Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Reparation – Restitution – Reparatur | Reparationen | bpb.de

Reparationen Editorial Reparation – Restitution – Reparatur Schuld und Schulden Unfinished Business Die Wiedergutmachung vermessen Die Debatte um Entschädigungen für Sklaverei in den USA Reparationen für Kolonialverbrechen? Transitional Justice

Reparation – Restitution – Reparatur Dimensionen einer zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Praxis – Essay

Claus Leggewie

/ 12 Minuten zu lesen

Wiedergutmachung ist ein Prozess von Entschädigung, Aufarbeitung und Reparatur. Verschiedene Beispiele verdeutlichen: Gerechtigkeit entsteht nur durch Anerkennung von Schuld, Übernahme von Verantwortung, Restitution und nachhaltige Veränderung.

48 Jahre, einen Monat und 18 Tage saß der heute 73-jährige Afroamerikaner Glynn Simmons aus Oklahoma hinter Gittern. 1975 waren er und ein weiterer Verdächtiger aufgrund falscher Zeugenaussagen wegen eines Raubmordes zum Tode verurteilt worden, die Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. 2023 wurde er freigelassen und rehabilitiert. Der Versuch, den Schaden, den das damalige Gericht angerichtet hat, wiedergutzumachen: Für die wohl längste unberechtigte Strafe der US-Justizgeschichte sprach ihm ein Gericht eine Entschädigung von sieben Millionen US-Dollar zu, das sind rund 17 Dollar für jede Stunde von 17.500 Tagen entgangener Lebenszeit in Freiheit.

Selten ist diese noble Idee von Gerechtigkeit so pervertiert worden wie jüngst durch einen von der US-Administration unter Präsident Donald Trump geplanten Entschädigungsfonds für Justizopfer in Höhe von knapp 1,8 Milliarden Dollar. Aus dem sogenannten Anti-Weaponization Fund sollten Opfer „politisch oder ideologisch motivierten Vorgehens des Staates“ entschädigt werden, wovon auch die über 1.500 angeklagten und teilweise verurteilten Trump-Anhänger hätten profitieren können, die am 6. Januar 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington, D.C. gestürmt hatten, um die formelle Bestätigung des Wahlsiegs Joe Bidens zu verhindern. Unmittelbar nach seiner erneuten Amtsübernahme 2025 hatte Trump die Randalierer pauschal begnadigt, und er hätte sie auch noch am liebsten entschädigt – bis ein Bundesbezirksgericht in Virginia die Einrichtung des umstrittenen Fonds im Frühsommer 2026 stoppte und das Justizministerium die Pläne fallen ließ. Allein der Versuch zeigt aber: Idee und Praxis der Wiedergutmachung müssen vor Missbrauch geschützt werden.

Wie Wiedergutmachung gelingen oder auch misslingen kann, wie Reparation, Restitution und letztlich auch Reparatur zusammenhängen, werde ich im Folgenden schlaglichtartig skizzieren. Auch wenn es sich um Beispiele aus sehr unterschiedlichen Bereichen handelt, gibt es doch einen inneren Zusammenhang, über den es sich nachzudenken lohnt und der zum Weiterdenken einladen soll.

Wiedergutmachung und Reparation

Entschädigungszahlungen und Schmerzensgelder spielen in zivil- und strafrechtlichen Verfahren eine wichtige Rolle, und Geld ist das Medium der Regelung. Zwar ist ein großer materieller Verlust, eine seelische Verletzung oder gar ein Todesfall nicht einfach „wieder gut" zu machen, aber die Zahlung einer Geldsumme ist ein symbolischer Akt der Genugtuung auch in Fällen, in denen eigentlich nicht „genug getan" werden kann. So war erst recht die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der nationalsozialistischen Herrschaft mit keiner Summe wieder gut zu machen – gleichwohl wird das 1952 geschlossene Luxemburger „Wiedergutmachungsabkommen" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel sowie der Jewish Claims Conference im Rückblick als Zeichen der Übernahme von Verantwortung bewertet, auch wenn es seinerzeit Kritiker in Israel als unmoralisch und in Deutschland als unnötig tadelten. Von der zwischenmenschlichen Ebene reichte hier der Wiedergutmachungsgedanke auf die zwischenstaatliche Ebene hinüber.

Das Deutsche Reich und Frankreich waren über Jahrhunderte hinweg in Kriege und Konflikte verwickelt, die sich Ende des 19. Jahrhunderts in eine „Erbfeindschaft" radikalisierten. Nach drei Kriegen mit immensen materiellen und menschlichen Schäden änderten 1945 weitsichtige Politiker und Intellektuelle den Kurs; Frankreich erhielt beträchtliche Reparationen, ließ sich aber zugleich auf die „deutsch-französische Aussöhnung" ein. Sie wurde von der jüngeren Generation beider Gesellschaften vorangetrieben und bis zu dem Punkt habitualisiert, dass sich beide Nationen heute durchaus nahestehen und die „Achse Paris–Berlin" als „Motor der Europäischen Union" gilt. Nur scheinbar gegenläufig war das Engagement westdeutscher Gewerkschafter, Studierender und Intellektueller für den algerischen Befreiungskampf in den späten 1950er und frühen 1960er Jahren. Die franko-deutsche Beziehung bekam so fast eine trilaterale Dimension, wobei das 1962 unabhängig gewordene Algerien eher mit der DDR kooperierte als mit der Bundesrepublik. Immer noch steht auch zwischen Algerien und Frankreich eine „Aussöhnung" an, für die – ohne dass es ein Modell wäre – die deutsche „Aufarbeitung der Vergangenheit" Impulse geben könnte. Wiedergutmachung als Friedensstiftung.

Reparatur und Restitution

In einem virtuellen Dreieck bewegt sich auch der Künstler Kader Attia. Als Kind algerischer Immigranten 1970 in der Pariser Vorstadt Dugny im Département Seine-Saint-Denis geboren, wuchs er im Hin und Her der Familie über das Mittelmeer auf, studierte Kunst in Paris, gründete 2016 die transkulturelle, transdisziplinäre und generationsübergreifende Gemeinschaft „La Colonie" und lebt seit einiger Zeit überwiegend in Berlin. Attias Werke – Skulpturen, Installationen, Filme und Fotoarbeiten – waren unter anderem 2012 auf der Documenta 13 in Kassel zu sehen. Sie haben ein Hauptthema: Repair. Attia möchte „Begegnungen zwischen westlicher und nicht-westlicher Welt in einer emblematischen Zeit ihrer Geschichte herbeiführen, sei sie grausam oder ruhmreich gewesen. Doch über diese Gegenüberstellungen hinaus geht es (…) darum, eine Lesart von Existenz durch Universalität zu finden, statt durch eine bipolare Konfrontation zwischen westlicher und nichtwestlicher Welt". Für Attia ist Reparieren eine Konstante im natürlichen wie im sozialen Leben, ein nie endender Prozess, der Verletzungen aufweist und Wunden hinterlässt, aber auch zu Erholung und Heilung, Aneignung und Wiederaneignung aufruft. Ihm ist dabei nicht an oberflächlicher Reparatur gelegen, sondern um die Sichtbarmachung von Narben.

Es ist wohl kein Zufall, dass gerade zu der Zeit um 1920, als die zahlreichen versehrten Körper aus dem Ersten Weltkrieg „repariert" wurden, afrikanische Masken als Sammlerobjekte nach Europa verbracht wurden. Westliche Künstler, Architekten und Anthropologen eigneten sich im kolonialen Zeitalter Artefakte an, ohne je ihren Ursprung und spirituellen Kontext zu würdigen. Wie im Fall der Enteignungen jüdischen Kunstbesitzes zur Zeit des Nationalsozialismus trifft auch hier der Terminus „Raubkunst" zu. Nachdem sie über Jahrzehnte hinweg in Auktionen versteigert, in Museen ausgestellt oder in Privatsammlungen gehortet wurde, hat sich seit einiger Zeit die Kunstwissenschaft der Provenienzforschung angenommen und eine Restitutionspraxis etabliert, die den Kunstraub angemessen kompensieren soll. Eine gelungene Reappropriation muss dabei den gesamten Prozess des asymmetrischen und gewaltförmigen „Kulturkontaktes“ reflektieren. „Repair" soll dabei die binäre Trennung überwinden: Das Andere ist nicht absolut, sondern eine Position in einer vielschichtigen Totalität, ohne dass damit Asymmetrien, Hierarchien und Machtgefälle ignoriert oder verleugnet werden. Nur indem die Grenze kenntlich bleibt, kann sie überschritten werden. Insofern muss Restitution mehr sein als eine postkoloniale Strafaktion und eine Selbstvergewisserung nationaler Identität.

Dafür gibt es ein Vorbild in der Kunst, das auch Attia in seinem Werk anwendet: Die Zertrümmerung eines Gegenstandes nicht kaschieren, sondern markieren und hervorheben, ist das Ziel des japanischen Kintsugi, einer traditionellen Reparaturmethode für Keramik. Zerbrochenes Porzellan wird mit Urushi-Lack geklebt, fehlende Scherben werden mit einer in mehreren Schichten aufgetragenen Kittmasse ergänzt, in die feinstes Pulvergold oder Silber und Platin eingestreut werden. So wird die Vergangenheit eines Artefakts – das Ereignis seiner Zerstörung, das Zeugnis davon und die Entstehung eines neuen Artefakts – ins Bewusstsein gerückt und Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verbunden. Der Verlust eines Dings wird im Akt der Reparatur dreifach „aufgehoben": aufgenommen, aufbewahrt und transformiert. In Attias Installationen ist eine Bruchstelle – eine zerborstene Bahnschwelle, ein aufgerissener Betonboden – oft grob und provisorisch „getackert", um Spuren einer erinnerungslosen Moderne sichtbar zu machen. Es entsteht ein Hybrid, ein Bindeglied zwischen Vergangenheit und Gegenwart, das neue zwischenmenschliche und institutionelle Beziehungen schaffen kann.

Übergangsgerechtigkeit

Der Reparaturgedanke ist natürlich nicht nahtlos auf Kollektive wie Nationen zu übertragen, wenn nach kriegerischen Konflikten Reparationen von Kriegsverlierern gefordert und von schuldig Erklärten entrichtet werden. Deutschland hat den Siegermächten nach den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts erhebliche Geld- und Materialleistungen erbringen müssen, als Kompensation für einen faktisch nur geringen Teil der verursachten Schäden. Laufende polnische, italienische und griechische Forderungen zeigen, wie erfolgte Zahlungen, aber vor allem auch verfrüht gezogene Schlussstriche beiderseits für Unzufriedenheit sorgen können.

Das Konzept der „Übergangsgerechtigkeit" (transitional justice) postuliert, dass eine einvernehmliche Transition vor allem nach Bürgerkriegen für das Gelingen des Übergangs von einer Diktatur in eine Demokratie unabdingbar ist. Dazu greifen Strafprozesse, „Wahrheitskommissionen" und Reparationsleistungen ineinander und sollen den Rückfall in militante Auseinandersetzungen verhindern. Fehlt ein solcher Ausgleich oder scheitert er, bleiben die Beziehungen zwischen Konfliktparteien dauerhaft gespannt und können sich in einer neuerlichen Auseinandersetzung entladen.

Zwischen Frankreich und Algerien ist eine solche Übergangsjustiz niemals zum Zuge gekommen; über eine späte, rein symbolische Verantwortungsübernahme für den Kolonialismus und eine Schuldanerkennung für Deportationen, Folter und genozidale Aktionen ist die Französische Republik auch Jahrzehnte nach der Unabhängigkeit Algeriens nicht hinausgekommen. Umgekehrt gilt das auch für die auf algerischer Seite verübten Terrorakte gegen die Zivilbevölkerung. Zwischen allen Stühlen sitzen die sogenannten Harkis – Algerier, die auf der französischen Seite gekämpft haben und in ihrem Heimatland als Verräter stigmatisiert worden sind, die aber auch in Frankreich, wohin die meisten geflüchtet waren, als Bürger zweiter Klasse diskriminiert werden. Die durch binationale Eheschließungen und Alltagskontakte in Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen etablierte Koexistenz hat sich nicht in zivilgesellschaftliche Initiativen übersetzt, die den Willen zu dauerhafter Kooperation erkennen lassen und sich universalen Menschenrechten verpflichtet fühlen. Vielmehr verhindert die von der französischen Ultrarechten befeuerte Nostalgie der Algérie française und der in manchen migrantischen Milieus verbreitete Islamismus, dass die Konfliktursachen aufbereitet und Opfer auf beiden Seiten herkunftsunabhängig anerkannt werden.

Internationale Gerichtsbarkeit

Die Kriege der vergangenen Jahre – und jene, die noch immer toben – haben enorme menschliche und materielle Schäden hinterlassen, die älteren Europäern und Besuchern historischer Ausstellungen die flächendeckende Zerstörung europäischer und asiatischer Städte und Landschaften im Zweiten Weltkrieg in Erinnerung rufen. Für Nachgeborene ist kaum noch nachvollziehbar, wie aus derartigen Trümmerlandschaften wieder bewohnbare Städte hervorgehen konnten. Ein guter Teil der Häuser und Wohnungen, Büros und Fabriken wurde durch Eigenleistung repariert, hinzu kamen erhebliche Mittel des European Recovery Program der USA, des sogenannten Marshall-Plans.

Angesichts der zerstörten Städte und Dörfer der Ukraine und der schier endlosen Trümmerfelder im Gazastreifen stellt sich erneut die Frage, wer das alles wiederherstellen soll und kann. Als irritierendes Beispiel kann erneut Donald Trump herangezogen werden, der in Bezug auf den Gazastreifen im Februar 2025 auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit des israelischen Ministerpräsidenten sagte: „Ich finde das Potenzial des Gazastreifens unglaublich, und ich glaube, die ganze Welt wäre gerne dort. Ich will kein Besserwisser sein, aber es ist die Riviera des Nahen Ostens. Daraus könnte etwas Großartiges entstehen." Der unausgegorene Entwicklungsplan der US-Regierung zöge jedoch die Vertreibung von Hunderttausenden Palästinensern nach sich. Das erregte international Entsetzen – und die Fantasie zweier kalifornischer AI-Künstler, die Trumps Hirngespinste in dem Video „Gaza What’s Next?" ausmalten. Die Satire war als solche nicht misszuverstehen, außer vom Präsidenten selbst, der das Video in der ihm eigenen Verdrehung von Wahrheit und Lüge auf seiner Plattform Truth Social als seinen eigenen „Friedensplan" beglaubigte. Die hier vorgeführte Idee des eigensüchtigen und korrupten Dealmaking, das die internationalen Beziehungen heute durchdringt, ist erneut das Gegenteil von Reparatur und Wiedergutmachung.

Wie aber kann der Gazastreifen tatsächlich wiederaufgebaut werden? Jaco Cilliers vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) erklärte in einem Ausschuss des Deutschen Bundestages im April 2026, 90 Prozent der dortigen Infrastruktur sei zerstört, darunter fast alle Krankenhäuser und Schulen. Von den rund 2,2 Millionen Bewohnern könnten 1,9 Millionen weiterhin nicht in ihren Häusern leben. Der Wiederaufbau werde mindestens ein Jahrzehnt dauern; Priorität habe aber zunächst die Trümmerbeseitigung, die Schaffung von Wohnraum und die Versorgung mit Lebensmitteln. Die Kosten bezifferte er auf mindestens 71,4 Milliarden US-Dollar. Im Grunde bräuchte es also einen zweiten Marshall-Plan mit mehrfacher Finanzausstattung.

Für eine Wiedergutmachung wäre auch die Aufarbeitung der im Laufe der Kampfhandlungen von beiden Seiten begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit notwendig. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat bereits 2024 Haftbefehle gegen führende Persönlichkeiten der Hamas sowie der israelischen Regierung beantragt, woraufhin die Trump-Administration jedoch harte Sanktionen gegen Mitarbeiter des IStGH verhängte. Inzwischen heißt es aus Washington unverhohlen, die Regierung arbeite daran, den Gerichtshof „systematisch zu zerschlagen".

Vor internationale Gerichte gehören im Prinzip auch Verantwortliche der Russischen Föderation wegen der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; auch Reparationsleistungen für die materiellen Schäden wären fällig. Gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, seine „Kinderrechtsbeauftragte" Marija Lwowa-Belowa sowie hochrangige russische Militärs hat der IStGH ebenfalls Haftbefehle ausgestellt. Der Hauptvorwurf betrifft die tausendfache Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland, es wird jedoch auch wegen weiterer Verbrechen ermittelt. Russland erkennt keine internationale Gerichtsbarkeit an, dennoch meidet Putin Länder, die ihn womöglich an den IStGH ausliefern könnten.

Obwohl die russische Kriegsführung durch die Zerstörung von Energieinfrastruktur offensichtlich bewusst auch auf die ukrainische Zivilbevölkerung zielt, finden sich auch in Deutschland noch immer Verteidiger des russischen Präsidenten: „Mir hat er nichts getan", antwortete etwa der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla im November 2025 in einer Talkshow, als er auf Putin angesprochen wurde. Aussagen wie diese zeigen, dass einige die Lehren aus den Nürnberger Prozessen bis heute nicht verinnerlicht haben. Bei allen Schwächen führten die Prozesse doch dazu, dass die begangenen Verbrechen beim Namen genannt und die Täter persönlich zur Verantwortung gezogen wurden – und damit eine neue Ära regelbasierter internationaler Politik begründet wurde. Putin und Trump stellen genau diesen Präzedenzfall infrage und beschädigen damit den universellen Sinn für Gerechtigkeit.

Reparaturgesellschaft

Abschließend lässt sich das Thema Reparation und Wiedergutmachung auch in den Kontext einer möglichen Reparaturgesellschaft einbringen. Reparieren heißt im Alltag: beschädigte Dinge ausbessern und ihre Lebensdauer verlängern. Dazu muss man sich mit diesen Dingen vertraut machen, sie in ihrer inneren Struktur begreifen und mit anderen Personen Wissen über geeignete Reparaturtechniken austauschen. Es gibt zahlreiche objektbezogene Reparaturpraktiken und Reparaturkulturen, bis hin zu dem fast rituellen Akt der Produktaneignung: „If you can’t fix it, you don’t own it."

Der Repair-Gedanke beflügelt zahlreiche Reparaturinitiativen, offene Werkstätten und Open-Source-Anwendungen. Folgende allgemeine Aspekte von Reparatur lassen sich dabei auflisten: Reparierbarkeit als materielle, konstruktive und infrastrukturelle Voraussetzung; Reparaturfähigkeit als Kompetenz, die Wissensbestände und Methodenrepertoire sowie das Vorhandensein geeigneter Netzwerke potenziell Reparierender umfasst; Reparaturbereitschaft als normative Basis der Reparatur und der ihr zugrundeliegenden Einstellungen, Werte, Standards und Regularien; eine Reparaturökonomie als wirtschaftliche Grundlage von Reparatur mit Blick auf die Kosten und notwendigen Infrastrukturen; sowie schließlich nachhaltige Reparaturfolgen hinsichtlich der Ressourcen- und Senkenfunktion der Umwelt.

Hier ist eine inhaltliche Verbindung zur Akteur-Netzwerk-Theorie erkennbar, die eine Symmetrie zwischen menschlichen und nichtmenschlichen „Aktanten" postuliert: Objekte kommen symbolisch zu Wort und weisen über das rein Technische der Technik hinaus. Bei der Reparatur werden vielschichtigere Beziehungen zu Dingen wie zu anderen Menschen eingegangen, als sie bei der Beziehung eines Konsumenten zu einem Wegwerfobjekt bestehen, womit der Schritt von der Mikroebene des scheinbar isolierten Produkts zur Makroebene kollektiver Interaktionen getan wird.

Für eine Reparaturgesellschaft stellen sich eine Reihe von Fragen: Wie verändern gesteigerte Reparierbarkeit, Reparaturbereitschaft und Reparaturfähigkeit die kollektive Wahrnehmung von Objekten? Wie verändert sich das Verständnis von Technik und Kultur? Welche Chancen und Hindernisse bestehen in Richtung einer Kreislaufwirtschaft? Welche Rollenmodelle („der Bastler", „die Heimwerkerin") oder gendertypischen Fähigkeiten bilden sich heraus oder lassen sich überwinden? Welche Akteurskonstellationen, Organisationsformen und Geschäftsmodelle begünstigen eigenständige, entkommerzialisierte Reparaturpraktiken oder breitere industrielle Reparaturservices? Welche Rolle spielen dabei digitale Medien und virtuelle Reparatur-Communities? Eine empirisch-materiell fundierte und künstlerisch inspirierte Reparaturkultur ist dann kein Appendix oder Sekundäreffekt einer auf weiteres Wachstum des Bruttosozialprodukts geeichten Produktionssphäre. Reparationen wären dann nicht länger begrenzt auf die Kompensation materieller Kriegsfolgeschäden, sondern schließen die präventive Vermeidung und Reparatur kapitaler ökologischer Schäden ein. Wenn man so will: eine Wiedergutmachung an der planetaren Natur.

war bis 2025 Inhaber der Ludwig-Börne-Professur und Leiter des „Panel on Planetary Thinking“ an der Justus-Liebig-Universität Gießen.