48 Jahre, einen Monat und 18 Tage saß der heute 73-jährige Afroamerikaner Glynn Simmons aus Oklahoma hinter Gittern. 1975 waren er und ein weiterer Verdächtiger aufgrund falscher Zeugenaussagen wegen eines Raubmordes zum Tode verurteilt worden, die Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. 2023 wurde er freigelassen und rehabilitiert. Der Versuch, den Schaden, den das damalige Gericht angerichtet hat, wiedergutzumachen: Für die wohl längste unberechtigte Strafe der US-Justizgeschichte sprach ihm ein Gericht eine Entschädigung von sieben Millionen US-Dollar zu, das sind rund 17 Dollar für jede Stunde von 17.500 Tagen entgangener Lebenszeit in Freiheit.
Selten ist diese noble Idee von Gerechtigkeit so pervertiert worden wie jüngst durch einen von der US-Administration unter Präsident Donald Trump geplanten Entschädigungsfonds für Justizopfer in Höhe von knapp 1,8 Milliarden Dollar. Aus dem sogenannten Anti-Weaponization Fund sollten Opfer „politisch oder ideologisch motivierten Vorgehens des Staates“ entschädigt werden, wovon auch die über 1.500 angeklagten und teilweise verurteilten Trump-Anhänger hätten profitieren können, die am 6. Januar 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington, D.C. gestürmt hatten, um die formelle Bestätigung des Wahlsiegs Joe Bidens zu verhindern. Unmittelbar nach seiner erneuten Amtsübernahme 2025 hatte Trump die Randalierer pauschal begnadigt, und er hätte sie auch noch am liebsten entschädigt – bis ein Bundesbezirksgericht in Virginia die Einrichtung des umstrittenen Fonds im Frühsommer 2026 stoppte und das Justizministerium die Pläne fallen ließ. Allein der Versuch zeigt aber: Idee und Praxis der Wiedergutmachung müssen vor Missbrauch geschützt werden.
Wie Wiedergutmachung gelingen oder auch misslingen kann, wie Reparation, Restitution und letztlich auch Reparatur zusammenhängen, werde ich im Folgenden schlaglichtartig skizzieren. Auch wenn es sich um Beispiele aus sehr unterschiedlichen Bereichen handelt, gibt es doch einen inneren Zusammenhang, über den es sich nachzudenken lohnt und der zum Weiterdenken einladen soll.
Wiedergutmachung und Reparation
Entschädigungszahlungen und Schmerzensgelder spielen in zivil- und strafrechtlichen Verfahren eine wichtige Rolle, und Geld ist das Medium der Regelung. Zwar ist ein großer materieller Verlust, eine seelische Verletzung oder gar ein Todesfall nicht einfach „wieder gut" zu machen, aber die Zahlung einer Geldsumme ist ein symbolischer Akt der Genugtuung auch in Fällen, in denen eigentlich nicht „genug getan" werden kann. So war erst recht die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der nationalsozialistischen Herrschaft mit keiner Summe wieder gut zu machen – gleichwohl wird das 1952 geschlossene Luxemburger „Wiedergutmachungsabkommen" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel sowie der Jewish Claims Conference im Rückblick als Zeichen der Übernahme von Verantwortung bewertet, auch wenn es seinerzeit Kritiker in Israel als unmoralisch und in Deutschland als unnötig tadelten.
Das Deutsche Reich und Frankreich waren über Jahrhunderte hinweg in Kriege und Konflikte verwickelt, die sich Ende des 19. Jahrhunderts in eine „Erbfeindschaft" radikalisierten. Nach drei Kriegen mit immensen materiellen und menschlichen Schäden änderten 1945 weitsichtige Politiker und Intellektuelle den Kurs; Frankreich erhielt beträchtliche Reparationen, ließ sich aber zugleich auf die „deutsch-französische Aussöhnung" ein. Sie wurde von der jüngeren Generation beider Gesellschaften vorangetrieben und bis zu dem Punkt habitualisiert, dass sich beide Nationen heute durchaus nahestehen und die „Achse Paris–Berlin" als „Motor der Europäischen Union" gilt. Nur scheinbar gegenläufig war das Engagement westdeutscher Gewerkschafter, Studierender und Intellektueller für den algerischen Befreiungskampf in den späten 1950er und frühen 1960er Jahren.
Reparatur und Restitution
In einem virtuellen Dreieck bewegt sich auch der Künstler Kader Attia. Als Kind algerischer Immigranten 1970 in der Pariser Vorstadt Dugny im Département Seine-Saint-Denis geboren, wuchs er im Hin und Her der Familie über das Mittelmeer auf, studierte Kunst in Paris, gründete 2016 die transkulturelle, transdisziplinäre und generationsübergreifende Gemeinschaft „La Colonie" und lebt seit einiger Zeit überwiegend in Berlin. Attias Werke – Skulpturen, Installationen, Filme und Fotoarbeiten – waren unter anderem 2012 auf der Documenta 13 in Kassel zu sehen. Sie haben ein Hauptthema: Repair.
Es ist wohl kein Zufall, dass gerade zu der Zeit um 1920, als die zahlreichen versehrten Körper aus dem Ersten Weltkrieg „repariert" wurden, afrikanische Masken als Sammlerobjekte nach Europa verbracht wurden. Westliche Künstler, Architekten und Anthropologen eigneten sich im kolonialen Zeitalter Artefakte an, ohne je ihren Ursprung und spirituellen Kontext zu würdigen. Wie im Fall der Enteignungen jüdischen Kunstbesitzes zur Zeit des Nationalsozialismus trifft auch hier der Terminus „Raubkunst" zu. Nachdem sie über Jahrzehnte hinweg in Auktionen versteigert, in Museen ausgestellt oder in Privatsammlungen gehortet wurde, hat sich seit einiger Zeit die Kunstwissenschaft der Provenienzforschung angenommen und eine Restitutionspraxis etabliert, die den Kunstraub angemessen kompensieren soll.
Dafür gibt es ein Vorbild in der Kunst, das auch Attia in seinem Werk anwendet: Die Zertrümmerung eines Gegenstandes nicht kaschieren, sondern markieren und hervorheben, ist das Ziel des japanischen Kintsugi, einer traditionellen Reparaturmethode für Keramik.
Übergangsgerechtigkeit
Der Reparaturgedanke ist natürlich nicht nahtlos auf Kollektive wie Nationen zu übertragen, wenn nach kriegerischen Konflikten Reparationen von Kriegsverlierern gefordert und von schuldig Erklärten entrichtet werden. Deutschland hat den Siegermächten nach den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts erhebliche Geld- und Materialleistungen erbringen müssen, als Kompensation für einen faktisch nur geringen Teil der verursachten Schäden. Laufende polnische, italienische und griechische Forderungen zeigen, wie erfolgte Zahlungen, aber vor allem auch verfrüht gezogene Schlussstriche beiderseits für Unzufriedenheit sorgen können.
Das Konzept der „Übergangsgerechtigkeit" (transitional justice) postuliert, dass eine einvernehmliche Transition vor allem nach Bürgerkriegen für das Gelingen des Übergangs von einer Diktatur in eine Demokratie unabdingbar ist.
Zwischen Frankreich und Algerien ist eine solche Übergangsjustiz niemals zum Zuge gekommen; über eine späte, rein symbolische Verantwortungsübernahme für den Kolonialismus und eine Schuldanerkennung für Deportationen, Folter und genozidale Aktionen ist die Französische Republik auch Jahrzehnte nach der Unabhängigkeit Algeriens nicht hinausgekommen.
Internationale Gerichtsbarkeit
Die Kriege der vergangenen Jahre – und jene, die noch immer toben – haben enorme menschliche und materielle Schäden hinterlassen, die älteren Europäern und Besuchern historischer Ausstellungen die flächendeckende Zerstörung europäischer und asiatischer Städte und Landschaften im Zweiten Weltkrieg in Erinnerung rufen. Für Nachgeborene ist kaum noch nachvollziehbar, wie aus derartigen Trümmerlandschaften wieder bewohnbare Städte hervorgehen konnten. Ein guter Teil der Häuser und Wohnungen, Büros und Fabriken wurde durch Eigenleistung repariert, hinzu kamen erhebliche Mittel des European Recovery Program der USA, des sogenannten Marshall-Plans.
Angesichts der zerstörten Städte und Dörfer der Ukraine und der schier endlosen Trümmerfelder im Gazastreifen stellt sich erneut die Frage, wer das alles wiederherstellen soll und kann. Als irritierendes Beispiel kann erneut Donald Trump herangezogen werden, der in Bezug auf den Gazastreifen im Februar 2025 auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit des israelischen Ministerpräsidenten sagte: „Ich finde das Potenzial des Gazastreifens unglaublich, und ich glaube, die ganze Welt wäre gerne dort. Ich will kein Besserwisser sein, aber es ist die Riviera des Nahen Ostens. Daraus könnte etwas Großartiges entstehen."
Wie aber kann der Gazastreifen tatsächlich wiederaufgebaut werden? Jaco Cilliers vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) erklärte in einem Ausschuss des Deutschen Bundestages im April 2026, 90 Prozent der dortigen Infrastruktur sei zerstört, darunter fast alle Krankenhäuser und Schulen. Von den rund 2,2 Millionen Bewohnern könnten 1,9 Millionen weiterhin nicht in ihren Häusern leben. Der Wiederaufbau werde mindestens ein Jahrzehnt dauern; Priorität habe aber zunächst die Trümmerbeseitigung, die Schaffung von Wohnraum und die Versorgung mit Lebensmitteln. Die Kosten bezifferte er auf mindestens 71,4 Milliarden US-Dollar.
Für eine Wiedergutmachung wäre auch die Aufarbeitung der im Laufe der Kampfhandlungen von beiden Seiten begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit notwendig. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat bereits 2024 Haftbefehle gegen führende Persönlichkeiten der Hamas sowie der israelischen Regierung beantragt, woraufhin die Trump-Administration jedoch harte Sanktionen gegen Mitarbeiter des IStGH verhängte. Inzwischen heißt es aus Washington unverhohlen, die Regierung arbeite daran, den Gerichtshof „systematisch zu zerschlagen".
Vor internationale Gerichte gehören im Prinzip auch Verantwortliche der Russischen Föderation wegen der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; auch Reparationsleistungen für die materiellen Schäden wären fällig. Gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, seine „Kinderrechtsbeauftragte" Marija Lwowa-Belowa sowie hochrangige russische Militärs hat der IStGH ebenfalls Haftbefehle ausgestellt. Der Hauptvorwurf betrifft die tausendfache Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland, es wird jedoch auch wegen weiterer Verbrechen ermittelt. Russland erkennt keine internationale Gerichtsbarkeit an, dennoch meidet Putin Länder, die ihn womöglich an den IStGH ausliefern könnten.
Obwohl die russische Kriegsführung durch die Zerstörung von Energieinfrastruktur offensichtlich bewusst auch auf die ukrainische Zivilbevölkerung zielt, finden sich auch in Deutschland noch immer Verteidiger des russischen Präsidenten: „Mir hat er nichts getan", antwortete etwa der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla im November 2025 in einer Talkshow, als er auf Putin angesprochen wurde.
Reparaturgesellschaft
Abschließend lässt sich das Thema Reparation und Wiedergutmachung auch in den Kontext einer möglichen Reparaturgesellschaft einbringen.
Der Repair-Gedanke beflügelt zahlreiche Reparaturinitiativen, offene Werkstätten und Open-Source-Anwendungen. Folgende allgemeine Aspekte von Reparatur lassen sich dabei auflisten: Reparierbarkeit als materielle, konstruktive und infrastrukturelle Voraussetzung; Reparaturfähigkeit als Kompetenz, die Wissensbestände und Methodenrepertoire sowie das Vorhandensein geeigneter Netzwerke potenziell Reparierender umfasst; Reparaturbereitschaft als normative Basis der Reparatur und der ihr zugrundeliegenden Einstellungen, Werte, Standards und Regularien; eine Reparaturökonomie als wirtschaftliche Grundlage von Reparatur mit Blick auf die Kosten und notwendigen Infrastrukturen; sowie schließlich nachhaltige Reparaturfolgen hinsichtlich der Ressourcen- und Senkenfunktion der Umwelt.
Hier ist eine inhaltliche Verbindung zur Akteur-Netzwerk-Theorie erkennbar, die eine Symmetrie zwischen menschlichen und nichtmenschlichen „Aktanten" postuliert: Objekte kommen symbolisch zu Wort und weisen über das rein Technische der Technik hinaus. Bei der Reparatur werden vielschichtigere Beziehungen zu Dingen wie zu anderen Menschen eingegangen, als sie bei der Beziehung eines Konsumenten zu einem Wegwerfobjekt bestehen, womit der Schritt von der Mikroebene des scheinbar isolierten Produkts zur Makroebene kollektiver Interaktionen getan wird.
Für eine Reparaturgesellschaft stellen sich eine Reihe von Fragen: Wie verändern gesteigerte Reparierbarkeit, Reparaturbereitschaft und Reparaturfähigkeit die kollektive Wahrnehmung von Objekten? Wie verändert sich das Verständnis von Technik und Kultur? Welche Chancen und Hindernisse bestehen in Richtung einer Kreislaufwirtschaft? Welche Rollenmodelle („der Bastler", „die Heimwerkerin") oder gendertypischen Fähigkeiten bilden sich heraus oder lassen sich überwinden? Welche Akteurskonstellationen, Organisationsformen und Geschäftsmodelle begünstigen eigenständige, entkommerzialisierte Reparaturpraktiken oder breitere industrielle Reparaturservices? Welche Rolle spielen dabei digitale Medien und virtuelle Reparatur-Communities? Eine empirisch-materiell fundierte und künstlerisch inspirierte Reparaturkultur ist dann kein Appendix oder Sekundäreffekt einer auf weiteres Wachstum des Bruttosozialprodukts geeichten Produktionssphäre. Reparationen wären dann nicht länger begrenzt auf die Kompensation materieller Kriegsfolgeschäden, sondern schließen die präventive Vermeidung und Reparatur kapitaler ökologischer Schäden ein. Wenn man so will: eine Wiedergutmachung an der planetaren Natur.