Wie können die in einem Krieg verursachten Zerstörungen, Verluste und das entstandene Leid beglichen werden? Lange Zeit war es üblich, dass diese Frage allein von den Siegern beantwortet wurde, indem sie ihre Kriegskosten etwa durch Plünderungen, Versklavung oder Gebietsgewinne aufwogen – unberührt von der Frage, wer den Krieg begonnen hatte. Das heutige Verständnis von Reparationen entwickelte sich erst mit dem modernen Völkerrecht im 20. Jahrhundert: Nach geltender Rechtslage ist ein Staat verpflichtet, sämtliche Schäden, die er durch rechtswidrige Aggressionen oder sonstige Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verursacht, vollständig wiedergutzumachen.
Reparationen bezeichnen dabei in der Regel verschiedene Kompensationsleistungen zwischen Staaten, während es sich bei Entschädigungen – die Teil von Reparationsansprüchen sein können – um Zahlungen an Einzelpersonen oder Personengruppen handelt, die ein Unrecht erlitten haben. Reparationen fußen oft auf einer völkerrechtlichen Verpflichtung, Entschädigungen leisten Staaten dagegen meist im Rahmen nationaler Gesetze, häufig vor dem Hintergrund einer moralischen Verantwortung. Umgangssprachlich und im politischen Gebrauch verschwimmen die Begriffe jedoch, was auf den teils strittigen Umfang mit dem Thema verweist.
So gibt es zum Beispiel bis heute in Deutschland, Polen und Griechenland unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob Reparationsansprüche aus dem Zweiten Weltkrieg gegen die Bundesrepublik geltend gemacht werden können. Trotz geleisteter Entschädigungszahlungen an Betroffene bleibt die Frage historischer Wiedergutmachung somit virulent – auch über den Umgang mit der NS-Vergangenheit hinaus. Im Kontext globaler Gerechtigkeitsdebatten etwa wird vermehrt über andere historische Verbrechen wie den Kolonialismus und die Notwendigkeit ihrer Kompensation diskutiert. Unabhängig vom spezifischen Zusammenhang zeigen bisherige Erfahrungen: Soll echte Versöhnung gelingen, sind Geldleistungen wichtig, Wiedergutmachung aber erschöpft sich nicht darin.