahlkampfslogans: Während die Sozialdemokraten im Sommer 1976 vom „Modell Deutschland“ sprachen, plakatierte die Union „Freiheit statt Sozialismus“; Hans Filbinger und der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß scherten mit dem stärker polarisierenden Slogan „Freiheit oder Sozialismus“ aus.
Beutelsbach ohne diesen zeitgenössischen Entstehungskontext zu betrachten, hat eine lange Tradition. Sie geht auf die Interessen der Autoren des Konsensvorschlages von 1977 zurück, und dessen Dekontextualisierung ist eine notwendige Bedingung dafür, um die heutige Krise im grellen Kontrast zur vermeintlich harmonischen Vergangenheit präsentieren zu können. Thomas Krüger leitet daraus die Forderung nach einer verstärkten Politisierung der gegenwärtigen politischen Bildung ab, während Thomas Thiemeyer beim „liberalen Skript“ und dessen „Wertefundament“ ansetzt.
Hier wie dort wird also ironischerweise für die Gegenwart genau das gefordert, was ursprünglich gerade zum politischen Entstehungskontext der Beutelsbacher Konferenz gezählt hatte. Schon in der „Gelben Bibel“ skizzierte Bernhard Sutor ein aus den Normen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abgeleitetes Fundament für die politische Bildung; der Anhang des Konsensbandes dokumentierte dies mit einer einschlägigen Quellenauswahl.