Ein Ziel von Bildungspolitik in Demokratien besteht darin, zur gesellschaftlichen Durchlässigkeit beizutragen. Die Befähigung zu sozialer, ökonomischer und politischer Teilhabe ist ein Weg, wie Demokratien sozialen Aufstieg ermöglichen und insofern ihr Gleichheitsversprechen umsetzen. Auf dem Weg dahin gelten die Sicherung einer für alle zugänglichen Bildungsqualität sowie eine leistungsgerechte Bewertung als wesentliche Etappen, ohne die soziale Durchlässigkeit nicht erreichbar ist.
Aufgrund verschiedener gesellschaftstheoretischer Grundannahmen unterscheiden sich politische Programmatiken jedoch in den konkreten Wegen zur Zielerreichung. Eine übergreifende Fragestellung besteht darin, wie die Verantwortungsübernahme staatlicher Akteure formal gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang wird das Konzept der Mindeststandards als mögliches Leitkonzept zur Reduzierung von Bildungsbenachteiligung diskutiert.
Um das Spektrum möglicher Gegenstände von Standards auszuleuchten, werden im Folgenden sechs Beispiele mit Bezug zur politischen Bildung dargestellt. Sie lassen sich drei Gruppen zuordnen: Standards für das Angebot, die Bildungsprozesse und die Bildungsergebnisse. Anschließend wird am Beispiel der International Civic and Citizenship Education Study gezeigt, wie ein Ergebnisstandard konkret operationalisiert werden kann, bevor abschließend die Frage aufgeworfen wird, welches Kompetenzniveau in Deutschland als Mindeststandard gelten könnte.
Mindeststandards für das Angebot
Inhalte: Die historisch älteste Form der Standardisierung besteht darin, Inhalte festzulegen, die den unverzichtbaren Kern eines Curriculums ausmachen. Das wesentliche Argument, mit dem diese Form der Standardisierung seit der Antike betrieben wird, besteht im gemeinsamen Bedeutungshorizont, der so bei allen aufgebaut wird, die ein Curriculum durchlaufen haben. Die jeweils politisch Tätigen können sich und ihre Positionen durch entsprechende Bezugnahmen legitimieren und Zugänge zum Politischen schaffen. In diesem Sinne wäre die freiheitlich-demokratische Grundordnung etwa ein in Deutschland normativ unverzichtbarer Inhalt. In einer polarisierten Gesellschaft erscheint ein gemeinsamer Mindestbestand wichtiger denn je und zugleich zunehmend schwierig zu erreichen. Es drohen formale Vorgaben, die zwar leicht als implementiert dargestellt werden können, beispielsweise wenn ein neuer Lehrplan veröffentlicht wird. Das Vollzugsdefizit der tatsächlichen Lehrplanumsetzung kann jedoch nur schlecht abgeschätzt werden. Insofern eignen sich Lehrpläne letztlich nicht dazu, Bildungspolitik für soziale Unterschiede in ihrer Umsetzung verantwortlich zu halten.
Ressourcen: Es könnte ein zeitlicher Mindestumfang politischer Bildung bis zum Erreichen des Wahlalters festgelegt werden, der für alle Schülerinnen und Schüler garantiert werden muss. Da das Wahlalter bei der Europawahl in Deutschland einheitlich bei 16 Jahren liegt, wäre es naheliegend, diesen Mindestumfang bis zur 10. Jahrgangsstufe festzulegen. Dieser Standard wäre leicht zu operationalisieren und zuverlässig sowie objektiv zu überprüfen. Ein solcher Standard hätte auch kurzfristig eine große Steuerungswirkung, denn aktuell gibt es dazu große Unterschiede zwischen den Bundesländern und Bildungsgängen.
Formale Qualifikation: Ein Mindestmaß an Ausbildung festzulegen, das alle politisch Bildenden an Schulen aufweisen müssen, könnte weniger relevant erscheinen, wenn wir davon ausgehen, dass Lehrkräfte in Deutschland allgemein gut ausgebildet sind. Es zeigt sich jedoch empirisch, dass die Inhalte der Fachausbildung für das entsprechende Schulfach an den Hochschulen stark variieren, sodass bei einem formal qualifizierten politischen Bildner nicht garantiert werden kann, dass er oder sie sich im Studium über die Grundlagen des politischen Systems hinaus mit Themen wie Nachhaltigkeit oder Wirtschaft beschäftigt hat.
Diese ersten drei Formen, über einen Mindeststandard nachzudenken, werden zusammenfassend auch als „Standards für das Angebot“ bezeichnet. Es wäre auch möglich, eine Kombination aus ihnen zu nutzen, um ein Mindestmaß für das Angebot zu bestimmen.
Mindeststandards für Bildungsprozesse
Eine zweite Gruppe möglicher Mindeststandards bezieht sich auf die Prozesse politischer Bildung.
Gestaltungsprinzipien: In Deutschland gilt der Beutelsbacher Konsens als der bekannteste Ansatz, um einen grundlegenden Anspruch in dieser Hinsicht zu formulieren. Seine drei Prinzipien – das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsprinzip und das Gebot einer Interessenanalyse aus Schülerperspektive – sind bereits heute insofern Mindeststandards, als ihre Berücksichtigung Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Fördergeldern ist. Trotz dieser fundamentalen Bedeutung ist der Beutelsbacher Konsens nicht in Stein gemeißelt, sondern das Ergebnis eines konkreten Kontexts. Technologische und gesellschaftliche Veränderungen führen zu veränderten oder erweiterten Ansprüchen an die Gestaltung politischer Bildung, die ihrerseits kontrovers sein können.
Typisch für Mindeststandards ist, dass ihre Einhaltung oder Nichteinhaltung Konsequenzen für das Handeln des Staates haben sollte. Deshalb sind politische Auseinandersetzungen über ihre genaue Interpretation und Umsetzung wahrscheinlich. Ein Beispiel hierfür ist die Einrichtung von Meldeplattformen durch die AfD, durch die die Einhaltung des Überwältigungsverbots durch Lehrkräfte infrage gestellt und eine aktuelle Debatte über Neutralität ausgelöst wurde. Um die Prinzipien des Beutelsbacher Konseses als Mindeststandard zu operationalisieren und in der Breite für ihre Umsetzung in unterschiedlichen sozialen Kontexten Verantwortung zu übernehmen, ist jedoch mehr erforderlich als ein Bekenntnis von Trägerinstitutionen oder die Skandalisierung einzelner auffälliger Übertretungen. Es bedarf einer empirischen Operationalisierung, die als Grundlage für ein übergreifendes Monitoring im Schulsystem dienen kann.
Mindeststandards für Ergebnisse
Eine dritte, abschließende Gruppe möglicher Mindeststandards bezieht sich auf die Ergebnisse von Bildung. Demnach repräsentieren Bildungsstandards einen Zielhorizont für Bildungsprozesse, das heißt, das Erreichen von Bildungszielen wird als Gegenstand staatlicher Verantwortung betrachtet. Im Gegensatz zu den Standards für das Angebot und die Prozesse sind die Standards für die Ergebnisse von Beginn ihrer Entwicklung an als Grundlage für Operationalisierung und Messung gedacht, um einmal gesetzte Mindestziele bei unterschiedlichen Schülergruppen zu überprüfen.
Ergebnisse allgemeiner Bildung: In Deutschland erfolgt bereits heute eine Messung von Bildungsergebnissen im Sinne einer Überprüfung von (Mindest-)Standards. Da es sich dabei unter anderem um sprachliche und mathematische Grundfähigkeiten handelt, die für alle gesellschaftlichen Lebensbereiche von hoher Relevanz sind, lässt sich die These vertreten, dass damit bereits auch ein Mindeststandard für politische Bildung erfasst wird. Folgt man dieser Argumentation, würde man davon ausgehen, dass die gemessenen Kompetenzen, beispielsweise zum Textverständnis oder zur mathematischen Abstraktion, auch eine Mindestbefähigung für politische Partizipation hinreichend abbilden. Demnach wären keine spezifischen Mindeststandards, Operationalisierungen und Tests für die politische Bildung erforderlich.
Implizit folgt die Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring bislang diesem Verständnis.
Die politische Relevanz dieses Ansatzes zeigt sich am aktuellen Startchancen-Programm in Deutschland. Mit einem Umfang von 20 Milliarden Euro ist es die bislang größte gemeinsame bildungspolitische Initiative von Bund und Ländern. Das Ziel besteht darin, soziale Ungleichheit zu reduzieren. Der Weg zu diesem Ziel führt über in Kompetenzstufen abgebildete Mindeststandards: An Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern sollen die Bildungschancen durch Maßnahmen erhöht werden, die den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit nicht erreichten Mindeststandards deutlich verringern. So wird das Programm zu einem Beispiel dafür, wie die Verantwortung des Staates auf das empirische Überprüfen der Reduzierung sozialer Ungleichheit bezogen wird. Auch wenn politische Bildung nicht ausdrücklich Gegenstand des Startchancen-Programms ist, können Maßnahmen zur Schülerpartizipation und zum sozialen Lernen als Brücken zu einem expliziteren Verständnis politischer Bildung gesehen werden.
Es mag in gewisser Hinsicht plausibel erscheinen, Mindeststandards allgemeiner Bildung auch als Mindeststandards politischer Bildung zu verstehen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob dieser Ansatz hinreichend ist oder ob das Schulsystem nicht auch ein spezifisches Mindestmaß politischer Bildung in der Wahlbevölkerung absichern muss und ob dafür nicht die Bildungspolitik verantwortlich sein sollte. Wird letztere Frage bejaht, erscheint der nachfolgende Ansatz angemessen.
Spezifische Ergebnisstandards: Bei diesem Ansatz wird davon ausgegangen, dass sich die Ergebnisse politischer Bildung von denen allgemeiner Grundbildung abgrenzen lassen, dieser Unterschied pädagogisch und bildungspolitisch relevant ist und sich ein Mindestmaß politischer Bildung zuverlässig testen lässt. Diese Annahmen werden jedoch teilweise auch bestritten.
Eine weitergehende Kritik geht wie folgt: (Mindest-)Standards seien eine (intendierte) Verhinderung des emanzipatorischen Charakters von Bildung.
Die lernpsychologische Forschung zeigt, dass eine einmal erworbene Kompetenz dem Aufbau weiterer Kompetenzen keineswegs entgegensteht. Das menschliche Langzeitgedächtnis ist nämlich nicht wie ein Computerspeicher begrenzt, sodass Menschen zunächst etwas vergessen müssten, um Neues zu lernen. Ganz im Gegenteil gilt das Wissensparadox nach dem Bildungspsychologen Franz Emanuel Weinert: Je mehr Menschen in einem Feld schon wissen, umso besser können sie neues Wissen entwickeln und integrieren.
International Civic and Citizenship Education Study
(© Hermann Josef Abs)
(© Hermann Josef Abs)
Die International Civic and Citizenship Education Study (ICCS) ist ein Beispiel dafür, wie ein Mindestergebnisstandard für politische Bildung konzipiert und operationalisiert werden kann.
Die Konzeption zu ICCS sieht voneinander unabhängige Modellierungen für kognitive Anforderungen sowie für nichtkognitive Dispositionen bezüglich Werten, Einstellungen und Partizipationsmotivation vor.
Das Politikverständnis in ICCS umfasst vier Dimensionen: demokratische Institutionen und Systeme, Prinzipien der Demokratie, Partizipation in der Demokratie und die Rolle von Bürgerinnen und Bürgern in der Demokratie. Eine detaillierte konzeptionelle Beschreibung des Testinhalts dient als Orientierung für die Entwicklung der Testfragen und soll sicherstellen, dass der Test sich immer auf die gleichen Konzepte bezieht, selbst wenn ein Großteil der Testitems für jeden Zyklus der Studie neu entwickelt wird. Bei der Erstellung des Tests wird darauf geachtet, dass sowohl Wissensfragen als auch Fragen zur Argumentation und Anwendung für alle vier Inhaltsbereiche vorliegen.
Zur Modellierung von Kompetenzstufen in ICCS wird die sogenannte Item-Response-Theorie verwendet. Mithilfe der statistischen Modellierung und einer entsprechenden Stichprobenziehung kann die Verteilung auf den verschiedenen Kompetenzstufen zwischen Schulformen und sozialen Gruppen innerhalb eines Landes verglichen werden. In Deutschland wurden die Kompetenzstufen aus ICCS 2022 für die teilnehmenden Bundesländer veröffentlicht und zusätzlich an die teilnehmenden Schulen zurückgemeldet.
Die EU nutzt die Ergebnisse aus ICCS für ihre Bildungsberichterstattung und zur Entwicklung neuer Politiken. Im „Education and Training Monitor“ wurde 2018 erstmals auf Grundlage der ICCS-Kompetenzstufen ein Standardniveau benannt. Als „satisfactory level“ wurde die untere Grenze von Stufe B definiert.
Schluss
Für Deutschland steht eine Debatte darüber aus, welches Niveau politischer Bildung als Mindeststandard gelten soll. Auf Basis des Alters der Befragten in ICCS sind zunächst die in absehbarer Zukunft politisch gesetzten Anforderungen abzuschätzen. Eine zentrale Anforderung, die an Jugendliche gestellt wird, besteht darin, Wahlentscheidungen zu treffen, zumal auf verschiedenen Ebenen eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bereits vollzogen wurde. Angesichts dieser Anforderung erscheint es sinnvoll, Stufe A als Mindeststandard zu betrachten, denn erst ab dieser Stufe ist davon auszugehen, dass mehrere Argumente begründend aufeinander bezogen und institutionelle Perspektiven einbezogen werden. Es ist für die Demokratie essenziell, einen solchen Standard für die gesamte Wahlbevölkerung anzustreben. Wenn man diesem Argument folgt, enthalten die Ergebnisse aus ICCS Informationen darüber, wie viel Prozent der 14-Jährigen diesen für die Wahlbevölkerung vorgesehenen Mindeststandard bereits erfüllen und für welchen Prozentanteil der Schülerinnen und Schüler eine Schule beziehungsweise das jeweilige Bildungssystem besondere Sorge tragen muss, damit auch sie in den kommenden zwei Schuljahren diesen Mindeststandard erreichen. Auf dieser Grundlage lassen sich dann auf den unterschiedlichen Ebenen eines Bildungssystems Angebote planen, bei denen die aktuellen Leistungsstände unterschiedlicher Schülergruppen berücksichtigt werden.
Test und Kompetenzstufen in ICCS können eine Debatte über Mindeststandards in Deutschland unterstützen, aber nicht ersetzen. Es ist weitere wissenschaftliche Arbeit erforderlich, um beispielsweise nationale Besonderheiten wie den Föderalismus in Deutschland abzubilden und die inhaltliche Modellierung besser an die Theorie der politischen Bildung in Deutschland anzupassen. Auf politischer Ebene ist ebenfalls weitere Arbeit erforderlich, um die staatliche Verantwortungsübernahme zur Reduktion sozialer Ungleichheit in der politischen Bildung zu stärken.