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Staat und politische Bildung | Politische Bildung | bpb.de

Politische Bildung Editorial Vom fachdidaktischen Leitsatz zum politischen Kampfbegriff Waffenstillstand für eine homogene Welt? Kontroversität ohne Beliebigkeit Emotionen als Störquelle? Linksextremismusprävention und politische Bildung Staat und politische Bildung Messbare politische Verantwortung

Staat und politische Bildung

Reinhard Müller

/ 10 Minuten zu lesen

Politische Bildung soll unparteiisch, aber wertgebunden sein. Doch wer entscheidet, was das genau bedeutet und wer sie betreiben darf? An Stiftungen und staatlichen Bildungsprogrammen zeigt sich, wie staatliche Förderung ein Eigenleben entwickeln kann – nicht immer ein gutes.

Das Bundesministerium des Innern teilt auf seiner Homepage mit: „Politische Bildung ist ein notwendiger Bestandteil der freien und offenen Gesellschaft, da sie eine wehrhafte und streitbare Demokratie stärkt. Die Politische Bildung hat sich im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu einem zentralen und eigenständigen Aufgabenfeld entwickelt.“

Politische Bildung habe demnach folgende Ziele: Sie soll Bürgerinnen und Bürgern Wissen und Kompetenzen vermitteln, mit denen sie sich ein eigenes Urteil bilden und selbstbestimmt Entscheidungen fällen können. Sie soll Bürgerinnen und Bürger dazu befähigen, die eigene Situation zu reflektieren, Selbstverantwortung und Verantwortlichkeit für die Gesellschaft zu erkennen, zu übernehmen und gestaltend auf Prozesse einzuwirken. Sie fördert und festigt damit das Verständnis für demokratische Werte, Menschenrechte, politische Institutionen und Prozesse und stärkt das Bewusstsein für Demokratie und politische Partizipation.

Politische Bildung in Deutschland, so heißt es weiter, „ist unparteiisch, aber nicht wertfrei“. Grundlage sei das Werte- und Demokratieverständnis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Politische Bildung solle gerade dort ansetzen, wo der Zusammenhalt der Gesellschaft in der freiheitlichen Demokratie gefährdet sei.

Demzufolge „muss politische Bildung ebenso entschieden die Toleranz-, Kritik-, aber auch Konfliktfähigkeit der Menschen – und damit die Pluralität der Gesellschaft – fördern“. Als wesentlicher Rahmen für die politische Bildung gilt dabei, auch das wird hervorgehoben, der sogenannte Beutelsbacher Konsens von 1976, der die allgemein anerkannten Minimalbedingungen festlegt. Gemäß diesem muss sich politische Bildung an drei Grundprinzipien ausrichten: „am Überwältigungsverbot, am Gebot der Kontroversität und der Ausgewogenheit sowie am Prinzip der Adressatenorientierung.“

Das sind sehr viele Annahmen und Voraussetzungen. Zweifelsohne hat sich die politische Bildung zu einem „zentralen und eigenständigen Aufgabenfeld“ entwickelt. Aber ist sie wirklich „notwendiger Bestandteil der freien und offenen Gesellschaft“? Im Grundgesetz sucht man sie jedenfalls vergebens. Wohl auch, weil die Väter und Mütter des Grundgesetzes anderes zu tun hatten. Ohne Zweifel, es gibt gesetzliche Grundlagen für politische Bildung. Und ja, die Demokratie soll wehrhaft sein.

Es sollte selbstverständlich sein, dass eine Grundordnung nicht auf Selbstaufgabe angelegt ist, jedenfalls was ihre Grundwerte angeht. So steht das Instrument eines Parteiverbotsverfahrens in der Verfassung, werden Polizei und Streitkräfte erwähnt. Vor allem aber soll die Gewaltenteilung dazu dienen, dass der Staat nicht von Feinden der Freiheit übernommen wird.

Wessen Freiheit?

Mit Gewaltenteilung ist nicht nur die gesetzgebende Gewalt, die Exekutive und die Justiz gemeint, und, wenn man so will, die Freiheit der Presse. Nein, auch der Föderalismus, also die Gliederung des Bundes in Länder, ist eine Form der Gewaltenteilung. Er stellt sicher, und das gewinnt zunehmend an Aktualität, dass kein Land ohne Weiteres die Macht ergreifen kann, dass Deutschland nicht einfach umgekrempelt werden kann. Allein das zu wissen, zu vermitteln, das ist politische Bildung. Zunächst geht es natürlich auch um die Bedeutung der einzelnen Grundrechte – und die Botschaft, dass kein Recht grenzenlos ausgeübt werden kann. Schon das ist offenbar auch für viele vermeintlich politisch Gebildete nur schwer zu verstehen. Für viele bedeutet Freiheit offenbar nur die eigene Freiheit, also die Freiheit, die eigene Meinung kundzutun, sich mit anderen zusammenzuschließen, sich zu versammeln.

Sobald es aber um die Freiheiten anderer geht, wird man plötzlich zurückhaltend, oder man will sie gar verbieten. Dabei soll nach der Idee des Grundgesetzes gerade auch die gegensätzliche Meinung, das Unappetitliche, das (vermeintlich) Anstößige geschützt sein. Das Grundgesetz setzt auf die freie geistige Auseinandersetzung.

Insofern muss sich der Staat erst einmal zurückhalten. Das gilt für ein Parteiverbot als schärfstes Schwert. Aber das gilt auch grundsätzlich. Wenn der Staat nun bestimmte Organisationen oder Ansichten fördert, so stellt sich die Frage: Warum ausgerechnet diese?

Und wenn er es tut, so muss es klare Kriterien geben. Es muss gesetzliche Grundlagen geben, und der Staat muss sich daran halten. Das muss transparent sein, darüber muss man nämlich auch streiten können, unter Umständen auch vor Gericht.

Der Streit über die politische Bildung ist somit auch einer über Neutralität und Parteilichkeit. Die politischen Parteien spielen auch eine besondere Rolle. So haben sie ihre eigenen Stiftungen.

Hierzu teilt das Bundesinnenministerium mit: „Die politischen Stiftungen sind ein wichtiger Wirkhebel der gesellschaftlichen und demokratischen Bildungsarbeit. Ihre Angebote stehen dabei jeder Bürgerin und jedem Bürger offen. Rechtsgrundlage für die Förderung ist das Stiftungsfinanzierungsgesetz.“

Dieses Gesetz ist erst von November 2023. Zuvor wurden zahlreiche Millionen nach haushaltsrechtlichem Gewohnheitsrecht vergeben. Das Bundesverfassungsgericht rügte das und verpflichtete den Gesetzgeber, die Verteilung so zu regeln, dass sie rechtsstaatlichen und gleichheitsrechtlichen Anforderungen genügt.

Zum Verhältnis der Stiftungen zu den ihnen nahestehenden Parteien führt das BMI weiter aus: Die Stiftungen „nehmen ihre Aufgaben selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit wahr. Sie sind von den ihnen nahestehenden Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig. Die Förderung ihrer gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit ist Bildungsförderung im gesellschaftlichen Pluralismus. Politische Stiftungen sind ein wichtiger Teil der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Durch das BMI werden aktuell folgende politische Stiftungen gefördert: die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS), die Heinrich-Böll-Stiftung (HBS), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS).“

Nicht nur fehlt hier die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Sie hat einen Antrag auf Fördermittel gestellt, die ihr jedoch wegen fehlender „Verfassungsfreundlichkeit“ verwehrt werden können. Womöglich verständlich, aber unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller erlaubten Parteien auch problematisch.

Zugleich wird hervorgehoben, die Stiftungen seien von den Parteien unabhängig. Der Form nach ist das so, das ist auch vorgeschrieben. Doch in der Praxis sind die politischen Stiftungen der Parteien deren gut finanzierte Thinktanks. Das heißt keineswegs, dass in diesen Stiftungen keine wichtige Arbeit geleistet wird. Aber eben doch im Lichte der eigenen Partei.

Auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung und den Landeszentralen kann man stets darüber streiten, welche Bücher gefördert werden und welche Veranstaltungen mit welcher Besetzung stattfinden. Und hier geht es weiter: Politische Bildung findet irgendwie jeder gut, aber eben nicht als Vorfeldorganisation des jeweils anderen. Darum dreht sich auch der Streit um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, für das im Bundeshaushalt 2026 rund 209 Millionen Euro veranschlagt sind: Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) kündigte 2025 eine Überprüfung und Neuausrichtung an. Zwar ist das Programm, anders als etwa die politischen Stiftungen oder die Bundeszentrale, primär der Demokratieförderung gewidmet und nicht der politischen Bildung – doch die Auseinandersetzung folgt demselben Muster: Wer entscheidet, was förderwürdig ist, und nach welchen Kriterien? Eigentlich sollte Einigkeit darüber bestehen, dass Organisationen, die Fördermittel erhalten, sich auf dem Boden der Verfassung bewegen müssen. Extremisten sollen demnach nicht gefördert werden.

Unter folgendem Aufmacher berichtete NDR Kultur am 21. September 2026 über die geplanten Kürzungen: „Was hält unsere Gesellschaft zusammen, und was macht eine starke Zivilgesellschaft aus? Engagement, Weiterbildung, Wohlfahrtsträger, Sozialarbeit, aber auch Sportvereine und Feuerwehren. Und es braucht dafür Geld. Das kommt auch vom Bund, in dem Programm ‚Demokratie leben!‘. Gegründet wurde das Programm 2014 zur Stärkung der Demokratie und Prävention gegen Extremismus vor dem Hintergrund der NSU-Prozesse. Jetzt unterzieht Bundesministerin Karin Prien das Programm einer Revision in der Förderpraxis, und stoppte Zahlungen. ‚NDR Kultur – Das Journal‘ besucht zwei Vereine in Rostock, die davon betroffen sind.“

Natürlich können Organisationen und Vereine allesamt davon berichten, wie sehr sie unter Kürzungen öffentlicher Mittel leiden. Doch könnte man auch zunächst fragen, inwieweit privates Engagement überhaupt einen Anspruch auf öffentliche Gelder hat. Denn die Demokratie lebt von uns allen. Der Staat schafft und sichert die entsprechenden Bedingungen dafür. Fördern kann und sollte auch der freiheitliche Staat. Etwa durch steuerliche Vergünstigungen für gemeinnütziges Engagement. Oder durch direkte Zuwendungen an Einrichtungen, die im Sinne aller tätig sind. Hierüber lässt sich natürlich immer streiten. Denn jeder Einzelne dürfte individuelle Vorstellungen vom Gemeinwohl und davon haben, was mit „seinem“ Steuergeld unterstützt werden soll.

Es gibt durchaus Felder, auf die sich so gut wie alle einigen können: Wer hat etwas dagegen, dass freiwillige Feuerwehren gefördert werden? Im politischen Raum sieht es anders aus. Hier geht es schnell um politische Richtungen und Parteien. Wohlklingende Namen von Vereinigungen ändern nichts daran, dass der Staat genau hinsehen muss, wen und was er fördert. Dass darunter keine Verfassungsfeinde sind, sollte sich von selbst verstehen. Aber auch darüber hinaus ist der Staat nicht dazu da, (partei)politische Vorfeldtruppen und scheinbare Nichtregierungsorganisationen zu finanzieren. Eine wirklich funktionierende Verwaltung und Infrastruktur sowie nachhaltige Hilfe für Bedürftige sind der beste Schutz gegen Extremismus und für die Demokratie. Geld dafür ist genug vorhanden. Man muss es nur richtig einsetzen wollen.

Nähe zur Macht

Problematisch wird es, wenn sich geförderte Organisationen unter dem Deckmantel der politischen Bildung und Demokratieförderung in den Dienst einzelner Politiker stellen, etwa bei der Verfolgung von Politikerbeleidigung. Wenn Minister – also Mächtige – öffentlich geförderte Nichtregierungsorganisationen nutzen, um in eigener Sache tätig zu werden. So schützt eine Strafnorm eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“, wenn diese etwa öffentlich beleidigt wird aus Beweggründen, die mit ihrer Stellung im öffentlichen Leben zusammenhängen. Zudem muss die Tat geeignet sein, das öffentliche Wirken des Betroffenen erheblich zu erschweren.

Das erscheint nicht unvernünftig, auch wenn die Norm im Kern aus anderen Zeiten stammt. Der Sache nach geht sie zurück auf eine Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg, mit der der zunehmenden „Vergiftung des öffentlichen Lebens“ durch „Verunglimpfung“ und „Verhetzung“ entgegengewirkt werden sollte. Solcherlei Verunglimpfungen und Verhetzungen gab es fraglos in Weimarer Zeiten, und in anderer Form gibt es sie auch heute. Das ist auch der Grund dafür, dass Kommunalpolitiker erst unlängst ausdrücklich mit unter den Schutz der Strafnorm gestellt wurden.

Klar ist aber auch die Gefahr für eine Unterdrückung der Freiheit – gerade unter Berufung auf mögliche „Vergiftungen“. Denn zur Freiheit der Meinung, essenziell für den freiheitlichen Rechtsstaat, gehört ja gerade die Freiheit der Kritik, auch der deutlichen Kritik, auch der Zuspitzung. Und zwar gerade gegenüber jenen, die Entscheidungen treffen. Hier muss gelten: Im Zweifel für die Freiheit. Im Zweifel geht die Freiheit der Meinung, der Presse und der Kunst folglich vor. Wer das unterdrückt und verfolgt, will einen anderen Staat. Genau deshalb schränken autoritäre Herrscher als Erstes die Freiheit der Presse und der Meinung ein – und versuchen, die unabhängige Justiz gleichzuschalten.

Davon kann in Deutschland keine Rede sein. Besorgniserregend ist aber eine Perversion der Strafnorm der Politikerbeleidigung. Gewiss, es gibt heute weit mehr Möglichkeiten als zuvor, sich weitreichend zu äußern. Und soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum. Aber aus Sicht der Strafverfolger gilt es, hier – wie immer, wenn der Staat handelt – Maß zu halten. Eine unselige Rolle spielen auch öffentliche und scheinprivate „Meldestellen“ im weiteren Sinn, deren Geschäftsmodell das Aufspüren ihnen nicht passender Äußerungen ist. Aber nicht jede Überspitzung ist strafbar, vieles darf man auch aushalten.

Zivilgesellschaft statt Staat?

Wenn Bildungs- und Familienministerin Karin Prien sagt, sie wolle die Demokratiebildung über die Alltagsstrukturen der Menschen – von der Feuerwehr bis zum Sportverein – in die Mitte der Gesellschaft tragen, so stellt sich auch hier die Frage, was genau damit gemeint ist, beziehungsweise, ob darunter nicht jeder etwas anderes versteht. Auf die von ihr erwähnten freiwilligen Feuerwehren wird sich jeder schnell einigen können. Aber ist das wirklich Bildung? Hier geht es doch um den essenziellen Schutz der Bevölkerung, auch in der Fläche. Um eine Ergänzung und Unterstützung der Berufsfeuerwehr. Gefahrenabwehr, aber keine Bildung. Prien sagte unlängst, man habe nun eine breitere Bewerberlage, da auch die Förderkriterien breiter geworden seien. Sie habe verstanden, dass gerade im Osten zivilgesellschaftliche Strukturen weniger stark entwickelt sind und deshalb mehr Unterstützung brauchen.

Freilich könnte man hier auch fragen, ob Demokratie nicht vor Ort und von unten lebt. Im sächsischen Erzgebirge kann deshalb „Demokratie leben“ etwas anderes bedeuten als in München-Bogenhausen. Und vielleicht wäre es auch kontraproduktiv, wenn ein Verein aus Hamburg in Cottbus Werbung für seine Vorstellung von Demokratie machte.

Zivilgesellschaft ist ja im Grunde geradezu ein Synonym für nicht-staatlich. Warum also nicht auf die Bürger selbst setzen? Auf ihr Engagement, und auch auf ihr Geld. Womöglich reicht es auch, die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit (weiterhin) eher weit auszulegen. Wenn der Staat viele Millionen direkt, auf Antrag und nach Richtlinien vergibt, so besteht tatsächlich die Gefahr, dass sich hier ein Eigenleben entfaltet – und zwar kein gutes. Bildung, und zwar auch politische Bildung, findet zuerst in den Elternhäusern statt, dann in den Kitas und Kindergärten und dann in der Schule und auch später noch. Was man dort gesagt bekommt, prägt.

Bei den PISA-Ergebnissen wird vor allem über – leicht messbare – naturwissenschaftliche Kenntnisse und Sprachfähigkeiten geklagt. Noch wichtiger ist aber, dass aus den Elternhäusern und den Schulen Menschen hervorgehen, für die die Würde jedes Einzelnen, seine Freiheiten, die Gleichheit aller vor dem Recht, die Gewaltenteilung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mehr als nur Worte sind.

ist Jurist und leitender Redakteur bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er ist verantwortlich für „Zeitgeschehen“, „Staat und Recht“ sowie für „F.A.Z. Einspruch“.